Aktuelle Corona-Informationen

Corona-Information 136 (6. Oktober)

Seit dem 1. Oktober 2022 gelten die neuen Coronaregeln.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick.

 

Auf der Internetseite der Region Hannover finden Sie weitere Informationen.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 01. Oktober 2022  finden Sie hier:  "Verordnung der Landesregierung"

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auf den Seiten der Landesregierung.

 

Falls Sie sich weiterhin über die aktuellen Corona-Fallzahlen von Niedersachsen informieren möchten, finden Sie diese auf der Seite https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html.

 

Ihr Jens Seegers

(Die Schaubilder können Sie durch Anklicken vergrößern.)

Corona-Information 135 (28. Juli)

Ein mobiles Impfteam des Deutschen Roten Kreuzes ist von Montag, 1. August, bis Freitag, 5. August, in Seelze unterwegs.

Im Auftrag der Region Hannover bieten die medizinischen Fachkräfte an zentralen Plätzen in acht Stadtteilen eine kostenlose Corona-Schutzimpfung an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 „Das Team kommt zu jedem Standort mit zwei Fahrzeugen und einem Zelt“, erläutert der städtische Corona-Manager Stefan Oltsch. Erster Zielort des mobilen Impfteams ist Seelze: Dort stehen die medizinischen Fachkräfte am Montag, 1. August, von 10 bis 13 Uhr auf dem Parkplatz des Edeka-Centers an der Hannoverschen Straße 77. Anschließend fahren sie zum Dorfgemeinschaftshaus Lathwehren weiter, vor dem sie von 14 bis 17 Uhr eine Impfung anbieten. Weiter geht es am Dienstag, 2. August, von 10 bis 13 Uhr auf dem Wochenmarkt Seelze, Am Kreuzweg 3-5, sowie von 14 bis 17 Uhr vor dem Pastor Wagemann Haus am Kirchwehrener Ring 5 in Kirchwehren.

Vor dem Feuerwehr-Gerätehaus in Dedensen, Altes Dorf 12, ist das mobile Impfangebot am Mittwoch, 3. August, von 10 bis 13 Uhr zu finden. Nächstes Ziel ist das Gemeindehaus der St.-Barbara-Kirchengemeinde an der Harenberger Meile 31, vor dem das Impfteam von 14 bis 17 Uhr stehen wird. In Döteberg sind die medizinischen Fachkräfte am Donnerstag, 4. August, vor dem Dorfgemeinschaftshaus an der Langen Straße 12 anzutreffen, bevor sie für den Impf-Zeitraum von 14 bis 17 Uhr auf den Parkplatz des Netto-Marktes an der Hasselfeldstraße 35 nach Velber fahren. Außerdem ist das mobile Impfteam am Freitag, 5. August, von 10 bis 13 Uhr auf dem Marktplatz in Seelze-Süd neben dem dortigen Corona-Testzentrum Am Markt sowie von 14 bis 17 Uhr vor dem Edeka-Markt in Lohnde, Calenberger Straße 33, vor Ort.

„Wir freuen uns sehr, dass wir dank der Unterstützung der Region Hannover in fast allen Statteilen ein zusätzliches und sehr niedrigschwelliges Angebot für eine Corona-Schutzimpfung in Seelze schaffen können“, betont Stefan Oltsch. Zusätzlich zu dem mobilen Impfangebot laden die Stadt Seelze und die Region Hannover alle Impfwilligen zudem weiterhin in das Impfzentrum in Letter am Lampehof 1 ein. Auch dort ist sowohl zu den regulären Öffnungszeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils von 10 bis 16 Uhr als auch für das Feierabendimpfen jeweils freitags von 17.30 bis 21 Uhr keine Anmeldung für eine kostenlose Corona-Schutzimpfung erforderlich. Interessentinnen und Interessenten können einfach vorbeikommen und sich nach einem kurzen Beratungsgespräch impfen lassen. Mitzubringen sind ein Personalausweis und, sofern vorhanden, ein Impfausweis beziehungsweise ein Nachweis bisheriger Corona-Impfungen oder Corona-Infektionen.

Zusätzlich bieten die Stadt Seelze und die Region Hannover im Impfzentrum im dreiwöchigen Abstand neue Kinder-Impftage an. Nächster Termin ist am sind ab Sonnabend, 13. August, von 10 bis 17 Uhr.

Zahlreiche weitere und regelmäßig aktualisierte Informationen rund um die Corona-Pandemie – unter anderem zu den aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums am Lampehof 1 in Letter, zu allen weiteren Impfangeboten in Seelze und der Region Hannover sowie zu Schnelltest-Anbietern im Stadtgebiet – sind auf der städtischen Internetseite www.seelze.de verfügbar.

 

Corona-Information 134 (4. April)

Veranstaltungen werden wieder aufgenommen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

wie in meiner letzten Information bereits angedeutet, starten die örtlichen Vereine mit ihren Veranstaltungen nun wieder durch.

Die Kirche führt Gottesdienste wieder regelmäßig durch.

Wobei wir erst in der nächsten Kirchenvorstandssitzung Ende April darüber beraten, ob dabei alle Einschränkungen wegfallen.

Derzeit gilt noch die 3G-Regel und es gilt im Gottesdienst auch noch die Maskenpflicht.

Es wird inzwischen aber wieder gesungen, was lange nicht möglich war.

 

Am Ostersonnabend führt die CDU wieder das Osterfeuer durch.

Morgens fährt die Feuerwehr durch den Ort und nimmt den Grünschnitt mit, der am Wegesrand hingelegt worden ist.

Bitte unbedingt beachten: Es muss sich um Baum- und Strauchschnitt handeln.

Es werden keine Holzlatten oder anderes Baumaterial aus Holz mitgenommen. Und auch Baumstuken dürfen nicht dabei sein.

 

Ostermontag um 11 Uhr startet dann auch wieder die Ostereiersuche der SPD.

Hier sind alle Kinder von 1-10 eingeladen.

 

Am 1. Mai finden dann gleich zwei Veranstaltungen statt:

Zum einen ist an dem Tag die diesjährige Konfirmation in unserer Kirche - mit drei Kindern aus Kirchwehren.

Und natürlich findet auch unsere traditionelle 1.-Mai-Veranstaltung auf dem Schulhof nach zwei Jahren Zwangspause wieder statt.

Hier geht es wie immer morgens um acht Uhr mit dem Maiwecken durch unseren Feuerwehrmusikzug los.

Anschließend ist gemütliches Beisammensein bei Bratwurst und Getränken auf dem Schulhof.

 

Weiter geht es am 7. Mai mit dem Fest zum 10jährigen Bestehen unserer Kinderfeuerwehr.

Hierbei findet auch ein "Stiftungskonzert" statt. Dabei geht es um das neue Löschfahrzeug, welches unsere Wehr noch in diesem Jahr bekommen soll.

Die Stadt Seelze übernimmt hierbei die Fahrzeugkosten in Minimalausstattung.

Sinnvolle Zusatzausstattung muss unsere Feuerwehr selbst bezahlen.

Deshalb wird mit dem Konzert um Spenden dafür gebeten.

 

Und bitte auch schon einmal vormerken:

Am Pfingstsonntag, 5. Juni, wird unsere Kirchengemeinde ein Kirchspielfest, unter Mitwirkung örtlicher Vereine, veranstalten.

Einzelheiten zum Ablauf sind noch in der Planung.

 

Ankündigungen zu Veranstaltungen finden Sie bei uns auch immer unter der Rubrik "TERMINE".

Hier sind auch schon einige eingestellt.

 

Bis bald bei unseren Festen

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 133 (31. März)

Viele Corona-Regeln enden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gemäß Beschluss der Bund-Länder-Konferenz laufen die meisten der derzeit noch geltenden Regeln zum 3. April aus.

Was gilt dann?

- Maskenpflicht

Diese gilt auch weiterhin in Bussen und Bahnen, nicht aber mehr an Haltestellen. Auch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen und Arztpraxen muss sie noch getragen werden. Im Einzelhandel wird sie fallen. Allerdings gilt dort das Hausrecht: Wenn der Ladeninhaber weiter das Tragen einer Maske fordert, muss man dem nachkommen.

Testpflicht vor Betreten

Einen aktuellen negativen Test muss man nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Heimen und beim Besuch in einer Justizvollzugsanstalt vorlegen

Schulunterricht

Laut Kultusministerium entfällt die Maskenpflicht im Unterricht nach den Osterferien, also ab dem 20. April. Das Tragen ist aber weiterhin erlaubt. Wer sich von den Schülerinnen und Schülern mit Maske sicherer fühlt, darf diese auch zukünftig tragen.

Bis zu den Osterferien gelten noch die derzeitigen Testregeln (meist dreimal pro Woche).

In der Woche nach den Osterferien wird es eine tägliche Testpflicht geben.

Und anschließend können sich die Kinder in der Schule auf freiwilliger Basis testen.

Kindertagesstätten

Die dreimal wöchentliche Testpflicht für Kinder ab drei Jahren wird bis Ende April verlängert. Danach gibt es auch diese nur noch auf Wunsch.

private Treffen / Veranstaltungen

Hier gibt es ab Sonntag keine Einschränkungen mehr.

Das bedeutet, dass sich unbeschränkt viele Menschen treffen können.

Und es wird keine 3G-Regeln, keine Abstandsregeln und auch keine Kontaktdatenerfassung mehr geben.

Hier gibt es nur noch die Empfehlung eine Maske zu tragen, wenn man mit anderen Menschen zusammenkommt, ohne einen ausreichenden Abstand einhalten zu können.

 

Nichts ändert sich zunächst, wenn man positiv getestet wird.

Man muss weiterhin einen PCR-Test machen und sich in Quarantäne begeben.

Diese ist grundsätzlich zehn Tage lang und wird verlängert, wenn man dann noch nicht symptomfrei ist.

Andererseits kann man sich nach sieben Tagen "freitesten". Hierzu muss man symptomfrei sein und der Schnelltest muss negativ sein.

Es war auch im Gespräch, dass man nicht in Quarantäne muss, wenn man zwar positiv getestet ist, aber keinerlei Krankheitssymptome hat.

Hierzu konnte man sich in Deutschland aber noch nicht durchringen.

In anderen europäischen Ländern greift diese Regelung bereits.

 

Eine kurzfristig erneute Verschärfung der Regeln ist möglich, wenn das Bundesland ein bestimmtes Gebiet zum "Hotspot" erklärt.

Dieses will beispielsweise der Hamburger Senat gerade für die gesamte Hamburger Stadt machen. Dagegen sind bereits Klagen anhängig.

Für die Region Hannover ist das derzeit nicht im Gespräch.

Der Wiederaufnahme unserer örtlichen Feste steht somit im Moment nichts mehr im Weg.

Ob das Osterfeuer stattfindet, wird die Kirchwehrener CDU sicherlich in den nächsten Tagen bekannt geben.

Die Ostereiersuche für Kinder, die die SPD mit dem Osterhasen organisiert, findet am Ostermontag statt.

Und auch die 1.-Mai-Feier von Ortsrat und Feuerwehrmusikzug wird nach jetzigem Stand durchgeführt.

 

Ich freue mich darauf.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 132 (19. März)

Weitere Lockerungen treten in Kraft

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

trotz Inzidenzen in Rekordhöhe (Region Hannover: 2.099,5; Seelze: 2.005,6) treten ab morgen weitere Lockerungen in Kraft.

Dieses haben Bundestag und Bundesrat mit Mehrheiten beschlossen, wobei es auch viele Gegenstimmen gibt.

Die Mehrheit der entscheidenden Gremien ist aber der Meinung, Lockerungen vertreten zu können, da die Krankenhäuser bisher nicht überlastet sind.

 

Im Einzelnen sind folgende Änderungen der Niedersächsischen Coronaverordnung hervorzuheben:

Private Treffen

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (§ 7a a.F.) gelten nicht mehr, so dass keine Einschränkungen mehr für private Kontakte mit bis zu 50 Personen bestehen.

 

Versammlungen unter freiem Himmel, § 7a

Versammlungen unter freiem Himmel nach Art. 8 GG finden sich nun in § 7a der VO (bisher § 7b).

Entfallen ist die Verpflichtung der Veranstaltenden nach Satz 1, geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos bei solchen Versammlungen zu treffen. Weiterhin kann die Versammlungsbehörde aber die Erstellung eines Hygienekonzepts verlangen (§ 5 Abs. 4).

Die FFP2-Maskenpflicht (§ 7a S. 1) bleibt bestehen, soweit nicht die Versammlungsbehörde Abweichendes regelt. Weitere Schutzmaßnahmen können von der jeweils zuständigen Versammlungsbehörde in Form von Beschränkungen verfügt werden.

Hinweis: Der Verweis am Ende des Satzes 2 soll eigentlich einen Verweis auf Satz 1 darstellen. Hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler.

 

Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern, § 8

 

Die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen in den §§ 8, 10 und 11 a.F. entfallen. Mit der Neufassung des § 8 werden Regelungen für Veranstaltungen ab 50 Personen getroffen.

 

Für Veranstaltungen mit 50 bis 2.000 teilnehmenden Personen gilt sowohl drinnen als auch draußen 3G (§ 8 Abs. 4 S.1 1. HS) ohne Abstandsregelungen (§ 8 Abs. 4 S. 4).

Diese Regelung gilt auch – unabhängig von der Teilnehmerzahl - für die Nutzung aller in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räume, wobei sanitäre Anlagen ausgenommen sind (§ 8 Abs. 2).

 

Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 teilnehmenden Personen gilt 2G (§ 8 Abs. 4 S. 1 2.HS).

Das Abstandsgebot gilt nur in geschlossenen Räumen. In diesem Fall ist durch den Veranstalter ein Hygienekonzept vorzulegen, das z.B. die sog. Schachbrettbelegung der Sitze und Maßnahmen zur Lenkung und Aufteilung der Besucherströme beim Zugang, während der Veranstaltungspausen und beim Verlassen der Veranstaltung vorsieht (§ 8 Abs. 6). Das Abstandsgebot entfällt jedoch auch in geschlossenen Räumen, wenn auch am Sitzplatz eine FFP2-Maske getragen wird oder freiwillig die 2G+-Regelung eingehalten wird (§ 8 Abs. 5).

 

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die FFP2-Maskenpflicht unabhängig von ihrer Teilnehmerzahl (§ 8 Abs. 4 S. 5). Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum entfällt, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen wird (§ 4 Abs. 4).

 

Diskotheken etc., § 12

 

In Diskotheken gilt weiterhin 2G+ (§ 12 Abs. 2) als auch eine FFP2-Maskenpflicht (§ 12 Abs. 3) für drinnen und draußen. Die Maskenpflicht entfällt soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen wird (§ 4 Abs. 4).

 

Die Landesregierung hat wieder ein Portal zusammengestellt, auf dem man die Antworten zu den meistgestellten Fragen findet.

Um dort hinzugelangen, klicken Sie hier.

 

Die aktuellen Regelungen finden Sie nach dieser Information wieder in einem vereinfachten Schaublatt dargestellt. Dieses können Sie durch Anklicken vergrößern.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 131 (24. Februar)

Hier die beiden Schautafeln für die ab heute bzw. dem 4. März geltenden Vorschriften.

Corona-Information 130 (20. Februar)

Omikron verliert an Bedeutung - Lockerungen kommen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

obwohl die Infektionszahlen immer noch auf einem sehr hohen Niveau sind (die 7-Tage-Inzidenz liegt noch über 1000), haben Bund und Länder beschlossen, dass in Kürze Lockerungen bei den Maßnahmen in Kraft treten sollen.

Gründe sind zum einen die inzwischen sinkenden Zahlen und zum anderen (und vor allem) die gute Versorgungslage in den Krankenhäusern.

Eine Überlastung - sowohl der Intensiv- als auch der Normalstationen - ist derzeit nicht gegeben und scheint auch zukünftig nicht zu befürchten zu sein.

 

Was wird nun wann gelockert?

In der ersten Stufe ab dem 24. Februar dürfen sich Genesene und Geimpfte nun wieder ohne irgendeine Beschränkung treffen. Die bisherige auf zehn Personen wird dann aufgehoben.

Das gilt nicht für ungeimpfte Personen!

Hier darf sich auch weiterhin nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen gilt ab dem 24. Februar:

- 2 G (nicht mehr 2G+)

- im Innenbereich grundsätzlich 1 Meter Abstand

- im Außenbereich kein Abstand mehr

- drinnen muss FFP2-Maske getragen werden, jedoch nicht, wenn man sitzt

weitergehende Lockerungen ab dem 4. März:

- 3 G (also auch getestete Ungeimpfte dürfen teilnehmen)

- keine Abstandsregeln mehr

 

Auf Sportplätzen (wichtig für  unseren Sportverein) gilt:

- ab 24.02. Zugang unter 3G-Regeln; ab 4. März freier Zugang für alle

- in Innenräumen gilt die FFP2-Maskenpflicht, es sei denn, man sitzt

 

In Bussen und Bahnen bleibt die Maskenpflicht noch auf unbestimmte Zeit bestehen, egal ob man steht oder sitzt.

 

Eine Übersicht über alle Regelungen können Sie sich nach  dieser Information auf den Übersichtsseiten anschauen. Diese können Sie durch Anklicken auch vergrößern.

 

Was ändert sich für unsere Schulkinder?

Auch hier ein Überblick:

I. Schulfahrten nach den Osterferien

„Klassenfahrten sind das Highlight für sehr viele Schülerinnen und Schüler. Die soziale und emotionale Dimension dieser gemeinschaftlichen Erlebnisse ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dieses Signal gewartet. Ich bin sehr froh, dass wir eine verlässliche Perspektive für Klassenfahrten aufzeigen können.

 

Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen nach den Osterferien stattfinden können. Erster Schultag nach der Osterpause ist der 20. April 2022. Bei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden.

 

II. Schritt-für-Schritt-Reduktion bei Testungen

Bis einschließlich Freitag, dem 4. März 2022, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten, da sich die Inzidenzen noch auf einem hohen Niveau bewegen. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags.

 

Nach den Osterferien wird im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 zur gesteigerten Sicherheit auf tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhöht. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt.

 

Die verbindlichen Testungen laufen dann aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schülerinnen und Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet.

 

Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, bleibt einer Erörterung mit den Trägerverbänden sowie der dann aktuellen Lagebewertung vorbehalten.

 

III. Lockerungen bei der Maskenpflicht

Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte notwendig, da die hohe Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März 2022 bestehen.

 

Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschülerinnen und -schüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich).

 

In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai 2022 entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.

 

In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist.

 

Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht. Dies sind die bestehenden, bewährten und bekannten Regelungen, die auch perspektivisch als hilfreich erachtet werden, um einen sicheren Präsenzbetrieb zu gewährleisten.

In Kurzform finden Sie diese neuen Regelungen auch bei den folgenden Schaublättern, mit der Überschrift "Exit-Plan".

 

Auf Grund der kommenden Lockerungen können wir nun auch wieder mit Veranstaltungen in Kirchwehren starten.

So beginnt die Skatgruppe am 2. März wieder zu spielen, am 19. März findet der Sauberkeitstag statt und auch beim Festgottesdienst mit Landesbischof Meister am 26. März darf die Kirche nun wieder voll besetzt werden.

Informationen hierzu finden Sie unter "Termine".

Und wie es aussieht, dürfte auch Ostern endlich wieder "normal" gefeiert werden:

Mit Osterfeuer, Ostereiersuche für Kinder und Osternachtgottesdienst.

 

Das  sind doch endlich gute Nachrichten.

Ich freue mich darauf, dass in Kirchwehren endlich wieder Treffen und Feste möglich sind.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 129 (3. Februar) 

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

nach ein bisschen Urlaub melde ich mich wieder zurück.

Und ich weiß nicht so genau, ob die Situation im Moment schlechter oder besser wird.

Schlechter, da die Infektionszahlen immer neue Rekordwerte erreichen.

Oder besser, weil Omikron - zumindest bei den geimpften Menschen - in aller Regel keinen schlimmen Verlauf nimmt.

 

Zunächst einmal Informationen aus unserem Ort, die im Zusammenhang mit Corona stehen:

- Kinderkarneval => fällt wie erwartet aus

- Skatgruppe => trifft sich frühestens im März wieder

- Fotoausstellung im Rahmen der 800-Jahr-Feier der Kirche => auf unbestimmte Zeit

  verschoben

- Festgottesdienst zur 800-Jahr-Feier der Kirche => findet am 26. März um 15.30 Uhr unter

  den dann geltenden Corona-Bestimmungen statt

 

Die Pandemie bestimmt also weiterhin unser gesellschaftliches Leben. Wie lange noch, kann im Moment niemand sagen.

Auch von den Experten kommen ganz unterschiedliche Aussagen. Zwischen "Frühjahr" und "Jahresende" ist alles dabei.

Gestern lag der 7-Tage-Inzidenzwert bundesweit bei 1227,5, bei über 208.000 neu gemeldeten infizierten Personen im Vergleich zum Vortag.

Die höchste Inzidenz in Deutschland hat derzeit der Bezirk Berlin Friedrichshain/Kreuzberg mit 2748,8. Die niedrigste der Landkreis Mayen-Koblenz mit 221,2.

Die Region Hannover liegt bei 1252,2.

Seelze liegt mit einer Inzidenz von 1260,2 ziemlich genau im Mittel der Region Hannover.

Bis heute sind im Zusammenhang mit Corona 53 Todesfälle gemeldet worden.

 

Da sich inzwischen viele Menschen selbst testen und dabei auch immer häufiger positive Ergebnisse herauskommen (was in diesem Fall negativ ist, denn es bedeutet, dass man wohl mit Corona infiziert ist), im Folgenden die Emailadressen, an die man sich dann zu wenden hat:

 

Meldung von positiven Schnell- oder Selbsttests
Mail: meldung-corona@region-hannover.de

Meldung eines negativen Tests zur Beendigung Ihrer Absonderung
E-Mail: freitesten-corona@region-hannover.de

Anforderung einer Genesenenbescheinigung
E-Mail: genesenennachweis@region-hannover.de

Anforderung einer Quarantänezeitbescheinigung
E-Mail: quarantaenebescheinigung@region-hannover.de

Allgemeine dringende Anfragen
Mail: coronavirus@region-hannover.de

 

Corona-Hotline
Telefon: 0511 - 616 43434

 

Was ist zu tun bei...

  • … Positivem Schnelltest?
    • Umgehend Kontakte einstellen und zu Hause bleiben
    • Dem Gesundheitsamt eine Mail schicken mit Name, Adresse,Telefonnummer und dem Stichwort: Schnelltest-Positiv an: meldung-corona@region-hannover.de
    • PCR-Test organisieren (Hausarzt/Testzentrum)
    • PCR-Test negativ? Isolation beendet, aber achtsam bleiben
  • … Positivem PCR-Test?
    • Ab diesem Moment beginnt AUTOMATISCH für 10 Tage die Quarantäne, das Gesundheitsamt muss sich hierfür NICHT melden.
    • Kontakte der vergangenen 2 Tage selbstständig über die eigene Infektion informieren. Die Kontaktpersonen sind – sofern keine Booster-Impfung vorliegt oder sie frisch doppelt geimpft oder genesen sind – ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne. Infizierte und Kontaktpersonen können sich nach 7 Tagen mit einem negativen PCR-Test oder zertifiziertem Schnelltest freitesten. Auch hier muss sich das Gesundheitsamt NICHT melden.
    • Dem Gesundheitsamt eine Mail schicken mit Name, Adresse, Telefonnummer und dem Stichwort PCR-Positiv an: meldung-corona@region-hannover.de
  • … Ende der Quarantänezeit?
    • Selbstständig die Quarantäne wieder verlassen. Das Gesundheitsamt muss sich dafür NICHT melden. Achtung: Wer noch Symptome hat, sollte sich sicherheitshalber erneut auf Covid-19 testen lassen. 
    • Quarantäne-Bescheinigung benötigt? E-Mail mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Rufnummer an quarantaenebescheinigung@region-hannover.de .

Sonderregelungen gelten für…

 

  • Menschen, die mit vulnerablen Personen arbeiten. Sie brauchen für frühzeitige Beendigung der Quarantäne nach 7 Tagen negativen PCR-Test + 2 Tage Symptomfreiheit.  

 

Und wer sich noch dafür interessiert, für den füge ich nach dieser Information noch die seit dem 1. Februar gültige Niedersächsische Corona-Verordnung als Dateidownload an.

 

Ihr Jens Seegers

Download
Corona-Verordnung
Corona Verordnung ab 1. Februar 2022.pdf
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Download
Änderungsverordnung
Corona-Änderungsverordnung zum 1. Februa
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Corona-Information 128 (14. Januar)

Omikron bringt weiterhin Höchstwerte - "Weihnachtsruhe" wird verlängert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

durch Omikron gibt es derzeit immer neue Rekordwerte.

Heute morgen sind dem Robert-Koch-Institut 92.223 neue Fälle von Coronaerkrankungen in Deutschland gemeldet worden - an einem Tag! Und die 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 470. Vor vier Tagen (siehe letzte Information) lag dieser Wert noch 95 darunter.

Positiv ist, dass Omikron zwar weitaus ansteckender ist als die bisherigen Varianten, aber längst nicht so gefährlich.

Gerade für vollständig geimpfte Personen ist der Krankheitsverlauf in den meisten Fällen sehr milde,

Daher haben wir bei den Todesfällen trotz der hohen Ansteckungszahlen glücklicherweise weitaus geringere Werte, als wir sie zu Spitzenzeiten im letzten Jahr hatten.

Dennoch sind von gestern bis heute wieder 286 Menschen in Deutschland an oder mit Corona verstorben.

Dadurch, dass Omikron bei den meisten Personen einen leichteren Verlauf hat, sind zum Glück bisher auch die Intensivstationen nicht überlastet.

Die hohen Werte sorgen aber dafür, dass Ein- und Beschränkungen verlängert werden.

Die sogenannte Weihnachtsruhe war zunächst bis zum 15. Januar angesetzt.

Sie wird nun mindestens bis zum 2. Februar verlängert.

Das bedeutet also, dass man sich privat weiterhin nur in einer Gruppengröße bis zu zehn Menschen treffen darf.

Und für un- oder nicht vollständig geimpfte Menschen gilt: Man darf sich nur mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Auf der anderen Seite werden die Quarantänebestimmungen gelockert:

Bisher mussten direkte Kontaktpersonen eines infizierten Menschen auch in Quarantäne.

Ab sofort gilt: Wer geboostert ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne.

Es sei denn natürlich, man ist selbst infiziert. Aber dann ist man ja auch nicht mehr nur Kontaktperson.

 

Hier im Folgenden rechtliche Hinweise zur Niedersächsischen Corona-Verordnung:

Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung (VO) vom 14.01.2022, die am 15.01.2022 in

Kraft getreten ist, ist u.a. an den Beschluss der MPK sowie die aktuelle Situation angepasst

worden.

Die Landesregierung informiert unter nachstehendem Link und hat ein FAQ

zusammengestellt:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.

Für die 7-Tages-Inzidenz sind die vom RKI im Internet (https://www.rki.de/inzidenzen)

veröffentlichten Werte maßgeblich, die anderen beiden Leitindikatoren werden unter

folgendem Link veröffentlicht:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsenund-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

Bei Erreichen oder Unterschreiten der Warnwerte für die Indikatoren „Hospitalisierung“ und

„Intensivbetten“ an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stellt das MS durch auf

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-

185856.html bekanntzugebende Allgemeinverfügung den Zeitpunkt fest, ab dem die jeweilige Warnstufe landesweit gilt.

Die bisher geltenden Regelungen für Weihnachten und Silvester (Weihnachtsmärkte/

Feuerwerk) entfallen. Zudem finden sich Ausnahmen von den Veranstaltungsregelungen für

Parteien und Wählergruppen in Bezug auf den bevorstehenden Wahlkampf. Folgende

sonstige Änderungen an der Corona-Verordnung wurden vorgenommen:

 

Verlängerung der Weihnachtsruhe (§§ 3 und 7a)

Die so genannte Weihnachtsruhe wird bis zum 02.02.2022 verlängert (bisher 15.01.2022). Es gilt in dieser Zeit – wie bisher – automatisch landesweit die Warnstufe 3 (§ 3 Abs. 5 Satz 1).

Das bedeutet unter anderem, dass Clubs und ähnliche Einrichtungen, Diskotheken und

Shisha-Bars schließen müssen. Darüber hinaus gelten weiterhin die bisher geltenden

verschärften Kontaktbeschränkungen.

 

Datenerhebung und Dokumentation (§ 6)

Dem § 6 wurde ein weiterer Satz angefügt, mit dem eine erweiterte Datenangabe/-erfassung

beim Zutritt zu einer Einrichtung oder Teilnahme an einer Veranstaltung entfällt, sofern die

Corona-Warn-App zur QR-Code-Registrierung genutzt wurde.

 

Kontaktbeschränkungen (§ 7a)

Die bisher unterschiedlichen Altersgrenzen für Kinder in Alter von 13 und 14 Jahren bei der

Maskenpflicht und den Ausnahmen von der Kontaktbeschränkung wurden angepasst. Von nun

an werden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, sprich Kinder bis einschließlich

13 Jahren (vorher „zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren“) bei den aktuell geltenden

Kontaktbeschränkungen nicht mit eingerechnet.

Darüber hinaus zählen Bestattungen nunmehr nicht mehr zu den privaten Zusammenkünften

(Absatz 2 Nr. 6).

 

Versammlungen unter freiem Himmel (§ 7b)

Die Regelungen des § 7c zur Durchführung von Versammlungen unter freiem Himmel nach

Art. 8 GG finden sich jetzt in § 7b.

Neu aufgenommen wurde für Versammlungen unter freiem Himmel die MNB-Pflicht (FFP2,

KN 95 oder ein vergleichbares Schutzniveau), wobei die zuständige Versammlungsbehörde

hier auch abweichende Regelungen treffen kann, (§ 7b Satz 3, 2. HS).

Generell sind die Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und Personen, denen das Tragen einer

MNB aus nachgewiesenen medizinischen oder anderen Gründen nicht zumutbar ist, zu

beachten.

Durch die Aufnahme einer Regelung zur MNB-Pflicht unmittelbar in die VO entfällt für die

unteren Versammlungsbehörden die Notwendigkeit, diese durch eine Allgemeinverfügung

vorzugeben.

 

Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmerinnen und

Teilnehmern (§ 8)

Bei Bestattungen, sofern diese nicht religiöse Veranstaltungen darstellen, gilt die 3G-Regelung

(Absatz 3 Satz 2). Die ab Warnstufe 1 geltenden strengeren Regelungen (Absätze 5 bis 6a)

gelten für Bestattungen damit nicht mehr.

 

Versammlungen mit mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (§§ 10 und 11)

Hier wurde jeweils eine Ausnahme für Wahlaufstellungsversammlungen von Parteien und

Wählergruppen eingefügt.

 

Änderung der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung

Am 14.01.2022 erfolgte ebenfalls eine Neufassung der AbsonderungsVO, die am

15.01.2022 in Kraft tritt.

Im Wesentlichen stellen sich die Änderungen wie folgt dar:

 Die Absonderung sieht nun Ausnahmen für geboosterte Personen vor.

 Die Absonderungszeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend

des MPK Beschlusses vom 07.01.2022 verkürzt, (§ 5). Grundsätzlich endet die

Absonderungspflicht nach 10 Tagen. Es besteht hiervon abweichend die Möglichkeit,

sich bereits nach sieben Tagen „freitesten“ zu lassen, wenn seit 48h keine Symptome

vorlagen, dies gilt auch für asymptomatische Personen. Für Kontaktpersonen und

Verdachtspersonen bestehen weitere Ausnahmen. Darüber hinaus gelten verkürzte

Zeiten für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder.

 Das Unterlassen der Information der zuständigen Behörde über ein positives

 

Testergebnis stellt künftig keine Ordnungswidrigkeit mehr dar.

 

Die einzelnen aktuellen Verordnungen können Sie nach dieser Information als Dateidownload nachlesen.

Wichtig: Der Bund erlässt Verordnungen, das Land erlässt Verordnungen und auch die Region Hannover erlässt Verordnungen.

Wenn in der Verordnung der Region etwas verboten ist, was in der Verordnung des Landes noch erlaubt ist, gilt das Verbot der Region!

 

Ihr Jens Seegers

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Maskenpflicht in der Region
aktuelle Verfügung der Region Hannover z
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Niedersächsische Corona-Verordnung ab 15.01.2022
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Änderungsverordnung
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Absonderungs- (=Quarantäne-) Verordnung
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Corona-Information 127 (10. Januar)

Infektionszahlen schießen nach oben

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

in den letzten Tagen steigen die Zahlen im Zusammenhang mit Corona wieder sehr stark an.

Bei den täglich neu gemeldeten Erkrankten sind wir nun wieder jeden Tag im fünfstelligen Bereich. 

Selbst am heutigen Montag (und Montags sind die Zahlen immer niedriger als an den anderen Wochentagen) sind 25.255 neu mit Corona infizierte Personen an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet worden.

Mitte letzter Woche waren es an  einem Tag über 60.000. Das war der bisher höchste Wert in der gesamten Pandemie - die ja nun schon fast zwei Jahre andauert.

Entsprechend steigt natürlich auch der 7-Tage-Inzidenzwert wieder kräftig.

Mit Stand von heute früh 07.10 Uhr gibt das RKI diesen für Deutschland mit 375,7 an.

Wie immer sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern deutlich, wobei nur noch ein Bundesland unter 300 ist, nämlich Sachsen-Anhalt mit 270. Am höchsten ist der Wert derzeit in Bremen mit 1028. Im Moment das einzige Bundesland, welches über 1000 liegt.

In Niedersachsen sind wir bei 308. 

An oder mit Corona verstorben sind seit Beginn der Pandemie nun bereits über 114.000 Menschen bundesweit, in Niedersachsen knapp 7.000.

In der Region Hannover stehen wir - wie fast immer - besser da, als der Durchschnitt.

Hier ist die Inzidenz bei 285.

Und in Seelze liegen wir wiederum - auch wie meistens - über dem Regionsschnitt.

Hier sind wir aktuell bei einem Wert von 318.

Für Seelze (einschließlich aller zugehörigen Ortschaften) sind übrigens bisher 51 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

Wie diese sich auf die Ortsteile verteilen, wird nicht veröffentlicht.

Mir ist für Kirchwehren kein Fall bekannt.

Die Kontaktbeschränkungen (siehe Schaubild hinter der Information 125) gelten ja noch bis zum 15. Januar.

Verschärft worden sind Besuche in Gastronomiebetrieben, wo nicht mehr 2G, sondern 2GPlus gilt.

Ich gehe davon aus, dass bei den derzeitigen Zahlen die Beschränkungen über den 15. Januar hinaus verlängert werden.

Vermutlich wird frühestens Ende Januar abzusehen sein, wie weit wir die Virusvariante Omikron in den Griff bekommen.

Und ob dann nicht schon wieder die nächste Variante im Anmarsch ist.

 

Das ist alles unschön und absolut nervig.

Auch für alle, die Veranstaltungen planen - man kann im Moment einfach nicht planen.

Wie ich es in meinem Schreiben angekündigt habe, können solche Veranstaltungen wohl immer erst recht kurzfristig bekannt gegeben werden.

Das werden wir dann hier aber unter "Termine" immer tun - sofern uns die einzelnen Vereine darüber informieren.

 

Ihnen allen wünsche ich weiterhin beste Gesundheit.

Ihr  Jens Seegers

 

P.S.: Aktuelle Informationen zu Corona finden Sie unter anderem auf der Seite der Medizinischen Hochschule Hannover (hier klicken) sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen, wenn Sie hier klicken.

Corona-Information 126 (25. Dezember)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunächst wünsche ich Ihnen allen an dieser Stelle noch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.

Leider das zweite Jahr hintereinander unter Corona-Auflagen.

Dennoch hoffe ich, dass Sie diese Tage im Kreis ihrer Familie in Ruhe und auch Gemütlichkeit verbringen können.

Einfach einmal den ganzen Stress für eine Zeit beiseite schieben und sich auf das Wesentliche konzentrieren: Die Menschen, die man lieb hat und die einem am Herzen liegen.

Aber Corona ist und bleibt weiterhin ein Thema und nimmt Einfluss auf unser tägliches Leben.

Wo stehen wir gerade?

In der Momentaufnahme sieht es ganz gut aus.

Die Coronawerte gehen derzeit runter.

Deutlich wird das ja am täglich verkündeten Inzidenzwert.

Vor einigen Wochen waren wir bundesweit bei weit über 400.

Aktuell liegen wir bei 242,9.

Natürlich ist das wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Am höchsten ist die Inzidenz derzeit in Thüringen mit 622,3 und am niedrigsten tatsächlich bei uns in Niedersachsen mit 127,2.

In der Region Hannover ist der Inzidenzwert etwas höher, hier beträgt er 140,9.

Und auf Seelze heruntergebrochen, sieht es dann wieder gar nicht so toll aus. Für unsere Stadt betrug der letzte gemeldete Wert 293.

Schauen wir einmal auf die Zahlen der an oder mit Corona Verstorbenen seit Beginn der Pandemie:

In Seelze sind inzwischen 51 Menschen gemeldet. 

In der Region Hannover sind es 1.150 Tote.

In Niedersachsen 6.747.

Und die Zahl der an oder mit Corona Verstorbenen für gesamt Deutschland beträgt 109.749.

Zum Vergleich: Die Stadt Hildesheim hat etwa 101 Tausend Einwohner.

Die Zahl der Getöteten liegt inzwischen also höher, als diese Stadt Einwohner hat.

Ich denke, das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir die Covid-19-Pandemie langsam in den Griff bekommen.

Beziehungsweise möglichst schnell.

Und je mehr Menschen geimpft sind, desto früher können wir diese Krankheit hinter uns lassen.

Nun müssen wir befürchten, dass die nächste Welle uns quasi überrollt, die fünfte dann schon. Die "Omikronwelle".

Um diese möglichst einzudämmen, gibt es jetzt wieder Verschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen. 

Genauso wie auch bei der Maskenpflicht.

In die meisten öffentlichen Einrichtungen darf man nun nur noch mit einer FFP2-Maske.

Weil Omikron tatsächlich noch ansteckender ist, als die bisherigen Corona-Varianten.

Und die - korrekt getragene - FFP2-Maske bietet dann den meisten Schutz.

 

Hoffen wir, dass diese "Omikronwelle" glimpflich verläuft.

Insbesondere im Hinblick auf die Erkrankungen und die Intensivstationen. 

Damit unsere Ärztinnen und Ärzte in der Lage bleiben, allen erkrankten Menschen zu helfen.

 

Tragen Sie durch Ihr verantwortungsbewusstes Handeln dazu bei, dass wir gut durch diese Zeit kommen.

Ihr Jens Seegers

 

Im Anschluss finden Sie ein Schaubild, dass die aktuellen Regeln übersichtlich erklärt.

Durch Anklicken können Sie es vergrößern.

Corona-Information 125 (12. Dezember)

neue Regeln ab heute

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

ab heute gelten neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Hier die Zusammenfassung:

Gültige Regeln in der Region Hannover nach Themen ab 12. Dezember

 

Zur Region Hannover gehören: Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

Änderungen sind kursiv gesetzt

Masken

  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Geschäften reicht eine medizinische Maske; eine FFP2-Maske ist notwendig im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen. In Clubs, Diskotheken ist die FFP2-Maske auch am Platz zu tragen.
  • Auch beim Betreten von Weihnachtsmärkten ist eine FFP2-Maske zu tragen, die nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf. 
  • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. 
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.

2G-Regel

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte, es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Die 2G-Regel gilt nun auch für den Einzelhandel inklusive Baumärkten. Davon ausgenommen sind Wochenmärkte und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel, Lebensmittelhandel, Getränkehandel, Apotheken, Optiker, Hörakustiker, Orthopädie-Schuhmacher, Drogien, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Gartenmärkte, Tankstellen, Tier- und Futtermittelhandel, Blumenhandel, Buchhandel, Fahrkarten-Verkaufsstellen, Post- und Versandstellen, Reparaturen und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

2G+-Regel 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte mit negativem Testnachweis (2G+), es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Vollständig Geimpfte mit Auffrischungsimpfung  (=geboostert) sowie vollständig Geimpfte, die nach anschließender Infektion genesen sind, müssen keinen Test vorlegen.
  • Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie  Veranstalter können auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

3G-Regel 

  • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Für die restlichen Tage sind die Arbeitenden in der Verantwortung, einen Test nachzuweisen und ggf. zu bezahlen. Ein Selbsttest gilt nur, wenn er unter betrieblicher Aufsicht vorgenommen wird.
  • In Bussen und Bahnen: Es werden nur noch Fahrgäste befördert, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

Testpflicht

  • Am Arbeitsplatz für Ungeimpfte.
  • Im öffentlichen Nahverkehr für Ungeimpfte.
  • In Schulen sind drei (Selbst-)Tests für Schülerinnen und Schüler pro Woche vorgeschrieben.

Einreise

  • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Treffen und private Feiern

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Eigener Haushalt plus maximal zwei Personen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit, Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
  • Kommen mehr als 15 Personen zusammen, gilt drinnen die 2G+-Regel, draußen 2G

Gastronomie

  • Es gilt die 2G+-Regel.
  • Inhaber von Gastronomiebetrieben können auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

  • Es gilt drinnen die 2G+-Regel, draußen 2G. FFP2-Maske auch im Sitzen. Auch Jugendliche bis 18 Jahre müssen einen Testnachweis vorlegen.

Einkaufen

  • Der Handel ist geöffnet, in Geschäften ist eine medizinische Maske, auf Messen und Spezialmärkten ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es gilt 2G, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, außer bei Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung.

Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

  • Es ist eine FFP2-Maske zu tragen, es gilt 3G.

Kultur/Freizeit

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 2G+-Regel. Veranstalter können auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G+-Regel, 2G im Außenbereich. Veranstalter können auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G+-Regel. Veranstalter können auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt in diesen Einrichtungen 2G statt 2G+.
  • An Buden und Fahrgeschäften auf Weihnachtsmärkten gilt die 2G+-Regel sowie FFP2-Maskenpflicht außer beim Verzehr.

Sport/Schwimmen

  • Sportanlagen sind geöffnet, 2G+-Regel in geschlossenen Räumen, draußen 2G. FFP2-Maskenpflicht außer beim Sportreiben.
  • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt 2G+.

Schulen

  • Drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Im Verdachtsfall (positiver Selbsttest) gilt für alle Teilnehmer einer Lerngruppe eine fünftägige Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene)
  • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. 
  • Klassenfahrten mit Übernachtungen sind nicht zulässig.
  • Bei Elternabenden gilt die 2G+-Regel, das heißt nur Geimpfte und Genese mit aktuellem Test können teilnehmen.

Tourismus

  • Für Beherbergungen in Hotels o.ä. gilt 2G+ (Test bei Anreise sowie zwei Mal wöchentlich) sowie FFP2-Maskenpflicht, draußen (Campingplatz) 2G.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern. 

Regeln in der Region Hannover nach Impfstatus ab 12. Dezember

 

Es gelten für alle die aktuellen Masken- und Abstandsregeln, je nach Impfstatus gibt es folgende  weiteren Regeln.

Ungeimpfte (ab 18 Jahre)

  • unterliegen Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf maximal zwei andere Personen treffen.
  • benötigen einen negativen Corona-Test-Nachweis vor Betreten des Arbeitsplatzes.
  • benötigen einen negativen Corona-Test-Nachweis bei Nutzung von Bussen und Bahnen.
  • benötigen einen negativen Corona-Test-Nachweis bei Friseurbesuchen und anderen körpernahen Dienstleistungen.
  • haben keinen Zugang zu Gastronomiebetrieben.
  • haben keinen Zugang zu Theater, Kinos und Museen.
  • haben keinen Zugang zu Zoo, Freizeit- oder Tierparks.
  • haben keinen Zugang zu Hotels oder ähnlichen Beherbungseinrichtungen.
  • haben keinen Zugang zum Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung.

Vollständig Geimpfte und Genesene

  • unterliegen keinen Kontaktbeschränkungen.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis vor Betreten des Arbeitsplatzes.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis bei Nutzung von Bussen und Bahnen.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis bei Friseurbesuchen und anderen körpernahen Dienstleistungen.
  • haben Zugang zu Gastronomiebetrieben, ggf. ist ein negativer Corona-Test-Nachweis notwendig.
  • haben Zugang zu Theater, Kinos und Museen, ggf. ist ein negativer Corona-Test-Nachweis notwendig.
  • haben Zugang zu Zoo, Freizeit- oder Tierparks, ggf. ist ein negativer Corona-Test-Nachweis notwendig.
  • haben Zugang zu Hotels oder ähnlichen Beherbungseinrichtungen, ggf. ist ein negativer Corona-Test-Nachweis notwendig.
  • haben Zugang zum Einzelhandel.

Geboosterte, d.h. vollständig Geimpfte mit Auffrischungsimpfung

  • unterliegen keinen Kontaktbeschränkungen.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis vor Betreten des Arbeitsplatzes.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis bei Nutzung von Bussen und Bahnen.
  • benötigen keinen negativen Corona-Test-Nachweis bei Friseurbesuchen und anderen körpernahen Dienstleistungen.
  • haben Zugang zu Gastronomiebetrieben ohne Corona-Test-Nachweis.
  • haben Zugang zu Theater, Kinos und Museen ohne Corona-Test-Nachweis
  • haben Zugang zu Zoo, Freizeit- oder Tierparks ohne Corona-Test-Nachweis
  • haben Zugang zu Hotels oder ähnlichen Beherbungseinrichtungen ohne Corona-Test-Nachweis.
  • haben Zugang zum Einzelhandel.

Weihnachts- und Neujahrsruhe vom 24. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022

 

Unabhängig von Inzidenzen gilt in Niedersachsen im angegebenen Zeitraum die Warnstufe drei mit folgenden Verschärfungen

  • Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen sind nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet. Bei Ungeimpfte gilt die Kontaktbeschränkung ein Haushalt plus zwei Personen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe drei und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind.
  • Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
  • Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.

 

Das ist wieder eine ganze Menge an Vorschriften, aber ich denke, es ist gut lesbar.

Einer der wichtigsten Punkte: Geboosterte Personen fallen nicht unter die 2G+ - Regel.

Sie müssen also keinen zusätzlichen Test vorweisen.

Sie müssen nur ihre drei Impfungen nachweisen können.

Ich hoffe, dass sich möglichst viele Menschen möglichst schnell boostern lassen.

Und das sich die ungeimpfte Personen auch noch impfen lassen.

 

Für alle, die noch nicht geboostert sind und deshalb in vielen Bereichen einen aktuellen Test vorweisen müssen, hier noch einmal der Hinweis:

Ein neues Testzentrum hat in Seelze auf dem Parkplatz des EDEKA-Marktes seinen Betrieb aufgenommen.

Nachfolgend das Werbeplakat dafür.

 

Ihnen allen wünsche ich weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 124 (24. November)

Schärfere Regeln in der Region Hannover seit heute gültig

Die Region Hannover hat auf Grund der hohen Werte die Regeln noch einmal verschärft.

Folgendes gilt ab heute:

Masken

  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (in der Regel medizinische Maske) in Geschäften, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern/Clubs/Bars (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
  • Auch beim Betreten von Weihnachtsmärkten ist eine medizinische Maske zu tragen, die nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf. 
  • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Dies gilt auch wieder für Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.

2G-Regel 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte (2G), es gelten aber wieder Abstands- und Maskenpflicht.
  • Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind von der Regel ausgenommen.

3G-Regel 

  • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Es gelten Abstands- und Maskenpflicht.
  • Am Arbeitsplatz: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Für die restlichen Tage sind die Arbeitenden in der Verantwortung, einen Test nachzuweisen und ggf. zu bezahlen. Ein Selbsttest gilt nur, wenn er unter betrieblicher Aufsicht vorgenommen wird.
  • In Bussen und Bahnen: Es werden nur noch Fahrgäste befördert, die entweder gegen das Corona-Virus geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Die Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis entweder in Papierform oder digital auf dem Handy mit sich zu führen.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

Testpflicht

  • Am Arbeitsplatz für Ungeimpfte.
  • Im öffentlichen Nahverkehr für Ungeimpfte.
  • In Schulen sind drei Tests für Schülerinnen und Schüler pro Woche vorgeschrieben.

Einreise

  • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Treffen und private Feiern

  • Es gibt keine Beschränkung bei der Personenzahl oder der Haushalte.
  • Kommen mehr als 25 Personen zusammen, gilt drinnen die 2G-Regel, draußen 3G.

Gastronomie inkl. Bars

  • Es gilt die 2G-Regel.

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

  • Es gilt drinnen die 2G-Regel, draußen 3G mit PCR-Test. Jugendliche bis 18 Jahre müssen einen PoC-Test vorlegen.

Einkaufen

  • Der Handel ist geöffnet, in Geschäften, auf Messen und Spezialmärkten ist eine Maske zu tragen.

Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

  • Es ist eine medizinische Maske zu tragen, es gilt 2G.

Kultur/Freizeit

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 2G-Regel.
  • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel, der Zoo Hannover hat vollständig auf 2G umgestellt.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel.
  • An Buden und Fahrgeschäften auf Weihnachts- und Herbstmärkten gilt die 2G-Regel sowie Maskenpflicht außer beim Verzehr.

Sport/Schwimmen

  • Sportanlagen sind geöffnet, 2G-Regel in geschlossenen Räumendraußen 3G.
  • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt 2G.

Schulen

  • Drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Im Verdachtsfall (positiver Selbsttest) gilt für alle Teilnehmer einer Lerngruppe eine fünftägige Testpflicht (auch für Geimpfte und Genesene).
  • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Dies gilt auch wieder für Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse.
  • Klassenfahrten mit Übernachtungen sind nicht zulässig.
  • Bei Elternabenden gilt die 2G+-Regel, das heißt nur Geimpfte und Genese mit aktuellem Test können teilnehmen.

Tourismus

  • Für Beherbergungen in Hotels o.ä. gilt 2G, draußen (Campingplatz) 3G.

 

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern. 

Im Folgenden ein zusammenfassendes Schaubild zu diesen neuen Regelungen.

Durch Anklicken können Sie dieses vergrößern.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 123 (20. November)

Großflächig 2G-Regelung in Kraft

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den meisten Einrichtungen (Sportanlagen, Restaurants, Museen, Zoo, ...) gilt jetzt "2G".

Ungeimpfte Personen, die auch nicht genesen sind, kommen dort also nicht mehr rein.

Dieses bringt zum einen mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung, zum anderen soll es die Ungeimpften verstärkt dazu veranlassen, sich doch noch impfen zu lassen.

Ich persönlich kann es nicht nachvollziehen, dass sich so viele Erwachsene bisher nicht haben impfen lassen. Es sei denn natürlich, dass ihnen ärztlich davon abgeraten worden ist.

Auch wenn es richtig ist, dass die Ungeimpften Anreize zum Impfen bekommen, halte ich persönlich es nicht für gut, wenn sie nun mit Geschenken geködert werden sollen.

Ins Gespräch sind ja zum Beispiel Gutscheine für Zoo, Kino, Theater gekommen.

Aber es kann doch nicht sein, dass jemand, der sich bisher unsozial verhalten hat, dafür belohnt  wird, wenn er dieses nun nicht mehr tut.

Das kommt bei denen sehr schlecht an, die sich haben impfen lassen und damit zur Sicherheit der Bevölkerung beigetragen haben.

 

Fakt ist, dass wir derzeit Rekordzahlen bei Corona haben - und deshalb nun wieder viele Einschränkungen kommen, die die meisten von uns, auch ich, bereits überwinden glaubten.

Für Kirchwehren kann ich sagen, dass es die richtige Entscheidung war, den Weihnachtsbasar und auch die Seniorenweihnachtsfeier frühzeitig abzusagen.

Die Weihnachtsmärkte wurden in vielen Städten Deutschlands inzwischen wieder abgesagt.

In Hannover noch nicht. Ich glaube aber nicht daran, dass man das so die nächsten Wochen durchhalten kann.

Auch wenn es für die Aussteller wirklich katastrophal ist, wenn sie das zweite Weihnachtsgeschäft hintereinander verpassen.

 

Aber bei den derzeitigen Zahlen sehe ich persönlich keine Alternative.

Nun zu den aktuellen Werten:

In der Region Hannover haben wir derzeit eine 7-Tage-Inzidenz von 162,7.

Das sind 3.421 im Moment an Corona erkrankte Personen.

In Seelze standen wir in den letzten Wochen wirklich gut da - stets unter dem Durchschnittswert der Region.

Das hat sich in den letzten Tagen aber leider geändert - die Inzidenz ist bei uns geradezu nach oben geschnellt.

Stand gestern liegt sie bei 199,1.

Wobei wir im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auch damit noch vergleichsweise gut wegkommen. Der liegt nämlich derzeit bei 340,7.

Bei den Bundesländern hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Wert mit 122,9 und Bayern den höchsten mit 625,3.

Niedersachsen liegt hier mit 154,9 weit unter dem Bundesschnitt.

 

Bei den Impfquoten kommen wir leider so gut wie gar nicht mehr voran.

Stand gestern sind in Deutschland 67,9 Prozent der Bevölkerung vollständig durchgeimpft (Zweitimpfung, ohne Boosterimpfung). 

Das heißt also, dass ein knappes Drittel immer noch nicht vollständig geimpft ist.

Und auch der prozentuale Anteil der Einmalgeimpften liegt nicht wesentlich höher. Hier sind wir nun bei 70,4 Prozent (Quelle: Robert-Koch-Institut).

Hoffen wir, dass durch die neuen Regeln nun weitere Menschen zum Impfen animiert werden.

Der Anteil der vollständig Geimpften in Niedersachsen beträgt 69,8 Prozent.

Führend ist hier Bremen mit einer Impfquote von 79,6 Prozent; Schlusslicht ist Sachsen mit 57,7 Prozent.

 

Das RKI hat die  Zahlen auf seinem "Impfdashboard" sehr anschaulich dargestellt.

Für Interessierte: hier klicken.

 

Ansonsten hoffe ich, dass es Ihnen allen gut geht und dass wir Corona endlich bald hinter uns lassen können.

Auch ich kann es langsam nicht mehr hören.

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Ihr Jens Seegers

 

Nachfolgend: Die Dateidownloads der aktuellen Coronaverfügung der Region Hannover und der aktuellen niedersächsischen Coronaverordnung.

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Coronaverfügung Region Hannover
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Niedersächsische Coronaverordnung
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Corona-Information 122 (7. November)

Coronazahlen erreichen neue Höchststände                  Seniorenweihnachtsfeier und Weihnachtsbasar werden abgesagt

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

obwohl in Deutschland gut zwei Drittel der Bevölkerung doppelt geimpft sind, hat uns die "vierte Welle" nun voll erwischt.

Die Coronafallzahlen steigen rasant an, bei den täglichen Neuinfektionen werden sogar Höchststände erreicht.

Der bundesweite 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei über 180 - ein Wert, von dem ich vor ein paar Wochen noch gedacht habe, dass wir ihn nie wieder erreichen werden.

Und auch die Krankenhäuser kommen langsam wieder an ihre Belastungsgrenze. Die Intensivstationen füllen sich erneut mit schwer erkrankten Coronapatienten.

Fünf Landkreise in Deutschland haben einen Inzidenzwert von über 700.

Mit 99,3 steht die Region Hannover noch vergleichsweise gut da - wobei man bei diesem Wert eigentlich nicht von "gut" sprechen kann.

Das ist viel zu hoch um endlich wieder zur Normalität zurückkehren zu können.

Seelze liegt nahezu bei der selben Anzahl - der Inzidenzwert beträgt hier 96,7.

Auch wenn für Geimpfte und Genesene (2G) grundsätzlich vieles erlaubt ist, haben sich der Ortsrat und der Arbeitskreis Dorfgemeinschaft dafür entschieden, dieses Jahr die Seniorenweihnachtsfeier und den Weihnachtsbasar noch einmal ausfallen zu lassen.

Da ich in beiden Gremien vertreten bin, kann ich Ihnen versichern, dass wir uns diese Entscheidungen nicht leicht gemacht haben.

Denn wir möchten endlich wieder etwas für Sie, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, anbieten. Wir möchten Corona endlich hinter uns lassen und wieder "normal" feiern.

Dass wir uns schweren Herzens dennoch für die Absagen entschieden haben, ist kurz erklärt.

Bezüglich des Basars verweise ich auf meine Erläuterungen in der Information 120.

Dort hatte ich schon gemutmaßt, dass er auf Grund der Auflagen und Einschränkungen ausfallen wird.

Und damals war die Lage noch lange nicht so dramatisch, wie sie heute ist.

Und dass die Seniorenweihnachtsfeier ausfällt, liegt daran, dass derzeit immer mehr ältere, doppelt geimpfte, Menschen an Corona erkranken.

Der Impfschutz lässt nach und die dritte, die sogenannte Boosterimpfung, haben erst wenige erhalten.

Der Ortsrat hat sich entschieden, hier kein Risiko einzugehen.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis.

Wir alle hoffen, dass wir nächstes Jahr dann wieder durchstarten können und die für 2022 geplanten Veranstaltungen so stattfinden.

Wobei ich mit Prognosen nun wirklich vorsichtig geworden bin.

 

Ihnen allen wünsche ich, dass Sie von der vierten Welle verschont bleiben und ihr persönliches Leben nicht weiter von Corona beeinträchtigt wird.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 121 (23. Oktober)

Auf Grund durchgängig hoher Inzidenzwerte wieder strengere Regeln

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit einigen Wochen ist der 7-Tage-Inzidenzwert wieder auf einem hohen Niveau.

Und in den letzten Tagen leider noch einmal angestiegen.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) beträgt die Inzidenz in Gesamtdeutschland im Durchschnitt aktuell genau 100,0. Das ist ein Wert, den wir eigentlich nicht mehr erreichen wollten.

Negativer Spitzenreiter bei den Landkreisen ist Mühldorf am Inn. Dort liegt der Wert bei 501,4.

Und es gibt in ganz Deutschland derzeit nur zwei Landkreise, die eine Inzidenz von 0,0 haben: Eisenach und Ludwigslust.

Bei den Bundesländern hat Bayern (163,7) vor Sachsen (159,0) den höchsten Wert.

Niedersachsen steht im Moment noch ganz gut da. Bei uns liegt der Wert bei 53,8 und damit sind wir das Bundesland mit der zweitniedrigsten Zahl (hinter dem Saarland mit 52,9).

Die Region Hannover wiederum hat den Inzidenzwert 57,9; der Seelzer ist wieder stärker angestiegen und liegt nun bei 71,1.

Und auch wenn die Hochrisikogruppen inzwischen gut durchgeimpft sind, sterben doch noch jeden Tag in Deutschland Menschen an Corona.

Vom 22. zum 23. Oktober waren das in Deutschland 86 Personen. Damit haben wir nun mehr als 95.000 (genau 95.077) Menschen, die durch oder mit Corona gestorben sind.

Zum gemütlichen Zurücklehnen ist also noch nicht die Zeit gekommen.

Wir müssen weiterhin mit dem Virus leben und uns auch weiterhin an an die Regeln halten.

Vor  allem an die Hygiene- und Abstandsregeln und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Wie zum Beispiel in Einkaufsläden und Bussen und Bahnen.

Da in der Region Hannover der Inzidenzwert nun wieder fünf Werktage hintereinander über 50 liegt, gelten ab sofort folgende Verschärfungen:

Ab Samstag gilt damit wieder verpflichtend die 3G-Regel für:

 

  • die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern
  • die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden
  • die Nutzung einer Beherbergungsstätte
  • Gastgewerbliche Betriebe wie Gaststätten, Restaurants oder Bars
  • die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen.

Das hat sicherlich kaum Auswirkungen auf unser aller tägliches Leben.

Denn in den meisten der genannten Örtlichkeiten wurde auch vorher schon "3 G" eingefordert, oft sogar "2 G".

Dennoch zeigt es, dass das Ende von Corona noch nicht in Sicht ist.

 

Es wird weiterhin Einschränkungen oder Ausfälle bei Veranstaltungen in unserem Ort geben.

Ich hoffe sehr, dass wir spätestens in 2022 endlich wieder zu einem ganz normalen Leben zurückkehren können.

 

Bleiben Sie bis dahin verantwortungsbewusst.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 120 (11. Oktober)

Geänderte Corona-Verordnung in Kraft / Weihnachtsbasar wird voraussichtlich auch dieses Jahr ausfallen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

am 8. Oktober ist eine Änderung der aktuellen Coronaverordnung in Kraft getreten.

Die Corona-Verordnung und die Änderungsverordnung habe ich Ihnen als pdf-Dateidownload hinter dieser Information angehängt.

In der Änderungsverordnung hat man sich unter anderem mit der Durchführung von Weihnachtsmärkten beschäftigt.

Hier eine Zusammenfassung:

 

 

Mit dieser Änderung der VO wird hauptsächlich eine Regelung für Herbst- und Weihnachtsmärkte (§ 11b) eingeführt.

Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte (§ 11b)

Herbst- und Weihnachtsmärkte sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

 Bewirtungsleistungen dürfen nicht in allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen allseitig geschlossenen Räumen erbracht oder entgegengenommen werden (Absatz 2).

 In allseitig geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (Absatz 3). Kontaktdaten müssen abweichend von § 6 nicht erhoben werden.

 Die Märkte können grundsätzlich von jeder Person betreten werden.

Bewirtungsleistung und Leistungen von Fahrgeschäften dürfen nur gegenüber Personen, die die 3G-Regelung erfüllen oder Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht werden (Absatz 5).

 Die 2G-Regelung gilt, soweit in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Warnstufe 3 festgestellt wurde oder die Betreiberin oder der Betreiber dies im Wege der Privatautonomie festlegt (Absatz 7).

 Die Betreiberin oder der Betreiber des Herbst- oder Weihnachtsmarktes hat ein Hygienekonzept (Absatz 4) zu erstellen, dass der Größe des Marktes angemessene Kapazitätsbegrenzungen, ein Leitsystem der Besucherinnen und Besucher (Steuerung der Besucherströme, Einbahnstraßenregelung), stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der Regeln und ähnliches enthält. Dort ist auch die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regelung für Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften nach Absatz 5 oder die Einhaltung der 2G-Regelung nach Absatz 7 vorzusehen. Die Einhaltung der 2G- oder 3G-Regelung muss durch eine von zwei Alternativen gewährleistet werden:

o Zugangskontrolle: an zentralen Zugängen ist aktiv einer der 3G- oder 2G-Nachweise einzufordern. Es ist sicherzustellen, dass eine Umgehung der Zugangskontrolle nicht stattfinden kann.

o Kennzeichnung: Personen, die die 3G- oder 2G-Regelung erfüllen, sind in täglich wechselnder und fälschungssicherer Form zu kennzeichnen (zB. „Bändchen“).

 Personen, die auf dem Markt arbeiten, müssen entweder geimpft oder genesen sein oder sich zweimal die Woche testen lassen. Abweichend hiervon müssen diese Personen bei Festlegung der 2G-Regelung auf dem Markt, soweit sie weder geimpft noch genesen sind, sich täglich negativ testen und bei Unterschreitung von 1,5 m Abstand zu anderen Personen zudem eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

 

Um ein paar Punkte zusammenzufassen:

- Die Kaffeetafel in der Turnhalle (geschlossener Raum) ist nicht zulässig

- bewirtet werden dürfen nur Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die

  unter die "3-G-Regel" fallen, also Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das 

  müsste kontrolliert werden

- es muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Darin enthalten unter

  anderem die Steuerung der Besucherströme

- an den Zugangsmöglichkeiten zum Markt müssen alle Besucher darauf

  kontrolliert werden, ob sie unter die "3-G-Regel" fallen

- Personen, die diese Voraussetzung erfüllen, sind "fälschungssicher zu

  kennzeichnen". Hier werden Armbändchen vorgeschlagen.

 

Ohne einer Absprache im Arbeitskreis Dorfgemeinschaft - der Ausrichter unseres Weihnachtsbasars ist - vorgreifen zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Basar unter diesen Umständen stattfinden wird.

Sobald hier die Entscheidung getroffen worden ist, werde ich es hier bekanntgeben.

 

Ihr Jens Seegers

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Coronaverordnung
aktuell gültige Nds Corona Verordnung.pd
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Änderungsverordnung
Änderungsverordnung_08.10.2021.pdf
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Corona-Information 120 (8. Oktober)

Impfzentrum geschlossen; Auffrischungsimpfungen haben begonnen; Inzidenzwert verharrt auf hohem Niveau

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Impfzentrum auf dem Messegelände in Hannover ist am 27. September geschlossen worden.

In Niedersachsen war es das größte Impfzentrum mit den meisten durchgeführten Impfungen.

In den knapp acht Monaten, die es bestand, sind dort ca. 800.000 Dosen Impfstoff verabreicht worden.

Auch viele Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener wurden dort geimpft.

Der Andrang hat in den letzten Wochen aber spürbar nachgelassen, wie in allen Impfzentren. Deshalb sind diese nun nicht mehr in Betrieb.

Ab sofort sollen die Hausärzte den größten Teil der Impfungen übernehmen.

Daneben gibt es aber auch weiterhin mobile Teams, die beispielsweise in die Altenheime fahren.

Und auch der Impfbus, der ja auch schon mehrmals in Seelze vor Ort war, wird weiterhin eingesetzt.

Hier kann sich jeder ohne Voranmeldung impfen lassen.

Inzwischen hat man bundesweit - und auch in Seelze - mit dem dritten Impfen, also der Auffrischungsimpfung, begonnen.

Start war hier zunächst in den Pflegeheimen.

Die Stiko (ständige Impfkommission) hat gestern auch die Empfehlung gegeben, den Menschen ab 70 Jahren eine solche Auffrischungsimpfung zu verabreichen.

Und ich bin ziemlich sicher, dass diese Empfehlung in ein paar Wochen auf die jüngeren Menschen ausgedehnt werden wird.

 

Der Inzidenzwert ist in den letzten Tagen leicht zurück gegangen, er befindet sich aber weiterhin auf einem hohen Stand.

In der Region Hannover lag er gestern bei 57,5 mit 1.462 aktuell an Corona Erkrankten.

In Seelze bei 68,3 mit 59 Erkrankten.

Wir liegen also mal wieder über dem Durchschnitt.

Aber immerhin deutlich unter dem Wert von etwa 150, den wir vor zwei Wochen hatten.

 

Die Impfquote ist wieder etwas gestiegen, aber es geht wirklich nur noch schleppend voran.

In Niedersachsen haben inzwischen 71 Prozent der Menschen ihre erste und 67,1 Prozent ihre vollständige Impfung erhalten.

Somit sind zwei Drittel durchgeimpft, ein Drittel aber noch nicht.

Übrigens hat noch kein Bundesland bei den "Durchgeimpften" die 80%-Marke erreicht.

Bremen ist - wie immer - Spitzenreiter mit 75,9 Prozent.

Am Ende liegt Sachsen mit gerade einmal 55,2 Prozent.

 

Richtig schön war, dass sich vorgestern unsere Skatgruppe das erste Mal wieder treffen durfte.

Das letzte Mal war das im Februar 2020 der Fall gewesen, also vor 20 Monaten.

Neben dem Kartenspielen stand somit auch die Wiedersehensfreude mit vielen zu erzählenden Erlebnissen im Vordergrund.

Es hat unheimlich Spaß gemacht.

 

Schauen wir, was uns die nächsten Wochen und Monate bringen.

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 119 (23. September)

Neue Corona-Verordnung in Kraft - die Skatgruppe startet am 6. Oktober wieder

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

wir haben uns vom Kirchenvorstand entschlossen, am 6. Oktober wieder mit dem Skatspielen zu beginnen.

Die Skatgruppe trifft sich immer am ersten Mittwoch im Monat von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Pastor-Wagemann-Haus.

Allerdings spielen wir nur unter den Voraussetzungen der "2-G-Regel".

Heißt also, dass man entweder vollständig geimpft oder genesen sein muss.

Der Nachweis wird kontrolliert.

Das ist unerlässlich, da wir nur so auf den Mindestabstand und das Maskentragen verzichten dürfen.

Und nur so können wir überhaupt spielen.

Übrigens sind neue Mitspieler*innen immer gern gesehen.

Wer Lust auf Skat hat, kann einfach so vorbeikommen.

Sofern er/sie unter "2-G" fällt.

Wir spielen nur zum Spaß, daher sind auch nicht ganz so versierte Mitspieler*innen gern gesehen.

Für Getränke werden von jedem 5 Euro eingesammelt, ansonsten ist es kostenlos.

 

Und seit gestern ist die neue niedersächsische Coronaverordnung in Kraft.

Diese habe ich als pdf-Datei hinter dieser Nachricht angehängt.

Hier zusammengefasst die neuen Regeln:

Nds. Corona-Verordnung

Folgende neue Regelungen der Nds. Corona-Verordnung gilt es insbesondere zu beachten:

 

·         Regelungsbereich, allgemeine Verhaltenspflichten (§ 1)

Neu eingefügt wurde hier in Abs. 3, dass Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung oder eines Betriebs unabhängig von Warnstufen im Rahmen der Privatautonomie den Zutritt auf Personen einschließlich der dienstleistenden Personen beschränken können, die einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen (2-G-Regelung).

 

2-G-Regelung:

Veranstalterin oder Veranstalter bzw. Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung können den Zutritt auf Personen einschließlich der dienstleistenden Personen, die einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen, beschränken. In diesem Fall muss keine MNB getragen und kein Mindestabstand eingehalten werden.

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen gilt der Mindestabstand ebenfalls nicht.  Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen.

Dienstleistende Personen, ohne Impfnachweis oder Genesenennachweis dürfen nur dann in den Einrichtungen, in denen die 2-G-Regelung gilt, tätig sein, wenn sie täglich den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; sie müssen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wenn sie nach Art ihrer Tätigkeit den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen regelmäßig unterschreiten.

 

·         Warnstufen (§ 2)

Entgegen der bisherigen Regelung (Feststellung der Warnstufe für mindestens zwei der drei Leitindikatoren) wird eine Warnstufe festgestellt, wenn der Leitindikator „Hospitalisierungund mindestens ein weiterer Indikator die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Wertebereiche erreichen, d.h. der Leitindikator „Hospitalisierung“ ist für die Feststellung einer Warnstufe jetzt immer zu berücksichtigen. Geändert haben sich zur Hospitalisierungsrate außerdem die einzelnen Werte der Warnstufen 1,2 und 3, sodass sich jetzt die folgende, neu geordnete und  aktualisierte Übersicht ergibt:

                              

Leitindikator

Warnstufe 1

Warnstufe 2

Warnstufe 3

 

1.       „Hospitalisierung" (landesweite 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz - Fälle je 100 000)

 

>6 bis 8

>8 bis 11

>11

 

2.       „Neuinfizierte" (7-Tage-Inzidenz - Fälle je 100 000 - im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt)

 

>35 bis 100

>100 bis 200

>200

 

3.       Leitindikator „Intensivbetten"

(Landesweiter Anteil der Belegung von Intensivbetten mit COVID Er­krankten an der Intensivbetten-Ka­pazität [%])

>5% bis 10%

>10% bis 20%

>20%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die 7-Tages-Inzidenz sind die vom RKI im Internet (https://www.rki.de/inzidenzen) veröffentlichten Werte maßgeblich, die anderen beiden Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landes unter folgendem Link veröffentlicht:

(https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

 

·         Feststellung der Warnstufen (§ 3)

Neu ist, dass das für Gesundheit zuständige Ministerium durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung eine landesweite Warnstufe für Niedersachsen festlegen kann. Zugrunde gelegt werden hierfür die Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“.

Wie bisher können Landkreise oder kreisfreie Städte durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügung in ihren jeweiligen Gebieten eine jeweilige regionale Warnstufe festlegen. Zugrunde gelegt werden nun hierfür die Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und „Neuinfizierte“.

 

·         Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) (§ 4)

-          In Absatz 1 wird die begriffliche Unterscheidung zwischen Kindern und Schülerinnen und Schülern aufgehoben und zu „Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres“ zusammengefasst.

-          Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen MNB gilt jetzt auch für Personen, die an einer Veranstaltung i.S.d. § 11 a (Messen) teilnehmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4).

-      Keine MNB hat die Person zu tragen, die eine Dienstleistung bei einer Sitzung, Zusammenkunft und Veranstaltung mit mehr als 1 000 bis zu 5 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei Großveranstaltungen oder Messen    

                      wahrnimmt, da hier bei Betreten der Veranstaltung ein Impfnachweis oder Genesenennachweis oder eine Nachweis über eine negative Testung vorgelegt werden muss (§ 4 Abs. 3).

-          Abgenommen werden darf die MNB jetzt auch beim Besuch einer Spielhalle oder Spielbank, soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen wird (§ 4 Abs. 4).

-          Landkreise und kreisfreie Städte sollen ausdrücklich von der Befugnis Gebrauch machen, für bestimmte Örtlichkeiten, die in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel liegen und an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, festzulegen, dass an diesen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Absatz 1 zu tragen ist, wenn in ihrem jeweiligen Gebiet die Warnstufe 3 gilt (§ 4 Abs. 2, Satz 2).

-          In Gebieten mit Warnstufe 3 haben Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Verkehrsmittel des Personenverkehrs oder die dazugehörige Einrichtungen in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel an Haltestellen, Bahnhöfen, Flughäfen und Fähranlegern, nutzen, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen; hiervon ausgenommen sind Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Nicht anzuwenden ist diese Regelung, wenn die Nutzung des Verkehrsmittels in einem Gebiet ohne Verkehrsmittel beginnt (§ 4 Abs. 1a).

 

·         Hygienekonzept (§5), Datenerhebung und Dokumentation (§ 6)

-          Die Pflicht zur Datenerhebung und Dokumentation für Veranstalterinnen und Veranstalter von Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen mit mehr als 25 bis zu 1000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern gilt nur noch bei Durchführung in geschlossenen Räumen oder wenn es sich um eine Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung mit mehr als 1000 oder Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern handelt. Ausgenommen hiervon sind Wochenmärkte.   (§ 6 Abs. 1, Nr. 10)

-          Auch für Messen gilt, dass der oder die Verpflichtete der zuständigen Behörde unaufgefordert ein Hygienekonzept vorzulegen und die Kontaktdaten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben und zu dokumentieren hat (§ 6 Abs. 1, Nr. 11)

 

       •     Versammlungen nach Art. 8 GG

Für Versammlungen unter freiem Himmel besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, ein Hygienekonzept nach § 5 Abs. 2 zu erstellen. Die Versammlungsbehörde kann dies jedoch in Ansehung der jeweiligen Umstände der Versammlung ( wie z.B. Anzahl der Teilnehmenden, örtliche Gegebenheiten) verlangen, wenn dies zum Schutz vor Ansteckungen mit dem SARS-CoV 2-Virus angezeigt erscheint (§ 4 Abs. 4). Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen weiterhin ein Hygienekonzept vorhalten.

Für Versammlungen nach Art. 8 GG gelten die Pflicht zur Datenerhebung (§ 6 Abs. 1) sowie die zugangsbeschränkenden Regelungen der §§ 10 und 11 (s. nachfolgende Hinweise) nicht.

 

·         Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zu Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen (§8)

In § 8 werden die Zugangsbeschränkungen (3-G-Regelung) und die Anwendungsmöglichkeit der 2-G-Regelung abhängig von der jeweiligen Warnstufe oder der festgestellten Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten in einem Landkries oder einer kreisfreien Stadt geregelt und mit steigender Warnstufe entsprechend verschärft.

 

Warnstufe 1 oder Inzidenz über 50: Die 3-G-Regel gilt wie bisher für:

-          die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1 000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern ( die weiteren Regelungen des § 10 sind zu beachten!),

-          die Nutzung einer Beherbergungsstätte,

-          die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen,

-          die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen, sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden,

-          die Nutzung aller in Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räume, wobei sanitäre Anlagen nicht maßgeblich sind.

-          Achtung: Die 3-G-Pflicht für Gastronomiebetriebe, Cafeterien und Kantinen bei Warnstufe 1 oder Inzidenz über 50 befindet sich jetzt in § 9 Abs. 2.

 

Ausgenommen sind  - ebenfalls unverändert - z.B. Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, religiöse Veranstaltungen, im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr, einschließlich der entsprechenden Fortbildung, im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, bei Veranstaltungen und Sitzungen des Niedersächsischen Landtags, seiner Gremien und Fraktionen,  bei Veranstaltungen und Sitzungen von kommunalen Vertretungen, deren Gremien und Fraktionen, Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes (vgl. § 8 Abs. 3).

 

Achtung: Die Zutrittsbeschränkungen nach § 8 gelten nunmehr generell nicht mehr für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Nachweis einer negativen PCR-Testung verlangt wird (§ 8 Abs. 6).

 

Unabhängig vom Bestehen einer Warnstufe können Veranstalterin oder Veranstalter bzw. Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung die 2-G-Regelung (s.o.) freiwillig anwenden (§ 8 Abs. 7). Auch bei freiwilliger Anwendung von 2 G ist der in Absatz 6 genannte Personenkreis von Beschränkungen ausgenommen, muss aber einen Test vorlegen.

 

Für die höheren Warnstufen gilt Folgendes:

-          Warnstufe 2 oder 3: Anwendung der 3-G-Regel gilt zusätzlich auch für den Zutritt zu den unter freiem Himmel liegenden Teilen der oben unter Warnstufe 1 aufgeführten Einrichtungen und für die Inanspruchnahme o.g. Leistungen unter freiem Himmel.

-          Warnstufe 3: Im Falle einer Testung in Anwendung der 3-G-Regel ist der Nachweis einer negativen PCR-Testung vorzulegen und sofern das Tragen einer MNB erforderlich ist, eine Atemschutzmaske des Schutzniveaus FFP 2, KN 95 oder gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.                      

 

·         Gastronomiebetriebe sowie Mensen, Cafeterien und Kantinen (§ 9)

-          Unabhängig von der Warnstufe: 2-G-Regelung möglich: s.o.

-          Warnstufe 1 oder Inzidenz >50: Wie bisher Anwendung der 3-G-Regelung zwingend.

-          Warnstufe 2:  Anwendung der 2-G-Regel zwingend. Zugang zu Außenbewirtschaftungsflächen bei Anwendung der 3-G-Regel erlaubt. Anwendung der 2-G-Regel durch die Betreiberin oder den Betreiber des Gastronomiebetriebs möglich.

-          Warnstufe 3:  wie Warnstufe 2, wobei im Falle einer Testung der Nachweis einer negativen PCR-Testung  vorzulegen ist.   

       

Achtung: Die Zutrittsbeschränkungen nach § 9 gelten nunmehr generell nicht mehr für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Nachweis einer negativen PCR-Testung verlangt wird.

 

Für Mensen, Cafeterien und Kantinen gelten die 3- oder 2-G-Regelungen nicht, soweit diese Einrichtungen der Versorgung von Betriebsangehörigen, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Studierenden der jeweiligen Einrichtung dienen. Sie gelten ebenfalls nicht für Gastronomiebetriebe in Heimen und in Einrichtungen des betreuten Wohnens zur Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, Gastronomiebetriebe auf Raststätten und Autohöfen an Bundesautobahnen und Tafeln zur Versorgung bedürftiger Personen sowie für den Außer-Haus-Verkauf und der Lieferservice für Speisen und alkoholfreie Getränke zum Verzehr außerhalb der jeweiligen Einrichtung.       

 

·         Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 1 000 bis zu 5 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (§10)

Nach § 10 gilt – wie bisher – unabhängig von Inzidenz oder Warnstufe die 3-G-Regelung für große Veranstaltungen. Auch hier wurden die Ausnahmen überarbeitet. Die Zutrittsbeschränkungen nach Abs. 2 gelten nunmehr generell nicht mehr für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Nachweis einer negativen PCR-Testung verlangt wird (§ 10 Abs. 3).

 

Bei Veranstaltung mit sitzendem Publikum und festen Sitzplätzen haben Personen zu jeder ihnen unbekannten Person einen Abstand von 1 Meter mit einer Besetzung von je einem freien Sitz rechts und links und reihenweise versetzten freien Plätzen (Schachbrettbelegung) einzuhalten. Der Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn MNB getragen wird und eine verbale Interaktion und Kommunikation nicht zu erwarten ist. Bei Anwendung der 2-G-Regel braucht auch bei verbaler Interaktion und Kommunikation keine MNB getragen zu werden. Keine Anwendung findet diese Regelung für Kinder, Jugendliche (…) siehe oben. (§ 10 Abs. 4).

 

Für die höheren Warnstufen gilt Folgendes:

-          Warnstufe 2:  Statt eines Hygienekonzepts nach § 5 ist ein Hygienekonzept nach § 11 für Großveranstaltungen vorzulegen.

Im Falle einer Testung ist der Nachweis einer negativen PCR-Testung vorzulegen. Keine Anwendung findet diese Regelung für Kinder, Jugendliche (…) siehe oben.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Ø  Abweichend kein Mindestabstand und MNB bei Anwendung der 2-G-Regelung!

-          Warnstufe 3:  Hygienekonzept nach § 11 für Großveranstaltungen.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist die 2-G-Regelung anzuwenden ; Ausnahme auch hier wieder für Kinder, Jugendliche (…)! Es muss keine MNB getragen und kein Mindestabstand eingehalten werden.

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist im Falle einer Testung der Nachweis einer negativen PCR-Testung vorzulegen.

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Ausnahmeregelung für Kinder, Jugendliche (…) siehe oben.

 

·         Großveranstaltungen (§ 11)

Auch für Großveranstaltungen wurden die Ausnahmen von den Zutrittsbeschränkungen überarbeitet. Sie gelten nunmehr generell nicht mehr für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Nachweis einer negativen PCR-Testung verlangt wird (§ 11 Abs. 4).

 

Bei Veranstaltung mit sitzendem Publikum und festen Sitzplätzen haben Personen zu jeder ihnen unbekannten Person einen Abstand von 1 Meter mit einer Besetzung von je einem freien Sitz rechts und links und reihenweise versetzten freien Plätzen (Schachbrettbelegung) einzuhalten. Der Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn MNB getragen wird und eine verbale Interaktion und Kommunikation nicht zu erwarten ist. Bei Anwendung der 2-G-Regelung braucht auch bei verbaler Interaktion und Kommunikation keine MNB getragen zu werden. Keine Anwendung findet diese Regelung für Kinder, Jugendliche (…) siehe oben. (§ 11 Abs. 5).

 

Für die höheren Warnstufen gilt Folgendes:

-          Warnstufe 2:  Im Falle einer Testung ist der Nachweis einer negativen PCR-Testung vorzulegen. Keine Anwendung findet diese Regelung für Kinder, Jugendliche (…) siehe oben.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Ø  Abweichend kein Mindestabstand und MNB bei Anwendung der 2-G-Regelung!

-          Warnstufe 3:  Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist die 2-G-Regel anzuwenden; Ausnahme auch hier wieder für Kinder, Jugendliche (…)! Es muss keine MNB getragen und kein Mindestabstand eingehalten werden.

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist im Falle einer Testung der Nachweis einer negativen PCR-Testung vorzulegen und eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen
Schutzniveaus zu tragen.

Ø  Abweichend kein Mindestabstand und MNB bei Anwendung der 2-G-Regelung!

 

·         Messen (§ 11a) 

Messen für mehr als 1000 gleichzeitig anwesende Besucher sind unabhängig von der Geltung einer Warnstufe zulässig, soweit die Personenkapazität von 50 % nicht überschritten werden darf.

Ø  Keine Begrenzung der Personenkapazität bei Anwendung der 2-G-Regelung

Ein mit der zuständigen Behörde abgestimmtes Hygienekonzept nach § 5 ist vorzuhalten.

Beschränkungen oder Untersagung ab Warnstufe 3 durch die zuständige Behörde möglich.                    

 

·         Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen (§12)

Es wird verdeutlicht, dass der Betrieb von Diskotheken, Clubs usw. unabhängig von der Geltung einer Warnstufe unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen zulässig ist.

-          Grundsätzlich: 3-G-Regelung

Ø  Abweichend kein Mindestabstand und MNB bei Anwendung der 2-G-Regelung (§ 12 Abs. 2)!

Die Zutrittsbeschränkungen  gelten nicht für Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien müssen allerdings den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen; dies gilt auch in den Fällen, in denen der Nachweis einer negativen PCR-Testung verlangt wird (§ 12 Abs. 3).

-          Testkonzept für eingesetztes Personal

 

-          Warnstufe 1 oder Feststellung, dass Beschränkungen der Warnstufe 1 ebenfalls anzuwenden sind (Neuinfizierte >50): 3-G-Regelung zwingend, 2-G-Regelung möglich

-          Warnstufe 2: 2-G-Regelung zwingend!

-          Warnstufe 3: drinnen geschlossen, draußen 2 G-Regelung zwingend!

 

·         Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Regelungen zur Kindertagespflege (§ 14), Kindertageseinrichtungen (§ 15) und Schulen (§ 16) , die dem beigefügten Verordnungstext zu entnehmen sind.

 

 

Außerdem finden Sie im Anschluss auch als pdf-Datei die "Absonderungsverordnung".

Diese betrifft Personen, die mit Corona infiziert sind sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen.

 

Da das jetzt sehr viel war, gehe ich auf Inzidenz- und Impfwerte heute nicht ein.

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

 

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neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen
21067 Corona-Verordnung ab 22-09-2021.pd
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"Absonderungsverordnung" für Infizierte
MS_AbsonderungsVO_Online-Verkuendung (3)
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Corona-Information 118 (13.September)

Impfbus kommt wieder nach Seelze

Diese Woche kommt der Impfbus am Montag, Mittwoch und Freitag nach Seelze.

Er steht dann auf dem Parkplatz bei  ALDI/EDEKA, Hannoversche Straße 77.

Die genauen Zeiten sind den folgenden Schaublättern zu entnehmen.

Eine gute Gelegenheit für alle noch Ungeimpften, schnell und unkompliziert eine Impfung zu erhalten um sich und andere zukünftig zu schützen.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 117 (5. September)

2G- oder 3G-Regel wird immer mehr angewandt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in immer mehr Einrichtungen (Restaurants, Veranstaltungszentren, Museen, ...) kommt nun die "3-G-Regel" zum Tragen.

Heißt also, dass nur noch (vollständig) geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Personen eingelassen werden.

Wer nicht geimpft ist und keinen Test vorweist, kommt nicht mehr rein.

Manche Lokalitäten gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie wenden die "2-G-Regel" an.

Hier werden nur die geimpften oder genesenen Personen zugelassen.

Da ja Tests ab Oktober auch selbst bezahlt werden müssen (bisher sind die kostenlos), wächst der Druck auf die Nichtgeimpften, sich doch impfen zu lassen.

Die Zahlen der Erkrankten steigen leider derzeit wieder sehr stark an.

Täglich werden dem Robert-Koch-Institut (RKI) wieder mehr als 10.000 Neuinfektionen gemeldet und der 7-Tage-Inzidienzwert liegt deutschlandweit auch schon wieder bei über 80, Tendenz steigend. Ich befürchte, dass wir bald auch den Wert von 100 erneut überschreiten werden. In der Region Hannover haben wir ihn bereits fast erreicht, hier beträgt der letzte gemeldete Wert 98,3.

Und in Seelze waren wir vorgestern traurigerweise schon bei 145,1.

Das ist der zweithöchste Wert nach Isernhagen (145,6).

Da zum großen Teil die Nichtgeimpften erkrankten (es erkranken auch bereits vollständig geimpfte Menschen, da die Wirksamkeit der Impfungen nicht bei 100 % liegt, aber eben nur zu einem geringen Teil), zeigt sich, wie wichtig Impfungen sind.

Glücklicherweise sind die schweren Krankheitsverläufe nicht mehr so häufig wie noch vor einigen Monaten.

Aber immer noch müssen Menschen wegen einer Coronaerkrankung auf die Intensivstation oder sterben daran.

Gemäß RKI gab es in den letzten 24 Stunden 21 neue Todesfälle im Zusammenhang mit Corona; die Gesamtzahl der Verstorbenen wird mit 92.346 angegeben.

 

In Kirchwehren konnten wir gestern den ersten Teil der 2021er-Konfirmation nachholen.

Diese sollte bereits im April stattfinden, musste aber wegen Corona verschoben werden.

Einen kurzen Bericht dazu können Sie unter der Rubrik "Veranstaltungen" lesen.

Der zweite Teil dieser Konfirmation wird heute in einer Woche gefeiert.

Dann werden auch wieder - in begrenzter Zahl - Besucher(innen) zugelassen, die keine Angehörigen sind.

 

In einer Woche ist Kommunalwahl.

Ich erwarte eine hohe Wahlbeteiligung.

Aber selbstverständlich gelten auch dort Coronavorschriften wie Mund-Nasen-Bedeckung, Abstand halten und eine begrenzte Personenzahl im Wahllokal.

Bitte halten Sie sich alle daran!

 

Nachfolgend finden Sie noch einmal ein Schaublatt mit den wichtigsten Coronaregeln (dieses können Sie durch Anklicken vergrößern), die derzeit gültige niedersächsische Coronaverordnung als Dateidownload sowie Erläuterungen zu dieser Verordnung (die Sie durch Anklicken auch wieder vergrößern können).

 

Ihr Jens Seegers

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Corona-Verordnung vom 24. August 2021
Corona-VO.pdf
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Corona-Information 116 (24. August)

Inzidenz steigt; Inzidenzwert als Kriterium wird zweitrangig; SPD sagt das Kartoffelfest ab

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

der 7-Tage-Inzidenzwert steigt bundesweit wieder stetig an.

Die sogenannte vierte Welle ist in vollem Gange.

Bei uns in der Region Hannover lag der Durchschnittswert gestern früh bei 59,8.

Seelze liegt mit  einer Inzidenz von 56,9 ziemlich genau an diesem Mittelwert.

Den höchsten Wert der Region hat  Uetze mit 106,9, den niedrigsten Barsinghausen mit 25,7.

Aber was sagt der Wert noch aus?

Ganz objektiv natürlich weiterhin, wieviele Menschen sich innerhalb der vergangenen sieben Tage, bezogen auf 100.000 Einwohner, angesteckt haben.

Aber der Inzidenzwert spiegelt die Gefahr nicht mehr wider.

Wer die täglichen Zahlen in den Zeitungen verfolgt, stellt fest, dass die Anzahl der neu an Corona Verstorbenen und der aktuell auf Intensivstationen liegenden Menschen fast immer gegen Null geht.

Zum Glück ist das so, denn dadurch hat Corona seinen großen Schrecken verloren.

Und das liegt natürlich daran, dass sich schon viele Menschen haben impfen lassen.

In Niedersachsen haben wir gerade die 60 Prozent an vollständig Geimpften erreicht.

Nur leider geht die Impfquote längst nicht mehr so schnell nach oben, wie zu Anfang der Impfkampagne. Und nicht so schnell, wie sie könnte - denn ausreichend Impfstoff ist vorhanden.

Viele Menschen müssen erst noch von der Impfung überzeugt werden.

 

Aber gut ist, dass der Inzidenzwert nun nicht mehr als entscheidendes Instrument für Einschränkungen herangezogen werden soll.

Darauf haben sich der Bund und die Länderchefs geeinigt. Es muss jetzt nur noch in Verordnungen umgesetzt werden.

Für neue Lagebewertungen soll zukünftig das Gesundheitssystem herangezogen werden.

Also die Auslastung der Intensivstationen.

Und nur das ist den Menschen auch noch vermittelbar.

Und es ist auch dringend geboten, die Menschen, die sich haben impfen lassen, von Beschränkungen auszunehmen.

Von der "3G-Regel" hatte ich bereits  in der letzten Information geschrieben.

Und so kommt es dann jetzt auch.

Die Geimpften dürfen zukünftig ohne Tests alle öffentlichen Einrichtungen nutzen.

Und so bekommen sie das normale Leben langsam wieder zurück.

 

Nichtsdestotrotz werden auch weiterhin Veranstaltungen abgesagt.

So, wie in Hannover das Maschseefest nicht stattfindet, so hat auch die SPD Kirchwehren ihr für den 4. September geplantes Kartoffelfest abgesagt.

Wie Andreas Hartmann als Vorsitzender mitgeteilt hat, will man niemanden ausschließen.

Und das müsste dieses Jahr mit den noch nicht Geimpften passieren, sofern sie keinen aktuellen negativen Test vorweisen können.

Man müsste aber alle Besucher auch kontrollieren, ob sie denn geimpft, genesen oder negativ getestet sind. 

Das wäre ein sehr großer Aufwand und das Risiko, dass da etwas schief geht, will man nicht auf sich nehmen.

Auch wenn die SPD die Absage sehr bedauert, da sie ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Ortsratswahl vorstellen wollte.

Aber lieber das Fest dieses Jahr noch einmal ausfallen lassen.

Und dann nächstes Jahr wieder ohne jede Einschränkung feiern.

 

Ich hoffe, dass Sie alle bereits geimpft sind oder es in naher Zukunft werden.

Und dann bin ich zuversichtlich, dass wir wenigstens im Dezember wieder den Weihnachtsbasar zusammen feiern können.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 115 (15. August)

Inzidenzwert wieder über 35

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunächst die wirklich gute Nachricht: Gestern konnte der Sauberkeitstag durchgeführt werden. Er war 2020 ganz ausgefallen und in diesem Jahr von März auf gestern verschoben worden.

Einen ausführlicheren Bericht können Sie auf unserer Seite "Veranstaltungen" lesen.

Nun die schlechte Nachricht: In der Region Hannover liegt der 7-Tage-Inzidenzwert wieder über 35.

Betrug er vorgestern, also am Freitag, noch 32,1, so ist er mit Stand heute früh laut Robert-Koch-Institut auf 36,5 gestiegen.

Gemäß Stufenplan (siehe im Anhang) befinden wir uns damit in der Stufe 3 (zwischen 25 und 50).

Da aber inzwischen allgemein anerkannt wird, dass der Inzidenzwert nicht mehr der einzige Indikator für Beschränkungen sein soll, hat sich erst einmal nichts geändert.

Stattdessen hat man sich in einer Bund-Länder-Konferenz auf neue Regelungen ab Oktober geeinigt.

Dann soll die "3G-Regel" in Kraft treten.

Diese besagt, dass zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen dann nur noch vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt haben werden.

Man geht davon aus, dass bis dahin jeder, der geimpft werden will, ein entsprechendes Angebot bekommen hat.

Die Nichtgeimpften wären dann nur noch sogenannte "Impfverweigerer". Bis auf die Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.

Die gelten bei Vorlage eines entsprechenden Attestes dann aber auch zur "3G-Gruppe" zugehörig.

 

Und auch die Corona-Tests, die bisher kostenfrei waren, sollen ab Oktober kostenpflichtig werden.

Testen lassen müssen sich ja auch nur noch Personen, die noch nicht geimpft oder genesen sind.

Dadurch, dass sie ihre Tests in Zukunft bezahlen werden müssen, soll der Druck noch einmal erhöht werden, damit sie sich doch impfen lassen.

Man kann auch sagen: Ein negativer Anreiz zum Impfen.

Ich hoffe, dass sich sehr bald möglichst alle Menschen haben impfen lassen.

Umso schneller haben wir Corona endlich im Griff und die Beschränkungen können komplett fallen gelassen werden.

In Niedersachsen beträgt der Anteil der vollständig geimpften Personen mit Stand 12. August 56,9 Prozent.

Es ist also etwas vorangegangen, allerdings doch recht schleppend.

Für Gesamtdeutschland liegt der Wert bei 56,6. 

 

So viel für heute, Ihnen allen wünsche ich schöne Tage.

Ihr Jens Seegers

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Niedersächsischer Corona-Stufenplan
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Corona-Information 114 (10. August)

Sauberkeitstag findet statt - Seniorenfahrt fällt aus

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

zuerst die gute Nachricht:

Am kommenden Sonnabend, 14. August, findet der Sauberkeitstag statt.

Wie auf den Plakaten angekündigt, treffen wir uns um 09.00 Uhr an der Kirche bzw. gegenüber vor dem Pastor-Wagemann-Haus.

Die Teilnehmer ab 14 Jahren mögen bitte zur Begrüßung eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen.

Dann werden Sammelbereiche zugewiesen und die Helfer gehen in kleinen Gruppen, möglichst in Familienverbänden, los.

Was es dieses Jahr leider nicht geben wird, ist das gemeinsame Frühstück nach getaner Arbeit. Ich hatte die Veranstaltung extra von der Feuerwache zum Gemeindehaus verlegt, weil dieses größer ist.

Da der Inzidenzwert im Vergleich mit Anfang Juli nun aber doch wieder stark gestiegen ist, können wir uns nicht zusammen hinsetzen.

Als kleines Dankeschön bekommt aber jeder, der Müll mit eingesammelt hat, ein Lunchpaket mit nach Hause.

Und dann hoffe ich, dass wir nächstes Jahr wieder einen "normalen" Sauberkeitstag durchführen können. Im März, also vor der Brut- und Setzzeit, und dann wieder mit einem gemeinsamen Frühstück bei gemütlichen Beisammensein.

 

Und nun die schlechte Nachricht:

Die für den 21. August geplante Seniorenfahrt muss leider ausfallen.

Wir hatten zu wenige Anmeldungen.

Dass viele dieses Jahr noch keine Busfahrt machen möchten, kann ich aber absolut nachvollziehen.

Sowohl im Bus als auch im P.S.-Speicher in Einbeck hätte durchgehend die Pflicht zum Tragen der Maske bestanden (außer beim Kaffeetrinken).

Und dass die meisten Menschen damit Probleme haben, das ist verständlich.

Auch hier hoffe ich, dass wir im nächsten Jahr endlich wieder ohne irgendwelche Coronaeinschränkungen losfahren können.

Dann werden sich bestimmt wieder genügend Mitfahrer anmelden, damit die Seniorenfahrt  stattfinden kann.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 113 (6. August)

Inzidenzwert in Deutschland steigt langsam weiter - in der Region Hannover ist er wieder gesunken.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in Deutschland nun bei einem Mittelwert von 19,4.

Er ist damit im Vergleich zum Vortag wieder leicht angestiegen.

Der befürchtete schnelle Anstieg ist bisher ausgeblieben.

Dennoch wäre es natürlich wünschenswert, wenn er stattdessen schnell wieder fallen würde - und mit ihm auch die ganzen Einschränkungen.

Leider gehen Wünsche nicht immer und nicht gleich in Erfüllung.

Im Vergleich der Bundesländer liegt Niedersachsen mit 17,5 etwas unter dem Durchschnitt.

Am besten steht derzeit Sachsen mit einem Wert von 6,0 da, am schlechtesten Hamburg mit 34,5.

Ganz gut sieht es im Moment wieder in der Region Hannover aus.

In der Information 111 hatte ich noch berichtet, dass der Wert hier drei Tage hintereinander über 35 gelegen hat.

Stand gestern früh betrug er 26,6.

Er ist nun schon wieder einige Tage unter dem Schwellenwert von 35 - und das ist gut so.

Es bedeutet, dass derzeit zu den bestehenden Einschränkungen keine zusätzlichen geplant sind.

Noch etwas besser stehen wir in Seelze mit gestern 19,9 da.

Auch noch einmal ein kurzer Blick auf die Impfquoten:

In Niedersachsen haben inzwischen 65 Prozent (also fast zwei Drittel) der Menschen ihre erste Impfung erhalten.

Hier liegt Bremen mit 71 Prozent vorn; Schlusslicht ist Sachsen mit 52,5 Prozent.

(Was total paradox ist, wenn man das mit dem Inzidenzwert von Sachsen vergleicht - siehe oben.)

Der Prozentsatz der vollständig geimpften Personen beträgt in Niedersachsen 53,6.

Auch hier führt Bremen die Tabelle mit 63,3 an und Sachsen ist mit 48,2 wiederum ganz hinten.

Übrigens das einzige Bundesland, das noch unter 50 Prozent ist.

 

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Coronazahlen in den nächsten Wochen entwickeln.

Ich persönlich hoffe, dass wir bald auf die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichten können.

Und dass es auch sonst keine Einschränkungen mehr geben wird - dass Corona endlich mal Geschichte ist.

Aber ich befürchte, dass wird nicht vor dem Jahresende, möglicherweise sogar erst im kommenden Jahr, soweit sein.

 

Halten wir diese Zeit nun gemeinsam auch noch aus.

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 112 (29. Juli) 

Impfen ohne Termin nun auch in Seelze möglich

In der kommenden Woche kommt der "Impfbus" an drei Tagen nach Seelze.

Er steht dann bei EDEKA/ALDI auf dem Parkplatz.

Die Termine sehen Sie auf den beiden folgenden Schaublättern.

Wichtig: Es wird das Serum von Johnson & Johnson verimpft.

Bei diesem Stoff wird nur eine Impfung für den vollen Schutz benötigt.

Wer also noch nicht geimpft ist, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen.

Eine halbe Stunde Zeit nehmen und Sie haben schon den vollen Impfschutz.

 

Ich halte das für wichtig und gut, deshalb werden die Schaublätter an mehreren Stellen unserer Homepage eingestellt.

Wem sie zu klein sind: Durch anklicken können Sie die Bilder vergrößern.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 111 (26. Juli)

Inzidenzwert in der Region Hannover hat drei Tage nacheinander den Wert von 35 überschritten

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

heute lag der Inzidenzwert in der Region Hannover bei 35,4.

Das ist zwar nur knapp über 35 (im Stufenplan nach 10 die nächste Gefahrenstufe), aber es ist eben darüber - und das am dritten Tag in Folge.

Gemäß des Stufenplans könnte die Region Hannover nun weitere Verschärfungen verhängen.

Wie die Gesundheitsdezernentin der Region, Cora Hermenau, heute mitgeteilt hat, verzichtet die Region aber zunächst darauf.

Man wartet zunächst die neue Landesverordnung ab, die am 28. Juli, also schon in zwei Tagen, kommen soll.

Frau Hermenau sagt weiter (Zitat):

"Die zuletzt gestiegenen Zahlen lassen sich mit hinreichender Sicherheit auf Einrichtungen mit Tanz- und Feierbetrieb zurückführen. Diese Betriebe sind zurzeit teilweise bereits eigenständig geschlossen bzw. wird die neue für den 28. Juli 2021 angekündigte Verordnung die Schließung dieser Betriebe ab einer Inzidenz von 10 verfügen."

Es liegt also nicht an einem Fehlverhalten der großen Masse, sondern eine überschaubare Personenzahl war unvorsichtig.

Wobei ich absolut Verständnis dafür habe, dass vor allem unsere jungen Mitmenschen auch mal wieder feiern gehen wollten.

Trotzdem war das ganz offensichtlich noch zu früh - daher werden diese Angebote nun zurück genommen.

Hoffen wir, dass der Inzidenzwert dann auch bald wieder sinkt.

In Seelze betrug er heute übrigens 14,2.

 

Interessant war heute ein Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

Ein führender Arzt eines hannoverschen Krankenhauses hat sich auch dafür ausgesprochen, Einschränkungen zukünftig nicht mehr nur noch am Inzidenzwert festzumachen.

Viel sinnvoller wäre es, sich das Gesundheitssystem bzw. die Belastung der Krankenhäuser anzuschauen.

Und da sich im Moment vorrangig eben die jüngeren Menschen anstecken, die in den allermeisten Fällen keinen schweren Krankheitsverlauf haben, sind die Intensivstationen derzeit nicht überlastet - ganz im Gegenteil zur Situation vor mehreren Monaten bzw. im letzten Jahr, als viele Menschen auf Intensiv lagen und dort die Betten knapp wurden.

 

Ich bin gespannt, was die Landesregierung und auch was Bund und Länder gemeinsam als nächstes beschließen.

Dann melde ich mich hier wieder.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 110 (22. Juli)

Weiter steigender Inzidenzwert - Veranstaltungen stehen auf der Kippe

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich hatte sehr gehofft, dass wir keine "vierte Welle" bekommen.

Im Moment steigen die Inzidenzwerte jedoch nahezu überall erneut stark an, so dass bereits wieder vor einem dreistelligen Wert gewarnt wird.

In der Region Hannover lag er heute früh bei 32,8.

Also schon kurz vor dem nächsten Schwellenwert von 35.

Im Moment befinden wir uns in der Stufe zwischen 10 und 35.

Für diese Stufe hat die Region in der vergangenen Woche folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Allgemeinverfügung:

Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover hat den Wert von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten

  1. Ab dem 15.07.2021 gelten die Schutzmaßnahmen der Corona-VO für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen unter Anwendung des § 1 a Corona-VO die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt:
  •  § 2 Absatz 1 Satz 5 Corona-VO: Regelungen für private Zusammenkünfte / Kontaktbeschränkungen; Private Zusammenkünfte sind nur mit höchstens 10 Personen unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, oder den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, 
  • § 3 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Corona-VO: Regelungen für Wochenmärkte; Für Personen, die sich während der jeweiligen Marktöffnungszeiten auf einem Wochenmarkt aufhalten, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3,
  • § 6 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 3 Corona-VO: Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit nur sitzendem Publikum; Personengrenze von 500, Genehmigungspflicht bei höherer Personenanzahl, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3,
  • § 6 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, Absatz 4 Corona-VO: Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum; Personengrenze von 100, Genehmigungspflicht bei höherer Personenanzahl, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3,
  • § 6 a Absatz 1 Satz 1 Nr. 6, Absatz 7 Corona-VO: Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel; mindestens zeitweise stehendes Publikum zulässig, Personengrenze von 500, Genehmigungspflicht bei höherer Personenanzahl, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3,
  • § 6 a Absatz 8 Corona-VO: Regelungen für Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind; Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes nach § 4, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3,
  • § 6 b Absatz 3 Corona-VO: Regelungen für Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlichen Einrichtungen sowie von Kinos; nur sitzendes Publikum zulässig, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3, der Verzehr von im Rahmen dieser Veranstaltung üblichen Lebensmitteln und Getränken ist am Platz zulässig,
  • § 6 c Absatz 2 Corona-VO: Regelungen für Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft; Stadtführungen sind nur unter freiem Himmel zulässig, für Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen, Parks und Gärten gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3. Es sind Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen,
  • § 7 d Absatz 3 Corona-VO: Regelungen für touristische Schiffs- und Kutschfahrten; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 als Fahrgast einer touristischen Schiffs- und Kutschfahrt, das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 2 Satz 1 darf nur dann unterschritten werden, wenn jeder Fahrgast das negative Ergebnis eines Tests nach § 5 a Absatz 1 oder einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 5 a Absätze 2 und 3 vorlegt und im geschlossenen Fahrgastbereich auch dann eine medizinische Maske trägt, wenn er einen Sitzplatz eingenommen hat,
  • § 7 d Absätze 4 und 5 Corona-VO: Regelungen für touristische Busreisen; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 beim Betreten und Verlassen sowie während des Aufenthalts im Fahrzeug, § 3 Abs. 5 ist nicht anzuwenden. Für die Fahrgäste gilt nach § 5 a eine Testpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesennnachweises nach § 5 a Absätze 2 und 3, Einhaltung des Abstandsgebots im Fahrzeug nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1, soweit die Zahl der Fahrgäste dies zulässt, Verpflichtung die Klimaautomatik des Fahrzeugs während der Nutzung auf Dauerventilation einzustellen,
  • § 7 e Abs. 3 Corona-VO: Regelungen für Seilbahnen; das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 2 Satz 1 darf in einer geschlossenen Seilbahnkabine unterschritten werden, wenn auch dann eine medizinische Maske getragen wird, wenn ein Sitzplatz eingenommen worden ist,
  • § 8 Absatz 8 Corona-VO: Regelungen für die Beherbergung; Personen, die nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 5 a Absätze 2 und 3 verfügen, haben mindestens zwei Tests in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen,
  • § 9 Absatz 3 Corona-VO: Regelungen für Gastronomie; Begrenzung der Personenanzahl bei privaten Feiern mit geschlossenem Personenkreis auf 100, für private Feiern mit geschlossenem Personenkreis gilt nach § 5 a eine Testpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesennnachweises, es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 wobei sich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen der Außenbewirtschaftung auf einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen beschränkt,
  • § 9 Absatz 5 Satz 2 Corona-VO: Regelungen für Diskotheken, Clubs, Bars und ähnliche Einrichtungen; es gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absätze 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3, die Zahl der Gäste darf die Hälfte der zulässigen Personenkapazität des Betriebs nicht überschreiten.

 

2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 15.07.2021 in Kraft.

 

In Seelze lagen wir heute Früh bei 19,9. Also unter dem Mittelwert der Region. Macht es aber nicht besser. Da der Wert vor einer guten Woche noch unter 3 lag, gehen die Zahlen also auch bei uns wieder in die Höhe. Und es gelten ja eh die Regelungen der Region Hannover.

Wenn Sie sich bei der obigen Verfügung einmal den Punkt "§ 7 d Absätze 4 und 5 Corona-VO" anschauen, sehen Sie, dass die Seniorenfahrt im Moment noch erlaubt ist.

Allerdings nur mit durchgehend zu tragender Mund-Nasen-Bedeckung sowie unter Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests oder alternativ eines Impf- oder Genesenen- nachweises.

Bis zur Fahrt ist es noch gut vier Wochen hin.

Wir müssen schauen, was dann noch erlaubt ist.

Aber so optimistisch, wie ich es noch vor wenigen Wochen war, bin ich heute nicht mehr.

Und auch für die im September geplanten Veranstaltungen (Kartoffelfest der SPD am vierten, Fest der CDU am elften) sehe ich eher nicht, dass dieses stattfinden können.

Aber vielleicht haben wir ja doch noch Glück und die Zahlen sinken wieder. Was jedoch wohl unwahrscheinlich ist.

 

Froh bin ich auf jeden Fall, dass wir am letzten Sonntag zumindest die Konfirmation 2020 nachholen konnten.

Die Kinder mussten 15 Monate darauf warten, nun haben sie es endlich geschafft.

Die Konfirmation 2021 soll eigentlich auch in diesem September noch stattfinden.

Hoffentlich klappt das.

 

Bei den Impfquoten sieht es derzeit (Stand 21. Juli) folgendermaßen aus:

In Deutschland haben 60,4 % der Einwohner ihre erste Impfdosis bekommen, 48,0 % sind vollständig geimpft.

Mal eine Zahl: Am Mittwoch, also gestern, sind in Deutschland 712.894 Impfdosen (erst- und Zweitimpfung zusammen) verabreicht worden. Es geht also voran.

Allerdings haben über 40 Millionen Menschen in Deutschland noch keinen vollständigen Impfschutz. Daher kann es nicht verwundern, dass der Inzidenzwert immer noch so steigen kann, wie im Moment.

 

Das wirklich Positive ist, dass es immer weniger schwere Krankheitsverläufe gibt.

Der Altersmedian, also der Durchschnitt, der an Corona verstorbenen Personen beträgt 84 Jahre.

Dieses Altersgruppe ist aber zu nahezu 100 % vollständig geimpft.

Deshalb werden die Stimmen lauter, die fordern, dass sich Beschränkungen nicht mehr nur nach dem Inzidenzwert richten dürfen.

Die Tendenz geht dahin, dass wohl bald noch andere Faktoren herangezogen werden, zum Beispiel der R-Wert, die Zahl der täglichen Todesfälle und auch die Belastung der  Intensivstationen.

Allerdings, so habe ich gelesen, frühestens im September.

 

Stellen wir uns also alle auf weitere und wieder verschärfte Einschränkungen ein.

 

Bleiben Sie dennoch alle positiv!

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 109 (14. Juli)

Inzidenz steigt - Seelze noch in einem sehr guten Bereich

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

ich habe nun länger hier nichts geschrieben, da ich im Urlaub war.

Mit meiner Frau habe ich auf Usedom eine Auszeit genossen und wir haben unsere Füße in die Ostsee gehalten.

Der dortige Landkreis "Vorpommern-Greifswald" liegt Stand heute früh bei einer Inzidenz von 0,00. Und das, obwohl es bei Sonnenschein am Strand sehr voll war und auch die Busse quasi überfüllt waren.

Die Maskenpflicht wurde dort sehr pflichtbewusst eingehalten, Mindestabstände waren jedoch nicht mehr vorhanden.

Trotzdem dieser Wert.

Bei uns sieht es nicht mehr ganz so gut aus.

In der Region Hannover beträgt der Inzidenzwert nun 12,2.

Er hat den Wert von zehn nun schon wieder mehrere Tage hintereinander überschritten, so dass wir bei den Lockerungen wieder einen Schritt zurück gehen werden.

Großveranstaltungen mit mehreren hundert Personen sind dann nicht mehr erlaubt.

Einen harten Lockdown, sagen viele Experten, soll und wird es aber nicht mehr geben. Selbst wenn der Inzidenzwert noch einmal stark ansteigen sollte.

Das ist meiner Meinung nach auch richtig so.

Man darf nicht mehr allein auf diesen Wert schauen - man muss auch sehen, welche Auswirkungen eine Infektion heute hat.

Denn die Altersgruppe, die gesundheitlich unter Corona am meisten zu leiden hatte und in der auch die häufigsten Todesfälle zu verzeichnen waren, die über 80jährigen, sind zu fast 100 Prozent durchgeimpft.

Natürlich gab es auch bei jüngeren Menschen schwere Verläufe bis hin zum Versterben.

Diese Menschen hatten dann aber fast alle Vorerkrankungen. Und auch diese Gruppe von Personen ist bevorzugt geimpft worden.

Daher gehen die Experten davon aus, dass die Gefahr, die von Corona ausgeht, auch bei höheren Fallzahlen geringer wird.

Gefahrlos ist der Virus dennoch immer noch nicht, das sehen wir daran, dass tagtäglich immer noch Menschen daran sterben.

Deshalb ist es weiterhin wichtig, sich an Regeln zu halten.

Und der Mund-Nasen-Schutz stellt nun meines Erachtens nach keine große Einschränkung dar.

Wir sollten ihn daher an den Orten, an denen es erforderlich ist, weiterhin konsequent tragen.

Auch die Entwicklung der Impfquoten ist weiterhin positiv.

In Deutschland haben 58,9 Prozent der Menschen ihre Erstimpfung erhalten (Niedersachsen: 61,2 Prozent) und 43,7 Prozent (Niedersachsen: 41,5 Prozent) sind vollständig geimpft.

Ich weiß: Bis zu einer Impfquote, bei der Corona endgültig den Schrecken verliert, ist es noch ein weiter Weg. Aber diesen Weg gehen wir immer weiter.

 

In Seelze haben wir Stand heute früh einen sehr guten Inzidenzwert von 2,8.

Daher sind in den nächsten Wochen Veranstaltungen geplant (jedoch immer noch unter Coronavorbehalt):

- am 18. Juli wird die Konfirmation 2020 nachgeholt. Da jede zweite Bank in der Kirche frei bleiben muss, sind nur Familienangehörige zugelassen

- am 25. Juli wird die Jahreshauptversammlung des Sportvereins nachgeholt. Hier sind nur Mitglieder teilnahmeberechtigt; die Versammlung findet auf dem Sportplatz unter freiem Himmel statt

- am 14. August wird der Sauberkeitstag nachgeholt. Beginn ist um 9 Uhr am Pastor-Wagemann-Haus (gegenüber der Kirche). Normalerweise starten und enden wir an der Feuerwache. Weil dort der Raum aber kleiner ist, haben wir dieses Jahr verlegt. 

An der Dorfreinigung darf jeder teilnehmen, und wir hoffen auch auf viele Teilnehmer. Bitte eine Maske mitbringen.

- und am 21. August soll die Seniorenfahrt zum P.S.-Speicher nach Einbeck stattfinden. Die Einladungen dazu sind verteilt. Das ist allerdings noch fünfeinhalb Wochen hin.

Ich hoffe, dass die Fahrt wirklich durchgeführt werden kann.

 

Sie sehen also, das gesellschaftliche Leben erwacht langsam wieder. Drücken wir gemeinsam die Daumen, dass es sich nicht wieder schlafen legen muss.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 108 (28. Juni)

Coronazahlen steigen leicht - Wettlauf zwischen Impfkampagne und "Deltavariante"

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Stand heute früh lag der 7-Tage-Inzidenzwert in der Region Hannover bei 3,9. Das ist weiterhin eine richtig gute Nachricht.

Angestiegen ist dagegen der Seelzer Wert, dieser ist nun wieder zweistellig. Er betrug heute 11,4.

Verglichen mit den anderen Kommunen in der Region Hannover befinden wir uns damit hinter Garbsen (12,6) auf dem zweitschlechtesten Platz.

Trotzdem ist das natürlich immer noch eine geringe Zahl - und als aktuell erkrankt gelten in ganz Seelze auch nur fünf Personen.

Das ist für mich noch kein Anlass zur Sorge.

Etwas mehr Kopfschmerzen bereitet mir derzeit der R-Wert. Dieser gibt an, wieviele andere Menschen ein an Corona Erkrankter neu ansteckt.

Mitte letzter Woche lag dieser Wert bei etwas über 0,7.

Ende der Woche bei über 0,8 und heute früh schon bei über 0,9.

Er ist in den letzten Tagen also schnell gestiegen. Steigt er weiter, bedeutet das, dass ein Infizierter bald mehr als einen anderen Menschen ansteckt und dann werden auch die Coronazahlen insgesamt wieder steigen.

Das wollen wir alle nicht.

Hintergrund soll ja vor allem die Mutation des Virus, die "Delta-Variante", sein. Diese ist hochansteckend und verbreitet sich daher unter den noch nicht geimpften Personen sehr schnell.

Die spannende Frage ist somit derzeit: Schaffen wir es rechtzeitig so viele Menschen zu impfen, dass das Virus sich nicht mehr groß ausbreiten kann?

Derzeit haben in Deutschland 53,3 Prozent der Menschen ihre erste Impfung erhalten.

In Niedersachsen liegen wir mit einer Quote von 54,7 knapp darüber.

Bei den Zweitimpfungen liegt der Bundesdurchschnitt bei etwa 34 Prozent; in Niedersachsen bei 34,5 Prozent.

Die Zahlen sind ganz gut. Zur Abwehr der Deltavariante aber noch nicht ausreichend.

Drücken wir die Daumen, dass ein hohes Impftempo beibehalten werden kann.

 

Noch gelten die Lockerungen, die mit der "Inzidenz unter 10" in Kraft getreten sind.

Aber es gelten halt auch weiterhin die Einschränkungen wie Abstand und Maskenpflicht.

Neben dem Impfen ist es sehr wichtig, dass wir diese weiterhin einhalten.

Ein Verhalten, wie wir es bei der Europameisterschaft gerade in einigen Stadien sehen (Menschenmassen, die keinen Abstand halten und keine Maske tragen), ist meines Erachtens nach völlig inakzeptabel, trägt zur erneuten Ausbreitung des Virus bei und verlängert die coronabedingten Einschränkungen unnötig.

 

Ich plane die nächsten Veranstaltungen unter den derzeitigen Coronabedingungen und hoffe sehr, dass das Infektionsgeschehen uns da nicht dazwischenfunkt.

Am 14. August wollen wir den Sauberkeitstag nachholen.

Am 21. August soll wieder eine Seniorenfahrt stattfinden.

Und für September sind auch Veranstaltungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl geplant.

Daumen drücken, dass alles klappt!

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 107 (22. Juni)

Seelzer Inzidenzwert bei 0,0

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

Stand gestern früh lag der 7-Tage-Inzidenzwert in Seelze bei 0,0!

Das ist grandios.

Es mag etwas verwundern, dass trotzdem zehn Menschen noch als aktuell an Corona erkrankt gelten.

Das liegt daran, dass Erkrankte erst nach zwei Wochen aus der Zählung genommen werden, weil sie dann als genesen zählen.

Der Inzidenzwert sich aber nur auf die eine zurückliegende Woche bezieht.

Ich mag noch nicht daran glauben, dass wir nun dauerhaft bei diesem Wert bleiben.

Im letzten Sommer hatten wir auch ganz niedrige Zahlen - und im Herbst kam die "zweite Welle".

Und im Moment herrscht die Sorge vor der "Deltavariante", also einem mutierten Coronavirus, welches hochansteckend ist und sich deshalb in manchen Ländern, unter anderem in Großbritannien, rasend schnell verbreitet.

Obwohl Großbritannien auch eine hohe Impfquote hat.

Unsere Hoffnung ist also, dass diese Virusvariante bei uns nicht so flächendeckend auftreten wird.

Und wenn sie hier ist, dass wir mit unserer Impfkampagne so weit sind, dass das Virus keine große Angriffsfläche vorfindet.

Die 7-Tage-Inzidenz ist natürlich nicht nur bei uns, sondern bundesweit gut.

Deutschland liegt heute früh bei einem gerundeten Wert von 8, Niedersachsen bei 4.

Nur vier Bundesländer haben noch einen zweistelligen Wert; dabei stehen das Saarland und Baden-Württemberg mit 12 am schlechtesten da.

Und alles ist relativ: Es ist noch nicht lange her, da wären wir alle über solch einen Wert glücklich gewesen.

Bei den Impfquoten sieht es ja auch ganz gut aus.

In Niedersachsen liegen wir bei den Erstimpfungen bei 52,1 Prozent.

Und der Anteil der vollständig geimpften Personen beträgt 31 Prozent.

Bei einer Bevölkerung von etwa 8 Millionen Menschen in unserem Bundesland sind nun etwa 4,17 Millionen geimpft; 3,83 Millionen aber noch gar nicht.

Und 5,52 Millionen haben noch keinen vollständigen Schutz.

Wie sind also auf einem guten Weg. Dennoch ist dieser Weg noch weit.

 

Uns was gilt bezüglich der Coronaregeln?

Derzeit dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen. Neu: Aus beliebig vielen Haushalten, nicht mehr wie bisher aus nur drei Haushalten. Und Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis 14 zählen nicht dazu. Können also in beliebiger Zahl zu den zehn dazukommen.

Seit gestern gilt für die Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht nur noch in den Gebäuden. Nicht mehr auf dem Schulhof.

Und beim Einkaufen gilt in den Geschäften weiter die Maskenpflicht, jedoch nicht mehr  auf den zugehörigen Parkplätzen.

Dort war sie in der Vergangenheit ja auch Pflicht.

Und wenn der Inzidenzwert "stabil" unter zehn liegt, heißt also an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, gibt es weitere Lockerungen.

Das ist zum Ende der Woche in der Region Hannover erreicht.

Dann dürfen sich statt zehn bis zu 25 Personen in einem Gebäude treffen. Und außerhalb schon bis zu 50 Personen.

Und auch hier gilt wieder: Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder bis 14 zählen nicht dazu.

 

Es geht also derzeit richtig gut voran.

Drücken wir die Daumen, dass es keinen Rückfall gibt.

 

Ihnen alles Gute, genießen Sie die derzeitigen Möglichkeiten.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 106 (14. Juni)

Weiterhin abnehmende Zahlen - das Testzentrum wird geschlossen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Tagen und Wochen sind die Coronazahlen kontinuierlich zurück gegangen.

Deshalb gab es für mich auch nicht mehr viel zu schreiben.

Man merkt, wie überall das Leben zurückkehrt.

Die Restaurants haben wieder geöffnet - ebenso wie Tierparks, Museen, Geschäfte, ...

Und es ist auch kein negativer Test mehr notwendig.

Das sind richtig gute Nachrichten.

In Deutschland gibt es inzwischen keine Gemeinde mehr, die einen 7-Tage-Inzidenzwert über 100 hat.

Laut Robert-Koch-Institut gibt es den derzeit höchsten Wert in Schweinfurt - hier liegt er bei 86,1.

Bei uns in der Region Hannover beträgt der Wert mit Stand gestern Früh 12,0.

Freitag lag er noch bei 13,3.

Also wirklich toll.

Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass der Seelzer Wert mal wieder der höchste in der Region Hannover ist - aber mit 28,4 lag er am Freitag auch weit unter den hohen Zahlen, die wir in den vergangenen Monaten hatten.

 

Da die Zahlen nun so gut sind und man kaum noch (auch als Nichtgeimpfter) irgendwo einen negativen Coronatest vorzeigen muss, ist die Nachfrage nach den Tests nun so weit zurück gegangen, dass die mobilen Testzentren ab sofort wieder eingestellt werden.

Wie Herr Dr. Meyer von der Kreuzapotheke mir mitgeteilt hat, wird nun kein mobiles Testzentrum mehr nach Kirchwehren kommen.

Sollten die Coronazahlen wieder nach oben schnellen - wovon aber nicht auszugehen ist - könne das Zentrum schnell wieder eingerichtet werden.

Bleiben wird das stationäre Testzentrum in Seelze in der Bremer Straße.

 

Im Moment ist eigentlich nur die Frage, wie es mit der Maskenpflicht weitergeht.

Hier ist ja auch die Diskussion entbrannt, ob bei diesen Zahlen eine Maskenpflicht überhaupt noch rechtens ist.

Mal sehen, wie sich das in den nächsten Tagen entwickelt.

Noch gilt sie in Einkaufsläden, dem öffentlichen Nahverkehr und an Haltestellen.

 

Ich freue mich schon auf darauf, dass es nun bald auch wieder mit Veranstaltungen losgeht.

Im Moment bin ich in der Planung für die Seniorenfahrt am 21. August.

Die soll in den P.S.-Speicher nach Einbeck gehen. Und ich bin zuversichtlich, dass die Fahrt stattfinden kann.

Und ich hoffe auch sehr, dass wir den Sauberkeitstag bald nachholen können.

Hier plane ich einen Sonnabend in den Sommerferien.

Das genaue Datum werde ich demnächst bekannt geben.

Da wir fast eineinhalb Jahre nicht im und rund um den Ort sauber gemacht haben, wird das wieder Zeit.

 

Sie merken, es geht langsam wieder los.

Ich freue mich auf Sie alle!

 

Bis dahin,

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 105 (4. Juni)

Inzidenz in der Region Hannover "konstant" unter 35 => ab heute weitere Lockerungen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in der Region Hannover nun seit mehr als fünf Werktagen hintereinander unter 35.

Dadurch treten gemäß des Stufenplans die nächsten Lockerungen in Kraft.

Hier eine Übersicht, was ab heute zusätzlich erlaubt ist:

In der folgenden Übersicht der wichtigsten Regeln sind Änderungen kursiv gesetzt.

Kontakte

  • Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis drei Haushalten zuzüglich dazugehörender Kinder bis 14 Jahre treffen.
  • Kindergeburtstage oder vergleichbare Treffen mit bis zu zehn Kindern bis 14 Jahre plus den Erwachsenen des gastgebenden Haushalts sind möglich. 

Schulen und Kindertagesstätten

  • Alle Schüler und Schülerinnen gehen wieder gemeinsam täglich in die Schule. Weiterhin müssen alle Schüler zwei Mal die Woche einen Corona-Test machen und Masken tragen. An den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
  • In den Kitas gilt der Regelbetrieb, die Pflicht zu festen Gruppen entfällt. Die freiwilligen Testungen entfallen.

Einzelhandel

  • Die Testpflicht entfällt. Geschäfte können wieder vollständig öffnen, die Zugangsbeschränkungen entfallen.
  • Baumärkte gelten als Grundversorgung (damit ist auch bei Inzidenzen über 50 kein Test nötig).
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Gastronomie

  • Innenbereiche dürfen komplett öffnen. Dort können am Tisch die Masken abgesetzt werden, die Testpflicht entfällt.
  • In Außenbereichen müssen keine Masken mehr getragen werden, auch die Testpflicht entfällt.
  • Die Lokale müssen nicht mehr um 23 Uhr schließen, die Sperrstunde entfällt.
  • Private geschlossene Feiern in Gastronomiebetrieben sind draußen und drinnen für bis zu 100 Personen mit negativem Testergebnis möglich. Außer an den Tischen muss eine Maske getragen werden.

Kultur

  • Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können ohne Test besucht werden, Masken sind Pflicht.
  • Kinos, Theater und Opernhäuser können öffnen, Besucher benötigen eine Masken (außer am Sitzplatz). Die Testpflicht entfällt.
  • Clubs, Bars und Diskotheken dürfen mit halber Kapazität öffnen. Es gilt Test- sowie Maskenpflicht (außerr am Sitzplatz).
  • Open-Air-Veranstaltungen, bei denen die Besucher sitzen, sind möglich bei Maskenpflicht außer am Sitzplatz. Ab 250 Personen Zugang nur mit negativem Corona-Test.
  • Mit Genehmigung sind Großveranstaltungen wie Musikkonzerte und Sportveranstaltungen mit Zuschauern möglich.

Freizeit und Tourismus

  • Stadt- und Naturführungen sind ohne Test und ohne Personenbeschränkung möglich.
  • Touristische Schifffahrt ist erlaubt, es besteht Masken-, aber keine Testpflicht.
  • Touristische Busreisen sind bei Test- und Maskenpflicht erlaubt.
  • Hotels & Co.: Es bleibt bei der Testpflicht bei der Anreise sowie  zweimal wöchentlich bei längeren Aufenthalten
  • Freibäder können öffnen, es besteht keine Testpflicht.
  • Hallenbäder, Saunen und Solarien können mit einem Hygienekonzept komplett öffnen, inklusive Duschen und Umkleiden. Die Testpflicht entfällt.

Busse, Bahnen, Taxis

  • Medizinische Masken sind Pflicht, auch an Haltestellen und Bahnhöfen etc.

Sport

  • Sportanlagen und Fitnessstudios können mit einem Hygienekonzept komplett öffnen, inklusive Duschen und Umkleiden. Die Testpflicht entfällt. Maskenpflicht in Solarien außer bei Bestrahlung.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weiterhin negative Corona-Tests als Zugangsvoraussetzung einfordern.

 

 Der Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesung ersetzt - wo gefordert - die negative Testung.

 

Auch wenn die Inzidenz in Seelze gerade wieder über 50 gestiegen ist, gelten natürlich auch bei uns die Lockerungen der gesamten Region.

Drücken wir die Daumen, dass die Coronazahlen in Zukunft nicht mehr steigen sondern im Gegenteil noch weiter sinken.

 

Ihnen allen wünsche ich ein schönes Wochenende

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 104 (3. Juni)

Zeit des mobilen Testzentrums wird ab dem        10. Juni verkürzt

Wie ich soeben seitens der Kreuz-Apotheke erfahren habe, wird die Zeit, die das mobile Testzentrum in den einzelnen Ortschaften ist, verkürzt.

Hintergrund ist, dass es auf Grund des rückläufigen Inzidenzwertes und der damit verbundenen Lockerungen immer seltener notwendig ist, einen negativen Coronatest vorzuzeigen.

Entsprechend ist auch die Zahl der Personen, die sich testen lassen, in den letzten zehn Tagen stark gesungen - sie hat sich etwa halbiert.

Und wenn der Trend anhält, werden es wohl noch weniger werden.

Das Testzentrum kommt zwar vorerst weiter donnerstags nach Kirchwehren - aber ab nächstem Donnerstag nur noch von 9-11 Uhr.

 

Bitte beachten; neue Plakate mit der geänderten Zeit werden nicht gedruckt!

Corona-Information 103 (29. Mai)

Inzidenzen sinken weiter - Schulen gehen wieder in den Regelbetrieb

Auch in den vergangenen Tagen sind (fast) überall in Deutschland die 7-Tage-Inzidenzen weiter gesunken.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) lag der bundesdeutsche Durch- schnittswert heute früh bei 37,5.

Für Niedersachsen wird er mit 24,8 angegeben.

Und die Region Hannover liegt dazwischen; hier lag der Wert heute morgen bei 32,3.

Und richtig gut sieht es gerade in Seelze aus: Wir liegen (Stand gestern) bei 17,1. Mit derzeit gerade noch 23 erkrankt gemeldeten Personen. 

Da Niedersachsen unter dem nächsten Grenzwert, der bei 35 gezogen wurde, liegt, gehen ab Montag die Schulen wieder in den Normalunterricht.

Heißt also jeden Tag in voller Klassenstärke Unterricht.

Hier gibt es allerdings auch viele Menschen, die befürchten, dass das noch zu früh ist und man bis zu den Sommerferien noch im Wechselunterricht, also mit halber Klassenstärke, hätte bleiben sollen.

Aus diesem Grund ist den Schulleiter(inne)n auch freigestellt, ob sie ab Montag in den vollen Präsenzunterricht gehen oder im Wechselunterricht bleiben.

Vom Matthias-Claudius-Gymnasium in Gehrden habe ich zum Beispiel gehört, dass dort zumindest in der kommenden Woche noch nicht zum Unterricht in Klassenstärke zurückgekehrt wird.

 

Insgesamt gibt es aber derzeit viele gute Nachrichten.

Dass wir uns noch nicht zu sicher fühlen dürfen, zeigt uns gerade England.

Dort haben bereits über 50 Prozent der Bevölkerung die Erstimpfung bekommen.

Durch das rasche Ausbreiten der "indischen Mutante" steigen dort die Infektionszahlen aber wieder an und die Regeln (Abstand, Kontaktbeschränkungen, Öffnungen, ...) werden wieder verschärft.

 

Und auch noch mal wichtig:

Die vollständig Geimpften und die Genesenen zählen ja bei Kontaktbeschränkungen nicht mehr mit.

Aber die Maskenpflicht und die Abstandsregel gelten auch für diese Personengruppen weiterhin.

Eigentlich wollte ich im Juni wieder mit der Skatgruppe starten.

Hier sind fast alle bereits doppelt geimpft.

Das Tragen der Maske wäre auch möglich.

Aber Skat spielen und dabei zwischen allen Spielern den Abstand von 1,50 Meter einzuhalten - das klappt nicht.

Daher müssen wir hier auf die nächsten Lockerungen warten.

Aber wenn die  Zahlen sich weiter so gut entwickeln, bin ich zuversichtlich, dass die bald kommen werden.

 

So weit für heute; ich hoffe, bei meinem nächsten Eintrag weitere gute Nachrichten zu haben.

 

Ihr Jens Seegers

 

P.S.: Im Folgenden können Sie sich als Download den aktuellen Stufenplan für Niedersachen anschauen. Was also bei welchem Wert erlaubt ist.

Zur Verdeutlichung: 

Stufe 1 gilt für einen 7-Tage-Inzidenzwert von 0-10, Stufe 2 bei einem Wert von 10-35 und Stufe 3 bei einem Wert von 35-50.

Stufen für höhere Inzidenzen sind hier nicht aufgeführt. Hoffen wir, dass wir diese auch nicht mehr benötigen.

Download
Niedersächsischer Corona-Stufenplan
StK_Stufenplan_Aktualisierung_2021-05-21
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Corona-Information 102 (23. Mai)

Neue Corona-Verordnung tritt morgen in Kraft

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

morgen tritt eine neue (geänderte) niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft.

Ich habe sie Ihnen als pdf-Datei an diese Information angehängt.

Es treten nun weitere Lockerungen in Kraft. 

Schon jetzt sind wieder Urlaube an Nord- und Ostsee möglich. Und die daran geknüpften Voraussetzungen werden weiter gelockert.

Wenn es keinen Rückfall gibt, steht einem Sommerurlaub wohl nichts mehr im Weg.

Man muss nur immer aktuell schauen, falls man ins Ausland reisen möchte, ob das Land oder die Region, wo man hin möchte, als Risikogebiet eingestuft ist.

Für Deutschland trifft das nirgends mehr zu.

Sogar in Thüringen, das als einziges Bundesland in den letzten Tagen noch einen 7-Tage-Inzidenzwert über 100 hatte, ist dieser nun unter diese besondere Marke gefallen.

Stand heute Früh drei Uhr lag er dort laut des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 96,6.

Alle anderen Bundesländer liegen darunter.

Für Niedersachsen wird der aktuelle Wert mit 45,4 angegeben.

Hier ist also auch die nächste wichtige Grenze von 50 bereits unterschritten.

Niedersachsen steht mit diesem Wert übrigens an dritter Stelle. Besser stehen nur Schleswig-Holstein (30,3) und Hamburg (34,8) da.

Auch in der Region Hannover sinkt der Wert weiter.

Auf der Seite der Region Hannover steht noch der Wert 53,0.

Dieser Wert ist vom 21. Mai, da die Region ihre Seite am Wochenende nicht aktualisiert.

Auf der tagesaktuellen Seite des RKI (vom 24. Mai) wird die Inzidenz für die Region Hannover mit 47,7 angegeben.

Innerhalb von drei Tagen ist der Wert somit um 5,3 gefallen.

Das hört sich super an.

Für Seelze kann ich nur auf den Wert vom 21. Mai zurückgreifen, da das RKI die Inzidenzen nicht so kleinteilig angibt.

Am 21. Mai lag er in Seelze bei 51,2.

Erinnern wir uns: Es ist noch nicht lange her, da waren wir noch über 100. Und vor ein paar Wochen sogar über 200.

Natürlich kann es immer noch mal passieren, dass sich an einem Ort viele Menschen anstecken.

Nicht mehr in einem Altenheim, aber zum Beispiel in einer Schule, bei einem Sportverein oder in einem Fitnessstudio.

Aber da immer mehr Menschen geimpft sind, wird das Risiko sich anzustecken halt immer geringer.

Und hier läuft es in Niedersachsen inzwischen auch richtig gut.

Zu Anfang der Impfkampagne waren wir die letzten.

Inzwischen (Stand heute) haben 41,1 Prozent der Niedersachsen bereits ihre Erstimpfung erhalten. Mit diesem Wert liegen wir auf Platz 4 aller Bundesländer und über dem Bundesdurchschnitt von 39,7 Prozent.

Und vollständig geimpft sind in Niedersachsen 12,2 Prozent.

 

Insgesamt sind das gute Nachrichten, die mich zuversichtlich machen, dass in wenigen Monaten wieder Normalität in unser Leben zurückkehrt.

 

Zum Schluss noch einmal ein Link zur Seite des Landes Niedersachsen mit den aktuell gültigen Bestimmungen, Antworten auf Fragen, ... (nicht verwirren lassen: Hier sind auch noch die Regeln der "Bundesnotbremse" dargestellt. Aber alles, was Regionen mit einem

Inzidenzwert von über 100 betrifft, ist natürlich aktuell nicht mehr gültig).

Dazu hier anklicken.

 

Ihr Jens Seegers

Download
Aktuelle Coronaverordnung
Verordnung zur Aenderung der Nds. Corona
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Lesefassung mit markierten Aenderungen.p
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Corona-Information 101 (19. Mai)

Ausgangssperre endet heute

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da in der Region Hannover der Inzidenzwert seit vergangenem Mittwoch durchgehend unter 100 liegt, endet heute die "Bundesnotbremse", zu der als markanteste Einschränkung die Ausgangssperre zählt.

Aber: Offiziell endet sie morgen früh um 00.00 Uhr.

Heiß also: Heute Abend gilt die Ausgangssperre noch von 22.00 Uhr bis 23.59 Uhr.

Ob man tatsächlich eine Anzeige bekommt, wenn man in diesen zwei Stunden ohne triftigen Grund unterwegs ist, kann ich nicht einschätzen. Aber rechtens wäre so eine Anzeige. 

 

Seit gestern gibt es auch noch weitere Lockerungen:

Seit dem 18.05.2021 entfällt die MNB-Pflicht z.B. in Fußgängerzonen, am Maschsee, am Steinhuder Meer, in gemeinschaftlich genutzten Räumen von Mehrfamilienhäusern oder auch bei privaten Fahrgemeinschaften, die aus mehr als zwei Haushalten bestehen.

 

 

Die allgemeine MNB-Pflicht bei einer nicht nur vorübergehenden Unterschreitung des Abstandsgebotes (§ 2 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO) sowie auch die MNB-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie den dazugehörigen Einrichtungen (z.B. Haltestellen, Bahnhöfe; § 3 Abs.1 CoronaVO) und auf Wochenmärkten während der Marktöffnungszeiten (§ 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 CoronaVO) bleiben bestehen.

 

Man muss also an vielen Orten keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) mehr tragen, wo es bisher vorgeschrieben war.

An einigen aber weiterhin. Und das wird wohl auch noch längere Zeit so bleiben. 

Also an Orten, wo mehrere Menschen auf einem eng begrenzten Raum zusammen kommen und dort den Mindestabstand nicht einhalten können.

Hier gilt weiterhin: Wer keine MNB trägt, der begeht eine Ordnungswirdrigkeit, die eine Anzeige nach sich zieht.

 

In der Region Hannover lag der 7-Tage-Inzidenzwert gestern bei 62,1. Im Vergleich zu vor vier Tagen ist er somit noch einmal deutlich gesunken.

In Seelze ist er dagegen wieder auf einen Wert über 100 gestiegen. Er lag gestern bei 102,4. Ich hoffe sehr, dass wir hier bei uns schnell von dem allgemeinen Trend profitieren und die Inzidenz nun auch in Seelze endlich dauerhaft auf unter hundert sinkt.

 

In Gesamtdeutschland liegt die Inzidenz übrigens mit Stand heute früh bei 73.

Es gibt derzeit nur noch ein Bundesland, in dem der Wert über einhundert beträgt (Thüringen mit 115).

Drücken wir alle die Daumen, dass die Zahlen so gut bleiben und nach und nach noch besser werden.

Dann bin ich sehr zuversichtlich, dass wir diesen Sommer genießen können und nach den Sommerferien wieder mit Veranstaltungen auch in Kirchwehren beginnen können.

 

Ich freue mich darauf

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 100 (15. Mai)

Inzidenzwert in der Region Hannover unter 100 - die Ausgangssperre ist aber noch in Kraft

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

zur Zeit gibt es wirklich viele gute Nachrichten im Bezug auf Corona.

Allen voran: Der 7-Tage-Inzidenzwert fällt derzeit kontinuierlich.

Sowohl in ganz Deutschland als auch - und das ist für uns das Wichtigste - in der Region Hannover liegt dieser Wert endlich wieder unter 100.

In unserer Region mit Stand gestern bei 79,4.

Da fällt es nicht so ins Gewicht, dass er in Seelze im Vergleich zum Vortag wieder etwas gestiegen ist, hier lag er gestern bei 93,9 (vor acht Tagen allerdings noch bei 99,6).

Allerdings zeigt der Anstieg, dass es mit den Coronazahlen auch immer noch wieder nach oben gehen kann.

Da der Wert hier in der Region nun unter 100 liegt, glauben viele Menschen, dass die Einschränkungen der "Bundesnotbremse", insbesondere die Ausgangsperre, jetzt außer Kraft sind.

Das ist aber nicht der Fall!

Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen.

Dann kann die Region am sechsten Tag dieses offiziell feststellen und am folgenden Tag werden die Beschränkungen aufgehoben.

Das hört sich erst einmal kompliziert an.

Heißt konkret für uns:

Am letzten Mittwoch lag der Wert den ersten Tag unter 100. 

Der Donnerstag war ein Feiertag, zählt also nicht mit.

Gestern und wohl auch heute (für heute habe ich noch keine aktuellen Zahlen) war/ist er weiterhin unter 100 - das sind die Tage zwei und drei.

Der morgige Sonntag ist kein Werktag, zählt also wieder nicht.

Die Tage vier und fünf wären demnach Montag und Dienstag.

Bleibt er unter 100, würde das am Mittwoch festgestellt werden und ab Donnerstag fallen Ausgangssperre und Co weg.

Ein paar Tage müssen wir also noch Geduld haben und dabei hoffen, dass der Wert nicht wieder über 100 steigt.

Denn dann würde die Zählung der fünf Werktage wieder von vorn beginnen, wenn er dann wieder unter 100 fällt.

 

Und das nächste Positive ist die Zahl der Impfungen.

Hier gab es vor ein paar Tagen wieder einen neuen Rekord an Tagesimpfungen.

Zwar gibt es auch immer wieder Berichte über Impfengpässe. Aber in den vergangenen Wochen war dann eigentlich doch immer genug Impfstoff vorhanden.

Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass in diesem Tempo nun weitergeimpft werden kann.

Und so langsam spürt man auch schon die Lockerungen.

Die Gastronomie kann wieder loslegen, die Freibäder haben gerade wieder geöffnet, die Strände werden geöffnet und sogar Kreuzschiffe fahren bald wieder.

Wenn auch alles noch in eingeschränktem Umfang - aber es geht wieder los.

Und ich glaube nicht, dass noch eine vierte Welle kommt und alles noch einmal zurück gedreht werden muss.

Drücken Sie die Daumen, dass ich da nicht falsch liege.

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute.

Halten Sie noch etwas durch.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 99 (7.Mai)

Lockerungen für Geimpfte und Genesene kommen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben nun beschlossen, dass ab diesem Sonntag für Menschen, die ihre zwei Impfungen erhalten haben sowie für Personen, die nach einer Coronaerkrankung vollständig genesen sind, Lockerungen greifen werden.

Für welche Menschen gilt das?

Als vollständig geimpft gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung.

Als genesen gelten diejenigen, deren Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Und hier ein Überblick, was diese Personen dann wieder dürfen:

Treffen:

·   Für Geimpfte und Genesene fallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften weg.

·   Bei Treffen von Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen dürfen Geimpfte und Genesene in beliebiger Zahl dazustoßen.

Ausgangssperre:

·  Die Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Sport:

·  Geimpfte und Genesene dürfen wieder in beliebig großen Gruppen Sport treiben.

Gleichstellung mit Getesteten:

·  Wenn in den Infektionsschutzgesetzen der jeweiligen Länder Ausnahmeregelungen für Getestete festgelegt sind, gelten diese Ausnahmen ab sofort auch für Geimpfte und Genesene.

·  Geimpfte und Genesene müssen keinen Coronatest mehr durchführen lassen, um Geschäfte oder Einrichtungen zu betreten. Das betrifft zum Beispiel das sogenannte "Click & Meet".

Quarantäne:

·  Geimpfte und Genesene müssen bei Kontakt zu einer erkrankten Person nicht mehr in Quarantäne.

 

·  Diese Lockerung gilt nicht, wenn es sich um eine Virusvariante handet, die das Robert-Koch-Institut als "besorgniserregend" einstuft oder bei einer Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.

 

Woran müssen sich Geimpfte und Genesene weiterhin halten?

Maskenpflicht:

·  Geimpfte und Genesene müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Schutz Maske tragen, wo dies erforderlich ist.

 

Abstands- und Hygieneregeln:

·  Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Abstandsregeln einhalten.

 

·  Außerdem müssen sie sich weiterhin an geltende Hygienekonzepte halten.

 

Nun gibt es auch eine Menge Widerstand gegen diesen Beschluss. Insbesondere von Menschen, die noch nicht geimpft worden sind. Die meisten möchten sich ja impfen lassen, haben aber noch kein Impfangebot bekommen.

Ist es daher diesen Menschen gegenüber ungerecht, gar diskriminierend, wenn die Geimpften Sachen dürfen, sie aber nicht?

Keine ganz einfache Frage. Natürlich besteht eine gewisse Ungerechtigkeit, da die Nichtgeimpften nichts dafür können.

Dennoch bin ich persönlich absolut für die Lockerungen.

Für bereits viele Menschen ist es nun ein Schritt zurück zur Normalität. 

Und für viele Gewerbetreibende ein langsamer Beginn aus der Krise.

Ich selbst bin noch nicht zweimal geimpft. Die Lockerungen gelten für mich also auch noch nicht. Dennoch verschwende ich überhaupt keinen Gedanken daran, anderen ihre neue Freiheit zu neiden. Im Gegenteil: Ich freue mich für sie und mit Ihnen. Und ich denke, auch hier kann und sollte sich eine Solidarität innerhalb der Gesellschaft zeigen - und keine Spaltung.

 

Für die Nichtgeimpften und -genesenen gelten somit weiterhin die Einschränkungen nach den verschiedenen Verordnungen. "Bundesnotbremse", niedersächsische Verordnung, Verordnung der Region Hannover.

Puh, immer wieder schwierig, da durchzusteigen.

Zur Erinnerung: Die Bundesnotbremse (mit der Ausgangssperre) gilt in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100.

Da sie gestern in der Region Hannover knapp darunter lag (99,6) haben wir bei der Polizei viele Anrufe erhalten, ob die Ausgangssperre nun weggefallen ist.

Nein, ist sie nicht, denn die Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen. Und das lag sie nicht.

Und die schlechte Nachricht: Heute ist der Wert schon wieder auf 112,2 gestiegen.

Die "Notbremse" wird uns also leider noch länger einschränken.

Erfreulich ist aber der derzeitige Trend in Seelze: Hier liegt der heutige Wert bei 99,6.

Seit langem mal wieder unter 100 und seit langem mal wieder unter dem Regionsdurchschnitt.

Daumen drücken, dass es so weitergeht!

 

Und zum Schluss noch zwei Hinweise zum mobilen Testzentrum, dass ja Donnerstags von   9 - 13 Uhr in Kirchwehren ist:

Dieses ist vom Parkplatz gegenüber der Kirche in das Pastor-Wagemann-Haus umgezogen - witterungsbedingt. Und wird dort wohl auch in Zukunft zu finden sein.

Danke an unsere Kirchengemeinde, die das absolut problemlos ermöglicht hat.

Und nächsten Donnerstag kommt es wegen Himmelfahrt nicht nach Kirchwehren.

Wer dann einen aktuellen Test braucht, kann aber nach Seelze fahren.

Das dortige Testzentrum in der Bremer Straße ist auch an Himmelfahrt geöffnet.

In Kirchwehren wird somit am 20. Mai das nächste Mal getestet.

 

Nun wünsche ich Ihnen allen ein schönes Wochenende und den Müttern einen schönen Muttertag.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 98 (5. Mai)

Inzidenzzahl sinkt; Lockerungen sind in Sicht

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

zunächst mal ein kurzer Rückblick auf den 1. Mai:

Ich bedauere es sehr, dass wir nun schon zum zweiten Mal diesen Tag nicht zusammen feiern konnten.

Auch wenn es für uns vom Ortsrat immer auch Arbeit bedeutet, ist die Maifeier stets ein toller Tag in Kirchwehren. Zusammen mit dem Feuerwehrmusikzug und Ihnen macht es immer richtig viel Spaß, auf dem Schulhof zusammen zu kommen.

Den Mitgliedern des Musikzuges gilt mein Dank, denn sie haben sich auch an diesem 1. Mai morgens wieder an verschiedenen Stellen im Ort aufgestellt und coronakonform "Der Mai ist gekommen" gespielt. So bleibt wenigstens die Tradition des Maiweckens lückenlos aufrecht erhalten.

Und nächstes Jahr können wir dann ganz sicher alle wieder zusammen feiern.

 

Glücklicherweise ist im Moment bei der Pandemie etwas Licht am Ende des Tunnels zu sehen.

Die Zahl der Geimpften steigt.

Bei den Erstimpfungen nähern wir uns einem Drittel der Bevölkerung und bei den Zweitimpfungen den zehn Prozent.

Da man davon ausgeht, dass Corona bei einem Impfwert ab 70 Prozent großflächig überwunden sein wird (sogenannte "Herdenimmunität"), liegt hier noch ein weiter Weg vor uns.

Da aber quasi täglich mehr geimpft wird, dürften wir in ein paar Monaten die 70 Prozent erreicht haben.

 

Aktuell gehen die Zahlen glücklicherweise wieder zurück.

Zu dem prognostizierten 7-Tage-Inzidenzwert von 500 und mehr ist es in der dritten Welle nicht gekommen (beziehungsweise nur in wenigen Gemeinden in Deutschland).

In der Region Hannover liegt er mit Stand heute bei 111,2 und in Seelze nun bei 136,5.

Heißt also, dass seit meiner letzten Information der Wert in der Region um etwa 14 und in Seelze sogar um etwa 91 zurückgegangen ist.

Das ist super, aber wie schnell die Zahlen wieder nach oben gehen können, haben wir in den letzten Monaten immer wieder feststellen müssen.

 

Nun sind also Lockerungen beschlossen worden.

Was mich am meisten freut: Ab kommenden Montag dürfen alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen. Wenn auch erstmal im "Szenario B", also in halber Klassenstärke und somit nur jeden zweiten Tag.

Aber da manche Jahrgänge seit Monaten nur im Distanzunterricht gewesen sind, ist das ein riesiger Schritt zur Normalität.

Und dass auch der Mannschaftssport für Kinder und Jugendliche wieder erlaubt sein wird, ist prima und sehr wichtig.

Für die Kinder und für die Sportvereine.

 

Hier die für Niedersachsen beschlossenen Lockerungen:

Was ab 10. Mai im Einzelhandel gelten soll:

 

 

  • - Öffnung möglich, wenn Inzidenz im Landkreis oder kreisfreier Stadt stabil unter 100 liegt
  • - keine vorherige Terminbuchung nötig
  • - negativer, qualifizierter Corona-Test (kein Selbsttest), Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
  • - verpflichtende Kontaktnachverfolgung digital oder analog
  • - 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde, ab einer Ladengröße von 800 Quadratmetern: 40 Quadratmeter pro Kunde

Was ab 10. Mai in der Gastronomie gelten soll:

 

 

  • - Öffnungen des Außenbereichs bei stabiler Inzidenz unter 100 in Landkreis oder kreisfreier Stadt
  • - negativer Corona-Test, Impfnachweis oder Nachweis von Genesung als Zutrittsvoraussetzung
  • - Sperrstunde ab 23 Uhr
  • - verpflichtendes Hygienekonzept
  • - Innengastronomie darf voraussichtlich erst zwei Wochen später öffnen
  • - maximal 50 Prozent Auslastung im Innenbereich erlaubt

Was ab 10. Mai im Gastgewerbe gelten soll:

 

  • - Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen öffnen
  • - maximale Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen
  • - jeder Gast muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen
  • - Ferienhäuser und -wohnungen müssen zwischen zwei Vermietungen einen Tag leer stehen
  • - Beherbergung im ersten Schritt nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt
  • keine separaten Konzepte für Urlaub auf den Ostfriesischen Inseln

Kulturveranstaltungen und Kontaktsport für Kinder

 

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen im Freien, etwa Freilufttheater, Lesungen oder bestuhlte Konzerte, wieder erlaubt werden. Dies sei auch ein Signal an die vielen Künstler. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren soll laut Weil wieder Kontaktsport im Freien in Gruppen von bis zu 30 Personen erlaubt sein - damit wären Fußballspiele wieder möglich. Diese Lockerung begründet die Landesregierung damit, dass Kinder für den Schulbesuch zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

 

Was ab 10. Mai in Schulen und Kitas gelten soll:

 

 

  • - Szenario B, also Wechselunterricht, für alle Jahrgangsstufen der Schulen bis zu einer Inzidenz von 165
  • - Wechselunterricht nach Szenario B für Förderschulen und Abschlussklassen unabhängig von der Inzidenz
  • - eingeschränkter Regelbetrieb an den Kitas mit festen Gruppen und Räumen (Szenario B)
  • weiter regelmäßige Selbsttests - mit Ausweitung auf Kitakinder

Bis auf die Öffnung der Schulen sind die anderen Lockerungen an den Inzidenzwert 100 gekoppelt. In der Region Hannover liegen wir ja noch darüber, daher gelten die Lockerungen für uns noch nicht.

Hoffen wir also, dass der Wert bei uns schnell weiter nach unten geht.

Und eine weitere Voraussetzung, um die Lockerungen in Anspruch nehmen zu können, ist die doppelte Impfung oder ein aktueller negativer Coronatest.

In diesem Zusammenhang weise ich auch noch einmal auf das mobile Testzentrum hin, das morgen wieder von 9 bis 13 Uhr bei uns an der Kirche sein wird.

 

Mit diesen erstmal erfreulichen Aussichten verabschiede ich mich für heute.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 97 (29. April)

mobiles Testzentrum gut angenommen

Heute war zum ersten Mal das mobile Testzentrum in Kirchwehren.

Zwei geschulte Mitarbeiter hatten ein kleines Zelt aufgebaut gehabt, unter dem sie die Bürgerinnen und Bürger testeten.

Ich habe die beiden um kurz vor zwölf Uhr besucht und sie waren mit dem Zuspruch sehr zufrieden.

Bis zum Ende um 13.00 Uhr werden es etwa 25 Personen gewesen sein, die sich haben testen lassen.

Das ist für das erste Mal ein richtig gutes Ergebnis, zumal sich das "Testzentrum" sicherlich auch erst noch etwas herum sprechen muss.

Da die allermeisten sich auch vorher angemeldet haben, kam es zu keinen Stauungen und Menschenansammlungen.

Und wer kurzfristig ohne Termin kam, wurde auch getestet.

Grundsätzlich soll man sich aber vorher anmelden, damit nicht zu viele Menschen zur gleichen Zeit dort stehen.

Und was mich besonders freut: Die beiden Tester, die nicht aus unserem Ort kommen, haben ausdrücklich die Freundlichkeit der Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener gelobt.

Auch wenn ich von Ihnen gar nichts anderes erwartet hätte, höre ich ein solches Lob natürlich sehr gerne.

Nächsten Donnerstag kommt das Team dann wieder nach Kirchwehren, wieder von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Und es sind noch freie Kapazitäten vorhanden.

Also anmelden und sich testen lassen.

 

Noch kurz zu den aktuellen Zahlen von heute:

Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in der Region Hannover bei 125,0.

In Seelze liegt er deutlich darüber: 227,6.

Damit haben wir derzeit nach Langenhagen den zweithöchsten Wert in der Region.

Da aber auch bei uns die Impfungen an Fahrt aufnehmen, und in den Hausarztpraxen immer mehr geimpft wird, hoffe ich sehr, dass wir bald wieder zu einem wirklich normalen Leben zurückkehren können.

Das wird aber wohl noch nicht im Mai sein.

 

Daher haben Sie bitte noch ein bisschen Durchhaltevermögen.

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 96 (26. April)

Verstöße gegen die Corona-Verordnung werden hart verfolgt

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

seit Sonnabend gelten die Bestimmungen der sogenannten "Notbremse".

Darunter zum Beispiel auch die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 05.00 Uhr.

In Kirchwehren wird uns das wohl kaum betreffen, denn wo soll man nach 22 Uhr noch hingehen? Außer noch mal mit dem Hund raus, was erlaubt ist.

In Hannover sind am Wochenende jedoch bereits diverse Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Polizei wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre geschrieben worden.

Und anscheinend glaubt so mancher, dass diese Anzeigen nicht weiter verfolgt würden oder dass so eine Ordnungswidrigkeit nichts kostet.

Sonst würden nicht manche Menschen immer wieder gegen Coronaverordnungen verstoßen.

Mal unabhängig davon, ob die Ausgangssperre eventuell gerichtlich wieder gestoppt wird, werden alle Ordnungswidrigkeitenanzeigen von der Region Hannover verfolgt.

Man muss schon eine gute Begründung finden, damit die Region ein Verfahren einstellt.

Und wer die mit der Ordnungswidrigkeit verbundene Geldbuße nicht bezahlt, bekommt dann einen Haftbefehl!

Bei der Polizeidienststelle, bei der ich arbeite, haben wir aktuell gegen einen 19jährigen zwölf!! Haftbefehle bekommen.

Alles wegen Verstößen gegen die Coronaverordnung (Nichttragen Mundnasenbedeckung an Haltestelle, Treffen mit zu vielen Menschen, Nichteinhalten des Mindestabstandes,...)

Die summieren sich durch die einzelnen Bußgelder auf einen Betrag von fast 4.000 Euro!

Wenn er das auch weiterhin nicht zahlt, muss er dafür ins Gefängnis.

Und zwar insgesamt für die zwölf Verstöße etwa zweieinhalb Monate.

Und bei Ordnungswidrigkeiten ist es eine "Erzwingungshaft".

Das bedeutet, dass man in Haft geht, das Geld hinterher aber trotzdem noch bezahlen muss.

 

Daher mein dringender Rat an Sie alle:

Halten Sie sich an die Vorschriften, sonst kann es wirklich teuer werden.

 

Das wollte ich Ihnen heute ans Herz legen; jetzt bin ich gespannt, wie es Donnerstag mit dem "Testzentrum" an der Kirche läuft.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 95 (23. April)

Das mobile Testzentrum kommt donnerstags

Bezug nehmend auf meine gestrige Information kann ich Ihnen heute mitteilen, dass das mobile Testteam ab der nächsten Woche immer donnerstags nach Kirchwehren kommt.

Und zwar wird es in der Zeit von 9 - 13 Uhr auf dem Parkplatz gegenüber der Kirche stehen.

Wer sich testen lassen möchte, soll sich vorher anmelden.

Das geht entweder online über den QR-Code oder auch telefonisch unter 0162/5884214.

Bei der Handynummer kann ich mir vorstellen, dass diese, besonders zu Anfang, häufig besetzt sein wird.

Wer kurzfristig an einem anderen Tag einen Test braucht, kann natürlich auch in einen anderen Seelzer Stadtteil fahren. 

Hier die Orte und Termine:

 

Dienstag 09:00 - 13:00 Velber netto-Parkplatz  
  14:00 - 18:00 Harenberg Parkplatz Gemeindehaus
Mittwoch 09:00 - 13:00 Döteberg Dorfgemeinschaftshaus, Lange Str.
  14:00 - 18:00 Almhorst gegenüber Schule
Donnerstag 09:00 - 13:00 Kirchwehren gegenüber Kirche
  14:00 - 18:00 Lathwehren Hof Hennies, Georgstr. 9
Freitag 09:00 - 13:00 Dedensen gegenüber Volksbank
  14:00 - 18:00 Gümmer Bürgerhaus, Westerfeldweg
Samstag 09:00 - 13:00 Lohnde Edeka-Parkplatz  
  14:00 - 18:00 Seelze-Süd Marktplatz

Das Anmelden für diese Orte geht genauso über den QR-Code oder die Telefonnummer.

Seelze und Letter tauchen in dieser Übersicht nicht auf, weil es dort  die stationären Testzentren gibt. In Letter bei der Löns- und in Seelze bei der Kreuzapotheke.

 

Meine Empfehlung:

Nehmen Sie die einmal pro Woche kostenlose Testmöglichkeit in Anspruch. Wer frühzeitig weiß, dass er das Coronavirus in sich trägt, isoliert sich schneller und verbreitet es so nicht weiter.

 

Im Anschluss das Informationsplakat für das mobile Testzentrum.

Sie können es durch Anklicken vergrößern und dann den QR-Code gut scannen.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 94 (22. April)

Kirche startet wieder mit Gottesdiensten, mobiles Testzentrum kommt - und die "Notbremse" auch

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gestern Abend hatten wir eine Online-Kirchenvorstandssitzung.

Dabei habe wir beschlossen, dass wir nun wieder Gottesdienste anbieten wollen.

Natürlich ist das Infektionsgeschehen immer noch allgegenwärtig und die Inzidenzzahl besonders in Seelze sehr hoch (aktuell bei etwa 200).

Wir als Kirchenvorstand sind uns unserer Verantwortung hier absolut bewusst und haben deshalb fast fünf Monate keinen Gottesdienst angeboten - obwohl diese erlaubt waren.

Dennoch wollten wir kein Risiko eingehen.

Da das Wetter nun aber wieder besser wird, starten wir ab dem 2. Mai, 09.30 Uhr, wieder. 

Mit Außengottesdiensten, also wie bereits im vergangenen Sommer vor der Kirche.

Aber nur bei trockenem Wetter! Wenn es regnet, fällt der Gottesdienst aus.

Dieses kann dann nur kurzfristig entschieden werden; hierfür bitten wir um Verständnis.

 

Dann habe ich gestern mit Dr. Thomas Meyer telefoniert.

Er bietet schon seit einiger Zeit in Seelze ein Testzentrum für Coronatests an.

Nun will er ein mobiles Team auf die Beine stellen, welches die einzelnen Ortschaften anfährt und die Menschen vor Ort versorgt.

Dieses mobile Team wird in Kürze seine Arbeit aufnehmen und kommt dann auch einmal pro Woche nach Kirchwehren.

Es wird sich auf dem kleinen Parkplatz gegenüber der Kirche aufstellen.

Da für jeden Menschen wöchentlich ein kostenloser Coronaschnelltest zur Verfügung steht, passt das so sehr gut.

An welchem Tag es nun genau losgeht, weiß ich noch nicht, sobald ich es erfahre, schreibe ich es Ihnen hier.

 

Und dann ist nun die "Notbremse" beschlossen worden.

Was keine Überraschung ist.

Die Verfügung dazu geht jetzt noch durch den Bundesrat und wird wohl Anfang kommender Woche in Kraft treten.

Welche Maßnahmen beinhaltet die Verfügung?

Hier eine Aufstellung:

 

  • Ausgangssperren: In betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten soll eine nächtliche Corona-Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr verhängt werden. Hinzu kommt, dass es noch bis 24.00 Uhr erlaubt sein soll, alleine spazieren zu gehen oder zu joggen. Ausnahmen sind etwa medizinische Notfälle, berufliche Gründe und die Versorgung von Tieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Angehörige aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Maximal dürfen aber nur fünf Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Einzelhandel und Dienstleistungen: Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksangebote dürfen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr für alle öffnen. Doch Shoppen mit Termin soll mit negativem Corona-Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Danach ist nur noch „Click und Collect“ erlaubt. Ausgenommen von der Regel bleiben der Lebensmittelhandel, einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Außerdem bleibt im Dienstleistungsbereich alles offen, was nicht ausdrücklich untersagt wird. Etwa Poststellen, Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen und dergleichen.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Diese sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pflegerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Als Ausnahme gelten Friseursalons und Fußpflege-Einrichtungen. Jedoch müssen Kund:innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen und eine Maske tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.
  • Restaurants: Restaurants dürfen ihre Waren nur per „Abgabe und Lieferung“ verkaufen.
  • Freizeiteinrichtungen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen ab einer Inzidenz über 100 schließen. Bei Zoos könnte es eine Ausnahme geben. Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sollen bei bestehendem Hygienekonzept für Menschen mit negativem Corona-Test öffnen dürfen.
  • Sport: Der Profisport darf weiterhin stattfinden, jedoch noch immer ohne Zuschauer. Ansonsten gilt: Individualsport ist möglich, aber nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Kinder unter 14 Jahren sollen in Gruppen von „höchstens fünf Kindern“ gemeinsam Sport treiben dürfen.
  • Schulen und Kitas: Der Präsenzunterricht soll weiterhin ermöglicht werden. In Schulen soll ab einer Inzidenz von 100 statt Präsenzunterricht der Wechselunterricht vorgeschrieben werden. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt. Pro Woche sollen Schüler:innen zweimal auf das Coronavirus getestet werden.
  • Homeoffice: Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten Homeoffice möglich machen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Homeofficepflicht soll im Infektionsschutzgesetz verankert werden.

 

Wie lange diese Bestimmungen dann wirklich gelten, bleibt auch noch abzuwarten.

Oppositionsparteien, Verbände und Vereinigungen und diverse Einzelpersonen haben schon angekündigt dagegen zu klagen.

Dazu kein Kommentar von mir.

Warten wir es ab.

 

Soviel für heute.

Machen Sie das Beste daraus.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 93 (13. April)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

die letzten Tage haben gezeigt, dass die vergleichsweise niedrigen Zahlen über Ostern keinen wirklichen Trend zeigten. 

Diese Zahlen kamen zustande, weil viele Gesundheitsämter über die Feiertage keine Zahlen an das Robert-Koch-Institut gemeldet haben.

Inzwischen sind die Zahlen wieder aussagekräftig - und der so relevante 7-Tage-Inzidenzwert liegt für Deutschland nun bei 136.

Unter 100 ist nur noch ein einziges Bundesland, nämlich Schleswig-Holstein (71). Niedersachsen steht mit einem Wert von 103 am zweitbesten da. 

Den höchsten Wert hat derzeit Thüringen mit 228.

Da ja ab einem Wert von 100 von "Hochinzidenzgebiet" gesprochen wird, trifft dieses nun auf fast ganz Deutschland zu.

Wobei es natürlich regionale Unterschiede gibt, und auch außerhalb Schleswig-Holsteins gibt es Kommunen und Regionen, die unter 100 liegen.

Für die Region Hannover trifft das nicht zu, hier liegt der Wert bei 116,2.

Einige Städte in der Region (z.B. Barsinghausen, Gehrden, Springe) liegen aktuell unter 100.

Die meisten aber darüber.

Dass der Inzidenzwert keine dauerhafte Aussagekraft hat, sieht man an Sehnde und Wennigsen.

In Sehnde lag der Wert vor zwei Wochen bei über 300, weil dort in einem großen Pflegeheim Corona ausgebrochen war. Nachdem dieser Ausbruch überwunden ist, hat Sehnde derzeit einen Wert von 96,8 - also sogar wieder unter 100.

Und Wennigsen hatte monatelang den niederigsten Wert in der Region Hannover - zwischen 10 und 20. Inzwischen liegt Wennigsen mit großem Abstand auf dem letzten Platz - mit einem aktuellen Wert von 285,2.

In Seelze betrug die 7-Tage-Inzidenz gestern 108,1.

Wir müssen aber in den nächsten Tagen und wahrscheinlich auch Wochen mit weiter steigenden Zahlen rechnen.

Und da das dann unser Gesundheitssystem wieder an den Rand der Leistungsfähigkeit bringt, reden eigentlich alle wieder von einem "harten Lockdown".

Dazu soll dann auch erneut die Ausgangssperre gehören.

Wobei ich das - ganz ehrlich - langsam nicht mehr verstehe.

Da kippt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Ausgangssperre in der Region Hannover - und verteilt dabei gleich noch harsche Kritik an der dafür zu Grunde liegenden Verordnung.

In anderen Regionen Niedersachsens gab es aber auch eine Ausgangssperre. Von Gründonnerstag bis zum 11. April. So, wie es auch bei uns geplant war.

Diese Ausgangssperren wurden von keinem Gericht gekippt.

Mag ja sein, dass dort niemand geklagt hat.

Aber wie kann das Gericht die Ausgangssperre in einem Gebiet für unzulässig weil nicht verhältnismäßig erklären und in anderen Gebieten ist sie vollkommen in Ordnung?

Und nun steht ja zur Debatte, dass vom Bund für alle Bundesländer einheitliche und verbindliche Regeln aufgestellt werden.

Auch mit Ausgangssperre.

Und auch hier die Frage: Wie kann dann diese Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr verhältnis- und rechtmäßig sein, wenn es die von 22 Uhr bis 5 Uhr in Hannover nicht war?

Dafür verliere ich langsam das Verständnis.

 

Nicht aber für weiterhin notwendige Maßnahmen.

Auch wenn die Zahl der Impfungen nun glücklicherweise Fahrt aufnimmt und mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bald der vierte Impfstoff auf dem Markt ist, dauert es noch einige Monate, bis Corona so gut wie besiegt ist.

Bis dahin müssen wir nun einmal weiterhin mit Einschränkungen leben.

Und es ist absolut wichtig und notwendig, dass wir uns daran halten.

Nur so verhindern wir, dass noch viele weitere Menschen an diesem Virus sterben und dass wir noch länger mit ihm leben müssen.

 

Angehängt habe ich noch mal zwei Dateidownloads:

Zum einen die aktuell gültige Fassung der Coronaverordnung.

Und zum anderen die Änderungsverordnung, in der steht, was gegenüber der vorherigen Verordnung geändert worden ist.

 

Ihr Jens Seegers

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Coronaverordnung
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Verordnung über Änderungen
Änderungsverordnung.pdf
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Corona-Information 92 (7. April)

Ausgangsbeschränkung vom Gericht aufgehoben

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Ausgangsbeschränkung für die Region Hannover mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Zunächst hatten vergangene Woche vier Personen beim Verwaltungsgericht in Hannover gegen die Ausgangssperre geklagt - und Recht bekommen. Dieses Urteil galt aber nur für die Kläger, die waren nicht mehr an die Beschränkung gebunden. Alle anderen schon. Das haben viele weitere Menschen zum Anlass genommen, auch gegen die Ausgangsbeschränkung zu klagen. 

Da die Region Hannover inzwischen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover Einspruch erhoben hatte, ist das Verfahren an die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, abgegeben worden.

Und das hat dann diese Verfügung der Region Hannover komplett für unzulässig - weil nicht verhältnismäßig - erklärt. 

Die Ausgangssperre ist ein so einschneidender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der durch den eventuellen Nutzen nicht gerechtfertigt wird.

Die Region hat sich diesem Urteil gebeugt und die Verordnung zur Ausgangssperre für ungültig erklärt.

Was mit den Anzeigen passiert, die bereits wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre geschrieben worden sind, weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass diese Verfahren nun eingestellt werden.

Und ich denke, dass Kirchwehrener eh keine Anzeige bekommen haben.

Alle anderen Einschränkungen wegen Corona bleiben aber natürlich bestehen. Also die Maskentragepflicht, das Abstandsgebot, das Treffen mit nur einer anderen Person, etc.

Und mal aus dem Dienst geplaudert:

Ich habe heute einen Haftbefehl gegen eine Person bekommen. Hintergrund: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, also die Coronaregeln. Diese Person wurde zweimal ohne Mund-Nasen-Bedeckung und ein weiteres Mal in einer Gruppe ohne Mindestabstand angetroffen.

Das Bußgeld beträgt hierfür 480 Euro. Also wirklich viel.

Da die Person dieses Geld nicht bezahlt hat, ist nun der Haftbefehl erlassen worden.

Entweder das Geld wird bezahlt oder die Person muss für zehn Tage in Erzwingungshaft, also tatsächlich in das Gefängnis.

Daran sieht man, dass hier wirklich durchgegriffen wird.

 

Ansonsten sehen die Zahlen im Moment etwas besser aus - vor allem besser als sie erwartet wurden.

Die 7-Tage-Inzidenz ist wieder gesunken, leider aber immer noch auf einem hohen Niveau.

Am 30. März lag der Wert in der Region Hannover bei 143,4. Stand heute bei 111,2.

Also ein guter Rückgang, aber noch über 100 und somit sind wir immer noch "Hochinzidenzregion".

Und in Seelze ist der 7-Tage-Wert in der vergangenen Woche von 221,9 auf nun 110,9 gesunken. Also auf die Hälfte.

Das ist Anlass um einmal durchzuatmen.

Aber wie wir aus den vergangenen Monaten wissen, noch lange kein Grund nachlässig zu werden.

Die Experten prophezeien, dass die Zahlen wieder steigen werden.

Und auch ich befürchte, dass das noch passieren wird.

In dem zurück liegenden Coronajahr war es ein ständiges Auf und Ab.

Ich glaube, auf einem dauerhaft niedrigen Niveau werden wir frühestens zur Jahresmitte sein.

 

Deshalb finden in Kirchwehren auch die für April angekündigten Veranstaltungen nicht statt bzw. werden verlegt.

Also kein Frühjahrsputz um die Kirche, keine Konfirmationen, keine Ortsratssitzung und auch keine Jahreshauptversammlung der SPD.

Und wie bereits mitgeteilt, wird auch dieses Jahr wieder die 1.-Mai-Feier ausfallen.

Was mit dem Konzert des Musikzuges am 8. Mai ist, kann ich noch nicht sagen und ich will dem Musikzug hier auch nicht vorgreifen.

Aber allzu große Hoffnung, dass es stattfindet, habe ich nicht.

 

Trotzdem lassen wir den Kopf nicht hängen und hoffen auf Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte.

 

Bleiben Sie gesund und diszipliniert.

Ihr  Jens Seegers

 

Corona-Information 91 (1. April)

Ausgangsbeschränkung tritt in Kraft

Die Region Hannover hat nun für die gesamte Region ein nächtliches Ausgangsverbot (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Zeit vom       1. bis 12. April erlassen.

Hier der Wortlaut:

Ausgangsbeschränkung
Im gesamten Gebiet der Region Hannover ist das Verlassen einer häuslichen Unterkunft einschließlich der jeweils zugeordneten, privat genutzten Nebenanlagen (z. B. Garten, Balkon, Keller) in der Zeit vom 01. April 2021 bis einschließlich zum 12. April 2021 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Erlaubt ist der Aufenthalt in einer anderen als der eigenen häuslichen Unterkunft, solange der Aufenthalt in dieser Unterkunft in Übereinstimmung mit den Regelungen aus der Corona-VO im Hinblick auf die geltenden Kontaktbeschränkungen erfolgt.

Triftige Gründe sind insbesondere:

·    eine notwendige, unaufschiebbare medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung,
·    die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
·    der Besuch von Gottesdiensten und ähnlicher religiöser Veranstaltungen in der Zeit von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag,
·    der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind,
·    die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
·    die dringenden Handlungen zur Versorgung von Tieren,
·    die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
·    die für die vorstehenden Tätigkeiten jeweils notwendigen Wege,
·    die Durchfahrt durch das Gebiet im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen,
·    die Anfahrt zum Erreichen überregionaler Verkehrsmittel wie Fernzüge und Flugzeuge sowie die Abreise von diesen Verkehrsmitteln jeweils zum Erreichen der eigenen Unterkunft.

Im Fall der Kontrolle sind die triftigen Gründe durch die betroffene Person glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. 

2.    Sofortige Vollziehbarkeit

Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Eine Klage hat somit keine aufschiebende Wirkung.

3.    Inkrafttreten, Geltungsdauer

 

 

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben und tritt am 01. April 2021 um 6 Uhr in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 12. April 2021, 5:00 Uhr.
 
Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden: 
 
Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.

 

Die gesamte Verfügung einschließlich Begründung können Sie in der als Download angehängten Datei nachlesen.

 

Kurze Erläuterung zu zwei Sätzen:

Im ersten Satz hört es sich ein bisschen an, als dürfe man nachts auch nicht auf den Balkon, in den Garten oder den Keller gehen. Das ist hier meines Erachtens nach etwas unglücklich ausgedrückt. Deutlich machen will man hier, dass diese Örtlichkeiten mit zur "häuslichen Unterkunft" gehören. Man sich dort also - und natürlich - auch nachts aufhalten darf.

 

Und mit dem Satz "dringende Handlungen zur Versorgung von Tieren" ist das "Gassigehen" gemeint. Nicht der Weg zum Tierarzt, denn der wird schon zuvor ("veterinärmedizinische Behandlung") erlaubt. Und das Gassigehen ist dann auch nur kurzzeitg erlaubt. Das ist mit "dringend" gemeint. Damit soll vermieden werden, dass jemand sich stundenlang draußen aufhält und als Begründung das Ausführen des Hundes angibt.

Was "kurzzeitig" genau ist, wird jedoch nicht genauer definiert - zwei Minuten, fünf Minuten, 30 Minuten? Ich weiß es auch nicht.

 

Zur Höhe des Bußgeldes bei Nichtbeachten der Ausgangssperre kann ich keine garantierte Aussage treffen.

Ich habe für Niedersachsen nichts gefunden.

In Baden-Württemberg kostet der Erstverstoß 75 €; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich das Bußgeld bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro.

Ich denke, in Niedersachsen wird es ähnlich viel sein.

 

Ich appelliere an Sie, sich an diese neue Verordnung zu halten.

Auch wenn man natürlich auch hier wieder über den Sinn streiten kann.

Aber in Kirchwehren dürfte sie auch keine große (Aus-)Wirkung haben.

Auch bisher waren nachts kaum Menschen unterwegs.

 

Nun wünsche ich Ihnen allen frohe Ostertage.

Machen Sie das beste daraus.

 

Ihr Jens Seegers

 

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Verfügung zur Ausgangsbeschränkung
Generalia übergreifende Themen - Corona
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Corona-Information 90 (30. März)

Inzidenzwert in Seelze auf Höchststand

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

gestern mittag betrug der 7-Tage-Inzidenzwert in Seelze 221,9. 

Damit liegen wir an der unrühmlichen Spitze aller Kommunen in der Region Hannover. Der Regionswert liegt bei 143,4.

Für sogenannte "Hochinzidenzkommunen" (Wert über 100) gelten ja verschärfte Vorschriften.

Eine Gegenüberstellung, was bei einem Wert unter 100 und was bei einem Wert über 100 gilt, finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Da es aber kaum noch Städte oder Regionen gibt, die unter 100 liegen, haben viele beschlossen, sich nicht an die Verschärfungen zu halten.

Daraus resultiert dann der Streit zwischen der Bundesklanzlerin und einigen MinisterpräsidentInnen, der gerade über die Medien ausgetragen wird.

Hier gehen einige Bundesländer inzwischen den Weg, nicht mehr auf die Inzidenzzahl zu schauen, sondern über Schnelltests Lockerungen zuzulassen.

Es ist ja auch nicht einfach. Würde man auf die Virologen und Mediziner hören, müssten wir sofort und für mehrere Wochen in einen richtig harten Lockdown, mit Ausgangssperren, Schließen nahezu aller Geschäfte und Freizeiteinrichtungen etc., gehen.

Um die Verbreitung des Virus einzudämmen und eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern.

Würde man auf Wirtschaftsvertreter und Soziologen hören, müsste endlich viel mehr gelockert werden. Ansonsten würde es sehr viele Insolvenzen geben, was zur Folge hätte, das immer mehr Menschen arbeitslos werden würden.

Zusätzlich käme es zu einer immer größer werdenden Vereinsamung vieler Menschen.

Hier einen goldenen Mittelweg zu finden, ist total schwierig.

Und "golden" scheint er für kaum jemanden zu sein. Man hört fast nur noch Kritik. "Zu hart" gegenüber "zu lasch".

Leider trägt die Politik auch ihres dazu bei.

Das Impfen, das eigentlich von allen als das "Licht am Ende des Tunnels" bezeichnet wird, kommt immer noch nicht richtig in Gang. 

Und andauernd geänderte Vorschriften, an die sich dann die Hälfte der Kommunen eh nicht hält, führen dazu, dass kaum noch jemand weiß, was nun eigentlich erlaubt und was verboten ist. Und dann halten sich die Menschen auch nicht mehr daran.

Was zum Beispiel das schon seit langem andauernde "Homeschooling" mit sich bringen kann, bemerken wir gerade bei der Polizei.

Es kommt wiederholt zu Auseinandersetzungen größerer Jugendgruppen. (Darüber wurde auch ausführlich in den Zeitungen berichtet.) Diese Jugendlichen gehen seit Monaten nicht zur Schule. Ihr Tag ist also kaum ausgefüllt. Und dann kommen sie auf die blödsinnige Idee sich mit "verfeindeten Gruppen" zu treffen und zu prügeln.

 

Ob bei uns in Seelze nun bald die nächtliche Ausgangssperre kommt, kann ich noch nicht sagen. Anhand des Inzidenzwertes müsste das eigentlich kommen, aber ich habe bisher nichts dahingehendes gehört oder gelesen.

 

Hier für Sie noch einige Verlinkungen mit Coronabezug:

Klicken Sie hier für die Beantwortung häufig gestellter Fragen zur Coronaimpfung.

Klicken Sie hier, um eine Übersicht der Schnelltestzentren in der Region Hannover zu sehen

Klicken Sie hier für einen Erklärfilm über Abstrich, Quarantäne etc

Und klicken Sie hier für Informationen über Hilfen für Unternehmer.

 

So viel für heute.

Leider können wir auch dieses Jahr Ostern nicht so feiern, wie wir alle es gerne tun würden.

Dennoch wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Osterfest; genießen Sie die Feiertage.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 89 (24. März)

"Osterruhe" zurück genommen

Die erst vorgestern für Gründonnerstag bis Ostermontag angekündigte "Osterruhe" ist heute wieder zurück genommen worden.

Somit bleiben die Lebensmittelgeschäfte am 1. April nun doch geöffnet.

Und in Regionen mit einem Inzidenzwert unter 100 auch andere Geschäfte.

Das betrifft uns aber nicht, da wir in der Region Hannover weiterhin über 100 liegen.

Außerdem habe ich gelesen, dass Ostergottesdienste nun doch nicht strikt verboten sein sollen, sondern dass an die Kirchengemeinden appelliert wird, keinen Gottesdienst durchzuführen. 

Ich gehe davon aus, dass in Kirchwehren keiner stattfinden wird.

Falls doch, werde ich es Ihnen hier mitteilen.

 

Ihr Jens Seegers

 

Corona Information 88 (23. März)

Lockdown verlängert und verschärft

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits erwartet, ist der Lockdown verlängert worden - nun bis zum 18. April. Eine weitere Verlängerung erscheint mir wahrscheinlich, wobei wir die Entwicklung der Neuinfektionen abwarten müssen.

Was jetzt gilt:

- die Kontakte werden weiter beschränkt => auf Grund des Inzidenzwertes von über 100 darf man sich privat nur noch mit einer Person treffen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört. Die Gesamtzahl von fünf  Personen darf nicht überschritten werden; Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt

- Öffnungen des Einzelhandels (außer Lebensmittelgeschäften), von Museen, Zoos und Sportanlagen werden zurück genommen

- ob Friseure offen bleiben oder wieder schließen müssen, kann jedes Bundesland selbst entscheiden. Für Niedersachsen habe ich dazu noch nichts gehört. Heißt, dass die Friseure bisher weiterhin offen haben

- Ausgangssperren soll es vorerst nicht geben

- in Bereichen, wo das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sollen Schnelltests vorgeschrieben werden. Zum Beispiel in Schulen, Produktionsbetrieben, ...

- Ostern wird von Gründonnerstag an zur "Ruhezeit" erklärt. An Gründonnerstag darf nichts geöffnet sein, auch keine Lebensmittelgeschäfte. An Ostersonnabend dürfen Lebens- mittelgeschäfte öffnen, aber auch nur die

- Gottesdienste sind - auch an Ostern - nur online erlaubt. Das bedeutet, dass es in Kirchwehren an Ostern keinen Gottesdienst geben wird

- in Alten- und Pflegeheimen sollen die Besuchsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Jedoch nur, wenn Bewohner und Pflegepersonal bereits zweimal geimpft worden sind und die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt

 

Wer den Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 nachlesen möchte, kann das im Anschluss tun.

Ich habe ihn als pdf-Datei zum Herunterladen angehängt.

 

Zum Schluss noch die aktuellen Zahlen:

Der 7-Tage-Inzidenzwert in der Region Hannover liegt bei 120,0.

In Seelze beträgt er 176,4 bei derzeit 114 erkrankten Personen.

Wenn Sie hier klicken, kommen Sie zum "Dashboard" der Region Hannover mit allen aktuellen Zahlen, auch graphisch aufgearbeitet.

 

Soweit für heute. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Woche.

Ihr Jens Seegers

Download
Beschluss der Kanzlerin-/Ministerpräsident(inn)en-Konferenz
Beschluss der Konferenz am 22. März 2021
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Corona-Information 87 (20. März)

Nächster Lockdown steht bevor

Inzwischen ist der 7-Tage-Inzidenzwert in Gesamtdeutschland auf 99,9 gestiegen. (In der Region Hannover aktuell 126,3.)

Es gibt immer weniger Städte oder Regionen, die noch unter der 100er-Marke liegen, ab der eine Region als "Hochinzidenzregion" eingestuft wird.

Das bedeutet dann auch, dass die Lockerungen, die nur bis zu einem Wert unter 100 gültig sind, immer weniger Anwendung finden.

Bei uns in der Region Hannover war das eh nicht der Fall, da wir durchgehend über 100 lagen.

Ich habe an diese Information nochmal eine pdf-Datei angehängt, aus der hervorgeht, was unter 100 erlaubt ist und ab 100 nicht mehr.

Allerdings haben schon einige Landkreise angekündigt, nicht allein auf den Inzidenzwert schauen zu wollen und auch bei einem höheren Wert Lockerungen zuzulassen.

Auch wird immer mehr gegen Verbote geklagt.

Ganz überraschend dürfen beispielsweise nach einem ergangenen Gerichtsurteil Zoos wieder öffnen.

Da ich Mitglied der Zoofreunde Hannover bin, weiß ich, dass der Zoo von diesem Urteil selbst überrumpelt worden ist und nicht damit gerechnet hat. 

Deshalb lässt man zunächst nur Inhaber von Jahreskarten hinein - und dass natürlich auch nur begrenzt und nach vorheriger Anmeldung.

Aber ab heute ist das wieder möglich.

Auch hatte eine Familie, bestehend auch fünf Personen (Vater, Mutter und drei Kinder), gegen die Coronaverordnung geklagt.

Nach der durfte man sich mit einer Person (bzw. einem anderen Haushalt) treffen, aber nur bis zu einer Höchstzahl von fünf Personen.

Das bedeutete, dass man sich als Familie mit fünf oder mehr Mitgliedern mit niemand anderem mehr treffen durfte.

Diese Regelung ist nun auch von einem Gericht kassiert worden, da das eine totale Isolation der Familie zur Folge hätte.

Trotz dieser Gerichtsurteile ist davon auszugehen, dass es ab der kommenden Woche zum neuen Lockdown (auch als "Notbremse" bezeichnet) kommen wird.

Das sogenannte Terminshopping wird wieder verboten werden und man darf sich dann auch wieder mit nur einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Ob dann auch die Frieseure wieder schließen müssen, ist bisher noch nicht geklärt.

Ebenso, wie es mit den Schulöffnungen weitergeht.

Warten wir die nächste Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen ab.

 

Fakt ist aber, dass die Zahlen wirklich wieder sehr stark steigen.

Was wohl vor allem an der britischen Mutante liegen soll, die weitaus ansteckender als das ursprüngliche Virus ist und inzwischen die Mehrheit der Infektionen ausmacht.

Und während es zu Anfang fast nur bei der Altersgruppe der über 80jährigen schwere Krankheitsverläufe gab, nehmen diese nun auch bei den jüngeren Erkrankten zu.

Deshalb können wir noch lange keine Entwarnung geben.

Wir müssen weiter die Abstands- und Hygieneregeln beachten und eine medizinische Maske tragen.

Hoffen wir, dass die Impfungen nun wirklich an Fahrt aufnehmen, damit in ein paar Monaten so viele Menschen geimpft sind, dass die Pandemie zurück geht.

Da ist es natürlich gut, dass nach Ostern auch mit den Impfungen in den Hausarztpraxen begonnen werden soll.

Da es aber zunächst noch nicht genug Impstoff gibt, stehen pro Praxis in der ersten Woche gerade einmal 20 Dosen zur Verfügung.

Damit kommt man nicht weit - aber es ist ein Anfang.

 

Für Kirchwehren bedeutet das, dass es auch weiterhin keine Veranstaltungen geben wird.

Das Osterfeuer der CDU findet auch in diesem Jahr nicht statt, ebensowenig die Ostereiersuche für Kinder der SPD (hier bekommen die Kinder aber eine Tüte vorbeigebracht). 

Und auch die 1.-Mai-Feier auf dem Schulhof wird noch einmal ausfallen.

Ich hoffe, dass wir nach den Sommerferien wieder mit Festen anfangen können.

 

Bis dahin wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute, bleiben Sie gesund

Ihr Jens Seegers

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Beschränkungen für Hochinzidenzregionen
2021-03-09-CoronaVO18aAbs.3Hochinzidenzk
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Corona-Information 86 (15. März)

Steigende Zahlen - Impfungen mit Astra Zeneca gestoppt

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

die dritte Welle scheint nun im Anmarsch oder schon da zu sein.

Die  Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen steigt  im Vergleich zum Vorwochenwert ebenso wie die 7-Tage-Inzidenz und der R-Wert.

Der Inzidenzwert, an dem sich eventuelle Lockerungen ja orientieren, liegt mit Stand heute in der Region Hannover bei 120,5.

Vor einer Woche betrug er noch 102. 

Noch gravierender ist der Anstieg in Seelze. Hier ist der Wert innerhalb einer Woche von 105 auf nun 150,8! gestiegen.

Diese Zahlen sind absolut alarmierend.

Und von (weiteren) Lockerungen entfernen wir uns immer mehr.

Bei uns in der Region ist ja schon vieles geschlossen geblieben, was in anderen Regionen öffnen durfte, da wir den Wert von 100 nicht unterschritten haben.

Wenn die Werte weiter steigen - wovon leider auszugehen ist - ist zu befürchten, dass bisherige Lockerungen, wie das Öffnen von Friseursalons, auch wieder zurück genommen werden.

Das große Problem ist aber, dass viele Menschen - sicherlich auch verständlicherweise - inzwischen absolut "lockdownmüde" sind.

Und sich immer mehr Menschen nicht mehr an Verbote  und Beschränkungen halten.

Und dadurch dreht sich die Spirale natürlich immer schneller.

Seitens des Robert-Koch-Instituts wird für April/Mai schon ein Inzidenzwert zwischen 300 und 500 prognostiziert, wenn nicht sofort wieder die Reißleine gezogen wird.

Damit wäre dann auch der Sommerurlaub in Gefahr.

Das derzeit einzig Positive ist, dass die Zahl der täglich als im Zusammenhang mit Corona verstorben gemeldeten Personen weiterhin rückläufig ist.

Das liegt daran, dass nun fast alle über 80jährigen zumindest ihre erste Impfung erhalten haben, viele auch schon ihre zweite.

In den Pflegeheimen in Seelze beispielsweise sind alle Bewohner inzwischen "durchgeimpft". 

Und die über 80jährigen haben in der Vergangenheit zwar nicht die größte Gruppe der Erkrankten, wohl aber die größte Gruppe der Verstorbenen gestellt.

Wenigstens da sind wir in Deutschland also ein Stück weiter gekommen.

Aber ich hatte ehrlich gesagt erwartet gehabt, dass wir mit den Impfungen insgesamt heute schon weiter wären. 

Wir sind da europaweit weiterhin abgeschlagen.

Und nun sind 7 Menschen an Hirnvenen-Thrombose erkrankt, die zuvor mit dem Vakzin "AstraZeneca" geimpft worden sind.

Bei 1,6 Millionen Menschen, die bisher mit diesem Impfstoff geimpft wurden, ist das zwar eine verschwindend geringe Zahl. Und es ist auch nicht geklärt, ob die Thrombosen tatsächlich von AstraZeneca herrühren.

Dennoch ist es wichtig, diese Fälle nicht zu ignorieren sondern sie genau zu untersuchen.

Und deshalb ist heute das Impfen mit AstraZeneca auch in Deutschland komplett gestoppt worden.

Wie gesagt: Richtig, dass so entschieden worden ist. Aber es wirft uns bei den Impfungen noch weiter zurück.

Letzte Woche hatte ich berichtet, dass wir bei der Polizei nun auch mit AstraZeneca geimpft werden.

Noch gestern wurden Kolleginnen und Kollegen von mir damit geimpft.

In Hannover hat aber noch niemand seine zweite Impfung erhalten.

Wir hängen nun auch in der Luft, wie es weitergeht.

War diese Impfung nun komplett umsonst?

Wir müssen abwarten, wie es sich entwickelt.

 

Und obwohl ich verstehen kann, wenn man sich nach Lockerungen und Normalität sehnt, nach inzwischen einem Jahr Corona, bitte ich Sie alle:

Bleiben Sie weiterhin diszipliniert und halten sich an die Ver- und Gebote.

Sonst hält uns diese Pandemie unter Umständen noch ein weiteres Jahr in Atem.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 85 (8. März)

Aktuelle Coronaverordnung seit heute gültig

Heute ist die neue bzw. geänderte Coronaverordnung in Kraft getreten.

Diese habe ich nach dieser Information als Dateidownload eingefügt.

Alle Änderungen sind darin gelb hinterlegt, so dass Sie diese schnell überblicken können.

Leider hat sich meine Befürchtung von letzter Woche bewahrheitet.

In der Region Hannover liegt der 7-Tage-Inzidenzwert weiterhin über 100.

Stand heute bei 102,2 (Seelze 105,3).

Somit wird es die Lockerungen, die bei einem Inzidenzwert unter 100 greifen, erstmal nicht geben.

Allerdings liegen wir ja nicht so weit darüber. Daher hoffe ich, dass wir die 100 schnell unterschreiten und dann auch in Hannover Museums- oder Zoobesuche wieder möglich

werden.

Insgesamt liegt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen immer noch auf einem sehr hohen Niveau.

Aber glücklicherweise machen sich die Impfungen bei der Zahl der im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Menschen deutlich bemerkbar.

Hier gehen die Zahlen stetig zurück.

Inzwischen werden auch großflächig Menschen aus "systemrelevanten" Berufen geimpft.

Wie Pflegepersonal in Altenheimen und Krankenhäusern, Betreuungspersonal in Kitas.

Und auch Lehrerinnen und Lehrer sollen nun verstärkt geimpft werden.

Auch bei der Polizei haben die Impfungen Anfang März begonnen.

Ich selbst habe gestern meine erste Impfung mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff bekommen.

Das gibt uns Polizisten dann auch Sicherheit, da wir häufig mit Menschen in Kontakt kommen, bei denen wir den Mindestabstand nicht einhalten können.

Ich hoffe sehr, dass der zur Verfügung stehende Impfstoff schnell in großen Mengen vorrätig ist.

Dann können wir es schaffen, bis zum Sommer einen Großteil der Menschen geimpft zu haben und so eine endlich wieder normale zweite Jahreshälfte zu erleben.

 

Freuen wir uns gemeinsam auf baldige bessere Zeiten.

Ihr Jens Seegers

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aktuelle Corona-Verordnung vom 8. März
20210307 Lesefassung MS Corona-Verordnun
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Corona-Information 84 (4. März)

Neue Beschlüsse treten in Kraft

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

gestern hat die Bundeskanzlerin mit den Länderchefs wieder zusammen getagt.

Wie erwartet, wird der Lockdown weiter verlängert, nämlich nun bis zum 28. März.

Allerdings kann es auch vorher schon schrittweise Lockerungen geben - zumeist abhängig von der Inzidenzzahl.

Ich habe Ihnen an diese Information ein Schaubild angehängt, auf dem die wichtigsten Dinge anschaulich erläutert werden.

Der Inzidenzwert "unter 35", von dem ja lange die Rede war, ist in den meisten Fällen verschwunden. Man hat eingesehen, dass dieser Wert so weit von der Realität entfernt ist, dass es dann wohl noch bis zum Herbst dauern würde, bis Lockerungen kämen.

Das würden die Menschen nicht mehr mitmachen.

Deshalb sind jetzt die Werte "unter 50" und "unter 100" wichtig.

Die 35 ist aber zum Beispiel bei privaten Treffen noch von Bedeutung:

Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften

Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. 

 

Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Ein wichtiger Beschluss ist auch, das Impfen in den Hausarztpraxen zu ermöglichen:

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen

Bund und Länder weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln. Aktuell werden bundesweit täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt.

 

 

Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen. Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Was bedeutet das konkret für uns in Kirchwehren?

Leider noch nicht viel. Für uns ist weiterhin der Inzidenzwert der Region Hannover entscheidend. Dieser lag heute Vormittag bei 104,9. In den letzten Tagen lag er meist um die 100. Auch schon an zwei Tagen knapp darunter, meist jedoch darüber. Und derzeit sieht es so aus, als ob er in den nächsten Tagen eher noch steigen wird.

Daher wird es bei uns wohl nicht so schnell Lockerungen geben.

Das betrifft dann auch geplante Veranstaltungen in Kirchwehren.

Gestern Abend haben wir im Kirchenvorstand beschlossen, den Lockdown weiter mitzugehen und bis Ende März keine Gottesdienste anzubieten.

Wir möchten aber gerne Ostern mit Ihnen wieder einen Gottesdienst feiern.

Wahrscheinlich dann aber nicht den traditionellen Osternachtgottesdienst um 06.00 Uhr mit anschließendem Frühstück, sondern an Ostersonntag einen Freiluftgottesdienst um 09.30 Uhr vor der Kirche - ohne Frühstück.

Auch die für den 20. März geplante Dorfreinigung fällt noch einmal Corona zum Opfer.      Hier spiele ich mit dem Gedanken, diese in den Sommerferien nachzuholen. Wenn die Infektionszahlen dann hoffentlich gefallen sein werden.

Dazu muss ich mich aber noch mit den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Dorfgemeinschaft abstimmen. 

Und von der SPD habe ich erfahren, dass der Osterhase die für Ostermontag geplante Ostereiersuche um die Kirche wegen Corona auch abgesagt hat.

Als Ersatz gibt es aber für alle Kinder von 1 bis 10 eine Überraschungstüte, die Ostermontag für die Tür gestellt werden wird.

 

So viel für heute. Ich hätte gehofft, wir wären zum jetzigen Zeitpunkt schon weiter. 

Aber es ist doch langsam auch Licht am Ende des Tunnels zu sehen.

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Übersicht der aktuellen Beschlüsse                   (vergrößern durch Anklicken)

Corona-Information 83 (27. Februar)

Sterberate sinkt, Infektionszahlen steigen wieder - eine weitere Lockdownverlängerung droht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Wochen sind die älteren Menschen in den Alten- und Pflegeheimen umfassend geimpft worden.

Fast alle haben dort inzwischen bereits beide Impfungen erhalten.

Das trägt entscheidend dazu bei, dass die Zahl der pro Tag im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Menschen weiter sinkt.

Auch bei den Menschen der Prioritätsstufe 2 (Personen ab 80 Jahren, die nicht in einem Heim leben) ist das Impfen nun gut ins Laufen gekommen.

Ich habe in den vergangenen Tagen mit vielen Kirchwehrenern aus dieser Gruppe gesprochen. Auch hier haben die meisten bereits ihre erste Impfung erhalten oder zumindest in naher Zukunft den Termin dafür.

Das gibt Zuversicht, dass wir diese Pandemie in den nächsten Monaten in den Griff bekommen.

Allerdings darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Deutschland mit dem Impfen anderen Ländern weit hinterherhinken.

Und wir in Niedersachsen weiterhin am Ende aller Bundesländer sind.

Hoffen wir, dass es nun schneller vorangeht.

Leider sind die Infektionszahlen und auch der Inzidenzwert wieder gestiegen.

Das hängt zum einen mit den Coronamutationen zusammen, die immer weiter auf dem Vormarsch und  ansteckender sind als das ursprüngliche Virus.

Zum anderen haben auch die warmen vergangenen Tage dazu beigetragen, dass die Menschen in Massen rausgegangen sind und viele sich um Masken- und Abstandspflicht nicht mehr groß gekümmert haben.

Wir hatten bei der Polizei in Hannover große Probleme auf Bolzplätzen. Hier spielten beinahe täglich bis zu 20 Kinder zusammen. Und deren Eltern standen daneben und unterhielten sich, als gebe es keine Pandemie mehr.

Und es gab bei den meisten leider keinerlei Einsicht, wenn wir das unterbanden.

 

Das Verständnis für die Coronamaßnahmen nimmt also ab. 

Aber für eine großzügige Lockerung sind die Zahlen einfach immer noch zu hoch.

Und deshalb besteht nun die Gefahr, dass tatsächlich noch eine "dritte Welle" kommt.

Ich bitte Sie daher dringend, auch wenn es uns alle nach einem Jahr mit Corona sehr nervt, noch ein paar Monate durchzuhalten und weiterhin diszipliniert zu sein.

Ich möchte nicht, dass uns dieses Virus auch 2022 noch beeinträchtigt.

 

Und ich befürchte sehr, dass in der kommenden Woche eine weitere Verlängerung des Lockdowns beschlossen wird.

Lassen wir uns überraschen, ob es leichte Lockerungen gibt.

Aber ein weitgehendes Aufheben des Lockdowns wird es sicher nicht vor Ostern geben.

 

Bleiben Sie tapfer und achten Sie auf Ihre Gesundheit!

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 82 (18. Februar)

Neue Corona-Verordnung in Kraft

Seit dem 13. Februar gilt eine neue Verordnung. Es hat sich nicht viel geändert, ein paar Dinge aber doch.

Diese Verordnung habe ich Ihnen wieder als Dateidownload angehängt.

Alle Änderungen sind gelb markiert.

 

Leider ist nun auch schon wieder der Inzidenzwert für die Region Hannover gestiegen.

Bei meiner letzten Information lag er bei 99,2.

Aktuell heute ist er auf 109,4 gestiegen.

Das ist absolut schlecht.

Vermutet wird ja, dass das auf die mutierten Coronavarianten zurückzuführen ist, die sich nun immer mehr ausbreiten und ansteckender sind, als die ursprüngliche Variante.

Positiv ist, dass der Wert für Seelze etwas gefallen ist: Von 128,0 letzte Woche auf 113,8 heute.

Aber das allein nützt uns nichts. Und auch dieser Wert ist ja immer noch viel zu hoch für irgendwelche Lockerungen.

Ich befürchte, dass auch der jetzige Lockdown noch einmal verlängert werden wird.

Bis Mitte März wird der Inzidenzwert bestimmt nicht dauerhaft unter 35 gefallen sein.

 

Was mir etwas Mut macht, sind die Impfungen.

Auch wenn man weiterhin die Augen verdrehen müsste, wie schleppend es mit diesen vorangeht - es geht wenigstens etwas voran.

Auch von unseren über 80jährigen Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrenern haben nun schon einige ihre erste Impfung erhalten.

Und ich habe heute mit einem nun 84jährigen Geburtstagskind telefoniert.

Dieses hat mir erzählt, dass bei ihm in Kürze auch schon die zweite Impfung ansteht.

Das hat mich gefreut.

Denn vor allem müssen wir unsere durch Corona am meisten Gefährdeten, nämlich die über 80 Jahre alten, schützen.

 

Und irgendwann werden die Infektionszahlen dauerhaft auf einen niedrigen Wert sinken.

Nur wie lange es noch bis zu diesem "irgendwann" dauert, kann ich absolut nicht einschätzen.

 

Bleiben Sie in dieser Zeit, wo Corona uns alle nur noch nervt, bitte trotzdem geduldig und diszipliniert.

Corona-Gegner und Maßnahmenverweigerer bringen uns definitiv nicht voran.

 

Ihr Jens Seegers

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Neue Verordnung
21067_QuarantaeneVO-neu_ab_13-02-2021.pd
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Corona-Information 81 (10. Februar)

Zahlen in Seelze weiterhin sehr hoch

Während insgesamt in Deutschland die Zahlen bezüglich Corona für den Moment deutlich zurückgegangen sind, liegen sie in Seelze immer noch weit über dem Durchschnitt.

Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt heute für Gesamtdeutschland bei gerundeten 68.

Niedersachsen als Bundesland steht noch besser da; hier beträgt der Wert 60.

Wenn wir uns unserem Ort nähern, wird es deutlich schlechter.

In der Region Hannover liegt der Wert bei 99,2 und in Seelze sogar bei 128,0.

Man muss allerdings dazu sagen, dass der Inzidenzwert in Seelze in den letzten Tagen noch weit höher lag; da waren wir auch Schlusslicht aller Gemeinden in der Region Hannover.

Aktuell sind wir nur noch viertletzter.

Bei den derzeit erkrankten Menschen sind wir mit 196 jedoch immer noch ganz weit hinten.

Hier hat nur die Stadt Hannover mehr Erkrankte gemeldet. Aber die ist mit Seelze nicht vergleichbar.

Da insgesamt in Deutschland die Zahlen trotz des Rückgangs der letzten Tage immer noch viel zu hoch sind und nun die mutierten Viren immer mehr um sich greifen, wird heute eine weitere Verlängerung des Lockdowns beschlossen.

Viele Experten erwarten, dass ohne weitere strikte Kontaktbeschränkungen der Inzidenzwert spätestens im März wieder stark nach oben schnellen wird.

Und gerade die "Südafrika-Mutante" bereitet derzeit Sorge. Es gibt Hinweise, dass eine Impfung gegen dieses mutierte Virus gar nicht oder nur eingeschränkt wirkt.

Das wäre eine Katastrophe.

Die Lockdownverlängerung soll nun bis in den März hineingehen.

Der 7. oder der 14. März sind da angedacht. Das werden wir wohl endgültig heute Abend erfahren.

Bei den Schulen gehe ich für Niedersachsen davon aus, dass es beim "Szenario B" in den Abschluss- und Grundschulklassen bleibt.

Also eine Hälfte der Klasse in der Schule, die andere im "Homeschooling", im tageweisen Wechsel.

Und Friseure dürfen eventuell ab dem 1. März wieder öffnen - wenn sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können.

Auch das wird sich heute noch entscheiden.

 

Zwei Informationen noch zu den Impfungen, die mir in den letzten Tagen zugetragen worden sind.

Die erste ist positiv: Ein 85jähriger Kirchwehrener ist endlich bei der Impfhotline durchgekommen und hat schon für diesen Freitag einen Termin bekommen. Damit hatte er gar nicht gerechnet gehabt.

Man kann also doch auch beim Impfen Glück haben, obwohl Niedersachsen auf dem letzten Platz aller Bundesländer liegt, was die Impfquote betrifft.

Die zweite Information ist eher negativ: Ein 80jähriger Kirchwehrener ist auch endlich bei der Hotline durchgekommen. Er hat aber keinen Termin bekommen, sondern ist auf die Warteliste gesetzt worden. Bei dem Telefonat wurde ihm mitgeteilt, dass auch Bürger aus Sachsen-Anhalt ins Impfzentrum Hannover-Messe kommen, um sich hier impfen zu lassen.

Deshalb hat er mich gefragt, ob die Hotline für ganz Deutschland gilt.

Das ist aber nicht der Fall, die Telefonnummer 0800 99 88 665 gilt nur für Niedersachsen.

Jedes Bundesland hat eine eigene Hotline.

Aber natürlich kann jeder auch die Hotline eines anderen Bundeslandes anrufen.

Und - was ich nicht gut finde - kann man dort einen Impftermin bekommen, wenn es im eigenen Bundesland nicht klappt.

 

So viel an Informationen für heute.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Und halten Sie auch weiterhin Abstand.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 80 (4. Februar)

Erste Impfungen im Impfzentrum durchgeführt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen ist nun auch das Impfzentrum "Hannover-Messe" an den Start gegangen.

Auf Grund der geringen Menge an Impfstoff leider nur in sehr begrenztem Maße.

Am Ende dieser Information finden Sie drei Schaubilder zum Ablauf der Anmeldung und auch der Impfung. (Durch Anklicken können Sie diese vergrößern.)

Wichtig hierbei: Wer nicht in der Lage ist, selbst mit einem Auto, mit einem Familienangehörigen oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum Impfzentrum zu fahren, kann auch ein Taxi nehmen. 

Um die Kosten erstattet zu bekommen, ist ein Taxischein notwendig.

Diesen bekommt man vom Hausarzt.

Und entweder übernimmt die Krankenkasse die Kosten (dort unbedingt nachfragen) oder, wenn diese das ablehnt, muss man das Taxi erst selbst bezahlen. Dann aber eine Quittung ausstellen lassen und im Impfzentrum einreichen. Dann bekommt man das Geld erstattet.

 

Darüberhinaus haben vor kurzem alle Kirchwehrener Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahren einen Brief der Verwaltung der Stadt Seelze bekommen.

Auch hier wird das Procedere der Impfung noch einmal erläutert.

Wer Unterstützung braucht, kann sich an die Ortsratsmitglieder wenden (wie in der Information 78 bereits geschrieben). Im Brief der Stadtverwaltung sind die Ortsbürgermeister/-innen als Ansprechpartner aufgeführt.

Wir können beim Buchen beraten (Telefon oder Impfportal), ebenso bei der Beantragung eines Taxischeins.

Auf Grund eines Anrufs, den ich bereits erhalten habe, aber noch mal deutlich:

Auch als Ortsbürgermeister kann ich einen Impftermin nicht schneller beschaffen und ich habe auch keinen Impfstoff in der Hinterhand.

 

Der 7-Tage-Inzidenzwert ist in Deutschland in den letzten Tagen glücklicherweise gut zurück gegangen. Nach mehreren Monaten liegt dieser Wert nun wieder unter 100, gestern bei etwa 85.

Leider trifft das jedoch nicht auf unsere Region Hannover zu.

Gestern Mittag lag der Wert hier bei 121,5.

Und in Seelze "toppen" wir auch diese Zahl noch. Unser Wert lag gestern bei 159,3.

Damit stehen wir von den Städten in der Region am drittschlechtesten da.

 

Nun noch etwas zu Beerdigungen:

Wir hatten letzten Freitag eine Beerdigung auf unserem Friedhof, und die nächste folgt am kommenden Montag.

Bitte als Besucher folgende Regeln unbedingt beachten:

In der Kapelle steht nur eine sehr begrenzte Zahl an Sitzplätzen zur Verfügung. Wer keinen Sitzplatz bekommt, darf sich während der Trauerfeier nicht in der Kapelle aufhalten.

Von jedem, der in der Kapelle ist, müssen zwingend die Kontaktdaten aufgenommen werden. Diese verbleiben dann einen Monat beim Bestattungsunternehmen. Wenn in dem Zeitpunkt kein Coronafall bekannt wird, werden die Daten vernichtet.

Sowohl in der Kapelle als auch draußen auf dem Friedhof gilt durchgehend die Maskenpflicht. Und natürlich ist der Mindestabstand von 1,50 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, einzuhalten.

Letzten Freitag haben sich die meisten Menschen an diese Vorgaben gehalten, aber leider nicht alle.

 

Und zum Schluss noch einmal zu einem Vorfall, der nichts mit Corona zu tun hat.

Es geht um den Brand der Altpapiercontainer in der Nacht vom 23. auf den 24. Januar (wir berichteten bereits auf unserer INFO-Seite darüber).

Die Brandreste sind inzwischen beseitigt worden und wie mir die zuständige Mitarbeiterin von AHA mitteilte, sollen diese Woche auch neue Container aufgestellt werden.

Wann der Zaun instandgesetzt wird, ist aber noch nicht sicher.

Gestern habe ich dann einen Hinweis auf ein verdächtiges Fahrzeug bekommen.

Ein Kirchwehrener hat in der betreffenden Nacht einen PKW, vermutlich einen Audi, gesehen, der direkt neben den Containern stand. Und zwar so nah, dass es auffiel.

Der PKW soll ein Autokennzeichen gehabt haben, dass mit "AB" (für Aschaffenburg) begann.

Es muss nicht sein, dass die Insassen dieses Fahrzeugs etwas mit dem Brand zu tun haben.

Dennoch möchten die Polizei und ich gerne wissen, wer sich dort aufgehalten hat.

Wenn jemand weitere Informationen zu diesem PKW hat, melde er sich bitte bei mir.

 

So viel für heute.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 79 (28. Januar)

Anmeldeportale freigeschaltet

Seit heute früh, 08.00 Uhr, können sich Personen ab 80 Jahren für einen Impftermin registrieren lassen.

Dazu stehen zur Verfügung:

- die Telefonnummer 0800 99 88 665

- das Onlineportal: www.impfportal-niedersachsen.de

 

Aber:

Es wird ziemlich sicher zu einem Zusammenbruch bei der Telefonhotline kommen. Heißt also, dass viele Menschen heute und in den ersten Tagen überhaupt nicht durchkommen werden, um einen Termin zu vereinbaren.

Man geht davon aus, dass es bei der Onlineregistrierung besser läuft, da mehr Menschen anrufen werden als es über den Computer zu versuchen. Aber auch hier ist ein zeitweiliger Serverabsturz nicht ausgeschlossen.

Zweites Aber:

Für die ca. 550.000 Menschen, die in Niedersachsen dieser Gruppe, also der Menschen ab 80 Jahren, die nicht in einem Pflegeheim wohnen, angehören, stehen derzeit gerade einmal 15.000 Impfdosen zur Verfügung.

Heißt also, dass zunächst nur etwa jeder 34. einen Termin bekommt, weil alle anderen noch gar nicht geimpft werden können. Das ist wirklich wenig.

Hoffen wir, dass schnell neuer Impfstoff kommt.

 

Nun noch zu etwas aus Kirchwehren:

Morgen Nachmittag findet auf unserem Friedhof eine Beerdigung statt.

Folgende Regeln gelten dort:

In der Kapelle werden die Sitzplätze stark reduziert. Es werden Stühle dazu aus der Kapelle entfernt. Dieses ist zwingend vorgeschrieben, um die Mindestabstände einhalten zu können.

Bedeutet im Klartext: Neben den Familienangehörigen werden nur noch wenige Menschen einen Platz in der Kapelle bekommen.

Außerhalb der Kapelle gibt es keine Reduzierung auf eine bestimmte Personenzahl.

Aber auch hier gelten die Abstandsregeln. In Gruppen zusammenzustehen ist nicht erlaubt. Der Abstand zur Nebenperson, die nicht aus dem selben Haushalt kommt, muss mindestens 1,50 Meter betragen.

Und so hart es ist: Auch das Kondolieren am Grab ist derzeit nicht erlaubt.

Keine tröstendes Wort, keine Umarmung, kein Händedruck mit der Familie.

Und schließlich: Während der gesamten Zeremonie, sowohl in der Kapelle als auch draußen auf dem Friedhof, gilt Maskenpflicht.

Und zwar die neue Maskenpflicht: Es muss eine FFP2- oder eine medizinische Maske getragen werden. Eine selbst genähte Stoffmaske reicht nicht mehr aus.

Ich bitte alle Besucher der Beerdigung, auch im Namen des Kirchenvorstandes, diese Regeln diszipliniert einzuhalten.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 78 (24. Januar)

Ortsratsmitglieder bieten sich als "Impfpaten" an

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den nächsten Tagen sollen alle Menschen ab 80 Jahren einen Brief zur Impfung bekommen.

Den Inhalt dieses Briefes habe ich Ihnen hier schon einmal abgedruckt:

 

Hannover, xx.01.2021

Es ist soweit: Niedersachsen impft auch zuhause lebende Personen, die 80 Jahre und älter sind!

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

das Corona-Virus kann schwere Erkrankungen auslösen und ist für ältere Menschen besonders gefährlich. Als Niedersächsische Gesundheitsministerin liegen mir Ihre Gesundheit und Ihr Schutz besonders am Herzen. Deshalb ist es sehr gut, dass jetzt zwei Impfstoffe zur Verfügung stehen. Leider gibt es diese Impfstoffe bislang nur in kleinen Mengen. Deshalb können noch nicht alle Menschen geimpft werden. In Niedersachsen haben wir mit der Impfung in Alten- und Pflegeheimen begonnen, weil die Menschen dort besonders gefährdet sind, sich zu infizieren. Ab dem 28. Januar können wir zusätzlich erste und zunächst leider nur wenige Termine in den Impfzentren anbieten.

 

Wenn Sie 80 Jahre alt oder älter als 80 Jahre alt sind,

 

dann gehören Sie zu den Personen, die ab 28. Januar 2021 einen Termin für Ihre Impfung im Februar reservieren können. Die Impfung ist für Sie kostenlos. Den Impftermin können Sie telefonisch reservieren

ab 28. Januar 2021 unter der Telefonnummer: 0800 99 88 665

oder über das Onlineportal: www.impfportal-niedersachsen.de

 

Sollten Sie telefonisch nicht durchkommen, weil alle Leitungen belegt sind, versuchen Sie es bitte später erneut. Auch online können immer nur solange Termine gebucht werden, solange Impfstoff verfügbar ist. Wir werden im Februar zunächst nur etwa 30.000 Impftermine pro Woche vergeben können. Es wird jedoch wöchentlich neuer Impfstoff geliefert und es gibt daher auch fortlaufend weitere Impftermine, die Sie reservieren können. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mitwirkung und Ihre Geduld.

 

Wenn Sie die Hotline erreichen, aber alle Termine schon vergeben sind, lassen Sie sich bitte auf die Warteliste setzen, Sie werden informiert, sobald wieder freie Termine zur Verfügung stehen.

Wenn Sie einen Impftermin reserviert haben, erhalten Sie eine schriftliche Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen „Wie komme ich zum Impfzentrum“. Die Impfzentren sind alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

 

Wenn Sie gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport angewiesen sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Transportbescheinigung geben, rufen Sie Ihre Krankenkasse an, um zu klären ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihrer Kontonummer ein, damit die Kosten erstattet werden können.

 

Zum Impftermin bringen Sie bitte mit:

 Ihre Terminbestätigung,

 Ihren Ausweis und

 Ihren Impfpass (soweit vorhanden).

 

Mit der Terminreservierung erhalten Sie zwei Termine, die Sie bitte unbedingt beide wahrnehmen müssen. Sie müssen sich zweimal impfen lassen, um den vollen Impfschutz zu bekommen, es ist daher ganz wichtig, dass Sie beide Termine nutzen. Wenn Sie verhindert sein sollten, informieren Sie bitte rechtzeitig das Impfportal.

 

Sollte es Ihnen gar nicht mehr möglich sein, Ihre Wohnung/Ihr Haus zu verlassen, müssen wir Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Sie werden dann zuhause geimpft, aber leider erst dann, wenn auch in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch von Ihrem Hausarzt verimpft werden kann. Wir rechnen damit, dass das spätestens im Frühsommer der Fall sein wird.

 

Jüngere Menschen ab 70 Jahre oder ab 60 Jahre werden ebenfalls beizeiten angeschrieben und über den Impfstart für ihre Altersgruppen informiert.

 

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und grüße Sie herzlich

Ihre Dr. Carola Reimann Gesundheitsministerin Niedersachsen __________________________________________________________________________________________________

Verantwortliche Stelle i.S.d. DSGVO ist Deutsche Post Direkt GmbH, Junkersring 57, 53844 Troisdorf. Deutsche Post Direkt verarbeitet Ihre Adressdaten gem. Art. 6 (1) (f) DSGVO für Zwecke der Informationserteilung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung und im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Verarbeitung Ihrer Daten durch Deutsche Post Direkt können Sie widersprechen. Wenden Sie sich bitte hierfür an Deutsche Post Direkt. Weitere Informationen zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung und Beschwerde erhalten Sie unter www.postdirekt.de/datenschutz.

 

Falls jemand mit der Reservierung Schwierigkeiten hat, kann er sich gern an folgende Ortsratsmitglieder wenden:

Jens Seegers => Tel.: 50794

Dorothea Plitzke => Tel.: 91040

Andreas Goergens => Tel.: 128792

Andreas Hartmann => Tel.: 938110

Birgit Reinecke => Tel.: 0157/30314071

 

Und falls jemand keine Möglichkeit hat, zum Impfzentrum zu kommen und auch keinen Taxischein vom Arzt bekommen sollte, würden wir auch einen Fahrdienst organisieren.

Hierzu bitte mir Bescheid geben.

 

Die aktuellen Coronazahlen sehen folgendermaßen aus:

In Deutschland sind seit Beginn der Pandemie 2.134.936 Menschen an Covid-19 erkrankt.

Davon sind 51.870 gestorben. (Angaben des Robert-Koch-Instituts.)

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit bis heute 97.264.519 als an Corona erkrankt gemeldet worden, hier nähern wir uns also der 100-Millionen-Schallmauer.

Von diesen Erkrankten sind 2.107.554 Personen verstorben.

In der Region Hannover haben sich bisher 24.704 Menschen infiziert, davon sind 3.243 aktuell krank und und 532 Menschen sind gestorben.

Und in Seelze sind seit Beginn Corona insgesamt 725 Personen daran erkrankt und aktuell gelten davon noch 127 als krank.

Die Zahl der Verstorbenen wird nur für die Region Hannover, nicht aber für die einzelnen Gemeinden angegeben.

Insgesamt sinken die Zahlen in Deutschland. Sowohl die Neuinfektionen als auch der 7-Tage-Inzidenzwert. Dieser liegt gerade bei 111,1.

Aber immer noch viel zu hoch.

Für uns ist auch hier der Wert der Region Hannover wichtig, dieser beträgt zur Zeit 155,1 - also deutlich über dem Bundesschnitt.

Und der Seelzer Wert ist mit 221,9 noch einmal deutlich darüber.

Das liegt wohl vor allem daran, dass sich in den letzten Tagen in einem Seelzer Pflegeheim mehrere Patient*innen und Pfleger*innen, etwa 40, mit Corona infiziert haben.

 

Zum Schluss auch heute wieder ein Link. Es ist eine Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier gibt es Informationen zu allen Fragen rund um Corona und auch zu den aktuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländer.

Wer sich dafür interessiert, braucht nur hier zu klicken.

 

Ihnen allen wünschen ich weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Hier drei Schaublätter zum Thema Corona-Impfung.

Durch Anklicken können Sie die Blätter vergrößern.

Corona-Information 77 (19. Januar)

Lockdownverlängerung und weitere Maßnahmen beschlossen

In der heutigen Konferenz der Landeschefs mit der Kanzlerin ist beschlossen worden, den derzeitigen Lockdown zunächst einmal bis zum 14. Februar zu verlängern.

Obwohl die Zahlen für Deutschland in den letzten Tagen rückläufig waren, sind die gemeldeten Werte immer noch viel zu hoch.

Wenn sich täglich weiterhin mehr als 10.000 Menschen neu mit dem Coronavirus anstecken, dann kann man noch nicht zur Normalität zurückkehren.

Hier die Maßnahmen im Überblick:

  • Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar: Die zunächst bis Ende Januar befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.

 

 

  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.

 

 

  • Pflicht zu medizinischen Masken in Geschäften und Nahverkehr: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte medizinische Masken - so sogenannte OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr.

 

 

  • Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Die Regelung soll bis 15. März gelten. Ist die Präsenz im Betrieb unabdingbar, sollen den Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitszeiten sollen flexibel gestaltet werden, um das Fahrgastaufkommen im Berufsverkehr zu verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebeten, "das Angebot zu nutzen".

 

 

  • Auflagen für Schulen und Kitas bis 14. Februar verlängert: Bis dahin sollten die Einrichtungen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt bleiben.

 

 

  • Schärfere Regeln für Gottesdienste: Auch in Kirchen, Synagogen, Moscheen und Stätten anderer Glaubensrichtungen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten (OP-Maske oder FFP2-Standard). Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden. Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang.

 

 

  • Schutzvorkehrungen in Pflege- und Altenheimen werden verstärkt: Beim Kontakt mit Bewohnern soll es für das Personal eine Pflicht zum Tragen stärker schützender FFP2-Masken geben. Außerdem sollen Pflegekräfte und Besucher künftig konsequent getestet werden.

 

 

  • Keine bundesweiten Ausgangssperren: Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erst mal nicht geben. Nach längerer Debatte einigten sich Bundesregierung und Länder lediglich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können. Welche dies sein können, wird nicht erwähnt.

 

 

 

  • Verbesserung der Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe III des Bundes (Zuschüsse zu den Fixkosten bei Corona-bedingtem deutlichen Umsatzrückgang) wird verbessert. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

Bezüglich der Schulen will Niedersachsen erst am 20. Januar entscheiden, ob die nun wieder geschlossen oder im "Szenario B" für halbe Klassengrößen geöffnet bleiben.

 

Und Gottesdienste sind bei uns in Kirchwehren eh derzeit ausgesetzt.

Der Kirchenvorstand hatte dieses zunächst bis zum 31. Januar beschlossen gehabt und wird sich dazu noch einmal besprechen. Es ist aber zu erwarten, dass gemäß der Verlängerung des Lockdowns dann auch bis Mitte Februar keine Gottesdienste stattfinden werden.

 

Leider sind in der Region Hannover die Zahlen noch einmal nach oben gegangen.

Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt aktuell bei 157,7.

Und in Seelze ist er auch noch einmal leicht gestiegen und liegt gerade bei 236,1.

Mit 141 derzeit Erkrankten.

Ich denke, diese Zahlen machen uns allen deutlich, dass wir noch lange nicht über den Berg sind.

Und falls sich Coronamutationen weiter verbreiten, die ja noch ansteckender sind als das ursprüngliche Coronavirus, wird es noch lange dauern, bis es wirklich Entwarnung gibt.

 

Leider gibt es auch bei den Impfungen derzeit keine guten Nachrichten.

In den nächsten Wochen wird es wohl etwa 40 Prozent weniger Impfstoff geben, als ursprünglich geplant. Weil Biontech/Pfizer "wegen eines Umbaus in einem Produktionsbetrieb" weniger Impfstoff produziert.

Hoffen wir, dass das schnell aufgeholt werden kann.

 

Ihnen allen wünsche ich, dass Sie sich problemlos die nun geforderten Masken besorgen können.

Bisher habe ich auch immer selbst genähte Masken benutzt, die nun beim Einkaufen nicht mehr zulässig sind.

 

Bleiben Sie weiterhin gesund und lassen Sie sich nicht entmutigen.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 76 (13. Januar)

Seelze überschreitet die 200

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

vor drei Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert in Seelze noch bei 85,3.

Stand heute früh ist er in diesen drei Tagen um unglaubliche 142,3 nach oben geschnellt und liegt nun bei 227,6.

Bei aktuell 104 Infizierten in Seelze.

Ich hoffe sehr, dass dieser Wert nun genauso schnell auch wieder nach unten geht.

Heute haben mich auf Grund des Seelzer Wertes schon mehrere Menschen angerufen, ob sie denn nun überhaupt noch weiter als 15 Kilometer wegfahren dürfen.

Deshalb noch einmal deutlich:

Für diese geplante Einschränkung ist nicht der Wert einer einzelnen Kommune entscheidend, sondern der Mittelwert aller Gemeinden in der Region Hannover, also der "Regionswert".

Dieser lag heute früh bei etwas über 150 und damit unter 200.

Also: Jeder darf noch so weit fahren, wie er möchte.

Und ob diese Einschränkung auf 15 Kilometer bei einem Regionswert über 200 dann wirklich kommt, steht auch noch nicht fest.

Laut unseres Regionspräsidenten Hauke Jagau soll das eigentlich vermieden werden.

Denn die hohen Werte kommen immer noch - trotz der laufenden Impfungen - hauptsächlich durch sogenannte Hotspots in Pflegeheimen zustande.

Daher würde die Einschränkung der Bewegungsfreiheit nichts bringen.

Hier gilt es, täglich die aktuellen Meldungen zu verfolgen.

Auch ein nächtliches Ausgehverbot ist nicht ausgeschlossen.

Einige Landkreise in Deutschland, die einen sehr hohen 7-Tage-Inzidenzwert haben, haben das so verfügt.

 

Ab dem 1. Februar soll dann auch mit der zweiten Stufe der Impfungen begonnen werden.

Die besagt, dass ab dem Zeitpunkt auch Menschen ab 80 Jahren geimpft werden können, die nicht in einem Alten-/Pflegeheim wohnen.

Dazu muss man sich anmelden.

Und zwar unter der Hotline 0800/9988665. 

Diese ist Montags bis Samstags (außer an Feiertagen) von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar.

Noch ist sie aber für Anmeldungen zum Impfen nicht freigegeben.

Das passiert vermutlich erst kurz vor dem 1. Februar.

Und man wird sich dann auf Wartezeiten einstellen müssen:

Sowohl bei der Hotline als auch bei dem Termin, den man dann bekommt.

 

Und zum Schluss noch etwas aus Kirchwehren:

Wir haben Montag Abend eine Kirchenvorstandssitzung als Videokonferenz abgehalten.

(In Coronazeiten muss man sich an ganz neue Dinge gewöhnen.)

Dort haben wir beschlossen, dass wir weiterhin die Gottesdienste aussetzen.

Rechtlich wäre es möglich, Gottesdienste anzubieten. 

Aber wir werden, so lange der Lockdown andauert, darauf verzichten.

Zunächst also bis zum 31. Januar.

Etwas Gutes aus kirchlicher Sicht gibt es aber auch: Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtkirchenamtes wird zum 1. Februar eine neue Diakonin ihre Arbeit in der Region Seelze antreten.

Diese ist für die Kinder- und Jugendarbeit zuständig.

Sie soll sich dann unter anderem, neben dem Pastor, um die Konfirmandinnen und Konfirmanden kümmern.

Das ist dann eine große Arbeitserleichterung.

 

So viel für heute.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 75 (10. Januar)

Neue Regeln treten morgen in Kraft

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bitte denken Sie daran, dass ab morgen die neu beschlossenen Regeln in Kraft treten.

Wobei sich für die meisten gar nichts ändert.

Die bisherigen Regeln werden im Grunde genommen nur erstmal verängert.

Hier noch einmal die Zusammenfassung: 

Folgende neue Regelungen der Nds. Corona-Verordnung gilt es zu beachten:

  

·         Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot (§ 2), Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern (§ 6);

o   Die Kontaktbeschränkungen und die Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern werden verschärft. Aufhalten darf sich jede Person in der Öffentlichkeit, in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten und auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel nur noch allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören und höchstens einer weiteren Person, die in einem anderen Haushalt wohnt. Dies gilt nicht, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen zwingend durch eine weitere Person begleitet werden muss, um diesem Menschen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen sowie Begleitpersonen im Rahmen des Umgangsrechts nach Familienrecht.
Entgegen der bisherigen Regelung sind nun auch Kinder bis einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung zu berücksichtigen und auch für Familienmitglieder ist nicht mehr der Angehörigenstatus i.S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 1 des StGB, sondern nur noch die jeweilige Haushaltszugehörigkeit maßgeblich.

o   Die Privilegierung für Gruppen von Kindern bis einschließlich 14 Jahren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2) ist entfallen. Eine Ausnahme gilt beim Bringen und Abholen von Kindern und Jugendlichen zu und von den Einrichtungen und Angeboten für Kinder und Jugendliche nach den Nummern 8 und 9 des § 2; sowie zu und von Kindertageseinrichtungen und Schulen.

·         Kindertageseinrichtungen (§ 12), Schulen (§ 13)

o   Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist bis zum 31.01.2021 untersagt. Ausgenommen hiervon sind Kinder, denen Hilfe nach dem Neunten Buch des SGB (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) gewährt wird sowie die Notbetreuung und die Betreuung in besonderen Härtefällen. Für die Notbetreuung werden in § 12 Abs. 1 Satz 6 die grundsätzlich zulässigen Gruppengrößen vorgegeben.  

o   Während der Notbetreuung hat jede Person, ausgeschlossen Kinder bis zur Einschulung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

o   Bis zum 31.01.2021 ist der Schulbesuch untersagt.
Ausgenommen hiervon ist der Schulbesuch für das Ableisten von schriftlichen Arbeiten sowie der Schulbesuch von Jahrgängen, die eine Abschlussprüfung im Schuljahr 2020/2021 ableisten werden.
Ausgenommen sind ab dem 18.01.2021 zudem die Jahrgänge 1 bis 4 sowie die Förderschulen im Schwerpunkt geistige Entwicklung.
Eine Notbetreuung ist zulässig.

·         Außerschulische Bildung (§ 14a)

o   Im Bereich der außerschulischen Bildung, wie z.B. bei Volkshochschulen und Musikschulen, ist Präsenzunterricht untersagt.

·         Weitergehende Anordnungen (§ 18)

 

o   Die Landkreise und kreisfreien Städte können bei Vorliegen einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner den Bewegungsradius jeder Person auf 15km um den Wohnort beschränken. Hierfür sind Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes vorzusehen.

Besonders zum letzten Punkt gibt es viel Unsicherheit.

Mich haben in den letzten Tagen mehrere Personen gefragt, ob sie noch irgendwo hinfahren dürfen.

Deshalb noch einmal ganz klar:

Der 7-Tage-Inzidenzwert muss für diese 15-Kilometer-Einschränkung mindestens 200 betragen. Für uns gilt der Mittelwert der Region Hannover.

Dieser lag vorgestern bei 107,5.

Also von den 200 weit weg.

Und auch danach sind, wie ich es schon mal geschrieben hatte, die "notwendigen" Fahrten, wie zum Beispiel zur Arbeit, weiterhin erlaubt.

Der Inzidenzwert kann sich aber schnell ändern.

Am 7. Januar, also vor gerade mal drei Tagen, lag der Wert für Sehnde ja noch bei 294,6.

Und jetzt ist er schlagartig auf 172,5 zurück gegangen.

Immer noch viel, aber doch ein schneller und deutlicher Rückgang.

Und genau so schnell können die Werte natürlich auch nach oben gehen.

Wobei ich immer hoffe, dass sie durch die Impfungen irgwendwann mal wieder dauerhaft dauerhaft sinken.

In Seelze liegt der Inzidenzwert jetzt bei 85,3.

 

Damit wir weiterhin gut liegen, ist die Einhaltung der Regeln immer noch das A und O.

Deshalb schickt die Stadt Seelze ihren Außendienst in der kommenden Woche gezielt los, um Coronaverstöße zu ahnden. (Die Mitteilung der Stadt dazu können Sie auf unserer Start- und Infoseite nachlesen.)

 

Die neue Verordnung habe ich für Interessierte als Dateidownload angehängt.

Wobei "neu" nicht stimmt. Es ist die "alte" Verordnung, die geändert worden ist.

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Download
Verordnung ab 11. Januar
20210108 QuarantneVO_ab_11-01-2021.pdf
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Corona-Information 74 (8. Januar)

Ortsratssitzung wird verschoben

Heute nur eine kurze Information:

Auf Grund der Verlängerung und Verschärfung des "Lockdowns" wird die für den kommenden Mittwoch, 13. Januar, geplante Ortsratssitzung verschoben.

Nachgeholt wird sie Ende Februar oder Anfang März.

Den genauen Termin werde ich rechtzeitig hier auf der Homepage bekannt geben.

 

Jens Seegers

Corona-Information 73 (7. Januar )

Lockdown verlängert

Am 5. Januar ist bei der Konferenz der Ministerpräsident(inn)en mit der Bundesregierung die Verlängerung des Lockdowns beschlossen worden.

Sicherlich angesichts der weiterhin sehr hohen Coronazahlen keine Überraschung.

Überrascht hat dann eher, dass nicht nur verlängert, sondern auch noch verschärft wird.

Die neuen Regeln sollen spätestens am 11. Januar in Kraft treten und dann zunächst bis zum 31. Januar gelten.

So starten die Schulen nicht, wie bisher vorgesehen, am 11. Januar.

Wie ich es verstanden haben, sollen die Grundschulen in Niedersachsen am 18. Januar wieder mit dem Unterricht beginnen. Dann aber auch mit geteilten Klassen im Wechsel.

Und auch die Abschlussklassen beginnen wieder am 18. Januar. 

Alle anderen Klassen bleiben weiterhin im "Homeschooling" bzw. Videounterricht.

Neu ist auch die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen.

Sobald die neuen Regeln in Kraft treten, sind private Zusammenkünfte nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Und ganz neu ist auch die "15-Kilometer-Regel".

Danach dürfen Personen, die in einem Landkreis wohnen, bei dem der 7-Tage-Inzidenzwert die 200 überschreitet, sich nur noch "bei einem triftigen Grund" weiter als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.

Als wichtige Gründe gelten die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt und auch zum Einkaufen.

Das allerdings nur, wenn es kein Lebensmittelgeschäft gibt, welches näher dran liegt.

Bei dieser Bestimmung waren sich die Ministerpräsidenten aber anscheinend nicht einig.

Wie ich gestern gehört habe, wollen einige Länder, darunter wohl auch Niedersachsen, da nicht mitmachen.

Hier müssen wir die neue Verordnung abwarten, die am Wochenende kommen soll.

 

Die beschlossenen Maßnahmen können Sie auf der Seite der Bundesregierung nachlesen, wenn Sie hier anklicken.

 

In unserer Region liegt der 7-Tage-Inzidenzwert derzeit bei 116,2.

Wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen gibt.

Richtig gut steht Burgdorf da mit einem Wert von 15,9.

Katastrophal dagegen Sehnde mit einem Wert von 294,6!

Seelze liegt dazwischen; bei uns liegt der Inzidenzwert derzeit bei 105,3 mit 71 aktuell Erkrankten.

 

Also: Es bleibt noch länger eine harte Zeit. Wir sehnen uns alle nach dem Ende von Corona.

Damit es nicht eine unendliche Geschichte wird, ist es unerlässlich, dass wir alle weiterhin diszipliniert sind und uns an die Vorschriften halten.

 

Im Folgenden habe ich Ihnen als Download zum einen den Beschluss vom 5. Januar und zum anderen den derzeit gültigen Bußgeldkatalog eingestellt.

 

Ihr Jens Seegers

Download
Bußgeldkatalog - wieviel kostet ein Verstoß?
2020-11-25_Runderlass_mit_Bugeldkatalog.
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Download
Beschluss der MP-/Kanzlerin-Konferenz vom 05.01. im Wortlaut
2021-01-05-beschluss-mpk-data.pdf
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Corona-Information 72 (31. Dezember)

Terminplan 2021 eingestellt -

Gedanken zum Jahresende

 

Liebe Kirchwehrener Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

nun geht das Jahr 2020 zu Ende. Und man mag denken: “Endlich“.

Schon lange wurde kein Jahr mehr mit einem so negativen Ereignis in Verbindung gebracht wie 2020 mit dem Coronavirus und der daraus resultierenden Pandemie. Die vor nichts und niemandem Halt gemacht und sich in alle Winkel der Erde ausgebreitet hat.

Weltweit haben wir inzwischen fast 2 Millionen Tote zu beklagen, die an oder mit Covid-19 gestorben sind. In Deutschland sind es etwa 30.000.

Gerade unsere älteren oder vorerkrankten Mitmenschen, deren Immunsystem nicht mehr so gut ist, sind dem Virus häufig schutzlos ausgeliefert.

Und unsere Krankenhäuser sind derzeit nicht nur ausge-, sondern teilweise wirklich überlastet. Ärzte und Pfleger, genauso wie auch in Alten- und Pflegeheimen, sind mit ihrer Kraft am Ende.

Nun also die Hoffnung auf 2021. Die Impfungen gegen Corona haben gerade begonnen.

Bis so umfassend geimpft ist, dass man sagen kann, das Virus ist überwunden, wird es wohl noch Monate dauern.

Doch ich hoffe, dass wir in diesem Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können.

Auch wenn, meiner Kenntnis nach, in Kirchwehren niemand an Covid-19 verstorben ist, haben auch wir die Auswirkungen deutlich gespürt. Einige in unserem Ort wurden infiziert. Und alle mussten wir darunter leiden, dass seit März keine Veranstaltungen mehr durchgeführt werden konnten.

Auf der anderen Seite habe ich aber vielfach das tolle Mit- und Füreinander in unserem Ort gespürt. Viele Freunde und Nachbarn haben sich gegenseitig unterstützt. Dafür Danke an Sie alle!

Ich hoffe sehr, dass es mit dem Feiern, den Festen, den Gottesdiensten und und und schnell wieder losgeht. Was unseren Ort immer ausgezeichnet hat, ist eine großartige Gemeinschaft. Dass die örtlichen Vereine aber auch nicht glauben, dass wir schon schnell wieder zusammenkommen können, sehen Sie am Jahresterminkalender 2021. Für die ersten Monate sind dort kaum Veranstaltungen gemeldet.

Und auch die folgenden stehen immer unter dem Vorbehalt: „Wie stehen wir in der Coronabekämpfung?“

Ihnen allen noch einmal ein großes Dankeschön für Ihr Verhalten im vergangenen Jahr.

Und ich wünsche Ihnen ein besseres 2021 und dass wir uns alle bald wiedersehen.

Bleiben Sie gesund, bleiben Sie diszipliniert.

 

 

Ihr Jens Seegers

 

P.S.:

Den Terminplan habe ich heute in der Rubrik "Termine" eingestellt.

Ausgedruckt werde ich ihn - vermutlich Ende kommender Woche - in jeden Haushalt verteilen.

Corona-Information 71 (29. Dezember)

Impfungen in der Region Hannover beginnen am 30. Dezember

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Deutschland haben die Impfungen gegen das Coronavirus begonnen; die Region Hannover beginnt morgen damit.

Zwar sind die gemeldeten Zahlen der Coronaneuinfizierten derzeit - vergleichweise - niedrig.

Ich denke aber nicht, dass das schon Auswirkungen der Impfungen sind, sondern es einfach daran liegt, dass über die Weihnachtsfeiertage zum einen nicht so viel getestet worden ist und zum anderen nicht alle Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut gemeldet haben.

In der Region Hannover waren mit Stand heute Mittag 3.112 Menschen als aktuell erkrankt gemeldet. Die Zahl der inzwischen Verstorbenen in der Region liegt bei 316.

In Seelze sind derzeit 80 Menschen als an Corona erkrankt gemeldet; der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 102,4.

Also alles weiterhin auf einem hohen Niveau.

Und es kann sein, dass diese Zahlen in den nächsten Tagen noch einmal enorm nach oben gehen, wenn alle Gesundheitsämter gemeldet haben. Und möglicherweise auch durch eine erhöhte Ansteckungsrate zu Weihnachten.

Dieses ist auch die Befürchtung zu Silvester, falls die Menschen sich nicht an die Regeln halten, sondern sich doch mit vielen anderen (Nachbarn, Freunden etc.) treffen.

Daher gehen viele davon aus, dass der derzeitige Lockdown noch über den 10. Januar verlängert werden wird.

Ich leider auch.

Da müssen wir die Entscheidung der Politiker abwarten.

 

Für Silvester hat die Region gestern eine neue "Allgemeinverfügung" erlassen, aus der hervorgeht, was nun am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

In der Anlage dazu sind die Straßen/Bereich aufgeführt, in denen nicht geböllert werden darf.

Seelze ist dort nicht aufgeführt, da es hier keine Verbotszonen gibt.

Ich stelle dennoch auch den Link zur Anlage ein, falls es den einen oder anderen interessiert.

 

Allgemeinverfügung: hier klicken

Anlage: hier klicken

 

So viel für heute.

In den nächsten Tagen werde ich hier auch den Terminplan 2021 für Kirchwehren veröffentlichen.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 70 (23. Dezember)

Letzte Information vor Weihnachten

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

leider gönnt uns Corona auch zum Weihnachtsfest keine Ruhe.

Die Zahlen sind weiterhin sehr besorgniserregend. In Seelze hatten wir Stand gestern 83 aktuell Erkrankte, der 7-Tage-Inzidenzwert lag bei 139,4.

Also wieder oder immer noch sehr hoch.

Eine Besserung ist nicht in Sicht.

Glücklicherweise ist nun der erste Impfstoff auch für Deutschland zugelassen und wir können nur hoffen, dass schnell die Impfungen beginnen.

Das soll am 27. Dezember so weit sein.

Wie ich gestern gelesen habe, ist die Region Hannover zunächst nicht dabei.

Erst soll in den Regionen begonnen werden, in denen die Zahlen noch dramatischer sind.

Ich gebe zu, ich war davon ausgegangen, dass gleich so viele Impfdosen zur Verfügung stehen, dass überall nächste Woche geimpft werden kann.

Aber Hauptsache, es geht los.

Und dann vor allem zunächst unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie das Personal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Laut Gesundheitsamt der Region Hannover liegt das mittlere Alter der Verstorbenen bei 84.

Diese Bevölkerungsgruppe muss also schnellstmöglich geschützt werden.

 

Dann noch mal zu der Frage, was im Moment eigentlich erlaubt ist.

Nach dieser Information habe ich das aktuelle Schaubild für die Kontaktbeschränkungen eingestellt.

Und dahinter als pdf-Download die derzeit gültige Coronaverordnung zusammengefasst.

Vor kurzem bin ich auch gefragt worden, wie es derzeit mit Umzügen ist. Dürfen Freunde da helfen?

Dazu folgende Auskunft der Region Hannover:

Umzüge mit Umzugsunternehmen sind als berufliche Zusammenkunft erlaubt. Bei Hilfe von Freunden und Verwandten sind auch mehr als 5 Personen aus mehr als 2 Haushalten dann zulässig, wenn für die Durchführung des Umzuges die Unterstützung von 5 Personen aus 2 Haushalten nicht ausreichend ist und ein Umzug aus zeitlichen Gründen nicht verschoben werden kann. Die Personenzahl ist möglichst klein zu halten, es sind soweit wie möglich Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, Abstände sind ebenfalls einzuhalten, die betretenen Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften, es dürfen zudem nur maximal 5 Personen aus 2 Haushalten im selben Fahrzeug fahren.

 

Und ganz wichtig auch die jetzige Lage für Silvester. Das generelle Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt worden.

Deshalb ist nun im Schnelldurchgang der "§22 der 1. Verordnung zum Sprengstoff-gesetz" geändert worden. Darin geht es um den Verkauf von Feuerwerkskörpern.

Folgende Erläuterung dazu:

„(…)Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens sind Engpässe in der medizinischen Versorgung, insbesondere der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten kurz- und mittelfristig nicht auszuschließen. In Ergänzung zu vielen anderen Maßnahmen des Infektionsschutzes ist es daher aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch geboten, diese Kapazitäten soweit wie möglich zu schonen und absehbare, erhebliche und vermeidbare Steigerungen des allgemeinen medizinischen Behandlungsbedarfs insbesondere in Krankenhäusern zu verhindern.

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

 

Es wird ein nur für das Jahr 2020 geltendes, generelles Überlassungsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Dies ist eine notwendige weitere Maßnahme des Gesundheitsschutzes und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Das generelle, temporäre Überlassungsverbot ist ein geeignetes Mittel, eine Reduzierung der Unfälle und damit eine Schonung der Krankenhauskapazitäten zu erreichen, da die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen durch Verbraucher zum Jahreswechsel, sofern diese im Jahr 2020 kein Feuerwerk erwerben können, rein quantitativ auf ein Minimum gesenkt wird. Es erleichtert zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zuständigen Behörden, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen.(…)“

Das bedeutet:

Man darf Feuerwerk abbrennen, man kann aber in diesem Jahr  keines kaufen.

 

So viel an Information für heute.

Zum Schluss ein paar persönliche Worte:

Wir nähern uns Weihnachten und damit  dem Ende des Jahres 2020.

Ein Jahr, wie wir es noch nicht erlebt haben.

Mit so vielen Einschränkungen und Verboten, mit so wenig geselligem Zusammensein.

Und mit einer hohen Zahl an Verstorbenen und damit großer Trauer in vielen Familien.

Nun ist 2021 das Hoffnungsjahr.

Doch müssen wir uns bewusst sein, dass es bis zur Normalität noch ein weiter Weg ist.

Es wird noch Monate dauern, bis wir wieder zusammen feiern können, bis Corona seinen Schrecken verloren hat.

Und bis dahin werden wir auch noch viele Menschen an dieses Virus verlieren.

Auch wenn sich nicht alle Menschen verantwortungsbewusst verhalten und dadurch dazu beigetragen haben, dass Covid-19 sich immer weiter verbreiten konnte, so war doch die große Masse sehr diszipliniert.

So habe ich es auch die ganzen Monate in Kirchwehren empfunden und dafür danke ich Ihnen allen von Herzen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Weihnachtstage im Kreise Ihrer Liebsten feiern und genießen können.

 

Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, bleiben Sie gesund.

Ihr Jens Seegers

Download
Corona-Verordnung - das Wichtigste
Merkblatt_Corona-VO_vom_23.12.2020_Stand
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Corona-Information 69 (17. Dezember)

Kirche sagt Gottesdienste ab

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

gestern und heute haben wir im Kirchenvorstand und mit Pastor Kondschak und Lektor Kromholz überlegt, wie wir als Kirchengemeinde mit der jetzigen Situation umgehen.

Zum einen ist Weihnachten das wichtigste christliche Fest und für viele Menschen gehört ein Gottesdienst, ein Besuch der Kirche, dazu.

Und das wollen wir unseren Mitmenschen grundsätzlich auch jedes Jahr ermöglichen.

Deshalb bieten wir Heiligabend stets nachmittags einen Gottesdienst mit Krippenspiel, abends einen großen Hauptgottesdienst mit Unterstützung des Feuerwehrmusikzuges und spät abends auch noch einen Mitternachtsgottesdienst an.

Auf der anderen Seite haben wir dieses Jahr diese besondere Situation mit Corona.

Und leider sind die Zahlen in den letzten Tagen so nach oben gegangen, mit annähernd tausend Toten am Tag, dass auch wir uns des Risikos eines Gottesdienstes mit vielen Personen ebenso bewusst sind, wie unserer Verantwortung den Menschen gegenüber.

Daher haben wir uns - und andere Kirchengemeinden gehen diesen Weg ebenso - entschlossen, zunächst bis zum 10. Januar 2021 alle Gottesdienst abzusagen.

Kein Heiligabend- und kein Weihnachtsgottesdienst und auch an Silvester keine Andacht zum Jahresausklang.

Wir bitten Sie alle um Verständnis für unsere Entscheidung, die uns wirklich schwer gefallen ist.

 

Im Namen des Kirchenvorstandes des Kirchengemeinde Dreieinigkeit Kirchwehren

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 68 (16. Dezember)

Im Folgenden finden Sie die ab heute gültige Corona-Verordnung in Schaubildern verdeutlicht.

Sie können die Bilder durch Anklicken vergrößern.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 67 (14. Dezember)

"Harter Lockdown" ab dem 16. Dezember

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

es ist nun beschlossen, dass ab übermorgen auch in Niedersachsen der "harte Lockdown" kommt.

Was bedeutet das?

Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partnerinnen/Partner treffen (die vier Verwandten können aus bis zu vier Haushalten kommen)

- Bei einer Feier mit engen Freunden oder Bekannten, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten 

Alle Gläubigen in Niedersachsen werden in den nächsten Wochen um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten gebeten (heißt also, Gottesdienste bleiben noch erlaubt; es soll aber möglichst keiner hingehen!?)

Es wird auch an Silvester und Neujahr ein generelles Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben, der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Alle diejenigen, die noch Raketen oder Böller zu Hause liegen haben, bittet der Ministerpräsident herzlich, auf das Zünden zu verzichten. 

der gesamten Einzelhandel jenseits von lebensnotwendigen Bereichen wird vom 16. Dezember 2020 an bis zum 10. Januar 2021 komplett geschlossen

Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken

Obwohl viele Menschen bereits einen vorweihnachtlichen Termin bei ihrem Friseur gemacht haben, müssen auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege von Mittwoch, 16. Dezember 2020, an schließen. Ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

- Schulen und Kindergärten: Werden nicht geschlossen. Die Eltern werden aber gebeten, ihre Kinder, wenn irgendwie möglich, zu Hause zu lassen. 

- Was noch erlaubt ist: Mich hat heute eine Dame gefragt, ob sie ab Mittwoch noch spazieren gehen kann. Dazu habe ich mich bei der Hotline des Landesgesundheitsamtes rückversichert: Es gibt bisher keine Ausgangssperre. Heißt also: Spazieren gehen ist auch ohne triftigen Grund noch möglich.

 

Soweit das, was ab übermorgen gilt.

Auch wenn dieses nun erstmal bis zum 10. Januar so gelten soll, ist es auch möglich, dass zwischendurch wieder etwas geändert wird.

Wenn ich neues erfahre, schreibe ich es hier.

 

In Seelze sind Stand heute 68 Menschen aktuell erkrankt gemeldet; der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 133,7.

Deutschlandweit sind seit Ausbruch der Pandemie bis heute früh laut Robert-Koch-Institut insgesamt 1.337.078 Menschen als an Corona erkrankt gemeldet worden. Davon sind etwa 98 % wieder genesen.

Die Zahl der heute früh neu infiziert gemeldeten Menschen lag bei 16.362. Wobei die Zahlen am Wochenbeginn immer niedriger liegen, da nicht alle Gesundheitsämter ihre Zahlen an den Wochenenden melden.

Durch oder mit Corona verstorben gelten bis heute 21.975 Menschen in Deutschland.

Ende letzter Woche lag die tägliche Zahl der Neuinfizierten bei fast 30.000 und die Zahl der pro Tag Verstorbenen bei fast 500.

Als Vergleich zu diesen hohen Zahlen:

Jeden Tag stecken sich in Deutschland fast so viele Menschen an, wie ganz Seelze Einwohner hat und es sterben fast so viele, wie Kirchwehren Einwohner hat.

Hoffen, wir, dass die jetzigen Maßnahmen zu einem schnellen Erfolg führen.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 66 (11. Dezember)

Lockerungen über Weihnachten werden teilweise zurück genommen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie leider befürchtet, werden die geplanten Lockerungen zu Weihnachten nun eingeschränkt.

In der ab morgen gültigen Verordnung steht sinngemäß Folgendes:

In der Zeit vom 24. bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 darf man sich mit bis zu zehn Angehörigen aus verschiedenen Haushalten treffen.

Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Nach der alten Verordnung galt die Lockerungsfrist bis zum 28. Dezember, das ist nun also verkürzt worden.

Und da hieß es auch noch statt "Angehörigen" "Personen".

Man hätte sich also auch mit bis zu zehn Freunden treffen dürfen, was nun wieder untersagt worden ist.

Das ist nicht schön.

Auf Grund der Zahlen aber notwendig.

Heute hat das RKI für Deutschland mit über 29.000 Neuinfektionen einen neuen Rekordwert gemeldet. Trotz der jetzigen Einschränkungen, die ja schon seit dem 2. November gelten.

Und wie gestern schon befürchtet, steigen auch in Seelze die Zahlen weiter. Mit Stand heute mittag hat die Region Hannover für Seelze 55 Erkrankte gemeldet. Das sind zehn mehr als vorgestern.

Und der 7-Tage-Inzidenzwert ist innerhalb zweier Tage von 85,3 auf nun 108,0 gestiegen.

Wir müssen also davon ausgehen, dass die Zahl der Infizierten bei uns in den nächsten Tagen auch weiter steigen wird.

Daher vermute ich, dass es auch in Niedersachsen bald zu einem "harten Lockdown" kommen wird.

Mit Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte, einer generellen Maskenpflicht in der Öffentlichkeit sowie der Vorgabe, dass man seine Wohnung nur noch in dringenden Fällen (z.B. zur Arbeit, zum Einkauf, zum Arztbesuch) verlassen darf.

Noch ist es nicht so weit, bitte nicht falsch verstehen.

Sobald ich dazu etwas erfahre, schreibe ich es.

 

Bisher ist noch geplant, dass in der Weihnachtszeit Gottesdienste stattfinden (siehe auch unter "Termine"). Ich hoffe, dass das so bleiben kann.

Bitte beachten Sie aber die vorherige Anmeldepflicht bei den Heiligabendgottesdiensten.

Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Seite "Termine".

 

Ich hoffe, Ihnen alles geht es noch gut.

Bleiben Sie hoffnungsvoll.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 65 (10. Dezember)

Zahlen steigen auch in Seelze wieder

Während es vor einer Woche in Seelze wirklich gut aussah und die Zahlen stark rückläufig waren, sind sie nun wieder gestiegen.

Mit Stand gestern Mittag hatten wir in Seelze 45 aktuell an Corona erkrankte Menschen, bei einer 7-Tage-Inzidenz von 85,3.

Bei den Erkrankten sind das zwar 30 weniger als am 1. Dezember.

Aber auf Grund des gestiegenen Inzidenzwertes (vor neun Tagen 56,9) befürchte ich, dass in den nächsten Tagen auch die Zahl der Erkrankten noch einmal nach oben gehen wird.

Die mir in Kirchwehren bekannten Personen, die erkrankt waren, sind inzwischen alle wieder genesen. Glücklicherweise. Natürlich kann es dennoch aktuell mit Corona infizierte Menschen in unserem Ort geben, von denen ich es nicht weiß.

Die großen Fragen sind jetzt:

Gibt es noch einmal einen harten Lockdown, bei dem - bis auf Lebensmittelläden - alle Geschäfte wieder komplett schließen müssen?

Machen Schulen und Kindergärten zu? Länger als die üblichen Weihnachtsferien?

Und bleibt es bei der Lockerung über die Weihnachtstage?

Noch gibt es auf diese Fragen keine endgültigen Antworten.

Andere Bundeslander sind hier schon restriktiver.

Da insgesamt in Niedersachsen die Zahlen noch besser sind als zum Beispiel in Sachen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, hält man hier noch an den Lockerungen fest.

Ich hoffe natürlich, dass das so bleiben kann.

Dafür müssen wir aber alle mithelfen, indem wir uns an die geltenden Vorschriften halten.

Wenn wir es in den nächsten zwei Wochen schaffen, dass die Coronazahlen in Niedersachsen nicht weiter ansteigen, dann werden wir auch in größerer familiärer Runde Weihnachten feiern können.

 

Und dann hoffen wir, dass auch bald bei uns mit Impfungen begonnen wird. 

Damit vor allem die älteren Menschen bald wieder angstfreier leben können.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 64 (1. Dezember)

Adventszeit unter Corona-Einfluss

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

heute am 1. Dezember haben viele das erste Türchen an ihrem Adventskalender geöffnet.

Und es scheint so zu sein wie jedes Jahr.

Doch das ist es leider nicht.

Gerne hätte der Ortsrat vorgestern mit unseren Seniorinnen und Senioren die traditionelle Weihnachtsfeier durchgeführt.

Und ebenso gerne würden wir vom Arbeitskreis Dorfgemeinschaft am kommenden Sonnabend mit Ihnen allen unseren Weihnachtsbasar feiern.

Beides muss dieses Jahr ausfallen.

Deshalb bin ich besonders froh, dass wenigstens Gottesdienste stattfinden.

Am 1. Advent feiern wir nun schon seit vielen Jahren den Lichtgottesdienst.

Die Kirche erstrahlt dann immer im Inneren in wunderbaren Farben, der Feuerwehrmusikzug spielt und Pastor Kondschak und Lektor Kromholz gestalten diesen Gottesdienst gemeinsam.

Und fast war es auch dieses Jahr so:

Die Kirche wurde von außen angestrahlt, es wurden Sterne auf ihre Außenwände gezaubert.

Und so kamen die Besucher auch schnell in zauberhafte Stimmung.

Obwohl der Gottesdienst dieses Jahr vor und nicht in der Kirche stattfand, waren viele Menschen gekommen.

Und der Musikzug spielte und Pastor Kondschak und Lektor Kromholz gestalteten und unterhielten.

Eine richtig tolle Veranstaltung in dieser Zeit.

Genauso toll auch, dass der Nikolaus, der sich sonst jedes Jahr auf unserem Weihnachtsbasar blicken lässt, über unsere Feuerwehr eine Nachricht an alle Kirchwehrener Kinder und Jugendliche übermittelt.

Schaut einmal auf unserer Startseite. Dort könnt ihr lesen, was für eine Nachricht das ist.

Alle Kinder/Jugendlichen von 0 bis 17 sind hier gemeint.

 

Also auch, wenn Corona vieles einschränkt, manches wird trotzdem möglich gemacht.

Inzwischen sind die Beschränkungen so beschlossen worden, wie ich sie in der letzten Information angekündigt hatte.

Damit fallen dann auch betriebliche Weihnachtsfeiern ins Wasser und mann kann auch nicht die ganze Familie aus verschiedenen Haushalten zum Adventskaffee einladen.

Während der Weihnachtszeit gibt es dann die Lockerungen.

Da dürfen dann auch Oma und Opa zu Besuch kommen, eventuell auch Tante und Onkel.

Bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen sich Weihnachten treffen.

Ist das gut?

Das kommt sicherlich auf die Betrachtungsweise drauf an.

Auf der einen Seite finde ich es gerade für die Älteren gut, dass sie Weihnachten im Kreis ihrer Familie verbringen können.

Auf der anderen Seite ist die Gefahr aber auch groß, dass der Kampf gegen Corona dann einen Rückschlag erhält. Und wenn die ganzen Einschränkungen, die wir im Moment hinnehmen müssen, dadurch für die Katz waren, wäre das echt schlimm.

Wobei ich persönlich auch viel eher auf das Böllern zu Silvester verzichten könnte.

Das ist absolut schädlich für die Umwelt.

Und unsere Krankenhäuser, die ja derzeit schon komplett überlastet sind, bekommen in der Silvesternacht jedes Jahr viele Patienten dazu.

Ich will den Brauch des Böllerns und Raketenschießens nicht verteufeln und weiß, wie viel Freude viele Menschen daran haben. 

Nichts desto trotz würde ich mir wünschen, dass die Menschen das Geld, das sie da einfach in die Luft jagen, für wohltätige Zwecke spenden.

 

Die Coronastatistik weist langsam bessere Zahlen auf, Betonung auf langsam.

Mit Stand gestern waren in Seelze immer noch 75 Menschen als aktuell erkrankt gemeldet.

Da hat es also in den letzten Tagen so gut wie keinen Rückgang gegeben.

Dafür liegt der 7-Tage-Inzidenzwert nur noch bei 56,9. Vor einer Woche waren wir noch bei 162. Das ist tatsächlich mal eine gute Nachricht.

Und ich bin wirklich gespannt, wann es nun mit den Impfungen losgeht.

Mehrere Unternehmen haben ja inzwischen die Genehmigung für ihren Impfstoff beantragt. Daher kann ich mir tatsächlich vorstellen, dass die ersten Impfungen in diesem Monat, vielleicht schon zur Monatsmitte, beginnen.

Bis aber so viele Menschen geimpft sind, dass man wirklich sagen kann, Corona ist besiegt, wird es noch einige Monate dauern.

Deshalb werden wir noch länger mit den Einschränkungen leben müssen.

Aber je konsequenter sich alle an die Regeln halten, desto eher sind wir damit durch.

 

In diesem Sinne bitte ich Sie weiterhin um Durchhaltevermögen und Disziplin.

Bleiben Sie gesund.

 

Ihr Jens Seegers 

Corona-Information 63 (24. November)

Corona-Maßnahmen werden verlängert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch wenn Bund und Länder noch nicht getagt haben, steht wohl schon fest, dass die derzeitigen Corona-Regeln verlängert und auch noch einmal verschärft werden.

So sollen sich ab 1. Dezember privat nur noch bis zu fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen dürfen.

Bisher liegt die Obergrenze noch bei zehn Personen.

Kinder unter 14 Jahren sollen dabei aber nicht mitgezählt werden.

Heißt also, dass eine Familie mit drei Kindern trotzdem noch eine andere Familie einladen darf.

Die neue verschärfte Regel soll dann wohl bis zum 17. Januar gelten.

Wobei es aber zu Weihnachten eine Ausnahme gibt.

An den Feiertagen sollen dann auch Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen dürfen und die Personenobergrenze wird voraussichtlich wieder auf zehn Personen angehoben.

Das gilt aber nur über Weihnachten!

Für Silvester ist ein Böllerverbot im Gespräch.

Da ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen. Innerhalb der Länderchefs gibt es dazu sehr unterschiedliche Meinungen.

Für Kirchwehren hier noch einmal deutlich, obwohl es wohl allen klar ist:

Die Seniorenweihnachtsfeier am 1. Advent fällt ebenso aus wie unser diesjähriger Weihnachtsbasar.

Statt findet aber das Blutspenden diesen Mittwoch in Almhorst.

Einzelheiten dazu finden Sie auf unserer Start- und Termine-Seite.

Und auch der Lichtgottesdienst am kommenden Sonntag um 19.30 Uhr findet auf jeden Fall statt. Vermutlich, so wie bei den letzten Gottesdiensten auch, wieder unter freiem Himmel.

 

Noch kurz zu den aktuellen Zahlen:

In Seelze hat die Zahl der Infizierten - trotz nun drei Wochen "Lockdown light" - weiter zugenommen.

Sie lag mit Stand gestern mittag bei 85, bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 162,0.

Mit diesem Inzidenzwert liegen wir nun leider an der Spitze - oder eigentlich muss man sagen am Ende - der Kommunen in der Region Hannover.

Da verwundert es nicht, dass auch in Kirchwehren derzeit wieder eine Familie nach einem postiven Coronatest in Quarantäne ist.

Ihr wünsche ich alles Gute und schnelle Genesung.

Hoffen wir, dass diese Zahlen schnell wieder sinken.

 

Zum Schluss für heute noch einmal wieder ein Link für Sie:

Wenn Sie hier klicken, kommen Sie auf die Seite "Zusammen gegen Corona" des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hier finden Sie sehr viele Informationen rund um Corona. Einfach und verständlich geschrieben.

Schauen Sie mal rein.

 

So viel für heute.

Bleiben Sie gesund

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 62 (18. November)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

seit der Verschärfung der Regeln, die am 2. November in Kraft getreten sind, sind nun gut zwei Wochen vergangen.

Immer wieder treten aber Fragen auf, was denn nun erlaubt ist und was nicht.

Am heutigen Tag wollen sich Bund und Länder verständigen, wie es in den nächsten Wochen weitergeht.

Es bleibt abzuwarten, ob es weitere Verbote gibt. Lockerungen wird es sicherlich erstmal nicht geben.

Die Region Hannover hat zu einigen häufig gestellten Fragen Antworten formuliert, die ich hier an Sie weiter gebe:

 

-       Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone

Nach der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 26.10.2020 ist in der Fußgängerzone eine Mund-Nasen-Bedeckung von jedem zu tragen. Da die Außenbereiche der Gastronomie zurzeit geschlossen sind, ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung auch in diesen Bereichen in der Fußgängerzone zurzeit nicht möglich. Auch das Essen, Trinken und Rauchen in der Fußgängerzone ist damit nicht möglich.

 

-       Obdachlosenverpflegung

Einrichtungen der Obdachlosenhilfe sind in der Corona-Verordnung nicht verboten. Es handelt sich hierbei weder um eine gastronomische Einrichtung , noch um eine private Zusammenkunft, da hierbei die lebensnotwendige Versorgung sichergestellt  wird. Somit sind auch Tische mit Sitzplätzen erlaubt. Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen und auf Abstände und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu achten. Eine Genehmigung ist nicht notwendig.

Soweit zur Versorgung hilfsbedürftiger Personen im Straßenraum Verpflegung oder vergleichbare Unterstützungsleistungen angeboten werden, gilt dies nicht als private Zusammenkunft und auch nicht als Gruppe im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung. Dies ist daher unter Einhaltung der Abstandsregeln zulässig. Das gilt auch, wenn vor einem Gebäude zu diesem Zweck mehrere Menschen dafür anstehen.

Obdachlosenunterkünfte dienen keinem touristischen Übernachtungszweck und dürfen weiter betrieben werden.

 

-       Toiletten in geschlossenen Restaurants

Die Toiletten dürfen zum Verrichten einer dringenden Notdurft genutzt werden. Ein Aufenthalt darüber hinaus ist im Gastronomiebetrieb nicht gestattet. Darüber hinaus darf vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden und Personen, die sich länger aufhalten möchten, des Hauses verwiesen oder Toiletten komplett gesperrt werden.

 

-       Tannenbaumverkauf

Der Tannenbaumverkauf ist im Einzelhandel (z.B. in Gartencentern) und von anderen Organisationen (z.B. von Vereinen) erlaubt. Während des Weihnachtsbaumverkaufes im Außenbereich unter Einhaltung des Abstandsgebotes ist es nicht erforderlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird jedoch dringend empfohlen. In Bereichen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. an der Kasse oder am Ein- und Ausgang), ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zwingend zu tragen. Der Verzehr von Getränken z.B. Glühwein oder sonstigen Lebensmitteln wie z.B. Würstchen oder Keksen darf nicht vor Ort erfolgen, sondern lediglich im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung. Insbesondere ist der Verzehr an solchen Orten nicht möglich, in denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend ist.

 

-       Weihnachtsgottesdienste

Gottesdienste zu den Feiertagen sind im Rahmen der Religionsausübung nach § 9 Abs. 1 der Verordnung in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie Cem- und Gemeindehäusern erlaubt. Hierfür ist ein entsprechendes Hygienekonzept notwendig. Nicht erlaubt ist nach der aktuellen Verordnung des Landes die zusätzliche Anmietung von weiteren Räumlichkeiten oder Flächen, z.B. Stadien oder Konzerthäusern. Welche Änderungen nach dem 30.11.2020 im Kraft treten werden, ist noch nicht absehbar. Hierüber kann somit noch keine Aussage getroffen werden.

 

-       Ahndung von Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und anderen Verstößen

 

Die Ahndung von Verstößen z.B. gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung werden von der Region Hannover stringent nachverfolgt und geahndet. 

 

Insbesondere was die Ahndung von Verstößen betrifft kann ich Ihnen versichern, dass wir seitens der Polizei immer noch jeden Tag eine Reihe von Anzeigen schreiben, weil sich viele Menschen weiterhin nicht an die Regeln halten.

Vor allem betrifft das das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) an Haltestellen.

Verstehen kann ich das nicht. So langsam müsste doch jeder mitbekommen haben, dass dort eine MNB zu tragen ist.

Zwar geht die Zahl der Neuinfektionen im Vergleich zum Wert der Vorwoche im Moment etwas zurück. Aber auch die derzeitigen Zahlen sind einfach immer noch viel zu hoch.

Wenn wir das bald in den Griff bekommen wollen um dann auch wieder zu einem normalen Leben zurückzukehren, müssen wir uns einfach an die Vorgaben halten.

Ich persönlich empfinde es auch nicht als so einen großen Eingriff in meine eigenen Rechte, dass ich gegen die Verordnungen protestieren würde.

Das Wohlergehen und die Gesundheit meiner Mitmenschen gehen mir da eindeutig vor.

Deshalb bitte ich auch Sie weiterhin um Disziplin und Beachtung der Regeln.

Gerade auch weil es uns langsam wirklich nervt und wir alle hoffen, dass die Einschränkungen bald zurück genommen werden können.

 

Laut Angaben der Region Hannover von heute mittag sind in Seelze derzeit 69 Menschen mit Corona infiziert. Das ist eine echt hohe Zahl.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 96,7. Ebenfalls ein sehr hoher Wert, auch wenn er geringfügig unter dem Mittelwert der Region Hannover liegt (106,9).

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Corona-Zahlen schnell wieder sinken.

 

Bleiben Sie gesund

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 61 (10. November)

"Herbstputz um die Kirche" fällt aus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch der Herbstputz, den wir für kommenden Sonnabend geplant hatten, fällt Corona zum Opfer.

Dass wir hinterher nicht frühstücken können, war eh klar.

Ich hatte aber gehofft, dass wir wenigstens das Laub wegharken können.

Eine Nachfrage beim Landesgesundheitsamt ergab aber, dass auch das als ein Treffen gemäß der Corona-Verordnung gilt. Fazit: Höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten. Da wir das überschreiten würden, ist der Herbstputz auch abgesagt.

Der Gottesdienst zum Volkstrauertag findet aber statt! Jedoch auch nur draußen vor der Kirche und in verkürzter Form. Die Kranzniederlegung zum Gedenken an Opfer von Krieg und Gewalt wird ebenfalls durchgeführt.

 

Auch in Kirchwehren sind in den letzten Wochen mehrere Personen positiv auf Corona getestet worden und haben sich entsprechend in die häusliche Quarantäne begeben müssen.

Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Ehepaar gesprochen. Beide waren erkrankt und sind gerade wieder genesen.

Sie sind in etwa in meinem Alter und haben mir berichtet, dass ihr Krankheitsverlauf glücklicherweise nicht dramatisch, aber auch nicht symptomfrei war.

Sie hatten Husten und Geschmacksverlust. Dazu kam Fieber mit Schweißausbrüchen und eine große Mattheit.

Das machte mir wieder deutlich, dass eine Erkrankung mit Covid gerade bei Menschen mit Vorerkrankungen oder sehr alten Menschen, bei denen das Immunsystem einfach nicht mehr so stark ist, wirklich lebensbedrohend ist.

Und das sollten wir uns immer vor Augen halten.

Es geht hier konkret um das Leben von Menschen.

Deshalb kann ich das Verhalten der Menschen, die die Coronaregeln missachten, absolut nicht tolerieren.

Wenn sie nur sich in Gefahr brächten - geschenkt.

Aber sie gefährden damit auch andere Menschen, die sie eventuell anstecken.

Und so etwas geht einfach gar nicht.

Deshalb gehen wir bei der Polizei - bei der ich ja arbeite - inzwischen auch rigoros vor.

Wer an den vorgeschriebenen Orten die Maske nicht trägt, den Abstand nicht einhält, wenn die Gruppe zu groß ist und und und bekommt konsequent eine Anzeige.

Inzwischen zeigt das Wirkung. Die festgestellten Verstöße werden seltener.

Die meisten hatten wir an den Bus- und Bahnhaltestellen und auf den Parkplätzen der Supermärkte.

Deshalb für Sie noch mal der dringende Hinweis: An diesen Orten besteht die Maskenpflicht! Nicht erst, wenn man in den Bus / die Bahn eingestiegen oder in das Geschäft hineingegangen ist.

 

Im Folgenden noch einmal die Übersicht, was gerade erlaubt ist und was nicht.

 

Ihr Jens Seegers

 

Informationen zur Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus inkl. Änderungen vom 30.10.2020

Stand 04.11.2020

Voraussetzungen für die Öffnung von Einrichtungen unter Beachtung der spezifischen Hygieneregeln: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

1. Abstand (§ 2)

1.1 in der Öffentlichkeit grundsätzlich 1,5m zu weiteren Personen

1.2 sofern dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist in der Öffentlichkeit eine MNB zu tra-gen (§ 1)

1.3 Maximal 10 Personen (ohne unter 12jährige) entweder aus 2 Haushalten oder Verwandte nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB, dann auch mehr Haushalte möglich (aber max. 10 Personen).

1.4 Kinder bis 12 Jahre werden auf die maximale Personenzahl nicht angerechnet

1.5 Die Betreiber*innen sowie die Veranstalter*innen haben auf die Pflicht hinzuweisen und auf die Einhaltung hinzuwirken (Abs. 3)

2. Mund-Nasen-Bedeckung (§ 3)

2.1 MNB ist jede textile Barriere, die geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu ver-hindern. Gesichtsvisiere sind lt. Region Hannover als MNB nicht zulässig.

2.2 Ein fest installierter, ausreichend großer Spuckschutz (z. B. im Bereich der Imbissausgabe i.V.m. z.B. Dunstabzugshaube) kann eine MNB beim Personal ersetzen

2.3 MNB ist in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, und öffentlichen Verkehrsmit-teln grundsätzlich immer zu tragen

2.3.1 Ausnahmen für Kinder bis 6 Jahren sowie für Personen mit ärztlichem Attest oder amtli-cher Bescheinigung über die Befreiung der MNB

2.3.2 sowie Warteschlangen vor den Betrieben sofern Nr. 1 erfüllt ist

2.3.3 in Mensen und Betriebskantinen solange ein Sitzplatz eingenommen ist

2.4 MNB-Pflicht gilt auch in Wartebereichen von Bahnhöfen (am Gleis), Bus- und Bahnhaltestellen

2.5 Verpflichtend an durch die Region festgelegten Örtlichkeiten (Allgemeinvfg. vom 26.10.2020): Fußgängerzonen und Einkaufszentren (ausgenommen auf Sitzmöglichkeiten), Einkaufsstraßen* und Ladengebiete* inkl. zugehöriger Parkplätze * eindeutige Definition steht noch aus

2.6 Die Betreiber*innen sowie die Veranstalter*innen haben auf die Pflicht hinzuweisen und auf die Einhaltung hinzuwirken (Abs. 8)

3. Hygienekonzept (§ 4)

3.1 Immer: öffentlich zugängliche Einrichtungen mit Kunden-/Besuchsverkehr und Veranstaltungen

3.2 Steuerung der Anzahl von Personen aufgrund der räumlichen Kapazitäten

3.3 Wahrung Abstandsgebot

3.4 Steuerung von Personenströmen samt An- und Abfahrt, sowie Vermeidung von Warteschlangen

3.5 Nutzung sanitärer Anlagen

3.6 Reinigen von Oberflächen und häufig genutzten Gegenständen sowie Sanitäranlagen

3.7 Sicherstellung der regelmäßigen Lüftung

3.8 Das Konzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen (Absatz 2)

3.9 Das Hygienekonzept kann Abweichungen von Nr. 2 beinhalten, sofern diese Vorgaben auch anders erfüllt werden können (z.B. geeignete Barrieren aus Plexiglas, usw.)

4. Dokumentation (§ 5)

4.1 Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit der Ankunft

4.2 Bei Weigerung ist der Zutritt zu verweigern

4.3 Aufbewahrungsfrist: drei Wochen im Anschluss/Löschfrist: ein Monat im Anschluss

4.4 Der Datenschutz gegenüber unbefugten Dritten ist zu gewährleisten

4.5 Bei begründetem Zweifel sind die Angaben auf Plausibilität zu prüfen (z.B. Personalausweis)

4.6 Verantwortlich sind die jew. Betreiber*, Dienstleister*, Unternehmer* oder Veranstalter*innen

5. Restaurationsbetriebe

5.1 Ausschließliche Abgabe von Speisen zur Abholung und im Rahmen des Lieferdienstes

5.2 Kantinen, Cafeterien und Mensen dürfen betrieben werden, wenn sie zur Versorgung der im Be-trieb beschäftigten Personen oder dort Studierenden dienen

5.3 Kein Vor-Ort-Verzehr, Kauf im Imbiss / Restaurant / Eisdiele möglich, dann Nr. 1 und 2

6. Wochenmärkte und sonstige Verkaufsstellen (Imbisse, Eiswagen, etc.) unter freiem Himmel

6.1 Voraussetzung: Nrn. 1, 2 (auch Dienstleister, Ausnahme nach Nr. 3.9 möglich) und 3

6.2 Kein Vor-Ort-Verzehr, Kauf an der Verkaufsstelle / Imbiss möglich, dann Nr. 1 und 2

7. körpernahe Dienstleistungen

7.1 Frisöre, Fahrschulen, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege, Sexarbeit im häuslichen Bereich

7.2 Voraussetzung: Nrn. 2 (auch Dienstleister), 3 und 4

8. Einzel- und Großhandel

8.1 z.B. Lebensmittelhandel, Einkaufscenter, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste

8.2 Voraussetzung: Nrn. 1, 2 (auch Dienstleister, Ausnahme nach Nr. 3.9 möglich) und 3

8.3 Maximal 1 Person auf 10 m2 Verkaufsfläche

8.4 Verkauf und Abgabe von alkoholischen Getränken von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist untersagt durch die Allgemeinverfügung Region Hannover vom 26.10.2020 (gilt für Verkaufsstellen des Einzelhandels (z.B. Kioske, Trinkhallen, Getränke- und Supermärkte, Tankstellen))*

*Vollzug aktuell ausgesetzt

9. Veranstaltungen mit sitzendem Publikum (§ 7)

9.1 Im öffentlich zugänglichem Raum oder privat angemieteter/zur Verfügung gestellter Räume

9.2 Voraussetzungen: Nrn. 1 und 2, maximal 50 Personen

10. Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum (§ 8)

10.1 Im öffentlich zugänglichem Raum oder privat angemieteter/zur Verfügung gestellter Räume

10.2 Voraussetzung: Nrn. 1, 2, und 3, maximal 50 Personen

10.3 Zulassungspflichtig durch die Region Hannover

11. Religionsausübung (§ 9)

11.1 z.B. Kirchen, Friedhofskapellen, Moscheen, Synagogen und dort stattfindende Veranstaltungen wie z.B. Trauungen, Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Bar Mizwa, Beerdigungen

11.2 Voraussetzungen: Nrn. 1, 2 und ein tragfähiges Hygienekonzept nach Nr. 3

11.3 keine Personenzahlbeschränkung

12. private Feiern (§ 6)

Maximal 10 Personen (ohne unter 12jährige) entweder aus 2 Haushalten oder Verwandte nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB, dann auch mehr Haushalte möglich (aber max. 10 Personen).

13. Freizeit- und Amateursportbetrieb (§10 Abs. 1 Nr. 7)

auf öffentlichen und privaten Sportanlagen max. zwei Personen / Anlage zulässig

14. Geschlossen/nicht erlaubt (§ 10) sind:

14.1 Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen

14.2 Gastronomische Betriebe nach § 1 Abs. 3 NGastG, ausgenommen Nr. 6

14.3 Spezial-, Jahr- und Weihnachtsmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen

14.4 Theater, Opernhäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Büchereien und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen Bibliotheken der Hochschulen

14.5 Kinos, Freizeitparks, Zoos, Angebote von Freizeitaktivitäten, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks und ähnliche Einrichtungen

14.6 Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

14.7 Freizeit- und Amateursportbetrieb (Ausnahmen s. Nr. 13)

14.8 Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Solarien und ähnliche Einrichtungen

14.9 Tattoo-Studios, Kosmetik- und Nagelstudios, Massagepraxen und ähnliche Einrichtungen

14.10 Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen sowie Straßenprostitution – Sexarbeitende dürfen wg. der Notlage in Prostitutionsstätten wohnen – BMFSFJ v. 03.11.20

 

14.11 Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Unterkünfte für touristische Zwecke

Corona-Information 60 (1. November)

Ab 2. November gültige Beschränkungen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

nach dieser Information habe ich für Sie als pdf-Download die neue Corona-Verfügung eingestellt, die ab morgen gilt.

Sie gilt ab morgen und tritt am 30. November bereits wieder außer Kraft.

Wobei die Einschränkungen vermutlich auch darüber hinaus gelten werden, dann wird nur eine neue Verordnung kommen.

Wichtig: diese Verordnung gilt niedersachsenweit. In der Information 58 hatte ich ja noch von Einschränkungen regionsweit gesprochen (gemäß der Inzidenzampel). Die jetzige Verordnung ist überall in Niedersachsen bindend.

Neu ist nun unter anderem der Verbot des Amateursports.

Daher hatten zum Beispiel unsere Fußballer am vergangenen Wochenende ihre letzten Spiele.

Und man kann wohl davon ausgehen, dass die Saison frühestens im kommenden Frühjahr wieder beginnt.

 

Im § 2 Absatz 1 der Verordnung wird von "Angehörigen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB)" gesprochen.

Hier für Sie der entsprechende Text des StGB:

Angehöriger:

 

wer zu den folgenden Personen gehört:
a)
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist,
b)
Pflegeeltern und Pflegekinder;

Gesetzestexte sind manchmal nicht so einfach zu verstehen.

Aber ich hoffe, Sie können hiermit alles etwas anfangen und wissen nun, was unter "Angehörigem" verstanden wird.

Vielleicht noch kurz zu "gerader Linie": Hierunter fallen Kinder, Enkel, Urenkel, ... sowie in aufsteigender Linie Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, ...

Mit diesen Angehörigen dürfen Sie sich also weiterhin treffen, auch wenn die Personen aus mehr als zwei Haushalten kommen. Jedoch darf die Gesamtzahl von 10 nicht überschritten werden. Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt.

 

Wichtig finde ich auch den Satz in § 3 Absatz 3 der Corona-Verordnung: "Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur geeignet, wenn sie eng anliegt."

Man sieht immer wieder Menschen, die eine Bedeckung tragen, die total ausgeleiert ist. Meistens sind das Einmalmasken, die wiederholt getragen werden.

Eine solche Maske bringt nichts und gilt auch nicht.

 

Und dann weise ich noch auszugsweise auf den § 9 Absatz 1 der Corona-Verordnung hin.

Hier geht es unter anderem um die Religionsausübung.

Danach sind zum Beispiel Zusammenkünfte in Kirchen und Friedhofskapellen, bei Trauungen, bei Trauerandachten und auch der Gang zum Grab im Rahmen einer Beerdigung von der Personenbeschränkung ausgenommen.

Es muss aber ein Hygienekonzept vorliegen (gibt es für unsere Kirche und die Friedhofskapellen) und es muss sich an die weiteren Bestimmungen (Abstandsregel, Mund-Nasen-Schutz) gehalten werden.

 

Ansonsten lesen Sie sich die Verordnung mal in Ruhe durch um auf dem Laufenden zu sein.

Sie ist acht Seiten lang, das ist zu schaffen.

Und ich weise auch besonders auf Folgendes hin:

Ab morgen, also dem 2. November, und durchgehend bis zum 30. November, führt die Polizei ganz verstärkt Coronakontrollen durch.

Und wer gegen irgendetwas im Zusammenhang mit Corona verstößt, bekommt unweigerlich eine Anzeige.

Daher (und nicht nur wegen der drohenden Anzeigen, sondern auch zum Schutz aller) mein dringender Appell an Sie:

Machen Sie sich mit den Vorschriften im Zusammenhang mit Corona vertraut und befolgen Sie diese.

 

Bevor nun die neue Verordnung folgt, habe ich Ihnen als Schaubild die Entwicklung der "Inzidenzampel" zwischen dem 1. und dem 31. Oktober eingestellt.

Von "alles grün, nur einmal gelb" bis zu "fast alles rot".

Im Moment ist also in nahezu allen niedersächsischen Regionen der 50er-Wert überschritten.

Ich denke, das macht die Dringlichkeit der Lage deutlich.

 

Kommen Sie gut durch diese nicht einfache Zeit.

Und bleiben Sie gesund.

 

Ihr Jens Seegers.

Inzidenzampel Niedersachsen 01.10. - 31.10.

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neue niedersächsische Corona-Verordnung
Corona-Verordnung ab 02.11.2020.pdf
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Corona-Information 59 (28. Oktober)

Weitere Einschränkungen und Ausfälle von Veranstaltungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunächst zu Kirchwehren:

Die Feuerwehr hat nun auch den eigentlich für diesen Sonnabend geplanten Laternenumzug abgesagt.

Ich weiß gar nicht, wann oder ob der schon je einmal abgesagt werden musste.

Aber leider schlägt uns Corona auch hier dazwischen.

Am Montag Abend haben wir vom Kirchenvorstand getagt.

Noch ist geplant, Gottesdienste anzubieten.

Natürlich nur unter den Hygiene- und Abstandsvorschriften und dadurch mit verminderter Besucherzahl.

Außerdem sollen möglichst alle Gottesdienste unter freiem Himmel stattfinden.

Der nächste Gottesdienst soll am Volkstrauertag (15. November) stattfinden.

(Die geplanten Gottesdienste sehen Sie auf unserer Seite "Termine".)

Wichtig! Für Heiligabend planen wir derzeit zwei Gottesdienste. Einen um 17.00 Uhr und einen um 18.00 Uhr, jeweils eine halbe Stunde lang.

Einen weiteren Gottesdienst soll es am 1. Weihnachtsfeiertag um 09.30 Uhr geben.

Alle draußen vor der Kirche. Also die Kleidung dann entsprechend wählen.

Wer daran teilnehmen möchte, muss sich dann auch vorab im Kirchenbüro anmelden.

Weitere Einzelheiten folgen, wenn wir wissen, ob wir überhaupt Gottesdienste durchführen dürfen.

 

Dass die Corona-Infektionen sprunghaft steigen, merken wir nun auch in Seelze.

Vor drei Tagen habe ich noch geschrieben, dass der Inzidenzwert in Seelze "nur" bei 22,7 liegt.

Bis gestern ist er dann auf 42,6 gestiegen.

Er hat sich also innerhalb kurzer Zeit fast verdoppelt.

Und eine Wende ist leider überhaupt nicht in Sicht.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass es im Moment beinahe täglich weitere Verschärfungen oder Verbote gibt.

Neu seit heute: Die erweiterte Maskenpflicht.

In der gesamten Region Hannover muss diese nun auch getragen werden in

=> Fußgängerzonen

=> Ladengebieten

=> Einkaufszentren und Einkaufsstraßen

=> Wochen- und Jahrmärkten 

sowie auf den dazu gehörenden Parkplätzen.

Heißt also zum Beispiel: Wenn Sie in Seelze einkaufen möchten, müssen sie die Mund-Nasen-Bedeckung nun schon aufsetzen, sobald Sie aus dem Auto steigen. Nicht erst, wenn Sie das Geschäft betreten.

Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Und die Sperrstunde von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist auch noch einmal ausgeweitet werden.

Seit Freitag durften Kneipen, Gaststätten, etc in dieser Zeit nicht mehr geöffnet haben.

Alkohol zum Mitnehmen durfte aber noch verkauft werden.

Seit heute ist auch das verboten.

In der genannten Zeit dürfen also Kioske, Tankstellen, ... keinen Alkohol mehr verkaufen.

 

So weit für heute.

Ich befürchte, es wird weiter gehen.

Ich habe vorhin gehört, dass in den nächsten Tagen erörtert wird, Restaurants wieder komplett zu schließen.

Warten wir ab, was noch kommt.

 

Ihnen wünsche ich weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 58 (25. Oktober)

Inzidenzwert von 50 überschritten

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

in den letzten Tagen ist der Inzidenzwert (Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen) immer schneller angestiegen.

Aktuell haben wir in der Region Hannover den Schwellenwert von 50 überschritten (genauer Wert gestern: 52,7).

Die Werte der einzelnen Gemeinden in der Region sind weiterhin sehr unterschiedlich.

In Wennigsen und Ronnenberg liegt dieser Wert bei über 100.

Bei uns in Seelze bei 22,7. Gegenüber dem Wert von vier Tagen ist er in Seelze somit um etwa fünf gestiegen. Aber verglichen mit anderen Kommunen sieht es bei uns immer noch gut aus.

Aber wie ich schon geschrieben hatte, gelten die aus den Werten resultierenden Einschränkungen immer für die ganze Region.

Die Inzidenzampel steht nunmehr für gesamt Hannover (Stadt und Region) auf "rot". (Siehe nachstehend Schaubild 2).

Somit gelten die Vorschriften, die Sie im Schaubild 1 im roten Bereich sehen.

Noch einmal deutlich: 

Auch wenn wir in Seelze (und damit auch in Kirchwehren) eigentlich noch im grünen Bereich sind, nämlich unter 35, gelten bei uns die Vorschriften des roten Bereichs.

Und sollte der Wert in der gesamten Region wieder unter 50 fallen, gelten die Lockerungen dann auch für die Städte in der Region, die weiterhin über dem 50er-Wert sind.

Das mag ungerecht erscheinen.

Aber es ist so schon schwierig, auf dem Laufenden zu bleiben bei dem, was man darf und nicht.

Wenn es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich wäre, würde wohl niemand mehr durchsteigen.

Deshalb diese "Regionslösung".

Aber auch bedenken: Was man darf und was nicht, das kann sich täglich ändern.

Sobald der Inzidenzwert unter 50 ist, gelten die Bestimmungen des gelben Bereichs, bei unter 35 die des grünen.

Ich befürchte zwar, dass wir uns für längere Zeit im roten Bereich befinden werden.

Aber um sicher zu sein, müsste man sich täglich informieren.

Woher bekommt man die Information?

Wenn Sie die schon bekannte Seite der Region Hannover hier anklicken, erfahren Sie täglich die aktuellen Zahlen einschließlich des Inzidenzwertes.

Und für Informationen rund um die Inzidenz-Ampel und die damit zusammenhängenden Bestimmungen sowie auch für weitere Informationen rund um Corona klicken Sie hier auf die Seite des Landes Niedersachsen.

 

So viel für heute.

Bitte halten Sie sich alle an die Vorgaben.

Ihr Jens Seegers

Schaubilder können durch Anklicken vergrößert werden

Corona-Information 57 (22. Oktober)

Neue Coronaverfügung

Im Anhang habe ich die neue Corona-Verfügung der Region Hannover eingestellt.

Hier ist bezüglich der erweiterten Maskenpflicht nachzulesen, worauf ich in der letzten Information bereits hingewiesen hatte.

Corona-Information 56 (21. Oktober)

Droht ein neuer Lockdown?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor ein paar Wochen noch habe ich einen erneuten Lockdown komplett ausgeschlossen.

Nun bin ich mir da nicht mehr so sicher. 

Die Infektionszahlen steigen und steigen.

Und immer mehr Regionen in Deutschland überschreiten in ihrer 7-Tage-Inzidenz den kritischen Wert von 50, der weitere Einschränkungen erforderlich macht.

In der Region Hannover liegt er tagesaktuell bei 36,1.

Damit ist der erste als kritisch eingestufte Wert von 35 bereits überschritten.

Wobei es natürlich innerhalb der Gemeinden der Region erhebliche Unterschiede gibt:

In Uetze liegt dieser Inzidenz-Wert bei 63,2. In Pattensen dagegen nur bei 13,4.

Auch Seelze steht mit einem Wert von 17,1 noch gut da.

Dennoch werden die Zahlen für zu treffende Maßnahmen nicht bis auf die Gemeinden herunter gebrochen.

Für uns gilt der Regionswert.

Was bedeutet das nun?

Ab heute sind die Regelungen für Zusammenkünfte verschärft.

In privaten Räumen dürfen nur noch höchsten 25 Personen zusammenkommen, in der Gastronomie 50 Personen.

Sollte der Inzidenz-Wert auf über 50 steigen, werden die Beschränkungen noch einmal erweitert.

Dann wird die Zahl für private Feiern auf zehn reduziert werden.

Auch die Pflicht zum Tragen einer Maske ist ab heute erweitert.

In öffentlichen Gebäuden oder in Gebäuden, in denen Menschen arbeiten, muss ab sofort auch auf den Fluren Maske getragen werden.

Wobei man in viele Gebäude auch bisher ohne Maske schon nicht mehr eingelassen worden ist.

Das generelle Tragen der Maske in der Öffentlichkeit ist bisher nicht vorgeschrieben, wird aber bereits empfohlen.

Man muss damit rechnen, dass es zur Pflicht wird, wenn der 50er-Wert überschritten wird.

Und möglicherweise wird es dann auch eine Form der Ausgangssperre geben. Dass man seine Wohnung dann nur noch für unabdingbare Aktivitäten, wie Einkaufen und Arbeiten, verlassen darf.

 

Ich habe Verständnis für alle, die von Corona und den ganzen Beschränkungen nichts mehr wissen wollen.

Aber wir können dieses Virus nicht wegzaubern - und leugnen hilft auch nichts.

Es ist da.

Wir können nur durch Disziplin dazu beitragen, die Ausbreitung so gut wie möglich einzudämmen.

Und darauf hoffen, dass bald ein wirksamer Impfstoff vorhanden ist.

 

Bis dahin appelliere ich an Sie alle:

Befolgen Sie die Regeln, halten Sie sich an Ver- und Gebote.

Damit schützen Sie sich und andere.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 55 (15. Oktober)

Weitere Veranstaltungen abgesagt
Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

ich hatte lange gehofft, dass es in diesem Jahr doch noch einen versöhnlichen Jahresabschluss geben wird.

Nun müssen wir den gestiegenen Coronafallzahlen aber doch Rechnung tragen.

Daher muss ich Ihnen heute mitteilen, dass nun auch folgende geplante Veranstaltungen ausfallen werden:

- die Versammlung der Kleingärtner der Anlage im Munzeler Weg

- die Seniorenweihnachtsfeier am 1. Advent

- und leider auch der Weihnachtsbasar am 5. Dezember.

Ich weiß, dass in manchen Kommunen - zumindest nach jetzigem Stand - ein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden soll. Hannover will seinen so weit auseinanderziehen, dass genügend Platz zwischen den Ständen bleibt.

Das können wir in Kirchwehren nicht leisten.

Es gibt so hohe Auflagen (Mund-Nasen-Schutz, Abstandsgebote, Personalienerhebungen, ...), die wir als rein Ehrenamtliche nur schwer erfüllen können. Und wir wollen zum einen nicht das Risiko eingehen, dass unser Weihnachtsbasar zum Coronahotspot wird. Und zum anderen nicht, dass wir bei einer Kontrolle irgendetwas falsch gemacht haben und dann eine Anzeige bekommen. Die Bußgelder liegen für den Veranstalter im vierstelligen Bereich.

Ich bitte Sie alle daher um Verständnis, dass wir erst im kommenden Jahr wieder mit Festen und Feiern starten werden.

Geplant sind derzeit lediglich Gottesdienste in unserer Kirche. Der nächste soll am

25. Oktober um 09.30 Uhr mit Pastor Kondschak stattfinden. Aber auch hier mit großen Einschränkungen. Vor allem mit nur wenigen zugelassenen Besuchern.

Wie der Gottesdienst am Volkstrauertag aussehen wird, ist noch nicht endgültig geklärt.

Vermutlich wird es nur eine Andacht mit Kranzniederlegung geben.

So, wie die Zahl der Erkrankten im Moment beinahe täglich nach oben geht, muss man doch wieder weitaus mehr Sorge haben, als ich das vor ein paar Wochen noch gedacht hatte. Mit so einem Anstieg hatte ich nicht gerechnet.

Deshalb ist es auch so wichtig, sich weiterhin an die Coronaregeln zu halten.

Auch wenn wir uns sicherlich alle wieder nach Normalität sehnen.

Aber bevor der Impfstoff da ist, wird das wohl nichts werden.

Wenigstens sind die Seelzer Zahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Stand heute Mittag waren es zehn Erkrankte. Und damit zwei mehr als gestern. Aber dennoch stehen wir im Vergleich mit anderen Städten wirklich gut da.

Hier für Sie wieder ein paar Links zu aktuellen Zahlen und Informationen (durch Anklicken gelangen Sie auf die entsprechenden Seiten): 

Region Hannover

Tagesschau

Startseite der Weltgesundheitsorganisation

Robert-Koch-Institut

Bundesgesundheitsministerium

Auf diesen Seiten finden Sie alles, was derzeit im Zusammenhang mit Corona passiert und gültig ist.

Im Anschluss an diesen Text habe ich Ihnen noch zwei Schaubilder angehängt. In denen geht es darum, wie man sich verhalten soll, wenn man den Verdacht hat an Corona erkrankt zu sein.

Um die Bilder zu vergrößern, müssen Sie diese nur anklicken.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 54 (8. Oktober)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Corona-Fallzahlen gehen so rasant nach oben, wie ich es im Mai/Juni nicht für möglich gehalten hatte. Oder es nicht wollte.

Obwohl ja viele vor der "zweiten Welle" gewarnt haben.

Im Moment freue ich mich da über Kleinigkeiten.

So ist erfreulicherweise die Zahl der aktuell Erkrankten in Seelze auf 5 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit mehreren Wochen.

Aber nicht repräsentativ. Und wie schnell die Zahl wieder ansteigen kann, haben wir in der Vergangenheit gemerkt.

Inzwischen ist es wohl sicher, dass es in diesem Jahr überhaupt keine Entwarnung mehr geben wird. Die Experten, deren Meinung ich in letzter Zeit gehört oder gelesen habe, gehen im Moment davon aus, dass ein Impfstoff Anfang 2021 auf dem Markt ist.

An Testpersonen werden derzeit schon mehrere Medikamente ausprobiert.

Bis dann aber so viele Menschen geimpft sind, dass man wirklich davon sprechen kann, dass Covid-19 besiegt ist, wird es noch einige Monate dauern.

Ich befürchte daher, dass wir zumindest im ersten Quartal 2021auch noch keine großen Feste feiern werden.

Im Moment setze ich meine Hoffnung auf die 1.-Mai-Feier nächstes Jahr.

Aber abwarten. Vielleicht läuft es ja doch besser und wir können schon früher wieder anfangen.

Was im Moment auch sehr hart, aber nicht zu ändern ist: In den letzten Wochen sind immer mehr Länder und Regionen zu Risikogebieten erklärt worden.

Absolut berechtigt.

Aber für viele Familien, die in den nun beginnenden Herbstferien wegfahren wollten, ist das wieder ein herber Rückschlag.

Nun soll die Corona-Ampel kommen.

In Österreich und Berlin ist die bereits eingeführt worden. 

In Niedersachsen wird sie vermutlich ab nächster Woche gelten.

Hier kann wieder jedes Bundesland einen eigenen Weg gehen.

Bei uns soll diese "Ampel" vier Farben haben: grün, gelb, orange und rot.

Was bedeutet das?

 

Szenario Grün beschreibt einen Zustand geringer örtlicher Ausbrüche mit vereinzelten Hotspots wie etwa einem Altenheim.

Gelb zeigt ein begrenztes Anwachsen ohne eindeutige regionale Schwerpunkte an.

Orange bedeutet steigende Ansteckungszahlen mit schwierig einzudämmenden Hotspots und bereits lokalen Überlastungen in Krankenhäusern.

Rot alarmiert vor einem sehr starken Infektionsgeschehen mit mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über die gesamte Fläche hinweg. Es droht eine totale Überlastung der Klinik-Betten mit Beatmungsgeräten. Die Rückverfolgung der Ansteckungsketten ist nicht mehr möglich.

 

Als Gegenmittel sieht die Ampel im schlimmsten Fall auch Ausgangssperren und strenge Quarantäne-Gebote für Gruppen vor.

Für die Gesundheitsbehörden werden fünf Warnstufen von „normal“ bis „eskalierend“ definiert, die sich an den Schwellenwerten der Neuinfektionen bemessen. Die Maßnahmen reichen von der Durchsetzung der AHA-Grundregeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmasken – über verschärfte Regeln für Veranstaltungen und eine generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit bis hin zur Schließung von Schulen und Hotels.

Laut Innenminister Pistorius sind wir im Moment "an der Grenze von Grün zu Gelb. Von Rot sind wir noch Lichtjahre entfernt".

Hoffen wir, dass die Einführung der Corona-Ampel hilft.

Aber letztendlich hängt doch alles davon ab, ob und wie sich die Menschen auch weiterhin an die Beschränkungen, die Abstandsregel, die Maskenpflicht ... halten.

 

Bleiben Sie alle vernünftig - und gesund.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 53 (1. Oktober)

Kirche verschiebt Jubiläumsveranstaltungen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener, 

gestern habe ich mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe "800 Jahre Kirche Kirchwehren" zusammen gesessen.

Unsere Kirche hat 2021 ihr 800jähriges Jubiläum.

Aus diesem Grund hatten wir viele wunderbare Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Dorffest, Kinotag, ...) geplant.

Nun macht uns Corona aber doch noch länger einen Strich durch alle Rechnungen, als wir das gedacht hatten.

Und so kann man so ein Jubiläumsjahr einfach nicht planen.

Und wir wollen auch keine Veranstaltungen, bei denen dann nur wenige Gäste dabei sein dürfen.

Deshalb haben wir für 2021 alles abgesagt.

Wir wollen das Geplante aber 2022 nachholen!

Drücken Sie mit die Daumen, dass dann endlich alles wieder normal sein wird.

Was wir aber dennoch zu Ende führen, ist die Chronik zum Kirchenjubiläum.

Die wird wahrscheinlich im Frühjahr 2021 fertig und dann käuflich zu erwerben sein.

In der Chronik wird es viele interessante Geschichten und Fotos rund um unsere Kirche zu lesen/sehen geben.

Freuen Sie sich darauf. Sobald die Chronik da ist, informiere ich Sie darüber.

 

Stattfinden wird auf jeden Fall der Erntedankgottesdienst an diesem Sonntag.

(Siehe auch unter "Termine".)

Ich habe gestern noch einmal mit Lektor Kromholz darüber gesprochen.

Der Gottesdienst findet nicht wie gewohnt in der Scheune, sondern bei Narten auf dem Hof statt. Auch bei Regen! Schauen Sie also auf die Wetterprognose und bringen Sie sich nötigenfalls ein Schirm mit.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 52 (26. September)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Deutschland sind in den vergangenen 24 Stunden 2.507 Neuinfektionen gemeldet worden.

Das ist die höchste Zahl seit April.

Die Zahl der Gestorbenen innerhalb des letzten Tages ist dafür glücklicherweise gering: Sie liegt bei 9.

Damit bestätigt sich weiterhin, was wir in den letzten Wochen schon erlebt haben: Die Neuinfektionen steigen, die Erkrankten werden in Deutschland sehr gut versorgt.

Dennoch muss auch in Zukunft versucht werden, die Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen.

Und deshalb werden nun vielerorts wieder Schritte zurück gemacht.

Wir merken das bei den Fußballspielen.

In immer mehr Stadien werden die Zuschauer, die gerade erst wieder dabei sein durften, wieder ausgeschlossen.

Ich hoffe, dass das nicht auch bald auf Kirchwehren zutrifft. Wundern würde es mich aber nicht, wenn auch den Kreisklassenvereinen die Zuschauer untersagt werden.

Man muss sowieso schauen, wie die Saison durchgezogen werden kann.

In der Staffel unserer 1. Herren ist diese Woche ein Spiel (zwischen zwei anderen Vereinen) abgesagt worden, weil es in einer Mannschaft einen Corona-Fall gab.

 

Die Zahl der Teilnehmer bei privaten Feiern wird wohl auch bald wieder begrenzt werden.

Von 50 Menschen ist dort die Rede.

Was aber schon recht viel ist. Mit so einer Begrenzung kann man sicherlich gut leben.

 

Was mir viel mehr Sorge macht, sind die nun doch angekündigten massiven Stellenabbaue in vielen Wirtschaftszweigen.

Gerade große Unternehmen scheinen Corona nun zu nutzen und auch als Ausrede zu nehmen um in Deutschland tausende Arbeitsplätze zu streichen.

Und diese Arbeitsplätze dann in Billiglohnländer zu verlegen.

Ich hoffe, dass die Betriebsräte und die Politik hier noch etwas bewirken können.

 

Und ich hoffe auch, dass wir den geplanten Erntedankgottesdienst am 4. Oktober feiern können.

Er ist ja sowieso schon mit Einschränkungen geplant. So wird es dieses Jahr hinterher keine Erbsensuppe und keine Getränke geben.

Und der Gottesdienst soll auch nicht in der Scheune sondern auf dem Hof Narten stattfinden.

Drücken Sie die Daumen, dass das klappt.

 

Wenn ich Konkretes zu den weiteren in diesem Jahr noch geplanten Veranstaltungen habe, schreibe ich das umgehend hier.

 

Zum Schluss noch diese Zahlen:

Für Seelze, einschließlich der Ortsteile, sind seit Beginn der Pandemie 142 Covid-Erkrankte gemeldet geworden.

Davon sind die meisten wieder genesen. Aktuell gibt es elf Erkrankte.

Damit ist dieser Wert in den letzten Tagen wieder etwas gesunken.

Und gestorben ist in Seelze bisher eine Person an Corona.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 51 (19. September)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

nun sind die Coronazahlen doch wieder sehr nach oben geschnellt.

Und ein Ende dieser Steigerung scheint mir derzeit nicht in Sicht zu sein.

Die aktuellen Zahlen für unseren Bereich sind:

Region Hannover => 429 Erkrankte

Seelze => 15 Erkrankte

 

Dennoch machen diese Zahlen nicht mehr so viel Angst, wie sie es noch im März/April gemacht haben.

Auch wenn wir noch längst kein Gegenmittel haben, können die Ärzte inwischen sehr gut mit der Covid-19-Erkrankung umgehen.

Deshalb müssen von den genannten 429 Personen nur sieben in einem Krankenhaus behandelt werden.

Und es sterben in Deutschland glücklicherweise kaum noch Menschen an dieser Erkrankung.

Deshalb wird es auch keinen Lockdown mehr geben, jedenfalls nicht in dem Ausmaß, wie wir ihn im Frühjahr erlebt haben.

Aber wir werden auch noch lange nicht wieder "normal" leben.

Der Mund-/Nasenschutz wird mit Sicherheit auch 2021 noch zu unserem Alltag gehören, ebenso wie die Abstandsregeln.

Deshalb wird es auch weiterhin schwierig sein Veranstaltungen durchzuführen.

Zwar dürfen Feste unter den genannten Voraussetzungen wieder stattfinden.

Jedoch sind sowohl Verantwortung als auch Aufwand sehr hoch.

Daher sehe ich derzeit noch nicht, dass in Kirchwehren in diesem Jahr überhaupt noch ein Fest stattfindet. Denn hier machen wir das alle ehrenamtlich.

 

Stattfinden wird der Erntedankgottesdienst am 4. Oktober - allerdings auch mit Einschränkungen. Näheres hierzu können Sie unserer Seite "TERMINE" entnehmen.

Und auch Fußball findet weiterhin vor Zuschauern statt. Unter den Maßgaben des vom Sportverein erarbeiteten Corona-Konzeptes, welches zum Nachlesen in die Information 49 eingestellt ist.

Die nächsten Heimspiele sind schon morgen, 20. September.

Um 12.00 Uhr startet die 2. Herren gegen TuS Davenstedt III.

Und die 1. Herren spielt um 15.00 Uhr gegen Borussia Empelde.

Die Fußballer freuen sich über viele Zuschauer, die sich dann aber auch diszipliniert an die Regeln halten.

 

Zum Schluss noch ein Link zu einem Erklärfilm.

Es geht um das Robert-Koch-Institut (RKI), welches seit Corona-Beginn ja in aller Munde ist und täglich Zahlen, Informationen, Ratschläge u.s.w. bekannt gibt.

In dem Film wird kurz und amüsant erklärt, was das RKI eigentlich ist.

Hier der Link: 

https://www.youtube.com/watch?v=a7QL0UTF528&list=PLCh-G-AnLKeNNce4dt-QmLtlnAQCJIbZN&index=2

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 50 (11. September)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute habe ich einige Informationen für Sie, die nicht alle mit Corona zu tun haben.

Da ich die Informationen aber nicht auf verschiedene Stellen unserer Homepage verteilen will, packe ich sie zusamen hier rein.

 

Zunächst einmal gibt es zu der weiterhin gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10. Juli eine neue "Änderungsverordnung", die morgen in Kraft tritt.

Hier die Zusammenfassung der Änderungen:

-          Mund-Nasen-Bedeckung

Klarstellung zum Begriff der zu den Verkehrsmitteln gehörenden Einrichtungen durch die beispielhafte Aufzählung: Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Fähranlegern (§ 2 Abs. 1 Nr. 3).

 

-          Datenerhebung und Dokumentation

Auch Behörden, Gerichte und Stellen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen, können im Rahmen des Zutritts personenbezogene Daten erheben (§4 Abs. 2).

 

-          Betriebs- und Veranstaltungsverbote

Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen können unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn die Veranstalter ein Hygienekonzept nach § 3 vorlegen (§ 5 Abs. 3).

 

-          Körpernahe Dienstleistungen

 

Durch die neuen Regelungen für das Prostitutionsgewerbe sind die Straßenprostitution und sogenannte Prostitutionsveranstaltungen untersagt. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen (also von Bordellen und sog. Lovemobilen) ist unter strengen Auflagen erlaubt (§ 8 Abs.3).

 

Dann wieder einmal zu den aktuellen Zahlen.

Diese sind leider wieder stark angestiegen. In Seelze sind wir mit derzeit elf Erkrankten wieder im zweistelligen Bereich.

Und in der Region Hannover liegt die Zahl mit nun 321 so hoch wie seit April nicht mehr.

Glücklicherweise sind unsere Krankenhäuser inzwischen sehr gut auf Corona eingestellt, so dass kaum noch jemand intensiv behandelt werden muss. Das sind derzeit nur drei Patienten.

Und zu den bisher 122 in der Region Hannover an Corona verstorbenen Menschen ist kein weiterer hinzugekommen.

Ich finde, dass auch die Schulen sehr gut angelaufen sind. Auch wenn dort jeder postiv Getestete (ob Schüler oder Lehrer) immer gleich zu weitreichenden Quarantänemaßnahmen führt.

 

Dann etwas, was auch mit Corona zu tun hat:

In den nächsten Tagen wird neben dem Dorfgemeinschaftshaus eine mobile Toilette ("Dixi Klo") aufgestellt.

Dieses ist für die Turnerinnen und Turner (Yoga, Seniorenturnen, ...) vorgesehen, die zwischendurch mal zur Toilette müssen.

Bisher durften diese die Toilette der Kindergärtnerinnen im Dorfgemeinschaftshaus nutzen.

Auf Grund von Corona hat der Träger des Kindergartens, das Deutsche Rote Kreuz, die Benutzung dieser Toilette dem Sportverein nun aber untersagt.

Auch wenn es sicherlich nicht schön ist, dass für eine derzeit nicht absehbare Zeit so ein Dixi Klo dort steht, bin ich der Stadt Seelze dankbar, dass sie kurzfristig und unbürokratisch für diese Toilette sorgt.

Sonst hätte der Sportverein die genannten Kurse nicht mehr anbieten können.

Ich hoffe zum einen, dass Corona bald vorbei ist und der Sportverein wieder die Toilette des Kindergartens nutzen darf.

Und zum anderen, dass das Dixi Klo nicht zum Gegenstand irgendwelcher dummer Streiche wird und auf die Seite gelegt wird.

 

Dann etwas zum gestrigen "Warntag", den ich ja auch auf der Startseite angekündigt hatte, mit dem Hinweis nicht zu erschrecken, wenn die Sirenen losgehen.

Nun, erschrecken musste niemand, denn sie gingen nicht los.

Sowohl in Seelze als auch in Hannover und mit Sicherheit auch noch in anderen Orten sind die vorhandenen Sirenen für einen Katastrophenalarm gar nicht mehr ausgelegt.

Unsere zwei Sirenen in Kirchwehren können also noch dreimal "heulen", wenn Feueralarm ist.

Andere Warnsignale sind aber nicht mehr möglich.

Der Warntag ist ja monatelang geplant worden. Daher bin ich sehr verwundert, dass nicht vorher bekannt gegeben worden ist, dass die Sirenen nicht funktionieren.

Gestern stand dann ein Artikel in der Zeitung, wo seitens der Stadt zum Ausdruck gebracht wurde, dass es doch auch nicht schlimm sei, wenn die Bevölkerung nicht durch die Sirenen alarmiert werden kann.

Dann kommt ein Wagen durch die Dörfer gefahren und macht Lautsprecherdurchsagen oder ein Hubschrauber schwebt darüber.

Diese Aussage finde ich nicht gut.

Für Zeitlagen, wie eine Bombenräumung, mag das ja gehen.

Wenn wir aber, was wir alle nicht hoffen, mal eine Sofortlage haben, dann wird das so nicht funktionieren.

Da der Warntag nun jedes Jahr am zweiten Donnerstag im September stattfinden soll, bin ich schon auf 2021 gespannt und ob unsere Sirenen bis dahin nachgerüstet werden.

 

Nun etwas ganz anderes:

In der Leine-Zeitung stand heute ein Artikel über 20 Millionen Euro, die die Region Hannover in die Sanierung und den Ausbau Seelzer Straßen investiert.

Danach soll 2023 mit dem Bau eines Radwegs zwischen Kirchwehren und Döteberg begonnen werden.

Hierfür macht sich der Ortsrat Kirchwehren bereits seit 15 Jahren stark und hat auch entsprechende Anträge gestellt.

Auch wenn ich immer vorsichtig mit solchen Ankündigungen bin, freue ich mich darüber, wenn der Radweg denn kommt.

Dass wir als Ortsrat und Antragsteller diese Information aber der Zeitung entnehmen müssen, ist nicht gut.

So fühlt man sich nicht ernst genommen.

Gut, Hauptsache, der Radweg kommt.

 

Und zum Schluss noch ein Termin für diesen Sonntag:

Pastor Kondschak lädt wieder zum Gottesdienst unter freiem Himmel ein.

Beginn ist wie immer um 09.30 Uhr. Bitte bringen Sie einen Mund-/Nasenschutz mit.

Das Wetter soll ja am Wochenende schön werden, daher wird es bestimmt auch wieder ein toller Gottesdienst.

Nutzen Sie die Gelegenheit; bald kommt die kalte Jahreszeit und dann wird es diese "Open-Air-Gottesdienste" erst einmal nicht mehr geben.

 

So viel für heute.

Genießen Sie das Wochenende und bleiben Sie gesund

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 49            (5. September)

Fußball in Coronazeiten

Unser Sportverein hat ein überzeugendes Hygienekonzept entwickelt.

Rechts können Sie es nachlesen.

Es wird so sicherlich auch in den kommenden Wochen noch fortgeführt werden müssen.

Aber dadurch können doch wieder viele Fans unsere Mannschaften anfeuern.

Deshalb hier auch unser Aufruf:

Kommt morgen zur Schweineweide.

Und haltet euch an die Regeln!

Viel Spaß für alle Zuschauer und viel Erfolg für unsere Männer morgen und in der Saison 2020/2021.

Corona-Information 48 (2. September)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

nun gehen unsere Kinder seit einer Woche wieder in die Schule - und schon ist ein Corona-Fall aufgetreten. War es also ein Fehler, wieder mit der Schule zu beginnen?

Könnte man so sehen. Aber, um den stellvertretenden Schulleiter des Georg-Büchner-Gymnasiums, Herrn Beker, zu zitieren, "es war nicht die Frage ob, sondern nur, wann Corona auftritt".

Und damit hat er vollkommen recht.

Das Gymnasium in Letter ist mit etwa 1.500 Schülerinnen und Schülern eine sehr große Schule. Es wäre eine Illusion gewesen, zu glauben, dass man hier ohne eine Covid-Infektion durchkommt.

Aber deshalb weiterhin die Schulen nicht zu öffnen, wäre in meinen Augen ein großer Fehler gewesen. Denn die Kinder brauchen die Schule unbedingt.

Glücklicherweise ist nicht gleich die ganze Schule wieder geschlossen worden.

Seitens der Schulleitung sollten zunächst nur die "Erstkontakte" in Quarantäne geschickt werden. Also die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer, die mit der erkrankten Person in direktem Kontakt standen.

Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat nun aber, auf Grundlage einer Verfügung des Landesgesundheitsamtes, angeordnet, dass der komplette 9. Jahrgang bis zum 10. September zu Hause bleiben muss.

Das ist im Umgang mit Corona konsequent. Aber für die betroffenen Schülerinnen und Schüler ist es natürlich unglücklich, dass sie nach gerade mal drei Schultagen schon wieder "Homeschooling" machen müssen.

Ich befürchte, mit solchen Situationen werden wir auch in den nächsten Monaten noch leben müssen.

 

Worauf ich mich im Moment sehr freue, ist der Saisonbeginn unserer Fußballmannschaften.

- Wenn er denn so stattfindet wie geplant -

Am kommenden Sonntag, also am 6. September, soll es losgehen.

An dem Tag beginnt unsere 2. Herren um 12.00 Uhr mit ihrem Heimspiel gegen den Garbsener SC.

Und um 15.00 Uhr steht das erste Saisonspiel für unsere 1. Herren an - sie spielt gegen den SV Velber.

Natürlich gelten auch auf unserem Sportplatz die Coronaregeln. So wird beispielweise nur ein begrenzte Zahl an Zuschauern zugelassen sein.

Ich hoffe, rechtzeitig am Platz zu sein, da ich mir diesen ersten Spieltag nicht entgehen lassen möchte.

 

Nun noch mal wieder ein paar Zahlen:

Mit Stand heute Mittag wurden seit Coronaausbruch in der Region Hannover insgesamt 3.448 erkrankte Menschen registiert.

Davon sind 3.048 Personen wieder genesen und leider 122 Menschen verstorben.

Das Durchschnittsalter der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren.

Aktuell gelten 278 Menschen als erkrankt; das sind weitaus mehr, als wir Mitte/Ende Juli hatten.

Aber erstmals seit Wochen sind die Zahlen nun wieder rückläufig; letzte Woche waren es in der Region Hannover noch über 300 Erkrankte.

Die Zahlen für Seelze sind erfreulicherweise im Moment auf einem konstant niedrigen Niveau.

Sie schwanken zwischen zwei und drei. Heute waren zwei gemeldet.

 

Hoffen wir, dass dieser Abwärtstrend anhält.

Abwärts ist meistens schlecht. Bei Corona ist es wunderbar.

Und vielleicht können wir dann auch bald mal wieder ein Dorffest veranstalten.

Obwohl ich für dieses Jahr da eher pessimistisch bin. Aber die Hoffnung bleibt.

 

Und auch die Hoffnung, dass Sie alle gut und möglichst gesund durch diese Zeit kommen.

 

Im Folgenden finden Sie als PDF-Download den aktuellen Corona-Bußgeldkatalog sowie vorweg die Erläuterungen dazu.

Beim Katalog gibt es immer Bußgeldbeträge "von - bis".

In den Erläuterungen unter Punkt 3 (Bemessung des Bußgeldes) können Sie nachlesen, weshalb Menschen beim selben Verstoß unterschiedlich bestraft werden.

 

 

Ihr Jens Seegers

Download
Bußgeldkatalog
2020-08-26 Bußgeldkatalog final.pdf
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Corona-Information 47 (26. August)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

morgen steht der Schulbeginn an - die Sommerferien sind zu Ende.

Wie der Schulbetrieb starten soll, hatte ich in der Information 46 geschrieben.

Ich bin sehr froh, dass unsere Kinder nun wieder in die Schule gehen können.

Sie brauchen einfach einen geregelten Ablauf - das sogenannte "Homeschooling" kann sicherlich einen Teil auffangen, ersetzen kann es die Schule aber nicht.

Neben den Lerndefiziten fehlen vor allem auch die sozialen Kontakte, die für die Entwicklung eines Kindes eminent wichtig sind.

Leider ist Corona noch lange nicht besiegt. Das haben wir an den wieder stark gestiegenen Fallzahlen der letzten Wochen gemerkt.

Daher ist die Befürchtung da, dass bei einem Coronafall in einer Schule diese gleich wieder für mehrere Tage geschlossen wird.

Das wird dann vielleicht unerlässlich sein, wäre aber wieder ein Rückschritt. Hoffen wir, dass es nicht dazu kommt.

Gut finde ich den Vorschlag, den Unterrichtsbeginn auf unterschiedliche Zeiten zu verteilen. Dadurch brauchen nicht alle Kinder den gleichen Bus zu nehmen.

Drücken wir die Daumen, dass alles läuft, wie wir es uns wünschen.

Und dass jetzt, wo die Urlauber wieder zurück sind, die Infektionszahlen dann auch wieder zurück gehen.

Die Zahlen, die gestern veröffentlicht worden sind, geben Hoffnung:

In der Region Hannover waren 239 Personen infiziert. Das waren "nur" vier Menschen mehr als am Vortag. Verglichen mit den Steigerungsraten der vergangenen Wochen ist das ein guter Wert.

Aber eben noch kein Rückgang.

In Seelze hat es den aber zum Glück gegeben: Nachdem wir in den letzten Wochen immer zweistellig waren, lag die Zahl der Erkrankten nun nur noch bei neun.

 

Wenn Sie sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes über alles Wissenswerte und Aktuelle im Zusammenhang mit Corona informieren wollen (Fallzahlen in Deutschland und weltweit, Meldepflichten, Informationen zu Impfungen, ...) klicken Sie hier

 

Ich wünschen Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 46 (15. August)

Schulen starten im "eingeschränkten Regelbetrieb"

Die Landesregierung, hier das Kultusministerium, hat beschlossen, dass trotz der derzeit hohen Zahl an Neuinfektionen die Schulen nach den Sommerferien, also am 27. August, wieder für alle Kinder starten.

"Eingeschränkt" bedeutet dabei Folgendes:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Sollte es zu ansteigenden Infektionszahlen kommen, schließt das Land lokale oder regionale Maßnahmen nicht aus.

Entscheidungen zu weiteren Einschränkungen in den Schulen werden vom jeweiligen Gesundheitsamt vor Ort getroffen, weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier entsprechende Befugnisse.

 

Fragen und Antworten

Die häufigsten Fragen, die sich aus den aktuellen Verordnungen ergeben, beantwortet die Niedersächsische Landesregierung hier. Dort sind auch viele weitere Fragen und Antworten sortiert nach Themengebieten zu finden.

 

Wenn Sie sich die aktuellen Zahlen aller Länder der Erde anschauen möchten, können Sie das auf dem "Dashboard" der Weltgesundheitsorganisation (WHO) tun.

Auf diese Seite gelangen Sie hier.

 

Ihr Jens Seegers

 

 

Corona-Information 45 (5. August)

Seelze mit zweithöchster Zahl an Erkrankten in der Region Hannover

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Stand vom 4. August gab es in der Region Hannover 125 gemeldete Personen, die aktuell an Corona erkrankt sind.

Das waren wieder 5 mehr als noch am Tag zuvor; allerdings war der Anstieg nicht mehr ganz so rasant wie in der vergangenen Woche.

Hoffen wir, dass wir bald wieder abnehmende Zahlen vermelden können.

Von den 125 sind 60 in der Stadt Hannover gemeldet. Und danach kommt schon Seelze mit derzeit 13 Erkrankten.

Das ist schon heftig. Wenn man die Einwohnerzahlen Hannovers und Seelzes gegenüberstellt, stellt man fest, dass in Seelze die Quote dreimal so hoch ist. Allerdings und glücklicherweise alles immer noch in einem sehr niedrigen Bereich:

Hannover => 60 Erkrankte bei etwa 537.000 Einwohnern => 0,011 %

Seelze      => 13 Erkrankte bei etwa 36.000 Einwohnern => 0,036 %

 

Trotz der steigenden Zahlen wird es wohl nicht zu einem erneuten Lockdown, also dem Herunterfahren der nahezu kompletten Wirtschaft und der strengen Verbote sozialer Kontakte, kommen.

Es ist gut, dass man inzwischen sehr gezielt auf die sogenannten "Hotspots" reagiert und nur lokal Verbote ausspricht.

Absolut unverständlich ist für mich das Verhalten solcher Menschen wie bei der Demonstration am Wochenende in Berlin.

Da die ja gegen die Coronaregeln demonstriert haben, war abzusehen, dass sie sich auch nicht daran halten.

Aber wenn zehntausende Menschen ohne Abstands- und Hygieneregeln zusammen sind, bringen Sie einfach nicht nur sich sondern auch viele andere Menschen in Gefahr.

Daher sollten solche Demos dann verboten oder zumindest die Teilnehmerzahl stark begrenzt werden.

Und die, die sich nicht an die Regeln halten, sollten entsprechend bestraft werden.

 

Lassen Sie uns in Kirchwehren alle weiterhin so vernünftig sein wie bisher.

 

Als pdf-Download finden Sie im Anschluss die aktuelle Corona-Verordnung (zur besseren Übersichtlichkeit ist alles Aktuelle gelb markiert) sowie das dazugehörige Merkblatt.

 

Ihnen allen wünsche ich weiterhin gute Gesundheit.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 44 (31. Juli)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

neues kann ich heute eigentlich gar nicht mitteilen.

Es gibt keine neuen Verordnungen, keine neuen Verbote oder Einschränkungen.

Da die Zahlen derzeit aber doch rasant steigen, melde ich mich heute noch einmal.

Mit Stand vom 29. Juli waren wir in der Region Hannover nun schon wieder bei 77 Coronainfizierten.

Und auch in Seelze, wo die Zahl über Wochen bei Null lag, sind es inzwischen wieder sieben Erkrankte.

Dieser Anstieg macht mir dann doch langsam Sorge.

Ganz ehrlich: Ich möchte auf keinen Fall wieder zu dem Zustand von April/Mai zurück, als so vieles verboten, so vieles geschlossen war.

Unsere Wirtschaft ist gerade dabei sich langsam wieder zu erholen. Und wir genießen doch alle unsere zurück erhaltenen Freiheiten und Möglichkeiten.

 

Deshalb appelliere ich heute noch einmal eindringlich an Sie alle:

Halten Sie sich unbedingt weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln.

Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnellstmöglich wieder senken.

Und jeder von uns kann dazu seinen Beitrag leisten.

 

In diesem Sinne wünschen ich Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem: Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 43 (27. Juli)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie bemerken, werden meine "Corona-Informationen" derzeit seltener.

Das ist ein gutes Zeichen, denn es gibt im Moment keine neuen Beschränkungen oder Verordnungen.

Zwar steigt die Zahl der Neuinfektionen derzeit wieder, sowohl in ganz Deutschland als auch in der Region Hannover.

Das gibt sicherlich auch Anlass zur Sorge.

Dennoch sind die Zahlen derzeit noch in einem überschaubaren Rahmen.

Einige sprechen zwar schon von der "zweiten Welle". Ich bin aber der Meinung, dass der jetzige Anstieg zu erwarten war.

Von den sogenannten Hotspots (wie jetzt in Bayern, wo sich nach derzeitigem Stand auf einem Bauernhof 174 Erntehelfer infiziert haben) abgesehen, sind es die Urlaubsrückkehrer, die die Zahlen nach oben treiben.

Daher befürworte ich die Tests an den Flughäfen. Diese helfen, die unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern.

In der Region Hannover gab es in der letzte Woche einen Anstieg von 13 auf über 30.

In Seelze liegt die gemeldete Zahl aber weiter bei 0.

Natürlich hoffe ich, dass wir bei den Lockerungen keinen Schritt zurück machen müssen und vor allem die Kinder wieder alle in die Schulen und Kindergärten gehen können.

 

Hier noch einmal die wichtigsten Telefonnummern bezüglich Corona:

Die Niedersächsische Landesregierung stellt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger von montags bis freitags von 8 Uhr bis 22 Uhr eine zentrale Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 0511 / 120 6000

Bürgertelefon der Region Hannover: kostenfreie Telefonnummer 0800 7313131 täglich von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bürgertelefon des Landesgesundheitsamtes:  0511-4505555 (montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr).

Stadt Seelze: für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Auswirkungen des Coronavirus im Seelzer Stadtgebiet bietet die Stadt Seelze montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter (05137) 828-477 ein Service-Telefon an.

Bürgertelefon des Jobcenters: Leistungerechtliche Fragen können unter 05137 / 8745-180 gestellt werden und Fragen zur Arbeitsvermittlung (Markt und Integration) unter 05137 / 8745-171

 

Und hier die Verlinkungen zu den Seiten mit den aktuellen Verfügungen/Informationen:

Region Hannover:   Allgemeinverfügungen der Region Hannover

Region Hannover, Allgemeinverfügungen, Fallzahlen etc.: Aktuelle Informationen zum Coronavirus  

Region Hannover, Gesundheitstipps: Gesundheitsschutz Coronavirus

Weitere Informationen der Region Hannover: Coronavirus in der Region Hannover

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: Informationen zum neuartigen Coronavirus

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum neuartigen Coronavirus / Covid-19

Umfangreiche Informationen (Risikobewertungen, Fallzahlen etc.) des Robert Koch Instituts: Infektionskrankheiten A-Z: COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

 

Ihr Jens Seegers

 

 

Corona-Information 42 (18. Juli)

Sommerkirche auch in diesem Jahr

Trotz Corona findet auch 2020 wieder die Sommerkirche mit Gottesdiensten in verschiedenen Seelzer Kirchengemeinden statt.

Selbstverständlich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln und mit Erfassung der Daten der Teilnehmer.

Beginn ist am 19. Juli (also schon morgen) um 10 Uhr in der Kirche in Lohnde.

Kirchwehren ist am 2. August dran. Bitte beachten: Auch dieser Gottesdienst startet um 10.00 Uhr, nicht wie sonst in Kirchwehren üblich um 09.30 Uhr.

Zum Schluss der Sommerkirche findet dann traditionell eine Radtour statt.

Termin ist hier der 23. August, ab 15.00 Uhr. Beginn und Ende der Fahrt ist dann wieder an der Kirche in Lohnde.

Das komplette Programm der diesjährigen Sommerkirche können Sie dem Flyer entnehmen, der unter "Termine" eingestellt ist.

 

Zur Coronasituation an sich habe ich nichts neues zu berichten.

Es gibt keine neue Verordnung; an die derzeit geltenden Pflichten haben sich inzwischen wohl alle gewöhnt, auch wenn es immer noch Menschen gibt, die sich einfach nicht daran halten wollen.

Aber die sind zum Glück in der Minderheit.

Und auch wenn die R-Zahl für Deutschland in den letzten Tagen wieder gestiegen ist und derzeit über 1 liegt, so sind die Zahlen für Niedersachsen, die Region Hannover und den Bereich Seelze weiterhin sehr niedrig bzw. bei Null.

 

Hoffen wir, dass es nun in den Sommerferien keine nennenswerten Anstiege gibt.

 

Genießen Sie die Sonne und bleiben Sie gesund!

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 41 (13. Juli)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit heute gilt wieder eine neue "Corona-Verordnung" => 

Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 10. Juli 2020: zur Verordnung hier klicken

 

Es hat sich darin nun nicht so viel geändert.

Wichtig ist, dass nun Mannschafts- und Kontaktsportarten wieder so weit erlaubt sind, dass auch Testspiele gegen andere Vereine gemacht werden dürfen.

Das betrifft natürlich auch unseren Sportverein, unsere Fußballer und Pétanquespieler.

Die haben darauf schon lange gewartet.

Und ich hoffe sehr, dass dann im Herbst auch wieder Meisterschaftsspiele stattfinden dürfen. Und hoffentlich auch mit Zuschauern, wenn diese sich dann an die Abstands- und Hygieneregeln halten.

Wie es im Moment aussieht, ist unsere 1. Herrenmannschaft wohl auch ein Coronaopfer geworden.

Denn, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, steigt ganz offensichtlich nur der Tabellenerste auf. Kirchwehren lag vor Corona auf Platz 2. 

Das ist absolut schade und ärgerlich. Aber ich drücke die Daumen, dass die Mannschaft in der nächsten Saison einen erneuten Anlauf auf einen Aufstiegsplatz nimmt.

Dann war ich gestern wieder beim Gottesdienst, der erneut im Freien vor der Kirche stattfand.

Es war wirklich richtig schön.

Abgesehen davon, dass keine Maske getragen werden musste, da die Abstandsregeln eingehalten wurden, spielte auch das Wetter mit.

Bei herrlichem Sonnenschein, ohne dass es zu heiß war, hielt Pastor Kondschak einen tollen Gottesdienst. Musikalisch unterstützt wurde er am Keyboard durch Julien Kretschmann aus Seelze, der unter anderem Melodien von Michael Jackson und Coldplay spielte.

Ich glaube, auch wenn Corona irgendwann einmal vorbei ist, kann man diese Freiluftgottesdienste gut beibehalten.

Zum Schluss noch einmal der Hinweis, dass in Kirchwehren, Seelze sowie der Region Hannover die "Coronazahlen" weiterhin sehr positiv sind.

Zwar ist die sogenannte R-Zahl für Deutschland in den letzten Tagen wieder etwas nach oben gegangen, für unseren Bereich trifft das jedoch nicht zu.

Wir werden dennoch für noch längere Zeit mit 

A (Abstandsregel)

H (Hygienemaßnahmen)

M (Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln)

D (Datenerhebung in Restaurants, Gottesdiensten, Veranstaltungen)

zu leben haben.

Nur wenn wir uns daran weiterhin konsequent halten, werden die Zahlen auf dem jetzigen niedrigen Niveau bleiben und weiter zurück gehen können.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 40 (5. Juli)

Seelze ist coronafrei!?

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

mit Stand 3. Juli war in Seelze - einschließlich der Ortsteile -              n i e m a n d  mehr als coronainfiziert gemeldet!

Natürlich gilt weiterhin, dass es ein Dunkelfeld geben kann.

Heißt, das jemand eventuell Corona hat, auf Grund nur geringer Symptome sich aber nicht testen lässt.

Eine Berechtigung um sorglos zu sein, ist es also nicht.

Trotzdem für den Moment eine tolle Zahl.

In der Region Hannover ist die Zahl mittlerweile auf 61 zurück gegangen.

Dass das Coronavirus aber in der Welt weiterhin wütet, sehen wir täglich in den Nachrichten.

Die Zahlen zum Beispiel aus den USA, Großbritannien und Brasilien sind einfach schrecklich.

So viele Kranke, so viele Tote.

Vor allem in Ländern, wo entweder die Regierung das Virus nicht ernst nimmt (oder Wirtschaft vor Gesundheit setzt) oder wo die Gesundheitsversorgung schlecht ist, ist Corona noch lange nicht besiegt.

Das bedeutet für mich, dass in Deutschland wirklich das meiste richtig gemacht worden ist.

Es gibt nun immer mehr Lockerungen, was auf Grund der Zahlen hierzulande berechtigt ist.

Gleichzeitig gibt es aber weiterhin Einschränkungen, damit die Zahlen nicht weiter steigen.

So werden die Schulen frühestens nach den Sommerferien zu einem normalen Ablauf zurück kehren.

Und auch Fußballspiele werden in Kirchwehren, auf unserem "Platz an der Schweineweide", noch länger auf sich warten lassen. Amateurspiele sind noch verboten.

Ich hoffe nur, dass das nicht zum Nachteil unserer Mannschaft wird.

Denn unsere 1. Herren lag vor Corona als Tabellenzweiter ja auf Aufstiegskurs.

Und dann weise ich Sie noch auf einen wichtigen Termin am kommenden Freitag hin:

Am 10. Juli findet von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr wieder ein Blutspendetermin im Dorfgemeinschaftshaus Lathwehren statt.

Blutspenden ist sehr wichtig. Und da dort besonders auf die Hygiene- und Abstandsregeln geachtet wird, ist eine Infektionsgefahr äußerst gering.

Bitte gehen Sie spenden.

Einzelheiten können Sie auf unserer Seite "Termine" nachlesen.

 

Ihnen allen wünsche ich eine schöne Woche.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 39 (28. Juni)

Veranstaltungen zur Corona-Zeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in diesen Tagen habe ich an zwei Veranstaltungen teilgenommen, die wegen Corona anders waren als normal.

Zunächst hatten wir am Mittwoch mal wieder eine Ortsratssitzung - die erste seit Januar.

Vor Beginn hat sich jeder die Hände desinfiziert.

Und während sonst jedem Ortsratsmitglied ein Platz an einem Tisch gewährt wird, saßen diesmal nur die Verwaltungsvertretung (der Stadt Seelze) und der Protokollant am Tisch.

Die anderen Anwesenden saßen in einem Stuhlkreis.

So hatten dann alle genügend Abstand zueinander und konnten während der Sitzung auf die Maske verzichten.

Inhaltlich ging es vor allem um die Vorstellung des neuen Stadtbaurates, Herrn Dirk Perschel. Herr Perschel war persönlich anwesend und stellte sich dem Ortsrat vor.

Im Gespräch mit ihm ging es unter anderem um eine eventuelle Außenbebauung in Kirchwehren, um die weitere Nutzung der zur Zeit leer stehenden Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus (hierzu gibt es noch keine Entscheidung) sowie um eine neue Nachmittagskindergartengruppe und die damit verbundenen Probleme für die übrigen Nutzer des Dorfgemeinschaftshauses.

Dann hat der Ortsrat das Protokoll der Januarsitzung genehmigt, so dass dieses nun veröffentlicht werden konnte. (Die Unterrubrik "Ortsratsprotokolle" finden Sie, wenn Sie mit dem Cursor auf "Vereine" gehen, dann wird es angezeigt.)

Und schweren Herzens war sich der Ortsrat darüber einig, die Seniorenfahrt dieses Jahr ausfallen zu lassen.

Zwar dürfen Busfahrten wieder gemacht werden, aber gerade die Senioren sind ja die Corona-Risikogruppe. Und wir wollen auch niemandem zumuten, die ganze Zeit im Bus die Maske tragen zu müssen.

Führungen würden noch nicht stattfinden und beim gemeinsamen Essen den Abstand zu wahren, ist auch kaum einzuhalten. Das gemeinsame Gespräch macht so eine Veranstaltung ja erst aus.

Daher wird erst 2021 wieder eine Seniorenfahrt stattfinden; die betroffenen Mitbürger werden vom Ortsrat noch persönlich per Schreiben informiert werden.

Und heute früh war ich beim Gottesdienst.

Wegen Corona fand der vor der Kirche statt. Die Ansteckungsgefahr im Freien ist geringer, und die Masken müssen - bei Einhaltung des Abstandes - nicht getragen werden.

Alle Teilnehmer mussten sich in eine Liste eintragen, wobei darauf geachtet wurde, dass nicht zwei Personen den selben Stift nehmen.

Dann war der Gottesdienst aber sehr schön.

Pastor Kondschak hielt eine tolle Predigt, und wir hatten einen jungen Musiker, der auf dem Keyboard wunderschöne Musik spielte.

Trotzdem: Ich sehne mich wirklich wieder nach Normalität!

Natürlich wird uns Corona noch längere Zeit begleiten.

Vielleicht kommt auch noch die "zweite Welle", was ich nicht hoffe.

Im Moment sind die Zahlen bei uns aber richtig gut.

Stand vorgestern gab es in der Region Hannover 124 aktuelle infizierte Personen. Das waren elf weniger als am Tag zuvor und so wenige wie seit fast drei Monaten nicht mehr.

Und in Seelze wurden gerade noch vier aktuell Erkrankte gezählt.

Diese Zahlen machen Hoffnung.

Schauen wir, was die nächsten Tage und Wochen bringen.

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 38 (24. Juni)

Weitere Gottesdienste terminiert

Da der erste öffentliche Gottesdienst in der Coronazeit am           14. Juni sehr gut lief, sind jetzt die nächsten beiden terminiert worden:

28. Juni und 12. Juli, jeweils 09.30 Uhr

Pastor Kondschak hält die Gottesdienste; bei schönem Wetter finden diese im Freien vor der Kirche statt.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Sollte allerdings schlechtes Wetter sein, findet der Gottesdienst in der Kirche statt, wo dann nur eine eingeschränkte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.

Alle Besucher bringen bitte einen Mund- und Nasenschutz mit.

Und zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Übrigens: Da sich das Redaktionsteam des "Kirchenquintetts" noch nicht wieder trifft, wird es bis zur nächsten Ausgabe noch etwas dauern.

Die Termine der Gottesdienste werden daher bis auf Weiteres auf dieser Homepage sowie auf der Homepage der Kirche (kirche-kirchwehren.de) veröffentlicht.

 

Und im Anschluss an diese Information habe ich Ihnen als Dateidownload die seit vorgestern gültige Corona-Verordnung eingestellt.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 37 (19. Juni)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

trotz der enormen Infektionszahlen an einzelnen Standorten (Fleischerei Tönnies, Hochaus Göttingen, ...) halten die Bundesländer an den Lockerungen fest.

Ich finde das gut, da die Infektionen bisher immer sehr lokal begrenzt waren.

In der Region Hannover sind die Zahlen wieder gefallen. Mit Stand 19. Juni waren hier aktuell 216 Personen infiziert. Das waren 20 weniger, als noch am Tag zuvor.

Auch im Bereich Seelze sind die Zahlen nun wieder rückläufig. Hier lag die Zahl vorgestern bei 11 Erkrankten, nachdem es wenige Tage zuvor über 20 waren.

Soweit im Moment also eine gute Entwicklung.

Auch deshalb gibt es ab morgen, 22. Juni, weitere Lockerungen:

Ab 22. Juni findet in allen Kindertageseinrichtungen ein eingeschränkter Betrieb statt. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben.

Hier dazu von der Stadt Seelze ein Elternbrief mit weiteren Informationen. (Beim Anklicken erhalten Sie den Download.)

 

Außerdem dürfen sich ab morgen auch wieder Gruppen bis zu 10 Personen treffen, die nicht aus einer Familie oder einem gemeinsamen Haushalt stammen müssen.

 

Jedoch: Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben nun bis mindestens zum 31. Oktober verboten. (Was keine direkten Auswirkungen auf Kirchwehren hat.)

Aber auch die Durchführung und der Besuch von Kirmesveranstaltungen, Festivals, Volks-, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfesten sowie ähnlichen Veranstaltungen ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden mindestens bis einschließlich 31.10.2020 verboten.

Das betrifft zum Beispiel das Kartoffelfest der SPD, welches die SPD allerdings sowieso schon abgesagt hatte,

Ich hoffe noch stark darauf, dass wenigstens unser Weihnachtsbasar im Dezember stattfinden kann, damit wir alle mal wieder zusammen feiern können und wenigstens einen schönen Jahresabschluss haben.

 

Erfreuen wir uns erst einmal an dem, was wir dürfen. Und halten wir uns an das, was wir nicht dürfen.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Woche, genießen Sie die Sonne.

Ihr Jens Seegers.

 

Corona-Information 36 (18. Juni)

"Corona-Warn-App" jetzt verfügbar

Seit kurzem ist die "Corona-Warn-App" zum Download verfügbar.

Die wichtigsten Fragen: Was macht die und sind meine Daten sicher?

Zur Datensicherheit => Ich bin bestimmt kein Computerexperte. Aber da selbst die Datenschützer und der Chaos Computer Club die App als sicher eingestuft haben, glaube ich das mal. Heißt also, dass ich nicht davon ausgehe, dass ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellt wird, welches dann irgendwo illegal gespeichert wird.

Was macht die App? Wer sie heruntergeladen und aktiviert hat, muss auch sein Bluetooth eingeschaltet haben. Dann erkennt die App andere Nutzer, die sich in meiner Nähe aufhalten und ebenfalls die "Corona-Warn-App" installiert haben.

Jede Begegnung mit so einem anderen Nutzer wird registriert und für 14 Tage gespeichert.

Nach 14 Tagen werden diese Daten wieder gelöscht.

Was nützt das? Wenn ein Nutzer der App positiv auf Corona getestet wird, meldet er das.

Über die App werden dann alle Personen verständigt, die innerhalb der letzten 14 Tage mit diesem Infizierten in Kontakt waren.

Wobei der Kontakt über einen längeren Zeitraum (mehrere Minuten) bestanden haben muss. Das einfache Aneinandervorbeigehen reicht nicht aus.

So sollen mögliche weitere Infizierte schneller erkannt und getestet und ggf. unter Quarantäne gestellt werden.

Wenn das so funktioniert, hilft die App, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Ich habe sie mir jedenfalls herunter geladen.

Ein Erklärungsvideo zur "Corona-Warn-App" können Sie sich unter folgendem Link ansehen:

https://video.bundesregierung.de/2020/06/10/qvje8t-source.mp4?download=1

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 35 (15. Juni)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch wenn wir von der "Normalität", die wir vor Corona hatten, noch ein gutes Stück entfernt sind, so haben wir uns dieser nun doch wieder ein Stück mehr angenähert.

Gestern fand der erste öffentliche Gottesdienst seit etwa einem viertel Jahr statt. Natürlich noch mit begrenzter Besucherzahl und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Aber immerhin, ein guter Schritt. Und wichtig: Alles hat geklappt.

Und am 24. Juni (Achtung Terminverlegung: Hier war ursprünglich der 8. Juli geplant) trifft sich auch der Ortsrat das erste Mal seit Januar wieder zu einer Sitzung.

Die Tagesordnung können sie unter der Rubrik "Termine" sehen.

Aber auch hier gilt: Die Abstands- und Hygieneregeln gelten. Wir können nur eine begrenzte Zahl Besucher zur Sitzung zulassen - ich gehe von acht aus -, und alle Besucher mögen bitte eine Maske mitbringen.

Über Kirchwehren hinaus blickend hat sich natürlich auch viel getan.

Ab heute gehen wieder alle Jahrgänge zur Schule, wobei die Klassengröße noch halbiert ist. Und die Reisewarnung für die allermeisten EU-Länder ist aufgehoben.

Man kann also in den Urlaub fahren! Umfassende Berichte gab es heute ja schon von den ersten Deutschen, die wieder nach Mallorca durften.

Das ist erstmal eine gute Nachricht.

Da aber auch dort natürlich Beschränkungen gelten, werden dieses Jahr längst nicht so viele Menschen in den Urlaubsländern Platz finden wie in den vergangenen Jahren.

Allerdings wollen viele Leute dieses Jahr wegen Corona auch gar nicht mehr weit weg.

Ich war heute früh auch überrascht.

Ich war in Hannover in einem Café und habe dort gefrühstückt.

Und obwohl die Sitzplätze dort um die Hälfte reduziert waren, hatte ich kein Problem einen Tisch für mich allein zu bekommen.

Vor Corona war dort bei doppelter Platzzahl eigentlich immer alles überfüllt.

Gefreut hat mich, dass die Regeln super eingehalten worden sind.

Jeder Kunde hat ohne Murren seine persönlichen Daten angegeben und wenn ein Tisch frei wurde, kam sofort eine Mitarbeiterin und hat alles desinfiziert.

Das machte einen vertrauenweckenden Eindruck.

 

Und damit wir keine Rücknahme der Lockerungen bekommen, bitte ich Sie alle, sich auch weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Jeden Tag hören wir von einzelnen Orten oder Firmen, wo es massenhaft Neuinfektionen gibt.

Wer glaubt, Corona sei schon Geschichte, liegt definitiv falsch.

Und in den Zustand, der noch vor wenigen Wochen herrschte und wo fast nichts erlaubt war, wollen wir sicher nicht zurück.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 34 (12. Juni)

Öffentliche Gottesdienste starten wieder

Für Sonntag, 14. Juni, lädt die Dreieinigkeits-Kirchengemeinde zum Open-Air-Gottesdienst mit Pastor Kondschak auf dem Kirchhof (Rasenplatz vor der Kirche) ein.

Bei schlechtem Wetter wird der Gottesdienst in die Kirche verlagert.

Dort wäre die Besucherkapazität auf Grund der Abstandsregeln aber begrenzt.

Alle Besucher werden gebeten, eine Maske mitzubringen.

Außerdem müssen vor dem Gottesdienst die Personalien angegeben werden, damit eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Wir hoffen, dass so viele Menschen wie erlaubt die Möglichkeit nutzen, endlich wieder einen Gottesdienst zu feiern.

Corona-Information 33 (7. Juni)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

ab morgen, 8. Juni, werden die Corona-Vorschriften wieder geändert. Vor allem wird es weitere Lockerungen geben.

Von Niedersachsens so genanntem "5-Stufen-Plan" tritt somit schon Stufe 4 in Kraft.

 

Folgende neue Regelungen sollen unter entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln gelten:

Wichtig: Die Vorgabe, dass sich in der Öffentlichkeit die Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen dürfen, bleibt bestehen. Für weitere Details sind die Erlasse des Landes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

  • Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Wichtig: Es dürfen nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen ausgerichtet werden, um den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Veranstaltungen mit stehenden Teilnehmern sind nicht erlaubt.
  • Gruppengrößen sind i.d.R. auf 10 Personen für Veranstaltungen in geschlossen Räumen, z.B. für Angebote von Kindern und Jugendlichen, begrenzt (ausgenommen sind Veranstaltungen im Freien sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen)
  • Hotels dürfen ab Montag mit einer Auslastung von 80 Prozent statt wie bisher 60 Prozent planen
  • Besuche in Heimen sind erlaubt sowie dass die Bewohner zeitweise das Heim verlassen dürfen.
  • Anbieter von touristischen Busreisen dürfen wieder öffnen
  • Notbetreuung in Familienferienstätten dürfen wieder stattfinden
  • Kneipen dürfen wieder öffnen
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Hausstand genutzt werden.
  • Demonstrationen sind unabhängig von Ausnahmegenehmigungen wieder möglich
  • Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen dürfen mit 50 statt wie bisher 20 Teilnehmern stattfinden.
  • Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag, 08. Juni öffnen.
  • In Spielhallen und Spielbanken dürfen ab Montag wieder Speisen und Getränken verzehrt werden
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter mit Besitz einer Jugendleitercard dürfen Angebote für Kinder und Jugendliche ausrichten
  • bis 31.8. keine Großveranstaltungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Messen, Spezialmärkte (ausgenommen Spezialmärkte mit Eintrittsgeld unter freiem Himmel) und Kinos bleiben weiter geschlossen
  • Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars bleiben geschlossen
  • Saunen bleiben geschlossen

 

Corona-Information 32 (4. Juni)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute appelliere ich noch einmal ausdrücklich an Sie, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.

Ich habe für Kirchwehren da eigentlich auch gar keine Bedenken.

Aber zu was gedankenloser Umgang mit dem Virus führen kann, sehen wir gerade in Göttingen.

Wenn sich große Gruppen treffen, sich umarmen, sich die Hand geben, dann ist der Verbreitung einfach Tür und Tor geöffnet.

Sich nicht an die Vorschriften zu halten, ist schon schlimm genug.

Sich dann aber den erforderlichen Maßnahmen noch entziehen zu wollen, geht gar nicht.

Ich wünsche niemandem etwas Schlechtes, aber ich hoffe, dass diese Menschen saftige Geldstrafen aufgebrummt bekommen.

Denn leiden tun letztendlich Menschen darunter, die gar nichts dafür können.

In Göttingen sind nun wieder Schulen geschlossen worden. Ebenso gerade erst wieder geöffnete Schwimmbäder. Und Sportvereine dürfen in der nächsten Zeit auch wieder keinen Mannschaftssport ausüben.

Gestern, als die Sonne noch schön schien, war ich auf dem Ernst-August-Platz in Hannover.

Und beim dortigen Eiscafé war es auch richtig voll.

Jeder Tisch besetzt.

Schön für den Betreiber. Aber klar, dass beim Eisessen auch niemand eine Maske auf hat.

Wenigstens habe ich kein Händeschütteln und kein Umarmen gesehen.

Ich hoffe, dass dort alles gut gegangen ist.

In Seelze ist aktuell die Zahl der Erkrankten auch wieder nach oben gegangen.

Stand gestern waren 11 registriert.

Wir waren schon mal auf 6 runter gegangen.

 

Also: Seien Sie bitte alle weiterhin so verantwortungsbewusst, wie ich das bisher in unserem Ort erlebt habe.

Die Rücknahme der Lockerungen, die Göttingen jetzt hinnehmen muss, möchte ich bei uns nicht erfahren müssen.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 31 (2. Juni)

Am Pfingstsonntag fand der erste Gottesdienst nach der Corona-Pause statt.

Und man merkte deutlich, dass wir uns noch mitten in der Pandemiezeit befinden.

Alle Besucher mussten sich vor dem Gottesdienst die Hände desinfizieren, die Abstände zueinander mussten eingehalten werden, es durfte nicht gesungen werden, der Gottesdienst war zeitlich verkürzt und während der ganzen Zeit musste eine Maske getragen werden.

Davon ausgenommen war lediglich Pastor Kondschak. Er trug zwar zur Begrüßung und Verabschiedung ebenfalls eine Maske, während der Predigt und der Lesungen durfte er diese aber abnehmen. Sonst hätte man ihn wohl auch schlecht verstanden.

Der Ablauf des Gottesdienst war schon befremdlich. Aber es ist zu befürchten, dass diese Vorschriften noch längere Zeit gelten werden, so dass wir uns wohl daran gewöhnen müssen.

Ich selbst habe dem Gottesdienst auch beigewohnt.

Meiner Meinung nach hat der Kirchenvorstand ein gutes Konzept ausgearbeitet, was von den Besuchern sehr diszipliniert umgesetzt worden ist.

Jetzt wird noch ein paar Tage abgewartet, ob es nachträglich Meldungen über etwaige Ansteckungen gibt.

Sollte das nicht der Fall sein, wovon ich ausgehe, wird der Kirchenvorstand bald Termine für dann wieder öffentliche Gottesdienst bekannt geben.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 30 (30. Mai)

SPD sagt Kartoffelfest ab

Wir haben gestern im SPD-Vorstand beschlossen, dieses Jahr das Kartoffelfest ausfallen zu lassen.

Derzeit gilt für solche Feste ja ein Verbot bis Ende August. Das Kartoffelfest sollte am 19. September stattfinden.

Aber es ist einfach nicht absehbar, ob es dann überhaupt und wenn ja unter welchen Auflagen erlaubt wäre.

Man müsste aber jetzt bereits alles planen und organisieren.

Und es ist ziemlich sicher, dass die Besucherzahl zumindest begrenzt werden müsste, dass von allen die Personalien festzuhalten wären, dass Abstandsregeln eingehalten werden müssten, ...

Unter diesen Voraussetzungen macht das Kartoffelfest keinen Sinn und wir hoffen, dass es dann 2021 wieder im gewohnten Rahmen stattfinden kann.

 

Dann habe ich mich in meiner letzten Information ja erfreut darüber gezeigt, dass die Infektionszahlen zurück gehen.

Und schon bricht beim Paketdienstleister UPS in Langenhagen Corona aus und es sind (Stand gestern) 47 Mitarbeiter und 25 weitere Kontaktpersonen positiv getestet worden.

Schon sind die Zahlen für die Region Hannover wieder in die Höhe geschnellt.

Aber zum Glück ist das örtlich begrenzt und nicht flächendeckend.

Für Seelze kann ich berichten, dass die Zahlen weiter rückläufig sind.

Stand gestern galten gerade noch sechs Menschen als erkrankt.

Natürlich kann sich auch das jederzeit wieder ändern.

 

Dennoch gehen die Lockerungen weiter.

Zunächst öffnen ab Dienstag alle Wertstoffhöfe wieder uneingeschränkt. Heißt also, dass es die Beschränkung auf gerade Autokennzeichen an geraden Tagen und auf ungerade an ungeraden Tagen nicht mehr geben wird.

Staus und Wartezeiten gibt es aber bestimmt weiterhin.

Und auch die Freibäder öffnen wieder.

Hier wird es Begrenzungen geben. Sowohl eine Höchstzahl, wie viele Personen in das Bad dürfen, als auch Höchtszahlen für die einzelnen Becken.

Die Betreiber tragen die Verantwortung dafür, dass alles eingehalten wird.

Ich hoffe, dass alle vernünftig sind und sich an die Regeln halten.

Und freue mich über die Öffnungen, die ich so schnell nicht erwartet hatte.

 

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch etwas von meiner Arbeit (Polizei in Hannover) berichten.

Wir hatten letzten Freitag (22. Mai) einen Mann festgenommen.

Der ist in unser Revier transportiert und durchsucht worden.

Mehrere Kollegen hatten engen Kontakt mit ihm.

Vier Tage später ist dieser Mann positiv auf Corona getestet worden.

Natürlich war bei uns die Sorge groß, dass sich auch die Kollegen angesteckt haben.

Diese sind dann ebenfalls getestet worden und bei allen war das Ergebnis negativ.

Sie hatten sich also nicht angesteckt gehabt.

Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sagte dazu, dass die Wahrscheinlichkei sich anzustecken sehr gering ist, wenn man mit einem Infizierten nicht mindestens 15 Minuten in sehr engem Kontakt (Abstand unter 1,5 Meter) ist und von diesem nicht direkt angehustet oder angeniest wird.

Und wichtig: Wenn man die Abstandsregel nicht einhalten kann (was bei einer körperlichen Durchsuchung nicht möglich ist), dann die Maske aufsetzen.

Das hilft doch sehr gut.

 

Daher lege ich Ihnen ans Herz, dass sie der Maskenpflicht weiterhin gewissenhaft nachkommen.

Ich weiß, dass das so manches Mal nervt - gerade  bei Brillenträgern, wenn die Brille andauernd beschlägt.

Aber die Maske zu tragen hilft Ihnen und anderen eine Ansteckung zu vermeiden.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes Pfingstfest und dass Sie weiterhin gesund bleiben.

 

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 29 (28. Mai)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch zu Beginn dieser Woche sind weitere Lockerungen in Kraft getreten.

So dürfen nun beispielsweise Fitnessstudios wieder besucht werden.

Am Ende dieser Information habe ich Ihnen die nun geltenden Bestimmungen angefügt.

Gestern habe ich mich mit den Mitgliedern der "Arbeitsgruppe 800 Jahre Kirche Kirchwehren" getroffen. Dieses tolle Jubiläum feiern wir ja im kommenden Jahr.

Wir sind dort übereingekommen, dass wir nicht mehr alle zunächst geplanten Veranstaltungen durchführen werden.

Mal abgesehen davon, dass wir noch nicht wissen, was wir nächstes Jahr überhaupt dürfen, ist durch Corona einfach die gesamte Planung enorm erschwert worden.

Bei manchen Institutionen und Vereinen ist monatelang kein Verantwortlicher zu erreichen.

Dazu kommt, dass einige Veranstaltungen, die dieses Jahr ausgefallen sind, 2021 nachgeholt werden sollen (z.B. die Konfirmation und das Feuerwehrfest).

Wir hätten dann einfach zu viele Veranstaltungen.

Nichts desto trotz werden wir, so wir denn dürfen, noch eine Menge toller Angebote für Sie bereit halten.

Im einzelnen werden wir Sie darüber zum Jahresende informieren.

Ansonsten bin ich weiterhin glücklich darüber, wie sich die Coronazahlen entwickeln - trotz weiterer Lockerungen.

Sowohl in Niedersachsen als auch in der Region Hannover ist die Zahl der derzeit als erkrankt geltenden Menschen weiter zurück gegangen.

Das heißt also, dass mehr Menschen gesunden als sich neu anstecken.

Dazu passt auch, dass die wichtige "R-Zahl" mit Stand gestern bei 0,7 lag.

Also durchschnittlich zehn Erkrankte nur noch sieben weitere anstecken.

Hoffen wir, dass es so gut weiter geht.

Wie lange die Hygiene- (z. B. die Maskenpflicht) und Abstandsregeln dann noch gelten, kann ich aber tatsächlich gar nicht einschätzen.

Ministerpräsident Weil hat vorgestern gesagt, dass man sich darauf einstellen muss, dass diese Regeln bis 2021 gelten könnten.

Andere Bundesländer, allen voran Thüringen, wollen diese Vorschriften bereits viel früher einstellen.

Warten wir es ab, etwas anderes bleibt uns nicht.

 

Nun noch, wie oben angekündigt, die derzeit geltenden Bestimmungen.

(Ich weiß, das ist wieder sehr viel an Information. Aber jeder kann ja selbst entscheiden, ob er das lesen möchte.)

Und Ihnen allen wünsche ich weiterhin alles Gute.

Ihr Jens Seegers

 


Informationen zur Umsetzung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus inkl. Änderungen vom 22.05.2020 Stand 25.5.2020
Geöffnet bleiben folgende Einrichtungen unter Beachtung der spezifischen Hygieneregeln:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Das sind (Aufzählung ist nicht abschließend):
- der gesamte Lebensmittelhandel, d.h. Supermärkte, Discounter, Bäckereien, so-wie Getränkemärkte
- Gaststätten, Restaurants, inkl. Fast-Food-Restaurants und Betriebskantinen,
- Mensen dürfen erst nach Zustimmung des Gesundheitsamtes betrieben werden.
- nichtöffentliche Betriebskantinen zur ausschließlichen Versorgung der Beschäftigten
- Wochenmärkte
- Imbisse und Eisdielen samt Tresenverkauf (gewerberechtlich Einzelhandel)
- landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
- Abhol- und Lieferdienste
- Großhandel
- Bau- und Gartenmärkte für Privat- und Gewerbekunden
- Blumenläden
- Apotheken, Drogerien und Sanitätshäuser
- Banken, Sparkassen und Geldautomaten
- Pfandleiher ohne Verkauf
- Poststellen inkl. Brief- und Versandhandel
- Optiker und Hörgeräte-Akustiker
- Tierbedarfshandel
- Tankstellen
- Zeitungsverkaufsstellen
- Kfz- und Fahrradwerkstätten und -handel, sowie Auto- und SB-Waschanlagen
- Reinigungen und Waschsalons
- Verkaufsstellen von Fahrkarten für den ÖPNV
- Handyläden und Telefonshops
- Buchhandlungen
- alle Verkaufsstellen und Geschäfte inkl. Verkaufsstellen in Einkaufscentern


Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (§ 9 der Nds. VO):
Besucherinnen und Besucher von den in der Auflistung fettgedruckten Einrichtungen und von Einkaufscentern und Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie älter als 6 Jahre sind.
Als Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gilt jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material, selbst hergestellte Masken oder Ähnliches.
Ausnahmen: Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, z. B. schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
In den Warteschlangen draußen vor den Betrieben gilt nicht die Pflicht der MNB!
Für das Personal in diesen Einrichtungen gilt derzeit keine Verpflichtung nach der VO!

Alle diese Betriebe dürfen nur noch öffnen, wenn sie folgenden Verpflichtungen nachkommen (§ 8 der Nds. VO):
- Mindestabstand 1,5 m zwischen den Kund*innen sicherstellen
- in geschlossenen Räumen durchschnittl. max. 1 Person auf 10m2 Verkaufsfläche
- Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung der

  Hygieneanforderungen treffen
- Zusätzlich müssen die Betreiber*innen der Einkaufscentern Vorkehrungen treffen, damit die maximal eine Person auf 10m2 Verkaufsfläche eingehalten werden können (Maximalzahl Kundeneinlass).

Sie haben auch auf Verkehrsflächen Vorkehrungen zu treffen, dass es nicht zu Ansammlungen kommt, bei denen der 1,5m-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

- In Einkaufscentern dürfen keine Getränke und Speisen zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Ansammlungen auf den Verkehrsflächen in Einkaufscentern sollen so vermieden werden. Das Verbot bezieht sich daher nicht auf Restaurationsbetriebe, die die Voraussetzungen nach § 6 erfüllen.

Innerhalb eines Gebäudes muss aber der 1,5m-Abstand zu anderen Gästen und zu den Passanten auf den Verkehrsflächen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Absperrungen der äußeren Sitzbereiche – bloße Markierungen auf dem Boden sind nicht ausreichend) sichergestellt werden.

Bei Beschwerden über Verstöße gegen die Mund-Nasenbedeckungspflicht in den Lebensmittelbetrieben kontrollieren die Lebensmittelkontrolleur*innen, ob die Verkaufsstellenbetreiber*innen z. B. bei der Einlasskontrolle die Kunden abweisen, die keine MNB tragen und auch im Laden solche Kunden ansprechen. Dass die Kassiererinnen nicht auch noch darüber mit den Kunden diskutieren wollen, ist nachvollziehbar. Dort ist der 1,5m-Abstand ja grundsätzlich eingehalten (Markierungen, Einkaufswagen, etc.). Wenn trotzdem viele Kunden im Laden die MNB wieder absetzen oder die Betreiber*innen keine Maßnahmen in dieser Hinsicht treffen (wollen), wird der Vorgang an die Region Hannover abgegeben, um vor Ort zu kontrollieren und ggf. schriftlich tätig zu werden.
Aus einem Eisverkaufsfahrzeug heraus kann Eis unter Beachtung der Abstandsregelungen verkauft werden. Auch die Abgabe von Eis in Waffeln u. ä. ist zulässig.
Bei mobilen Verkaufsstätten sind die o. g. Abstandsregelungen zu beachten. Das gilt auch für Bauchläden!

Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder zulässig, wenn Hygienemaßnahmen getroffen werden, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern: 1,5m Mindestabstand zwischen Kund*innen, die dienstleistende Person muss MNB tragen, nach jedem Kunden Händedesinfektion, bei unmittelbarem Körperkontakt zur Kundin oder zum Kunden Dokumentation von Familiennamen, Vornamen, vollständige Anschrift und Telefonnummer, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens dokumentieren, 3 Wochen aufbewahren, spätestens nach 1 Monat Daten löschen. Gilt z. B. für Tattoo- und Piercingstudios, Frisöre, Maniküre- und Pedikürestudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios oder Massagepraxen etc.
Angeln ist unter Wahrung der Abstandspflichten wieder in allen Angelteichen erlaubt.
Zusammenkünfte in Kirchen, Friedhofskapellen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Zusammenkünfte in Gemeindezentren und gemeindlichen Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder gestattet.
Restaurationsbetriebe, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse, Cafés, allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen, und Kantinen dürfen betrieben werden.

Ein Angebot in Buffetform ist nicht zulässig.
Folgende Voraussetzungen sind vom Betreiber jeweils zu schaffen (§ 6 der Nds. VO):
1. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie Hygienemaßnahmen
2. mindestens 2 Meter Abstand zwischen den Tischen

3. nur die Hälfte der zugelassenen Plätze gleichzeitig belegen, (ab 25.05. gestrichen!)
4. Abstand zwischen den Gästen jederzeit von mind. 1,5m sicherstellen (ausgenommen gleicher oder ein weiterer Hausstand),
5. Da dies außerhalb der Tische nicht einzuhalten ist, ist auch für alle sich im Betrieb bewegenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu fordern.
6. Die jeweils dienstleistende Person muss während der Arbeit eine MNB tragen. Der regelmäßige Wechsel der MNB, jede zwei Stunden, wird dringend empfohlen.
7. Die Möglichkeit der Handdesinfektion für die Gäste muss bestehen
8. Ohne Dokumentation des Namens und der Personalien eines jeden Gastes und des Zeitpunktes des Betretens und des Verlassens darf keine Bewirtung erfolgen!
9. 3 Wochen Aufbewahrung der Dokumentation, danach Kontaktdaten löschen
Kochschulen können auch unter den genannten Voraussetzungen öffnen, wenn ihr Konzept eher dem einer Gaststätte entspricht.
Wenn der Ausschank den Bereich der Speisewirtschaft deutlich überwiegt, wie zum Beispiel in Kneipen, Bars und ähnlichen Betrieben, wie auch in Shisha-Bars, darf eine Gaststätte innerhalb eines Gebäudes nicht geöffnet werden.

Allerdings sind Biergärten und der Betrieb von Freiflächen draußen auch vor Kneipen, Bars, Imbissen mit Schwerpunkt Getränkeausschank, etc. unter o. g. Voraussetzungen (Nrn. 1. – 9.) möglich!

Innerhalb von Gebäuden müssen die von den Kunden genutzten Flächen, die neben Verkehrswegen liegen, so verkleinert werden, dass der 1,5m-Abstand von allen Kundenplätzen zu den Passanten eingehalten wird. Bei den Freiflächen draußen vor Kneipen und Shisha-Bars darf dies laut Auskunft der Region Hannover vom 15.5.2020 großzügiger gesehen werden (Einzelfallprüfung).

Bei gastronomischen Betrieben, die über eine angemessen ausgestattete Küche verfügen, ist davon auszugehen, dass die Speisewirtschaft einen wichtigen Teil des Geschäftsmodells darstellt und sie dürfen insoweit auch unter den oben genannten Voraussetzungen (Nrn. 1. – 9.) öffnen. Dabei reicht es nicht aus, dass eine Küche besteht, sondern sie muss auch zur Zubereitung von Speisen ausgestattet sein und genutzt werden (auf der Speisekarte angebotene Gerichte müssen dort zubereitet werden, Mikrowelle unzureichend, Salzstangen, verpackte Snacks unzureichend).

Eine Änderung der Betriebskonzepte ist möglich (ggf. Baugenehmigung und Gewerbeanmeldung erforderlich).

Die Region H. empfiehlt Shisha-Bars in diesem Fall deutliche Hinweise auf das geänderte Angebot am Eingang der Betriebe anzubringen.

Die Region Hannover fragt gerade beim RKI an, ob das Rauchen der Shishas nicht komplett verboten werden müsste, da durch den Wasserdampf ggf. infektiöse Partikel einzelner infizierter Personen auch über eine deutlich größere Distanz als 1,5 m verbreitet werden kann und so auch benachbarte Gäste infizieren werden können.

Bis zu einer Rückmeldung können wir das Rauchen von Shishas in Speisegaststätten nicht untersagen (Shishas mit Shiazo-Steinen ohne Tabak sind ja auch im Nichtraucherbereich zulässig, Essen im Raucherraum ist auch zulässig!).
Für den Außer-Haus-Verkauf, sowie Lieferdienste gelten die Abstandsregelungen weiterhin.

Bäckereifilialen, Cafés: Für die Selbstbedienung zulässig sind laut Region Hannover: Portionspackungen für Zucker, Süßstoff, Milch etc. und die Rührstäbchen. Nicht zulässig in der Selbstbedienung sind Sirupflaschen, Süßstoffspender, Milchkännchen, etc. die durch verschiedene Gäste in der Selbstbedienung benutzt werden können.

Der Besuch zoologischer Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischer Gärten, Freizeitparks, Baumwipfelpfaden, Klettergärten, Spielparks, Abenteuerspielplätzen, Minigolfanlagen und ähnlicher Einrichtungen mit weitläufigen Anlagen im Freien ist zulässig, sofern ein Abstand von 1,5m gewahrt werden kann.

Gleiches gilt auch für den Besuch von Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten.

Innerhalb geschlossener Räume ist während des Aufenthalts eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Für in diesen Einrichtungen vorhandenen Verkaufsstellen und Restaurationsbetriebe gelten die zuvor genannten Abstands- und Hygie-nemaßnahmen!
Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Auch hier gilt die Abstandsregel, ausgenommen Personen des eigenen Hausstands, sowie einer Tagespflegeperson.
Dienstleistungen wie Versicherungsbüros, Reisebüros, Rechtsanwälte und Notare sowie Schneidereien sind möglich, sofern eine 1:1 Kundenbetreuung sowie die Abstandsregelungen sichergestellt sind.

Auch Sonnenstudios dürfen öffnen!

Zulässig sind wieder Bildungsangebote, die Durchführung von Prüfungen an Volkshochschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung, der Familienbildung, der Jugendbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sowie an Musikschulen unter Wahrung des Abstandsgebotes und Dokumentation der Kontaktdaten.
Fahrschulen: Der theoretische Unterricht, die Vorbereitung auf und die Durchführung der theoretischen Prüfung sowie der praktische Unterricht und die praktischen Prüfungen sind unter Beachtung des Abstands von 1,5m, wenn nicht möglich dann alle Teilnehmer*innen mit Mund-Nasen-Bedeckung, wieder zulässig.

Sport- und Spaßbäder im Freien und Fitnessstudios dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (Abstandsregeln, Reinigung und Desinfektion der Geräte, Dokumentation von Namen und Adressen in Fitnessstudios, etc.) wieder öffnen.

Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen wieder öffnen, wenn 1,5 m Mindestabstand gewahrt wird und sich nur so viele Besucher*innen in der Spielhalle aufhalten, wie erlaubte Geldspielgeräte dort stehen (1 Gerät / 12 m2 und max. 12 Geldspielgeräte / Spiel-halle), Hygienemaßnahmen.

Betreiber*in oder der Betreiber muss sicherstellen, dass jede(r) Besucher*in während des gesamten Aufenthalts in der Spielhalle eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, dass keine Speisen und Getränke verzehrt werden, dass Familien- und Vorna-men, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder Besucher*in sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Spielhalle dokumentiert werden, 3 Wochen aufbewahren, spätestens einen Monat nach dem Besuch der Spielhalle sind die Daten zu löschen.

Beherbergungsstätten und ähnliche Einrichtungen, sowie Hotels dürfen nur 60 Prozent Kapazitätsauslastung haben. Ausnahme: ausschließlich Geschäftsreisende, Hygienekonzept DeHoGa beachten.

Jugendherbergen, Familienferieneinrichtungen, Campingplätze ähnliche Regelungen, keine Gruppen zulässig. Ferienwohnungen und –häuser 100% Vermietung möglich, mind. 7 Tage dieselben Gäste, mehr als 60% zulässig bei Dauercampern.

Touristische Schiffsfahrten, Kutschfahrten, Seilbahnfahrten (nur 50% Gäste / Kabine) und Stadtführungen (max. 10 Personen) alle Personen MNB, Bootsverleih, Fahrradverleih, Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln, Dokumentation Kontaktdaten.

Feiern (Trauungen, Taufen, Konfirmation, Firmung, etc.) max. 20 Personen
Verstöße gegen Anordnungen: Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 der Nds. VO zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Verbindung mit § 73 Absatz 1a Nr. 24 des IfSG dar und werden mit Bußgeldern bis 25.000 Euro geahndet.

Corona-Information 28 (24. Mai)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

aus unserem Ort habe ich nur eine Neuigkeit.

Die Stadt Seelze hat uns Ortsbürgermeistern die Geburtstagsbesuche wieder erlaubt. Natürlich, aber das ist ja auch selbstverständlich, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Und so konnte ich vorgestern einen Kirchwehrener besuchen, der seinen 90. Geburtstag beging. Das hat mich wirklich sehr gefreut.

Man hört ja von immer weiteren Lockerungen. Thüringen will da ab Montag weit vorpreschen und zum Beispiel auch die Maskenpflicht abschaffen.

Soweit sind wir in Niedersachsen noch nicht. Ich glaube, man sollte jetzt auch nichts überstürzen, auch wenn wir uns sicherlich alle nach Normalität sehnen.

Aber die Fälle in Frankfurt (mehrere Infizierte nach einem Gottesdienst) und im Kreis Leer (mehrere Infizierte nach einem Restaurantbesuch) zeigen, dass die Coronagefahr noch lange nicht gebannt ist.

Ich finde aber auch, dass die Fallzahlen weiterhin Mut machen.

Für gesamt Deutschland liegen die Neuinfektionen weiter bei unter 1.000 pro Tag.

Das sind natürlich immer noch viele Menschen und ich hoffe, dass diese Zahl schnell weiter sinkt.

Aber bei den bereits erfolgten Lockerungen ist das bemerkenswert.

Laut Angaben der Region Hannover sind in Seelze derzeit 10 Personen an Corona erkrankt, 51 sind bereits wieder genesen.

Da viele Menschen unsicher sind, wie ein Coronatest abläuft und wie das, wenn man positiv getestet wird, mit der Quarantäne ist, hat die Region Hannover einen Erklärfilm erstellt und bei Youtube eingestellt.

Hier ist der Link dazu:

 

Erklärfilm

Wer veranlasst einen Abstrich? Wie läuft eine Corona-Quarantäne ab? Und welche Aufgaben hat dabei das Gesundheitsamt der Region Hannover? Die Antworten auf diese Fragen gibt es in einem neuen Erklärfilm, den die Region Hannover heute online gestellt hat. Zu finden ist er auf dem Youtube-Kanal der Region https://www.youtube.com/watch?v=ucGrbWO8BO0, den sozialen Medien und auf hannover.de.

 

Ihnen wünsche ich einen ruhigen Sonntag.

Ihr Jens Seegers

 

 

Corona-Information 27 (20. Mai)

Wie in der Information 26 angekündigt, hat sich zwischenzeitlich der Kirchenvorstand getroffen.

Bevor es aber wieder öffentliche Gottesdienste gibt, wird es zunächst einen Gottesdienst als "Probelauf" nur mit geladenen Gästen geben.

Was der Kirchenvorstand diesbezüglich genau beschlossen hat, können Sie dem folgenden Link auf der Homepage unserer Kirchengemeinde entnehmen:

http://www.kirche-kirchwehren.de/corona.html

Dann bin ich seitens der Verwaltung der Stadt Seelze gebeten worden, noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Bürgerbüro wieder geöffnet hat, es aber zwingend erforderlich ist, sich vorab einen Termin geben zu lassen, damit es nicht im Foyer des Rathauses zu Menschenansammlungen kommt.

Termine für Besuche des Bürgerbüros können telefonisch unter 05137/828-352 oder per E-Mail an Buergerbuero@stadt-seelze.de beantragt werden. Bei Anfragen per E-Mail bittet das Bürgerbüro dringend darum, eine Telefonnummer für den Rückruf anzugeben!

 

Und weiterhin positiv ist die zahlenmäßige Entwicklung bei den Corona-Erkrankungen.

Die Zahl der im Moment bekannten Erkrankten liegt in Seelze bei 10.

Und auch wenn es immer noch jeden Tag Menschen gibt, die sich neu anstecken, nimmt die Zahl dieser Personen glücklicherweise ab.

Ich habe aber in Gesprächen in den letzten Tagen auch gemerkt, wie unterschiedlich die Menschen die Situation mit Corona und hierbei die Beschränkungen/Lockerungen bewerten.

Ein Gesprächspartner war der Meinung, dass die Beschränkungen viel zu weit gingen.

Insbesondere die katastrophalen Auswirkungen auf die Wirtschaft und auf Betriebe, und damit auch auf die dort arbeitenden Menschen, ständen in keinem Verhältnis zu den durch die Beschränkungen vielleicht Geretteten.

Wobei Zahlen hier natürlich nur spekulativ sind.

Und ein anderer sagte mir, dass die Beschränkungen richtig waren, die Lockerungen aber viel zu früh kämen. Immer noch sind viele Menschen durch das Virus bedroht, denn es ist ja noch nicht besiegt und es gibt noch keinen Impfstoff.

Dieser Mann ist überzeugt, dass es nun nicht mehr lange dauert, bis es eine zweite Welle an Neuinfektionen gibt.

Es ist wirklich eine schwierige Situation.

 

Ich persönlich bin erstmal glücklich über jede Lockerung und hoffe, dass die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft niedrig bleibt und irgendwann bei Null liegt.

 

In diesem Sinne wünschen ich Ihnen allen auch heute alles Gute

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 26 (18. Mai)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit heute gibt es weitere Lockerungen in der Corona-Zeit.

Zum ersten Mal sind beispielsweise heute früh die Drittklässler wieder zur Schule gegangen.

Auch Restaurantbesuche sind inzwischen ja wieder möglich.

So langsam kehrt tatsächlich wieder etwas Normalität ein.

Wobei es auch zu - aus meiner Sicht - kuriosen Situationen kommt.

So dürfen Restaurants wieder öffnen, Kneipen und Bars aber nicht.

Vermeintlich findige Kneipiers haben daraufhin letzte Woche ein paar Buletten in ihrer Gaststätte angeboten und meinten dann, nun sei es ein Restaurant.

Das galt aber natürlich nicht und das Bußgeld ist ziemlich hoch.

Was ich persönlich auch komisch finde, ist die Freigabe der Bolzplätze - mit der Einschränkung, dass der Mindestabstand eingehalten werden muss. Ich weiß nicht, wie man so bolzen kann. Aber dann muss es halt erst einmal reichen, den Ball nur hin und her zu schießen.

Ich denke, dass wir Ihnen in Kirchwehren bald auch wieder Gottesdienste anbieten werden.

Die sind inzwischen ja auch wieder erlaubt.

Allerdings mit hohen Auflagen bezüglich der Hygiene- und Abstandsregeln verknüpft.

Bei unserer Kirche bedeutet das unter anderem, dass nur jede zweite Bank besetzt werden darf und dann auch nur mit jeweils zwei Personen, die an den Bankenden sitzen.

Da die Empore, also die obere Etage, nicht benutzt werden darf, wird die Zahl der Gottesdienstbesucher zunächst auf 18 begrenzt sein.

Der Kirchenvorstand trifft sich morgen Abend. Dann werde ich Ihnen übermorgen sicherlich einen exakten Termin für den ersten Gottesdienst mitteilen können.

 

Ansonsten bin ich einfach nur froh, dass trotz der bisher erfolgten Lockerungen die Zahlen der Neuinfizierten nicht nach oben gegangen sind.

Zumindest nicht in Seelze und nicht in der Region Hannover.

Hoffen wir alle, dass es so bleibt, damit weiter gelockert werden kann und die bisherigen Lockerungen nicht zurück genommen werden müssen.

 

Ihnen allen wünsche ich weiterhin alles Gute und dass Sie gesund bleiben.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 25 (11. Mai)

Neue "Corona-Verordnung" seit heute in Kraft

Seit heute morgen ist die neueste Verordnung zur Corona-Bekämpfung in Kraft.

Das Wichtigste:Geschäfte unabhängig von der Größe, Restaurants, Cafés, Biergärten, Friseure, Kosmetikstudios etc. dürfen unter strengen Hygieneauflagen öffnen.

Die Stadtbibliothek Seelze ist geöffnet.

 

Das Heimatmuseum Seelze öffnet voraussichtlich ab Sonntag, 17.5. Informationen hier: http://heimatmuseum-seelze.de/

 

 

Hier der Link zur Verordnung:

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8.5.2020 (am 11.5. in Kraft getreten)

 

Wann in Kirchwehren die Gottesdienste wieder starten, kann ich noch nicht sagen.

Es sind mit den Gottesdiensten sehr hohe Auflagen verbunden und damit einhergehend haben die Kirchenvorstandsmitglieder eine große Verantwortung, was die Einhaltung dieser Regeln und Auflagen betrifft.

Der Kirchenvorstand will sich diese Woche noch per Videokonferenz dazu austauschen.

Ich denke, dass ich Ihnen nächste Woche ein Ergebnis präsentieren kann.

 

Ansonsten sind die Infektionszahlen in Seelze weiterhin gering. Hoffen wir, dass es so bleibt.

 

Ihnen allen weiterhin alles Gute

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 34 (9. Mai)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da das Geschehen und damit verbunden auch die Verbote / Erlaubnisse in diesen Corona-Zeiten sehr fließend sind (wöchentlich ändert sich etwas), hat das niedersächsische Innenministerium einen Frage- / Antwortkatalog erstellt.

Der ist gestern, 8. Mai, aktualisiert worden und ich habe ihn für Sie hier angefügt.

Bei vielen Punkten gibt es Verlinkungen, die Sie für weitere Informationen anklicken können.

Da es viele Fragen und Antworten sind, belasse ich es heute bei diesem Katalog.

 

Ihr Jens Seegers

 

Das Verordnungsgeschehen in Niedersachsen ist sehr dynamisch und deshalb vielleicht etwas unübersichtlich. Um welche Änderungen geht es aktuell?
Mit der am 6. Mai 2020 vorgestellten Verordnung werden die in der vergangenen Woche zwischen den Ländern und dem Bund geeinten Schritte und die darüber hinaus im Landeskabinett entschiedenen Lockerungen umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die private Betreuung von Kindern, die Öffnung von Spielplätzen, die Ausübung religiöser Handlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen, aber auch die Öffnung erster kultureller Angebote wie Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten. Geregelt wird auch die Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten sowie die Öffnung von Outdoor Sportanlagen. Von nun an können sich auch Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper zu touristischen Zwecken wieder in ihren Wochenend- oder Feriendomizilen aufhalten. Die aus einer weiteren Videoschalte am 6. Mai 2020 zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin stammenden Änderungen sowie die ggfs. darüber hinaus für Niedersachsen geplanten Neuregelungen (siehe Stufenplan) sollen dann spätestens am Samstag, 9. Mai 2020, unterschrieben, gedruckt und verkündet werden. Sie gelten ab Montag, 11. Mai 2020.

Warum gibt es in Niedersachsen eine „Maskenpflicht“?
Es gibt keine Maskenpflicht, wohl aber die Pflicht, in bestimmten Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die wenigsten Menschen haben Freude bei dem Gedanken, einen Teil des eigenen Gesichts verdecken zu müssen. Es gibt allerdings Situationen, in denen – gerade unter den Bedingungen zunehmender Lockerungen – wieder mehr Menschen zusammenkommen werden und der notwendige Abstand nicht immer eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in Bussen, Bahnen und Zügen, aber auch im Einzelhandel, Mund und Nase in solchen Situationen mit einfachen Mitteln abzudecken, schützt Dritte vor unseren Viren und ist deswegen sinnvoll. Entscheidend sind und bleiben dennoch: Abstand halten und eine strikte persönliche Hygiene!
» Hier finden Sie viele weitere Antworten zu Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung.

Änderungsverordnung

Wird das Kontaktverbot in Niedersachsen gelockert oder aufgehoben?
Nein. Nach wie vor gilt, dass die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Auf diese Weise konnte die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark reduziert werden. Die Einhaltung dieses Grundsatzes hat die bisher erfolgten und vorsichtig in Aussicht gestellten Lockerungen überhaupt erst möglich gemacht. Das Infektionsgeschehen erfordert auch in den nächsten Wochen noch große Wachsamkeit, Disziplin und Solidarität der Menschen in Niedersachsen. Auch über den kommenden Montag hinaus bleiben beispielsweise das grundsätzliche Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf Angehörige desselben Hausstandes oder eine weitere Person sowie die strengen Quarantäneregeln für Einreisende aus dem Ausland bestehen.

Die Kirchen, Synagogen und Moscheen sind wieder geöffnet worden – was ist beim Besuch eines Gotteshauses zu beachten?
Ministerpräsident Stephan Weil hat mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, nach der religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sind. Dies ist jetzt mit der ab dem 6. Mai 2020 geltenden neuen Rechtsverordnung umgesetzt worden. Die Religionsgemeinschaften haben sich selbst zu umfangreichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen verpflichtet, die dann auch in dem einschlägigen § 2 c der Rechtsverordnung Eingang gefunden haben. So muss sichergestellt werden, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen, insbesondere die Nutzung von Gesangbüchern, Weihwasserbecken, Sammelkörben und Messkelchen, ist nicht möglich. Außerdem sind Hygienemaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermindern. Für religiöse, die ausschließlich von Personen in geschlossenen Fahrzeugen besucht werden (vgl. Auto-Gottesdienst), gilt, dass das Fahrzeug während der Veranstaltung nicht verlassen werden darf.

Am 23.04.2020 hat der Fastenmonat Ramadan für uns begonnen – was haben wir dabei zu beachten?
Die wichtigen und geschätzten Traditionen in Zeiten von Ramadan werden unter den Aspekten des Infektionsschutzes aktuell leider nur eingeschränkt gelebt werden können. In diesem Jahr kann nicht wie gewohnt in den Moscheen gebetet werden und auch das abendliche gemeinsame Fastenbrechen muss sich möglichst auf die Familie beschränken, da nach wie vor das Gebot der Kontaktminimierung gilt. Das bedeutet, dass die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden müssen. Das Infektionsgeschehen erfordert für uns alle auch in den nächsten Wochen weiterhin große Wachsamkeit, Disziplin und Solidarität der Menschen in Niedersachsen. Dies bedeutet, dass auch während des Ramadans in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und idealerweise möglichst gleichbleibend sein soll.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren, sind jedoch unter Auflagen wieder möglich. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Religionsgemeinschaft vor Ort, welche Aktivitäten wieder ermöglicht werden.
» Hier finden Sie die Antwort auf die Frage, was im Fastenmonat Ramadan zu beachten ist - auf Türkisch, Arabisch und Farsi.

Welche Regelungen gelten denn für den Besuch zoologischer Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischer Gärten und ähnlicher Einrichtungen mit weitläufigen Anlagen im Freien?
Der Besuch solcher Einrichtungen ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung zu jeder Zeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält. Die Betreiber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlungen sowie Hygienemaßnahmen zu treffen. Dabei geht es wie immer darum, die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu vermindern.

 

Meine Mutter ist tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht. Dort hat sie wertvolle soziale Kontakte. Wann darf sie dort wieder hin?
Eine Öffnung der Tagespflegeeinrichtungen ist zunächst leider nicht vorgesehen. In Tagespflegen kommen die besonders verletzlichen Menschen jeden Tag sowohl mit anderen in der Einrichtung als auch unter Umständen mit anderen in ihrem häuslichen Umfeld zusammen. Dieser Wechsel von Kontaktpersonen ist anders als in Heimen – so dass ein Infektionsrisiko und die Gefahr eines Virentransports verhältnismäßig hoch sind. Bereits heute besteht die Möglichkeit, nach bestimmten Kriterien eine Notgruppe zu besuchen (§ 2a Abs. 3, Satz 2). Es ist geplant, diese Möglichkeit im Zuge der zukünftigen vorsichtigen Lockerungen auszuweiten. Einen Zeitpunkt hierfür können wir noch nicht nennen.

 

Welche Regeln gelten für einen Friseurbesuch?
Friseure dürfen seit Montag, 4. Mai 2020, wieder öffnen. Um diese Öffnung unter den Aspekten des Infektionsschutzes bestmöglich zu unterstützen, beachten Sie dabei bitte, dass die Friseurinnen und Friseure verpflichtet sind, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mit Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss für drei Wochen dort aufbewahrt werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Dies ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss aus den Aspekten des Infektionsschutzes und den nachvollziehbaren Wünschen der Bürgerinnen und Bürger und der Branche.

Und wenn ich meinen Namen nicht angeben oder meine Daten nicht hinterlassen will?

Dann werden Sie auf diese Dienstleistungen verzichten müssen. Sie können nur die Haare geschnitten bekommen, wenn Sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die Friseurinnen und Friseure hierauf bestehen. Wir wollen die bisherigen Fortschritte nicht aufs Spiel setzen und insofern sind die jetzigen Lockerungen mit Maßnahmen zum Infektionsschutz zu flankieren.

Was muss ich als Friseurin bzw. Friseur bei der Dokumentation der Kundendaten beachten?
Die Dokumentation der Kundendaten muss datenschutzkonform erfolgen, d. h. die Daten müssen technisch und organisatorisch vor unberechtigtem Einblick und Zugriff geschützt werden.
Insbesondere dürfen Kundinnen und Kunden nicht die Daten anderer Personen einsehen können. Eine offen zugängliche Liste, in die sich nacheinander die Kundinnen und Kunden selbst eintragen, wäre also nicht zulässig.
Außerdem dürfen die Daten nur für die vorgesehenen Zwecke des Infektionsschutzes verwendet werden. Daher dürfen diese Daten z. B. nicht zum Aufbau bzw. Vervollständigung einer Kundendatei oder zu Werbezwecken genutzt werden!

Da die Daten für die Zwecke des Infektionsschutzes nur drei Wochen aufbewahrt werden dürfen, sind diese nach drei Wochen auch unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.
Hier finden Sie einen Mustervordruck für die Dokumentation.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege hat sich in Absprache mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks auf arbeitsschutzrechtliche Vorgaben geeinigt. Diese Vorgaben sind für die Friseurbetriebe arbeitsschutzrechtlich verpflichtend und werden durch die Gewerbeaufsichtsämter kontrolliert.
Auf der Internetseite der BGW sind dies Arbeitsschutzstandards abrufbar.

Gibt es eine Beschränkung der Dienstleistungen im Friseursalon, weil dort teilweise auch kosmetische Dienstleistungen erbracht werden (z.B. Augenbrauen-, Wimpernfärben)?
Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege sind derzeit noch unzulässig. Dies ergibt sich jedoch nicht aus der Rechtsverordnung, sondern aus den vorgenannten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW).

Fallen sogenannte Barber-Shops (also spezialisiert auf Bartpflege) unter die Friseur-Öffnung?
Sofern ein Barber-Shop als Friseurhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen ist, dürfen dort zumindest weiterhin Haare geschnitten werden. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie das Rasieren und die Bartpflege sind nach den vorgenannten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der BGW derzeit nicht erlaubt.

Muss ich als Kundin bzw. als Kunde eine Mund-Nasen-Bedeckung im Friseursalon tragen?
Auch Kundinnen und Kunden müssen während des Friseurbesuchs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf diese arbeitsschutzrechtliche Vorgabe hat sich die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Absprache mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks geeinigt. Diese Vorgaben sind für die Friseurbetriebe verpflichtend und werden durch die Gewerbeaufsichtsämter kontrolliert.

Mir ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – darf ich nun nicht zum Friseur?
Doch, Sie dürfen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt in diesen Fällen, dass der Friseur oder die Friseurin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz trägt, der den Standard N95 erfüllt (anpassbar an die Gesichtsform) oder bei entsprechender Verfügbarkeit auch das Tragen einer FFP2-Maske (ohne Auslassventil), da die einen etwas höheren Schutz bedeuten würde.
Wichtig ist allerdings, dass Sie nur dann zu einem Friseur oder einer Friseurin gehen, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben, die auf Covid-19 hindeuten (Fieber, trockenen Husten etc.).

Dürfen mobile Friseurinnen und Friseure auch tätig werden?
Die Tätigkeit von mobilen Friseuren ist zulässig. Zu beachten ist dabei, dass in Alten- und Pflegeheimen, sowie in Krankenhäusern bislang das Besuchsverbot auch für mobile Friseure weiterhin gilt.
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft ist festgelegt, dass die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei Hausbesuchen oder mobilen Friseurleistungen für Mitarbeitende und Kundschaft gelten, wie die entsprechenden Vorgaben für die Salons. Ob deren Einhaltung im privaten Umfeld des Kunden oder der Kundin möglich ist, ist vor dem Hausbesuch zu prüfen und sicherzustellen.

Dürfen Kosmetiksalons und Fußpflege wieder öffnen?
Nach bisherigen Planungen und bei einem auch weiterhin moderaten Infektionsgeschehen sollen diese Berufsgruppen ab dem 11.05.2020 wieder tätig werden dürfen. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Auflagen gelten werden, wie bei den Friseursalons.

Welche Regeln gelten für den Einzelhandel?
Bislang sind alle Geschäfte des Einzelhandels wieder geöffnet, die kleiner als 800 qm sind. Größere Geschäfte können öffnen, müssen aber ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren. Diese Begrenzung auf 800 qm soll nach bisherigen Planungen bei einem weiterhin nur geringen Infektionsgeschehen ab dem 11. Mai 2020 entfallen. Die Menschen haben sich bislang im Einzelhandel zu einem großen Teil sehr umsichtig und vorsichtig verhalten. § 8 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus macht jedoch auch zukünftig strenge Vorgaben für den Einzelhandel: So muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden sichergestellt werden, je 10 qm Verkaufsfläche darf nur eine Person anwesend sein. Der Zutritt zu Verkaufsflächen muss gesteuert werden, Warteschlangen müssen vermieden und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, dazu gehört nach § 9 auch eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Einkaufscentern und Passagen müssen auch die Zugänge an den Haupteingängen gesteuert werden, Ansammlungen auf den Verkehrsflächen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, sind zu verhindern, Speisen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.

Welche Regeln gelten auf dem Wochenmarkt?
Auch auf dem Wochenmarkt gilt eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Außerdem müssen die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Wie ist das mit Selbst-Erntefeldern in dieser Zeit?
Das Betreten der Felder, zum Beispiel Erdbeerfelder zum Selbstpflücken, ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen erlaubt. Wie auch beim Einkaufen im Supermarkt sollten aber möglichst nur Einzelpersonen (nicht ganze Familien) auf die Felder gehen.

Bei uns gibt es einen gewerblichen Angelteich. Darf ich da wieder angeln?
Ja. Das Angeln in gewerblich betriebenen Angelteichen ist seit dem 6. Mai 2020 wieder erlaubt. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Kann ich mir ein neues Auto kaufen?
Der Handel von Kraftfahrzeugen ist nach § 3 Nr. 7 Buchst. s der „Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus“ vom 17. April 2020 explizit gestattet.
Nach § 8 Abs. 1 der o.a. Verordnung gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen und Ladengeschäften (und hierzu zählen auch Autohäuser), dass diese einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden sicherzustellen haben. Zudem ist sicherzustellen, dass sich nur so viele Kundinnen und Kunden in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich 10 Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesender Person gewährleistet sind. Die Betreiberinnen und Betreiber haben zudem Vorkehrungen zu treffen, die den Zutritt zu den Verkaufsflächen steuern, Warteschlangen vermeiden und Anforderungen der Hygiene gewährleisten.

Wenn ich mir ein Auto kaufen möchte, was ist hinsichtlich der Probefahrt zu beachten?
Probefahrten sind unter Einhaltung von Hygieneregeln zulässig. Am besten ist es, wenn die Probefahrt kontaktlos vorbereitet wird und der Kunde die Fahrt dann alleine absolviert ohne einen Mitarbeiter des Autohauses im Fahrzeug.

 

Darf ich auf die niedersächsischen Inseln fahren?
Das wichtigste vorweg: touristische Aufenthalte auf den Inseln sollen nach und nach wieder möglich sein. Die in § 7a der Verordnung aufgelisteten Sonderregelungen für die Inseln sind schon jetzt weiter gelockert worden. Sie dürfen schon bislang auf die Insel befördert werden, wenn Sie Ihre Lebenspartnerin, Ihren Lebenspartner, Ihre Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz auf der Insel besuchen möchten. Das gleiche gilt für Menschen, die dauerhaft auf der Insel arbeiten, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, zukünftig aber auch Zahnmediziner und Tierärztinnen und -Tierärzte. Ab dem 6. Mai 2020 nimmt die Fähre Sie auch mit, wenn Sie dort eine Zweitwohnung besitzen oder ein Dauermietverhältnis auf einem Campingplatz nachweisen können. Allen Tagestouristen ist das Betreten der Insel gestattet, wenn die jeweilige Kommune es erlaubt. (Hier finden Sie die FAQ für Reisen und Tourismus)

 

Dürfen Dauercamper wieder auf ihren Platz fahren bzw. ihren dort ggfs. bereits stehenden Wohnwagen wieder nutzen?
Ja. Die Lockerungen beginnen am 6. Mai 2020. Dauercamper und Besitzer einer Zweitwohnung dürfen dann ihren Camper bzw. ihre Wohnung wieder aufsuchen. Weitere Lockerungen im Bereich Tourismus werden nach und nach folgen. (Hier finden Sie die FAQ für Reisen und Tourismus)

Kann ich mein eigenes Ferienhaus bzw. meine eigene Ferienwohnung in Niedersachsen nutzen?
Ja. Die Lockerungen beginnen am 06.05.2020. Dauercamper und Besitzer einer Zweitwohnung dürfen dann ihren Camper bzw. ihre Wohnung wieder aufsuchen. Weitere Lockerungen im Bereich Tourismus werden nach und nach folgen. (Hier finden Sie die FAQ für Reisen und Tourismus)


Können Personen, die im Sommer einen Urlaub in Niedersachsen gebucht haben, darauf hoffen, dort auch tatsächlich hinfahren zu können?
Ja. Die bislang geplanten Lockerungen im Bereich Tourismus sehen bei weiterhin geringen Neuinfektionszahlen weitergehende Öffnungen noch vor dem Pfingstwochenende vor. (Hier finden Sie die FAQ für Reisen und Tourismus)

 

Nach welchen Kriterien können Ferienwohnungsbesitzer/Hotels/Pensionen, etc. bereits vorliegende Verträge/Reservierungen kündigen, um die vorgeschriebene Begrenzungen der Auslastung seines Betriebes umzusetzen?
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. von Art. 3 Grundgesetz müssen eingehalten werden. Um eine diskriminierungsfreie und rechtssichere Auswahl sicherzustellen, wird das Prioritätsprinzip empfohlen. Das bedeutet, dass der Vermieter denjenigen Gästen kündigt, deren Buchung nach Erreichen der zulässigen Auslastungsgrenze erfolgt ist. Alternativ oder ergänzend hierzu kann auch ein Losverfahren durchgeführt werden.

Kann der Verlust, der den Ferienwohnungsbesitzern/Hotels/Pensionen etc. durch die einzuhaltenden Wiederbelegungsfristen oder Auslastungsbeschränkungen entsteht, ausgeglichen werden?
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für Umsatzeinbußen und Verluste, die durch die Auslastungsbeschränkungen entstehen.

 

Welcher Teil der Rechtsverordnung gilt denn über den 10. Mai 2020 hinaus und warum ist das so?
In § 1 Abs. 6 ist geregelt, dass bis zum Ablauf des 31. August 2020 alle Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 und mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden verboten sind (= Großveranstaltungen). Zu den bis zum 31. August 2020 verbotenen Großveranstaltungen gehören unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. (siehe § 1 Absatz 6 und § 13 der Verordnung). Diese ausdrückliche und längerfristige Regelung ist in die Verordnung aufgenommen worden mit dem Ziel der Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Veranstalter solcher Großveranstaltungen. Verboten wird übrigens auch der Besuch von gegebenenfalls illegal stattfindenden Großveranstaltungen. Mindestens bis zum 10. Mai 2020 sind allerdings auch alle anderen öffentlichen Veranstaltungen – unabhängig von ihrer Größe – verboten!

Was sind bis Ende August verbotene Großveranstaltungen? Und was gilt für kleinere Veranstaltungen?
Alle öffentlichen Veranstaltungen (kleine wie große) sind derzeit noch verboten. Ausgenommen sind Sitzungen der kommunalen Vertretungen und Gremien sowie des Landtages und seiner Ausschüsse und Gremien (siehe dazu §1 Absatz 5 Ziffer 4). Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind unter Infektionsschutzaspekten besonders gefährlich. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieses Verbot öffentlicher Veranstaltungen auch über den 10. Mai 2020 hinaus gelten wird. Großveranstaltungen sind in jedem Fall bis zum 31. August 2020 verboten. Unter den Begriff Großveranstaltungen fallen alle Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1.000 und mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden (§ 1 Absatz 6).


Bedeutet das, dass auch Profifußballspiele nicht vor Publikum stattfinden dürfen?
Ja.

 

Was ist mit politischen Demonstrationen?
Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können von den örtlichen Behörden unter Auflagen zugelassen werden. Das wird in der Verordnung durch einen neuen Absatz 4 in § 2 geregelt. Die Veranstalterin oder der Veranstalter müssen aber den Schutz vor Infektionen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und es müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Ich habe gehört, dass Autokinos und ähnliches wieder zulässig sind, stimmt das?
Ja, der Betrieb und die Nutzung von Einrichtungen sowie die Durchführung und der Besuch von Autokinos und Autokonzerten sind seit dem 6. Mai 2020 wieder zulässig. § 1 Absatz 7 sieht aber vor, dass Nutzerinnen, Nutzer, Besucherinnen und Besucher während der gesamten Zeit in ihren geschlossenen Fahrzeugen verbleiben müssen. In begründeten Einzelfällen darf das Fahrzeug verlassen werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern der betreffenden Person zu anderen Personen außerhalb des Fahrzeugs eingehalten wird. Ein solcher begründeter Einzelfall könnte beispielsweise ein nicht aufzuschiebender Besuch einer sanitären Anlage sein. Die Betreiber bzw. Veranstalter müssen Maßnahmen zur Steuerung der Zu- und Abfahrt sowie Hygienemaßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermindern.

 

Dürfen Gaststätten und Restaurants wieder öffnen?
Gaststätten und Restaurants dürfen aller Voraussicht nach bei weiterem moderaten Infektionsgeschehen ab dem 11.05.2020 auch wieder eine Bewirtung vor Ort anbieten. Die Details zu dieser Öffnung sollen spätestens am Samstag, 9. Mai 2020 mit der nächsten Änderung der Rechtsverordnung vorgestellt werden. Erste Fragen und Antworten finden Sie auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums. Bislang dürfen Gaststätten, Restaurants und Cafés Speisen und Getränke nur außer Haus verkaufen. Natürlich können sie ihre Gäste auch mit Speisen und Getränken beliefern. Die Details finden sich in § 6 der Verordnung. Wichtig ist, dass bei einem 'Außer-Hausverkauf' ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sichergestellt werden muss. Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibt zunächst noch mindestens bis Montag, 11. Mai 2020, innerhalb eines Umkreises von 50 m zu den Restaurationsbetrieben untersagt. Aufgehoben ist jedoch die Soll-Vorschrift der bargeldlosen Bezahlung.


Gilt dieser Abstand von 50 m auch für ein in einer Eisdiele erworbenes Leckeis?
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern. ;-)

 

Wann beginnt der Schulunterricht wieder?
Das Land Niedersachsen hat seine Schulen seit dem 27. April 2020 zunächst für Abschlussklassen wieder geöffnet, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Um all dies zu ermöglichen, wurde ein neuer § 1a Absatz 1 in die Verordnung eingefügt.
Seit dem 4. Mai 2020 kehren nach und nach weitere Jahrgänge in den Präsenzunterricht zurück. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, sind die ab dem 22. April 2020 gegebenen Hausaufgaben verpflichtend. Für Fragen und Antworten zum Schulunterricht gehen Sie zu den FAQ des Kultusministeriums. (Link)


Gibt es denn für andere Kinder auch weiterhin eine Notbetreuung an Schulen?
Ja, eine Notbetreuung in kleinen Gruppen gibt es auch weiterhin an Schulen und zwar für die Schuljahrgänge 1 bis 8 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und teilweise darüber hinaus an Ganztagsschulen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen, aber die Betreuungskapazitäten werden ausgeweitet. In Zukunft gilt – so § 1a Absatz 2 der neuen Verordnung – dass Kinder in die Notbetreuung aufzunehmen sind, wenn mindestens eine oder ein Erziehungsberechtigte/r in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Weiterhin möglich ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie beispielsweise drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall. Es soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können.


Was ist mit der Notbetreuung in Krippen, Kitas und Horten?
Auch in Kitas, Krippen und Horten gibt es weiterhin eine Notbetreuung und auch hier werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet auf Familien, in denen ein Elternteil in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, oder wenn es sich um einen besonderen Härtefall handelt. die FAQ des Kultusministeriums.


Ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr regelmäßig im Einsatz – kann ich die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Kinder von ehrenamtlich Tätigen können generell dann zugelassen werden, sofern eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Dass die Berufsfeuerwehr ein solcher Berufszweig ist, steht außer Frage. Für die Freiwillige Feuerwehr hält das Kultusministerium im Einzelfall eine Zulassung ebenfalls für angezeigt – allerdings leider nur während der Zeit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, nicht während der übrigen Zeit, in der die Person einer anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Weitere Lockerungen wurden in Aussicht gestellt, bitte lesen Sie dazu die Antworten auf weitere Fragen rund um die Thema Notbetreuung des Kultusministeriums.


Ist die Betreuung von kleinen Kindern in einem Privathaushalt jetzt wieder zulässig?
Nach §1 der Rechtsverordnung gilt der Grundsatz, dass jede Person physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren muss. Davon macht der neue Abs. 2 eine wichtige Ausnahme: Die private Betreuung von höchstens fünf Kindern, die nicht zum Hausstand der betreuenden Person gehören, ist wieder zulässig. Diese Kinder dürfen jedoch insgesamt aus höchstens drei unterschiedlichen Familien stammen. Die eigenen Kinder der betreuenden Person müssen auf diese Höchstzahl von fünf Kindern angerechnet werden. Wenn ein Kind während des Betreuungszeitraums ausscheidet, kann es nicht durch ein anderes Kind ersetzt werden.

Gibt es irgendwelche Zeitvorgaben für die private Betreuung von Kindern?
Ja, die Betreuung im privaten Bereich von bis zu fünf Kindern muss auf einzelne Tagesabschnitte beschränkt werden, sie darf also nicht den ganzen Tag andauern. Und der Betreuungszeitraum darf insgesamt nicht länger als drei Monate betragen.

Was muss man sonst noch beachten bei der privaten Betreuung von Kindern?
Die betreuende Person muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr einer Corona-Infektion möglichst klein zu halten. Dabei muss insbesondere auf eine gute Hygiene und wenn irgend möglich auch auf Abstände geachtet werden. Es ist jedoch klar, dass im privaten Bereich Kinder nicht ununterbrochen 1,5 Meter Abstand einhalten werden. Umso wichtiger ist, dass sich die kleine Kindergruppe so viel wie möglich draußen aufhält oder die Räume, in denen sie spielt, zumindest gut belüftet sind. Man sollte die Kinder auch immer wieder daran erinnern, dass sie in die Armbeuge husten oder niesen und sich möglichst oft und gut die Hände waschen.

Sollten die privat betreuten Kinder und die Betreuungspersonen Alltagsmasken tragen

Auf Mund-Nasen-Bedeckungen sollte man insbesondere bei kleinen Kindern verzichten. Kleine Kinder können die Atmung unter der Maske meist noch nicht korrekt durchführen. Es ist auch nicht sehr wahrscheinlich, dass diese ununterbrochen richtig getragen werden und sie bergen durchaus auch Erstickungs- und Verletzungsgefahren beim Spielen.

Ich habe gehört, dass es auch Dokumentationspflichten gibt?
Ja, während des gesamten Betreuungszeitraums muss die betreuende Person die Namen, Vornamen und die Anschrift aller bei ihr betreuten Kinder in geeigneter Weise dokumentieren. Gut wäre es, wenn sie sich auch die Telefonnummern aufschreiben. Nur so können etwaige Infektionsketten nachverfolgt werden, falls bei einem Kind oder einem Elternteil das Coronavirus nachgewiesen wird. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden, da die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sie für die Nachverfolgung von Infektionsketten benötigen. Ansonsten sind all diese Informationen nach einer angemessenen Zeit von etwas über drei Wochen nach Beendigung der Betreuungssituation zu löschen.

Was passiert, wenn sich ein Kind oder sogar mehrere Kinder infizieren? Muss die betreuende Person dann haften?
Nein, eine besondere Haftung besteht nicht. Allen Eltern, die ihr Kind in eine solche private Betreuungsgruppe geben, muss aber bewusst sein, dass damit auch ein gewisses Infektionsrisiko verbunden ist.

Spielplätze werden wieder geöffnet, ist das nicht gefährlich?

In der Tat haben sich alle Länder gemeinsam dazu entschieden, die Spielplätze - und zwar nur die Außenspielplätze - wieder zu öffnen. An der frischen Luft verbreiten sich Corona-Viren deutlich schlechter als in geschlossenen Räumen. Deshalb ist die Gefahr einer Ansteckung draußen geringer als drinnen. Für Körper und Seele von Kindern ist es ganz wichtig, dass sie endlich auch wieder mit anderen Kindern spielen und sich gemeinsam bewegen dürfen. Dieser Aspekt war ausschlaggebend für die Öffnung der Spielplätze. Besonders im städtischen Raum gibt es nicht viele Orte, an denen Kinder sich ungefährdet draußen bewegen können.

Wie wird denn sichergestellt, dass es auf Spielplätzen nicht zu Ansteckungen mit dem Corona-Virus kommt?
Das kann nicht sichergestellt werden, alle Beteiligten können aber versuchen, die Gefahr möglichst klein zu halten. Deshalb regelt die neue Verordnung in § 2f, dass der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes durch Kinder bis zwölf Jahren nur unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig ist. Diese Person soll dann darauf achten, dass die Kinder während des Spielens auf dem Spielplatz möglichst jederzeit einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Kindern oder zu anderen Erwachsenen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, einhalten. Älteren Kindern traut man es zu, selbst auf den nötigen Abstand zu achten. Und natürlich müssen auch die Erwachsenen, die am Rande des Spielplatzes stehen und sitzen, untereinander und zu anderen Kindern diesen Mindestabstand einhalten. Hier ist die Vorbildfunktion absolut wichtig.

Warum wird nicht auch auf Spielplätzen dokumentiert, wer sich wann dort aufhält?

Anders als bei einer privaten Betreuung von Kindern zu Hause wäre eine solche Dokumentation nicht wirklich durchführbar. Dafür kommen an einem Tag viel zu viele unterschiedliche Kinder auf einen solchen Spielplatz.

 

Darf ich endlich wieder in den Zoo gehen und was muss ich dabei beachten?
In der Tat dürfen ab dem morgigen Tag Zoos, Freizeit- und Tierparks wieder öffnen. Die Betreiber müssen darauf achten, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in den Zoo oder in den Park bewegen. Mindestabstände sind immer und überall einzuhalten. Dafür sollte, wenn irgend möglich, der Einlass reglementiert werden. Idealerweise würden Karten nur im Vorverkauf verkauft werden. Es muss kritisch geprüft werden, ob zunächst auf besondere Attraktionen, wie öffentliche Elefanten- oder Raubtierfütterungen verzichtet wird. Es müssen in hinreichender Zahl sanitäre Anlagen offenstehen und mit genügend Seife und gegebenenfalls auch Desinfektionsmitteln ausgestattet sein.


Welche kulturellen Einrichtungen sind ab dem 6. Mai 2020 wieder geöffnet?
Geöffnet werden können ab dem 6. Mai 2020 alle Museen und Ausstellungen, egal ob in geschlossenen Räumen oder draußen. Dazu gehören dann auch Freilichtmuseen und Gedenkstätten aller Art. Wichtig ist, dass bei dem Besuch von Ausstellungen, Indoor-Museen und Gedenkstätten zu jedem Zeitpunkt der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Außerdem ist auf absolute Hygiene zu achten, die Besucherinnen und Besucher werden angehalten, sich die Hände zu waschen und die Nies- und Hust-Etikette einzuhalten. Die Betreiber der Einrichtung sind verpflichtet, Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen vorzusehen. Es dürfen sich immer nur so viele Besucherinnen und Besucher in den Räumen der Einrichtung aufhalten, dass durchschnittlich 10 Quadratmeter Verkehrsfläche je anwesende Person gewährleistet sind.

Warum bleiben Theater, Opern und Konzerthäuser und auch Kinos erst noch geschlossen?
Die vollständige Öffnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern, aber auch von Kinos, ist derzeit leider noch nicht möglich. Denn wo sich viele Menschen auf engem Raum zusammenfinden, ist die Gefahr einer Übertragung von Mensch zu Mensch nicht zu unterschätzen. Zurzeit plant das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur daher, Theatern zukünftig die Möglichkeit eines experimentellen Spielbetriebs mit wenigen Schauspielern auf großen Bühnen oder auch Aufführungen unter freiem Himmel zu ermöglichen. Selbstverständlich unter strengen Hygieneregeln. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden, wann weitere Lockerungen möglich sein werden.

Was ist mit Fahrschulunterricht? Ist der auch wieder erlaubt?
Der praktische Fahrunterricht in einer Fahrschule gehört zu den nach § 7 Absatz 2 der Verordnung untersagten „nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann“.

Zulässig sind jedoch der theoretische Unterricht, die Vorbereitung auf und die Durchführung der theoretischen Prüfung sowie der praktische Unterricht mit voraus- oder hinterherfahrenden motorisierten Zweirädern (also Motorrädern). Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass jede Person beim Betreten und Verlassen des Betriebs oder der Einrichtung sowie beim Aufenthalt dort einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält. Die Fahrschulbetreiber müssen alle zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr notwendigen Hygienemaßnahmen treffen. Ach ja, und es muss Möglichkeiten der Desinfektion geben.

Wichtig ist noch, dass Namen, Vornamen und Kontaktdaten aller am Unterricht sowie an der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen teilnehmenden Personen dokumentiert werden. Die Dokumentation ist drei Wochen nach Abschluss des Unterrichts, der Vorbereitung oder der Prüfung aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Stimmt es, dass Besuche in Alten- und Pflegeheimen wieder erlaubt sind?
Leider nein, grundsätzlich bleiben Besuche von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen untersagt. Sie können zukünftig aber von den Gesundheitsämtern vor Ort unter Auflagen zugelassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die „Leitung der Einrichtung auf der Grundlage eines Hygienekonzepts nachweist, dass ein geschützter Kontakt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sichergestellt ist.“ Das ergibt sich aus § 2a der Verordnung.


Darf ich mit dem Bus oder der Bahn fahren?

Ja, allerdings gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung. Damit ist ausdrücklich auch das Tragen eines Schals oder eines Tuchs gemeint, sofern Mund und Nase vollständig bedeckt werden. Auch die Abstandsregelungen müssen beachtet werden, wo immer das möglich ist. Gleichwohl gilt auch hier besondere Achtsamkeit und das Gebot der Kontaktreduzierung und Einhaltung der hygienischen Standards.

Muss ich mich immer in Quarantäne begeben, wenn ich meine Partnerin/meinen Partner in einem anderen Land, zum Beispiel den Niederlanden, besucht habe?
Nein. Wer sich nicht länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat und keine Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweist, muss nicht in Quarantäne. Für Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, kann die zuständige Behörde (das Gesundheitsamt) zur Vermeidung von besonderen Härten eine Befreiung von der Quarantänepflicht erteilen. Aus Sicht des Landes würde es dabei durchaus eine besondere Härte darstellen, seine Partnerin/seinen Partner nicht mehr sehen zu dürfen, nur weil er oder sie in einem anderen Land lebt. Das gleiche gilt auch umgekehrt für Menschen in Niedersachsen, die Besuch von ihrer Partnerin/ihrem Partner aus einem anderen Land bekommen. Die Landesregierung geht davon aus, dass in solchen Fällen Befreiungen erteilt werden.

Wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung – dürfen noch Besichtigungen durchgeführt werden?
Ein klares Jein! Mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen ist die Besichtigung einer noch bewohnten Wohnung an sich nicht zulässig. Wenn ein Wohnungswechsel jedoch unbedingt notwendig ist und nur einer der bisherigen Bewohner oder ein Makler bei der Besichtigung anwesend ist, nur eine Person oder ein Paar die Wohnung besichtigt und dabei der notwendige Mindestabstand eingehalten wird, ist eine Besichtigung zulässig. Leerstehender Wohnraum darf natürlich besichtigt werden, auch dies aber bitte nur einzeln oder als Paar und nicht wie oftmals praktiziert in Gruppenbesichtigungen.

Dürfen sich Paare gegenseitig besuchen?
Selbstverständlich dürfen sie das! Ehe- und Lebenspartnern war und ist es nicht verboten, sich zu besuchen, auch wenn sie keinen gemeinsamen Haushalt teilen. Dasselbe gilt für alle anderen partnerschaftlichen Verbindungen, die aus zwei Personen bestehen.


Kann ich Menschen besuchen, die nicht alleine klarkommen?
In jedem Fall gestattet ist die Betreuung älterer oder kranker oder aus sonstigen Gründen hilfsbedürftiger Personen sowie Minderjähriger. Diese Besuche erfolgen oft auch zur Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind. Natürlich gilt es dabei, den Mindestabstand einzuhalten. Idealerweise sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung benutzt werden.


Sind sonstige Besuche zulässig?
Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Die denkbaren Konstellationen sind dabei sehr unterschiedlich: Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin, wieder andere mit dem Ehepaar aus der Nachbarschaft. Eine abschließende Aufzählung ist insofern gar nicht möglich. Das Grundprinzip der Kontaktminimierung bleibt gleichwohl: Der Kreis, der sich treffenden Menschen soll möglichst klein und idealerweise gleichbleibend sein.


Sind Feiern erlaubt?

Alle physischen Kontakte sollen wie bisher auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Partys jeglicher Art sind daher leider weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen: Sie können im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liegt in beiden Fällen bislang bei zehn teilnehmenden Personen.


Weshalb die Grenze von zehn Personen bei Beerdigungen?

Das Vorgehen der evangelischen Landeskirche hat sich bewährt. Zu Beerdigungen kommen häufig ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftig sind. Aus diesem Grund muss die Anzahl der Teilnehmenden leider streng limitiert werden. Priester und Sargträger zählen nicht zu der Obergrenze von zehn Personen dazu.


Was passiert, wenn ich gegen die Verordnung verstoße?
Verstöße gegen die Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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Darf ich einen im Sterben liegenden Menschen, dem ich nahestehe, begleiten?
Ja, Abschied nehmen ist wichtig und natürlich zulässig. Die Begleitung Sterbender ist sowohl zuhause als auch in Einrichtungen möglich. In Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern muss sie jedoch im Rahmen und in Absprache mit den dort Verantwortlichen erfolgen.


Dürfen Osteopathinnen und Osteopathen praktizieren?

Für sie gilt dasselbe wie für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten: Diese Dienstleistungen sind ab dem 6. Mai 2020 wieder zulässig. Dabei sind die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen einzuhalten.


In der nächsten Woche wird meine Küche geliefert – muss ich den Aufbau jetzt absagen?

Das brauchen Sie nicht. Sofern Ihr Dienstleister den Termin wahrnimmt, können Sie sich auf die neue Küche freuen. Die Lieferung und der Aufbau von Waren sind weiterhin zulässig.


Wir haben noch Farbe im Keller und würden gerne renovieren – wer darf mir helfen?

Natürlich können Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen oder auf die fleißigen Hände in Ihrem gemeinsamen Haushalt setzen. Fachkundige Helfer und Helferinnen im Freundeskreis sollten Sie allerdings möglichst vermeiden.


Ich bin Single und in einem Onlineportal aktiv – darf ich mich für Datings treffen?
Von persönlichen Treffen sollten Sie in Zeiten von Kontaktbeschränkungen möglichst Abstand nehmen. Unbenommen bleiben Ihnen aber alle weiteren Kommunikationsmöglichkeiten, um etwaige romantische Bande zu knüpfen. Eine sympathische Mail oder sogar ein handgeschriebener Brief ersetzen zwar kein persönliches Treffen, sind aber mitunter nicht weniger aufschlussreich.


Wie verhält es sich mit der Soforthilfe vom Bund für kleine Unternehmen – wer bekommt die genau?

Die Soforthilfe ist für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirtinnen und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeit) vorgesehen, soweit sie wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren wird über die NBank abgewickelt.
»Mehr Infos finden Sie bei den FAQ Wirtschaft.


Was bedeutet eigentlich Kurzarbeit und muss ich etwas dafür tun?
Sie persönlich, als einzelne Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, müssen dafür nichts tun. Zur Vermeidung von Kündigungen, etwa wegen der schlechten oder nicht mehr vorhandenen Auftragslage, kann Ihr Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen. Das Geld entspricht dann ungefähr dem derzeitigen Arbeitslosengeld und wird dann von Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Sie müssen also nichts als Einzelperson veranlassen.
» Mehr Infos finden Sie bei den FAQ Wirtschaft.


Viele meiner Familienmitglieder (Geschwister, Neffen und Nichten) wohnen im Nachbarort – dürfen wir uns beim Spaziergang treffen?
Leider nein! Soweit in den kontaktreduzierenden Maßnahmen vom Aufenthalt von Familien in der Öffentlichkeit gesprochen wird, dann bezieht sich das auf die Familienangehörigen in einem gemeinsamen Hausstand. Ansonsten gilt auch hier weiterhin die Regel, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen zu unterlassen sind.


Wir haben in zwei Wochen unseren Hochzeitstermin...

Der „schönste Tag im Leben“ ist zulässig, muss aber etwas bescheidener ausfallen als vielleicht geplant! Die ganz große Feier müssen Sie leider verschieben, zulässig ist gleichwohl die Teilnahme an Hochzeitsfeiern im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens insgesamt zehn Personen umfasst.


Unser Motorrad-Club plant am Sonntag seine erste gemeinsame Tour – mit Abstand ist das doch möglich?

Das Motorrad darf selbstverständlich aus der Garage geholt werden. Und wenn der Club aus lediglich zwei Mitgliedern besteht, dürfen Sie auch gerne gemeinsam fahren. Ansonsten gilt auch hier die Zwei-Personen-Regel, das heißt, Gruppenausfahrten sind derzeit nicht möglich, erst recht keine gemeinsamen Pausen in größerer Gruppe.


Wir wollen unseren älteren Nachbarn helfen und wissen nicht, ob wir das wegen des Risikos machen dürfen?

Unbedingt dürfen Sie das! Es gibt viele Menschen, die sich in dieser Zeit über Unterstützung freuen, wenn nicht sogar darauf angewiesen sind. Sprechen Sie Ihre Nachbarn daher ruhig an – beachten Sie dabei aber bitte zwingend den Mindestabstand von 1,5 Metern. Sie können auch gerne Ihre Telefonnummer in den Briefkasten oder an die Tür stecken. Es gibt viele Wege, um in Kontakt zu treten und zu helfen! Und bei einem Kontakt (zum Beispiel: Einkauf vorbeibringen) schützen Sie Ihre Nachbarn am besten, wenn Sie dabei eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.


Was passiert, wenn ich mich nicht an die Zwei-Personen-Regel halte?

Bitte beachten: Die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wird sehr konsequent durchgesetzt – wenn nötig mit Zwangsmitteln. Ein Verstoß gegen die Zwei-Personen-Regel kann mit einem Bußgeld von 200 bis 400 Euro geahndet werden.
» zum Bußgeldkatalog


Ich bin soloselbstständig und habe keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt – wer hilft mir nun?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an das örtliche Jobcenter. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Informationen der Bundesagentur für Arbeit


Ich verliere bald meinen Arbeitsplatz – was muss ich tun?

Melden Sie sich umgehend telefonisch oder online arbeitsuchend. Die Arbeitsagentur unterstützt Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung und errechnet, ob Sie Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Hierzu gibt es nachstehende Rufnummer: 0800 4555500. Oder Sie wählen gleich direkt die Nummer des örtlichen Jobcenters: Übersicht bei der Bundesagentur für Arbeit



Darf sich mein Kind in der Wohnung des getrenntlebenden Elternteils aufhalten?

Ja, Elternteile dürfen ihre Kinder auf jeden Fall besuchen (und natürlich auch umgekehrt). Angesichts der Bedeutung von Umgangskontakten für die Eltern-Kind-Beziehung gehören diese Kontakte grundsätzlich zu dem „absolut nötigen Kontaktminimum“.

Dürfen Elternteile, die von ihren Kindern getrennt leben oder nicht dauerhaft zusammen leben, ihre Kinder weiterhin besuchen oder treffen?
Ja, Elternteile dürfen ihre Kinder weiterhin besuchen (und umgekehrt). Allerdings sollten auch hier weitere soziale Kontakte mit Dritten vermieden werden. Außerdem sollte die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung beachtet werden.


Wir wollen unsere direkten Nachbarn (ca. 5 Personen) zum Angrillen einladen und uns über gegenseitige Unterstützung bei Corona austauschen – dürfen wir das?

Angrillen können Sie gerne – aber bitte möglichst ohne Nachbarn! Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Tauschen Sie sich über die Hecke aus (1,5 Meter Abstand), telefonieren Sie oder verabreden Sie sich vielleicht mal über Skype, Facetime o.ä. Es gibt viele kreative Möglichkeiten, sich auszutauschen.


Bei uns steht zum Monatswechsel ein Umzug an – wie viele Personen dürfen mir helfen?
Umzüge sollten, wenn möglich, mit einer professionellen Umzugsfirma unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Mitarbeitern durchgeführt werden. Bei einem unbedingt notwendigen Umzug, der nicht mit einem Unternehmen stattfinden kann, sollte vor allem auf die Mitglieder des gemeinsamen Hausstands gesetzt werden, da höchsten eine externe Privatperson mithelfen darf. Auch dann ist bei allen Verrichtungen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Ich muss täglich mein Pferd versorgen und bewegen – darf ich noch zum Stall fahren?

Selbstverständlich. Die Versorgung, Betreuung und Ausführung von Tieren ist nicht eingeschränkt. Im Stall gilt aber gleichermaßen das Abstandgebot von 1,5 Metern zu anderen Menschen (natürlich nicht zum Tier).


Darf ich mich wenigstens wieder mit meinen engsten zwei Freundinnen/Freunden draußen treffen?
Nein! Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind weiter zu unterlassen und werden ggf. durch die Ordnungskräfte unterbunden. Sie dürfen sich aber mit einer/einem engen Freundin/Freund draußen treffen.


Meine Lebensgefährtin/Mein Lebensgefährte wohnt in einer anderen Stadt – dürfen wir uns noch sehen?

Ja. Der Besuch bei Lebenspartnerinnen/Lebenspartner ist wie bisher möglich.


Dürfen wir mit unseren kleinen Kindern die Großeltern besuchen?

Sie dürften, aber – so schwer es auch fällt – wir raten eher von einem Besuch ab. Der Schutz von älteren Menschen hat oberste Priorität. Halten Sie bitte dennoch Kontakt, telefonieren Sie oder tauschen sich mal über Sykpe, Facetime o.ä. aus. Es gibt viele kreative Möglichkeiten, um in Kontakt zu bleiben.


Wir sind zu viert in einer Fahrgemeinschaft organsiert – gilt hier auch die Kontaktbeschränkung?

Die geltenden Regelungen sehen keine Beschränkung auf eine Besetzung mit maximal 2 Personen pro PKW vor. Soweit möglich, ist aber ein Abstand von 1,5 m zum Fahrzeugführer sowie zwischen den beförderten Personen untereinander einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um in einer Wohnung zusammenlebende Personen. Ist dies nicht möglich, ist zumindest der entsprechend der Fahrzeuggröße jeweils größtmögliche Abstand einzuhalten.

Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen privaten Fahrgemeinschaften zur Arbeit und privaten Fahrgemeinschaften zu einem privaten Zweck.

 

Darf ich noch mit meinem Hund Gassi gehen?
Unbedingt, aber beim zufälligen Zusammentreffen mit anderen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern unbedingt Abstand halten.

 

Dürfen wir als Familie, wir haben drei Kinder, noch gemeinsam rausgehen?
Ja und zwar sogar ohne den sonst vorgeschriebenen Abstand untereinander! Aber draußen bitte Abstand (1,5 Meter) zu allen anderen Personen halten.

Dürfen wir als Wohngemeinschaft, wir sind zu fünft, gemeinsam rausgehen?
Ja, in diesem Fall sollten Sie aber Ihre Personalausweise dabei haben, da eine Gruppe von vermutlich Gleichaltrigen sicher durch die Ordnungskräfte kontrolliert wird. Und natürlich gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb Ihrer WG.


Die vielen Informationen zu Corona überfordern mich und ich weiß nicht, worauf ich achten muss, ob ich zur Risikogruppen gehöre oder eine Maske tragen muss?

Die zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung erreichen Sie unter 0511 120-6000 von Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 20 Uhr. Eine Übersicht mit weiteren wichtigen Telefonnummern und Unterstützungsangeboten finden Sie hier: Die wichtigsten Hotlines und Hilfsangebote zur Corona-Krise


Meinen Urlaub in Niedersachsen habe ich bereits bezahlt – wer bezahlt mir jetzt die Kosten aufgrund dieser Maßnahmen?
Dies ist von vielen Faktoren abhängig und kommt auf den Einzelfall an. Sie finden eine Übersicht zu gesetzlichen Regelungen hier.


Bekomme ich persönlich eine Entschädigung, weil mein Betrieb jetzt schließt oder ich in Kurzarbeit muss oder mein Hotel das Zimmer storniert?

Nein, eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (§56) erhält nur, wer aufgrund einer behördlichen Anordnung durch das regionale Gesundheitsamt in Quarantäne genommen wird. Die aktuellen Anordnungen etwa zur Unterrichtsuntersagung, Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Beschränkungen des Betriebs von Gaststätten oder im Hotelbetrieb etc. sind nach § 28 IfSG ergangen. Hierfür ist nach dem Infektionsschutzgesetzt keine Entschädigung vorgesehen.


Wie ist das mit Handwerkern? Kann ich noch Aufträge vergeben oder entsprechende Dienstleistungen abrufen?

Ja, Handwerker und andere Dienstleister unterliegen keinen Beschränkungen. Zu beachten sind gleichwohl die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.


Wie verhält es sich beim Besuch von Freunden oder Familienmitglieder im Krankenhaus?

Grundsätzlich besteht ein Besuchsverbot in Krankenhäusern, Kliniken wie auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Ausgenommen sind hiervon Besuche:
- von werdenden Vätern,
- von Vätern neugeborener Kinder,
- von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen
- und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten.

 

 

Corona-Information 33 (6. Mai)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

seit heute Früh gibt es weitere Lockerungen bzw. Öffnungen.

Hier zunächst für Sie zum Nachlesen die ab heutige gültigen Änderungen zur "Corona-Verordnung".

Wenn Sie auf den folgenden Text klicken, können Sie die entsprechende Datei öffnen.

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 5.5.2020 (tritt am Mittwoch, 6.5.2020 in Kraft)

 

Ganz wichtig für Kirchwehren:

Der öffentliche Spielplatz ist wieder frei gegeben.

Aber: Nicht auflagenfrei. Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

Das bedeutet, dass zwischen einzelnen Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden muss. Auch zwischen den Kindern - es sei denn, sie kommen aus der selben Familie.

Die Benutzung ist nur für Kinder bis 12 Jahren frei gegeben. Und als Begleitung ist jeweils    n u r  e i n e  erwachsene Person erlaubt.

Damit soll verhindert werden, dass zu viele Erwachsene auf den Spielplätzen sind.

Und es bedeutet auch, dass nicht zu viele Kinder darauf sein dürfen, da der Mindestabstand sonst eben nicht mehr eingehalten werden kann.

Die Eltern sind verantwortlich, dass die Regeln beachtet werden. Der Ordnungsdienst der Stadt Seelze wird stichpunktartig Kontrollen durchführen; Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bestraft.

 

Dann hat ab heute auch der Zoo Hannover wieder geöffnet. Natürlich auch nur eingeschränkt und man muss sich vorher anmelden und zusätzlich zur Eintrittskarte ein "Zeitticket" buchen.

Das sollte seit gestern möglich sein. Aber gestern Nachmittag waren die Server des Zoos so überlastet, dass gar nichts mehr ging.

Muss sich halt alles erst einspielen.

 

Größere Veranstaltungen bleiben bis Ende August untersagt.

Dazu zählen auch Feuerwehrfeste, Jahrmärkte u.s.w.

Wie bekannt, fällt daher ja auch unser für diesen Monat geplantes Feuerwehrfest aus.

Ob die für den 12. September geplante Seniorenfahrt stattfindet, kann ich heute noch nicht sagen.

Normalerweise steht zu dieser Zeit schon die komplette Planung.

Aber da ich nicht weiß, wie die Lage im September ist, konnte ich bisher nichts buchen.

Es kann passieren, dass ich dann kurzfristig nichts mehr bekomme.

Die Senioren werde ich rechtzeitig über den Stand informieren.

 

Auch die Kirchen dürfen ab morgen wieder Gottesdienste anbieten.

Hier sind die Auflagen aber ebenfalls sehr streng.

Die Anzahl der Besucher ist begrenzt, die Abstände müssen eingehalten werden, Masken müssen getragen werden, es wird nicht zusammen gesungen, ...

Da Pastor Kondschak diese Woche unterwegs ist, kann ich mich mit ihm und dem Kirchenvorstand erst nächste Woche absprechen, wie das in Kirchwehren umgesetzt werden soll.

Sobald ich weiß, wann und wie es bei uns mit Gottesdiensten wieder losgeht, teile ich es Ihnen hier mit.

 

Zum Schluss: Im Bereich Seelze gelten derzeit 18 Personen als an Corona erkrankt. 32 Personen sind genesen. Die Gesamtzahl der Infizierten liegt als bei 50. Insgesamt glücklicherweise eine geringe Anzahl. Bezogen auf die Einwohnerzahl von 36.000 in gesamt Seelze liegt der Anteil der 50 Infizierten bei etwa 0,14 %.

Ich bin aber sicher, dass er weitaus höher wäre, wenn es die ganzen Einschränkungen nicht gegeben hätte.

Daher wirklich wichtig: Halten Sie sich weiterhin an die geltenden Regeln.

 

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 32 (4. Mai)

(Langsame) Rückkehr zur Normalität

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute sind weitere Lockerungen in Kraft getreten.

Unter anderem gehen die Viertklässler nun wieder zur Schule, und die Friseure durften ihre Geschäfte wieder öffnen.

Natürlich alles unter "Corona-Bedingungen". Also mit Abstand und unter Einhaltung der Hygieneregeln.

Bis alles wieder so ist, wie es früher war, wird es noch lange dauern. Und es wird wohl nicht alles wieder so werden.

Ich persönlich freue mich sehr darauf, dass der Zoo in Hannover bald wieder öffnet.

Und ich bin heute von einer Mutter gefragt worden, wann denn der Spielplatz in Kirchwehren wieder frei gegeben wird.

Ich warte da auch jeden Tag drauf, aber bisher hält die Stadt Seelze die Spielplätze noch geschlossen. Ich denke aber, dass es in den nächsten Tagen so weit sein wird. Wobei dann aber auch auf den Spielplätzen Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Und es ist schwer, das zu  kontrollieren. Und vielleicht auch, diese den Kindern begreiflich zu machen.

Wir müssen mal abwarten, wie die Vorschriften nach der Öffnung dann genau sind.

 

Wenn Sie den folgenden Link anklicken, können Sie nachlesen, wie sich die niedersächsische Regierung den weiteren Umgang mit den Corona-Beschränkungen vorstellt.

Es sind viele, aber auch sehr interessante Informationen.

Hier der Link:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/neuer-alltag-mit-dem-coronavirus-188010.html

Und die nun folgenden Informationen mit Stand von heute stammen von der Homepage der Stadt Seelze:

Coronavirus: Alle Maßnahmen im Überblick / Stand 04.05. - 8:30 Uhr

Aktuelle Informationen über den Corona-Virus

(neu = rot)

Mund- und Nasenschutz

Seit Montag, 27. April, gilt in Seelze wie in ganz Niedersachsen eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in allen Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie beim Einkaufen. 

Grundsätzlich müssen daher alle Bürgerinnen und Bürger in Bus und Bahnen (einschließlich Haltestellen) sowie beim Einkaufen ihren Mund und ihre Nase bedecken. Dies gilt auch für alle Bürgerinnen und Bürger, die die wieder geöffnete Stadtbibliothek Seelze sowie nach einer erforderlichen vorherigen Terminvereinbarung das Rathaus Seelze besuchen. 

Ein einfacher Mund- und Nasenschutz ist ausreichend, zugelassen sind auch Schals, Buffs,Tücher und selbstgenähte Masken. Der vorgeschriebene Mindestabstand und die Hygieneregeln sind trotz des Tragens einer Maske einzuhalten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Menschen mit Atemwegserkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht erlauben, sind von der dieser Regelung ausgenommen.

 

Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.4.2020 (am 27.4.2020 in Kraft getreten)

Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zur Einschränkung sozialer Kontakte beschlossen: 

Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 17.04.2020

Alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen:

Allgemeinverfügungen und Verordnungen in der Region Hannover

 

Leichte Sprache

Informationen zum Corona-Virus in für alle leicht verständlicher Sprache finden Sie auch auf dieser Seite: www.niedersachsen.de/coronavirus

Kurz und knapp: Die wichtigsten Regeln auf Deutsch und Englisch 

 

Die Verfügungen enthalten eine Vielzahl von Regelungen zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Insbesondere ist

  • der Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolutes Minmium zu beschränken.
  • in der öffentlichkeit ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur für Einzelpersonen und Gruppen mit max. 2 Personen gestattet (Ausnahme: gleicher Haushalt)

Hier eine Übersicht der weiteren festgelegten Maßnahmen, welche zunächst bis zum 06.05.2020 gelten und (zum Teil konkret für Seelze) folgende Punkte  beinhalten:

Nahversorgung und Dienstleistungen

Zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sind geschlossen. Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind Verkaufsstellen und Geschäfte mit einer tatsächlich genutzten Verkaufsfläche von bis zu 800 qm.

Unabhängig der Größe der Verkaufsfläche sind u. a. zulässig:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Lebensmittel auf Wochenmärkten
  • landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
  • Getränkemärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Bau- und Gartenmärkte 
  • Blumenläden 
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • vollautomatische Autowaschanlagen
  • Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel
  • Buchläden
  • Friseuresalons unter strenger Beachtung der Hygieneregeln (Abstand, Mundschutz, Händedesinfektion). Die Bedienung der Kundinnen und Kunden muß dokumentiert werden.

Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Verkauf von Speisen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf
  • Lieferdienste

Für alle geöffneten Verkaufsstellen, gastronomischen Betriebe mit Außerhausverkauf oder sonstigen Einrichtungen mit Kundenbetrieb gelten besondere Hygieneanforderungen (u. a. ein Abstandsgebot von 1,5 Metern, Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden, Vermeidung von Warteschlangen).

Ab Samstag, 9. Mai sind alle Wertstoffhöfe in der Region Hannover wieder geöffnet
Es werden alle Arten von Abfällen und Wertstoffen werden angenommen, Die bereits bestehende Anlieferregelung, nach der nur Fahrzeuge mit geraden Kennzeichenendungen an geraden Tagen und die mit ungeraden Nummern an ungeraden Tagen anliefern dürfen, bleibt bis auf weiteres bestehen, um eine Entzerrung des Anlieferverkehrs zu ermöglichen. Ausnahme ist die Sonderöffnungszeit am Samstag, der 9. Mai, an dem alle anliefern dürfen. Bitte informieren SIe sich über die Details auf den Seiten der Abfallwirtschaft Hannover, Aha: 
www.aha-region.de/

Rathaus Seelze

  • Der Besuchsverkehr im Rathaus wird auf ein Mindestmaß reduziert. Anliegen, die nicht zwingend einen persönlichen Besuch erfordern, sind telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu klären.
  • Für zwingend erforderliche Besuche ist in allen Bereichen eine telefonische Terminvereinbarung beim jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich. (Bitte Mund- und Nasenschutz tragen!)
  • Dies gilt auch für das Bürgerbüro.
  • KFZ-Angelegenheiten (insbesondere KFZ-Zulassungen) werden ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus Seelze bearbeitet.
  • Trauungen im Trauzimmer des Rathauses sowie im Heimatmuseum sind auf maximal 10 Anwesende begrenzt.

Kitas und Schulen

Veranstaltungen, städtische Einrichtungen, Bildungs- und Freizeitangebote

  • Sämtliche Veranstaltungen bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai, sind abgesagt oder verschoben.
  • Alle städtischen Gebäude (sowohl im Eigentum als auch angemietet) sind für Veranstaltungen, Versammlungen und Feiern geschlossen.
  • Alle Sportstätten, die Kristalltherme und die Schulschwimmhalle Letter (Die Qualle) sind geschlossen.
  • Alle Spielplätze sind geschlossen.
  • Die zwei städtischen Jugendzentren sind geschlossen.
  • Die Schulbibliothek in Letter und das Heimatmuseum Seelze sind geschlossen.
  • Die Stadtbibliothek ist ab dem 27.04.2020 wieder geöffnet (Mund- und Nasenschutz erforderlich)
  • Alle Dorfgemeinschaftshäuser, das Veranstaltungszentrum Alter Krug und die Seniorentagesstätte Letter sind geschlossen..
  • Die städtischen Friedhofskapellen stehen nicht zur Verfügung. Trauerfeiern unter freiem Himmel im engsten Familienkreis sind allerdings gestattet.
  • Der Unterricht an der Musikschule Seelze wird online fortgesetzt (siehe Pressemitteilung vom 07.04.2020).
  • Alle Kurse der Volkshochschule Calenberger Land entfallen.

Städtische Gremien

  • Gremiensitzungen finden gemäß desSitzungskalenders statt. Genauere Informationen finden Sie im Ratsinfosystem.
  • Jubiläumsbesuche der Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen werden ausgesetzt.

 

Das waren nun sehr viele Informationen; ich hoffe, Sie sind jetzt alle wieder auf dem aktuellen Stand.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 31 (1. Mai)

Überraschung durch den Feuerwehr-musikzug

Dass das traditionelle Maiwecken, genauso wie unsere 1.-Mai-Feier auf dem Schulhof, dieses Jahr ausfallen muss, wollte unser Musikzug so nicht hinnehmen.

Deshalb hatten sich die Mitglieder an verschiedenen Standorten in Kirchwehren zusammen gefunden. Immer zu zweit und mit ausreichendem Abstand. Um 09.00 Uhr erklang dann überall in unserem Ort "Der Mai ist gekommen".

Auf unserem Foto sind Ulf Seegers (Tuba) und Harald Vogt (Saxophon) zu sehen.

Und dazwischen als Abstandshalter ein Zollstock.

Vielen Dank an den Feuerwehrmusikzug für diese tolle Aktion!

 

Nun noch Aktuelles aus Seelze zu Corona:

Mit Stand von vorgestern sind in Seelze (alle Ortschaften) 18 Personen erkrankt.   

31 Personen sind bereits wieder genesen; gestorben ist glücklicherweise in Seelze bisher niemand an Covid-19.

Leider haben sich derzeit aber auch zwei Bewohner eines Alten- und Pflegeheims infiziert. Wir hoffen, dass es dort keine Welle an Erkrankungen gibt und dass auch diese beiden älteren Menschen bald wieder gesund sind.

Die Notbetreuung in den Kitas und Schulen läuft in Seelze sehr gut. 

In den Kitas werden aktuell 110 und in den Schulen 84 Kinder betreut.

Ab dem 11. Mai wird das Bürgerbüro seine Öffnungszeiten deutlich ausweiten, um die liegen gebliebenen Kundenwünsche abarbeiten zu können.

Damit es aber zu keinen Staus kommt, werden Termine nur nach vorheriger telefonisch oder per Mail getroffener Absprache vergeben.

Darüberhinaus trifft die Coronakrise auch die Stadt Seelze finanziell erheblich.

Auch wenn es natürlich noch keine endgültigen Zahlen gibt, wird der Verlust an Steuereinnahmen jetzt schon auf mehrere Millionen Euro geschätzt.

Das ist für eine finanziell eh schon schlecht dastehende Kommune natürlich eine große Belastung, die letztendlich wir als Bürger auch zu spüren bekommen.

Aber das müssen wir dann auch gemeinsam durchstehen.

Aber zum Schluss noch eine gute Nachricht:

AHA hat mitgeteilt, dass ab dem 9. Mai alle Wertstoffhöfe wieder öffnen, also auch der in Lohnde.

 

So weit für heute. Ich wünsche Ihnen allen trotz Corona einen schönen 1. Mai und ein schönes Wochenende.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 30 (29. April)

Achtung, ganz aktuell:

Da es in den letzten Tagen auf Grund Überfüllung zu Schließungen bei einigen Wertstoffhöfen kam, gilt ab morgen für alle Wertstoffhöfe eine neue Regelung.

An geraden Tagen dürfen nur Fahrzeuge anliefern, deren Kennzeichen mit einer geraden Zahl endet. 

An ungeraden Tagen muss das Kennzeichen entsprechend mit einer ungeraden Zahl enden.

Beispiele: 

Am 4. Mai H-AA1234.

Am 5. Mai H-AA 4321.



Blutspende findet statt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nächsten Mittwoch, 6. April, steht in Almhorst der nächste Blutspendetermin an.

Wegen Corona war es zunächst fraglich, ob er stattfinden kann.

Die Vorsitzende des DRK Almhorst, Irina Kluge-Ebke, hat den Termin nun aber bestätigt.

Gespendet werden kann zwischen 16 und 19 Uhr in der ehemaligen Gaststätte Rautenberg. Auf die Einhaltung der Hygieneregeln wird besonders geachtet. Deshalb gibt es dieses Mal hinterher auch keinen Imbiss vor Ort. Stattdessen bekommt jeder Spender ein Lunchpaket mit nach Hause.

Ich hoffe, dass viele Ihnen spenden gehen!

Dann war ich gestern zum ersten Mal mit Maske einkaufen.

Als ich mir die im Auto aufgesetzt habe, war es schon ein komisches Gefühl.

Aber da im Geschäft jeder so eine Maske auf hatte, war es ganz schnell normal.

Ist es Ihnen auch so ergangen?

Trotzdem hoffe ich natürlich, dass wir bald wieder zur Normalität zurück kehren können.

Und wenn dann übermorgen der 1. Mai ist, werde ich wehmütig an die schönen Feiern denken, die wir in den vergangenen Jahren zusammen auf dem Schulhof verbracht haben.

 

Ihr Jens Seegers

 

Im Folgenden für Sie noch einmal die aktuell gültigen Verordnungen.

Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.4.2020 (am 27.4.2020 in Kraft getreten)

Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zur Einschränkung sozialer Kontakte beschlossen: 

Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 17.04.2020

Alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen:

 

Allgemeinverfügungen und Verordnungen in der Region Hannover

Corona-Information 29 (25. April)

Wie ich gestern von Bürgermeister Schallhorn erfahren habe, wird das Tragen von Masken ab Montag auch im Rathaus in Seelze Pflicht.

Am Eingang wird ein Sicherheitsbeauftragter stehen und darauf achten.

Wer keine eigene Maske dabei hat, bekommt eine Einmalmaske ausgehändigt.

Und dann möchte ich Sie noch auf die Seite infektionsschutz.de aufmerksam machen.

Auf dieser Seite finden Sie viele interessante Informationen, nicht nur zu Corona.

Auch Tipps zum richtigen Händewaschen, weitere Hygienetipps u.s.w.

Als Beispiel finden Sie hier im Anschluss als pdf-download ein Merkblatt zu "Mund-Nasen-Bedeckungen", also Gesichtsmasken.

Sie können oben auf den blau hinterlegten Seitennamen klicken, dann kommen Sie direkt dorthin.

 

Und außerhalb Corona:

Am Montag tritt auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Mit Änderungen (zum Beispiel Abstand zu Radfahrern) und Verschärfungen (höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Dieses habe ich für Sie auf der START- bzw. auch auf der INFO-Seite eingestellt.

 

Ihre Jens Seegers

Corona-Information 28 (24. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit Montag sind nun Lockerungen bezüglich der Einkaufsmöglichkeiten in Kraft getreten.

Ab nächsten Montag kommen weitere hinzu; die Schulen beginnen für einige Klassen wieder.

Andererseits wird mit der Maskenpflicht auch eine Verschärfung in Kraft treten.

Mein Eindruck dieser Woche ist, dass die allermeisten Menschen mit den Hygieneregeln sehr verantwortungsbewusst umgehen, und weitere Lockerungen in den nächsten Wochen daher wahrscheinlich sind. Wir müssen aber weiter so verantwortungsvoll sein.

Corona ist noch lange nicht besiegt; bis zu einem wirkungsvollen und zugelassenen Impfstoff werden noch Monate vergehen.

Hier aktuelle Zahlen (Stand heute) zu den zehn Ländern mit den meisten Infizierten:

Land                       Fälle                  davon geheilt                davon Tote

USA                        869.172           80.934                            49.963

Spanien                 219.764           92.355                            22.524

Italien                    189.973            57.576                            25.549

Deutschland            153.584            106.800                            5.577

Großbritannien   139.246            712                                  18.791

Frankreich           120.804            42.792                             21.889

Türkei                   101.790            18.491                               2.491

Iran                         88.194             66.599                               5.574

China                     83.885              77.998                              4.636                            

Russland               68.622               5.568                                  615

 

Und hier aus der Region Hannover:

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 1819 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben.

Davon sind zum heutigen Stand 922 Personen als genesen registriert. 60 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 83,1 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 837 Menschen in der Region infiziert.

Für Seelze sind bisher 45 Infizierte registriert worden, davon gelten 32 als geheilt.

 

Nun noch eine weitere kommende Lockerung:

Ab Mai werden wieder Ortsratssitzungen stattfinden.

In Kirchwehren findet die nächste Sitzung am 24. Juni statt.

Es werden aber auch hier Regeln einzuhalten sein, die ich kommende Woche mit der Stadt Seelze absprechen werde.

So wird die Besucherzahl begrenzt sein, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden (natürlich auch zwischen den Ortsratsmitgliedern) und eventuell wird auch die Maskenpflicht gelten.

 

Und zum Schluss noch eine Bitte:

Wie ja bereits geschrieben, bieten mehrere Personen an, Masken zu nähen.

Mangelware sind derzeit aber Gummibänder für die Masken.

Wenn jemand noch Gummiband zu Hause hat, welches er selbst nicht benötigt, wäre es toll, wenn er das für die Masken spenden würde.

Bitte an mich wenden.

 

So weit für heute, ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.

Ihr Jens Seegers





Corona-Information 27 (22. April)

Maskenpflicht nun auch in Niedersachsen

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

nachdem schon andere Bundesländer sowie einzelne Städte in Niedersachsen das Tragen von Masken in bestimmten Bereichen zur Pflicht gemacht hatten, zieht nun gesamt Niedersachsen nach.

Wie heute Vormittag bekannt geworden ist, wird das Tragen einer Maske ab dem 27. April im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht.

Also beim Fahren mit Bus oder Bahn sowie beim Einkaufen.

Warum gibt es diese Pflicht?

Durch die Lockerungen, die seit Anfang dieser Woche gelten, kommen wieder mehr Menschen in engeren Kontakt miteinander, als das in den Wochen zuvor der Fall war.

Damit steigt das Ansteckungsrisiko natürlich.

Und um zu vermeiden, dass die Corona-Infektionen nun wieder explosionsartig in die Höhe schnellen, muss man sich und vor allem andere schützen.

Das geht dann nur mit den Masken.

Dabei reichen aber auch selbst genähte, wie viele Menschen die ja schon tragen.

Spätestens am kommenden Montag sollte nun jeder eine solche Maske haben.

Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Und das ist richtig so.

Lassen Sie es nicht darauf ankommen; halten Sie sich an diese Pflicht!

Ich hatte ja bereits in der Information 24 geschrieben, dass eine junge Frau bereit ist, Masken für den Eigenbedarf für andere Menschen zu nähen.

Gestern habe ich von zwei weiteren Frauen aus Kirchwehren dieses Angebot bekommen.

Ich denke also, dass wir es schaffen, alle Menschen aus Kirchwehren zeitnah damit zu versorgen.

Wenn Sie eine Maske benötigen, melden Sie sich bitte bei mir (Tel.: 05137/50794).

Ich koordiniere das und gebe Ihre Bestellung dann weiter.

Aber noch einmal: Nur zum Eigenbedarf! Großbestellungen werden nicht entgegen genommen.

 

Ansonsten sehen die Zahlen bei uns weiterhin gut aus. In Kirchwehren sind mir keine weiteren Erkrankten bekannt geworden. Und laut Zeitung liegt die Zahl der an Corona-Erkrankten im ganze Seelzer Bereich seit einigen Tagen konstant bei 44. Davon sind die meisten bereits wieder genesen.

 

Ihnen allen wünsche ich auch heute alles Gute, vor allem Gesundheit.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 26 (19. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da es in Kirchwehren im Moment nichts Neues gibt, habe ich heute einmal die neuesten Informationen von der Homepage der Stadt Seelze hier für Sie.

Die Verlinkungen sind gesetzt, so dass Sie immer auf die weiter führenden Seiten gelangen.

 

Ihr Jens Seegers

 

Coronavirus: Alle Maßnahmen im Überblick / Stand 18.04. - 13.00 Uhr

Aktuelle Informationen über den Corona-Virus

(neu = rot)

Hotlines

Die Niedersächsische Landesregierung stellt für Fragen der Bürgerinnen und Bürger von montags bis freitags von 8 Uhr bis 22 Uhr eine zentrale Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 0511 / 120 6000

Bürgertelefon der Region Hannover: kostenfreie Telefonnummer 0800 7313131 täglich von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bürgertelefon des Landesgesundheitsamtes:  0511-4505555 (montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr).

Stadt Seelze: für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Auswirkungen des Coronavirus im Seelzer Stadtgebiet bietet die Stadt Seelze montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter (05137) 828-477 ein Service-Telefon an.

Bürgertelefon des Jobcenters: Leistungerechtliche Fragen können unter 05137 / 8745-180 gestellt werden und Fragen zur Arbeitsvermittlung (Markt und Integration) unter 05137 / 8745-171
 

 


Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen

Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zur Einschränkung sozialer Kontakte beschlossen: 

Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 17.04.2020

Niedersächsisches Gesundheitsministerium legt Bußgeldkatalog vor.

Der Bußgeldkatalog bezieht sich auf die "Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April"  und steht  auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Download zur Verfügung.

 

Welche Regeln macht das Land Niedersachsen gegen die Ansteckung mit dem Corona-Virus? Hier sind alle Regeln in leicht verständlicher Sprache

Kurz und knapp: die wichtigsten Regeln auf Deutsch und Englisch 

 

Die Verfügungen enthalten eine Vielzahl von Regelungen zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Insbesondere ist

  • der Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolutes Minmium zu beschränken.
  • in der öffentlichkeit ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur für Einzelpersonen und Gruppen mit max. 2 Personen gestattet (Ausnahme: gleicher Haushalt)

Hier eine Übersicht der weiteren festgelegten Maßnahmen, welche zunächst bis zum 06.05.2020 gelten und (zum Teil konkret für Seelze) folgende Punkte  beinhalten:

Nahversorgung und Dienstleistungen

Zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sind geschlossen. Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind Verkaufsstellen und Geschäfte mit einer tatsächlich genutzten Verkaufsfläche von bis zu 800 qm.

Unabhängig der Größe der Verkaufsfläche sind u. a. zulässig:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Lebensmittel auf Wochenmärkten
  • landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
  • Getränkemärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Bau- und Gartenmärkte 
  • Blumenläden 
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • vollautomatische Autowaschanlagen
  • Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel
  • Buchläden

Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Verkauf von Speisen im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf
  • Lieferdienste

Für alle geöffneten Verkaufsstellen, gastronomischen Betriebe mit Außerhausverkauf oder sonstigen Einrichtungen mit Kundenbetrieb gelten besondere Hygieneanforderungen (u. a. ein Abstandsgebot von 1,5 Metern, Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden, Vermeidung von Warteschlangen).

 

Ab Mittwoch, 15. April öffnen die  Wertstoffhöfe zu den gewohnten Zeiten. Vorerst ausschließliche Annahme von Sperrmüll und pflanzlichen Gartenabfällen. Ausnahme: Der Wertstoffhof in Lohnde und die Grüngut-Annahmestelle in Seelze/Döteberg bleiben geschlossen. Bitte informieren SIe sich über die Details auf den Seiten der Abfallwirtschaft Hannover, Aha: www.aha-region.de/

Rathaus Seelze

  • Der Besuchsverkehr im Rathaus wird auf ein Mindestmaß reduziert. Anliegen, die nicht zwingend einen persönlichen Besuch erfordern, sind telefonisch, schriftliche oder per E-Mail zu klären.
  • Für zwingend erforderliche Besuche ist in allen Bereichen einen telefonische Terminvereinbarung beim jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.
  • Dies gilt auch für das Bürgerbüro.
  • KFZ-Angelegenheiten (insbesondere KFZ-Zulassungen) werden ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus Seelzebearbeitet.
  • Trauungen im Trauzimmer des Rathauses sowie im Heimatmuseum sind auf maximal 10 Anwesende begrenzt.

Kitas und Schulen

Veranstaltungen, städtische Einrichtungen, Bildungs- und Freizeitangebote

  • Sämtliche Veranstaltungen bis einschließlich Sonntag, 19. April, sind abgesagt oder verschoben.
  • Alle städtischen Gebäude (sowohl im Eigentum als auch angemietet) sind für Veranstaltungen, Versammlungen und Feiern geschlossen.
  • Alle städtischen Sportstätten und die Schulschwimmhalle Letter (Die Qualle) sind geschlossen.
  • Alle Spielplätze sind geschlossen.
  • Alle Wertstoffhöfe und Grünannahmestellen sind geschlossen.
  • Sämtliche Osterfeuer sind abgesagt.
  • Der Sauberkeitstag in allen Seelzer Stadtteilen entfällt.
  • Die zwei städtischen Jugendzentren sind geschlossen.
  • Die Stadtbibliothek Seelze, die Schulbibliothek in Letter und das Heimatmuseum Seelze sind geschlossen.
  • Alle Dorfgemeinschaftshäuser, das Veranstaltungszentrum Alter Krug und die Seniorentagesstätte Letter sind geschlossen..
  • Die städtischen Friedhofskapellen stehen nicht zur Verfügung. Trauerfeiern unter freiem Himmel im engsten Familienkreis sind allerdings gestattet.
  • Der Unterricht an der Musikschule Seelze fällt aus.
  • Alle Kurse der Volkshochschule Calenberger Land entfallen.

Städtische Gremien

  • Gremiensitzungen (insbesondere Ausschuss- und Ortsratssitzungen und Informationsveranstaltungen) werden ausgesetzt.
  • Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am Donnerstag, 26. März, finden/fanden statt.
  • Jubiläumsbesuche der Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen werden ausgesetzt.

Weitere Hinweise

  • Wesentliche Rechtsgrundlage aller Maßnahmen bilden entsprechende Allgemeinverfügungen der Region Hannover auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Allgemeinverfügungen der Region Hannover)
  • Für weitere Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Auswirkungen des Coronavirus im Seelzer Stadtgebiet bietet die Stadt Seelze montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter (05137) 828-477 ein Service-Telefon an.
  • Menschen, die zu den Risikogruppen schwerer Krankheitsverläufe bei einer Corona-Infektion zählen, können sich bei Hilfs- oder Unterstützungsbedarf gern bei der Stadtverwaltung Seelze melden.

Linkliste

Auf den folgenden Internetseiten erhalten Sie aktuelle Informationen über den Corona-Virus:

Region Hannover, Allgemeinverfügungen, Fallzahlen etc.: Aktuelle Informationen zum Coronavirus  

Region Hannover, Gesundheitstipps: Gesundheitsschutz Coronavirus

Weitere Informationen der Region Hannover: Coronavirus in der Region Hannover

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: Informationen zum neuartigen Coronavirus

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum neuartigen Coronavirus / Covid-19

Umfangreiche Informationen (Risikobewertungen, Fallzahlen etc.) des Robert Koch Instituts: Infektionskrankheiten A-Z: COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Corona-Information 25 (16. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

derzeit kommen auch gute Nachrichten zu uns.

Die sogenannte R-Zahl, die aussagt, wie viele Menschen ein an Corona Erkrankter weiter ansteckt, ist unter 1 gesunken. Gestern lag sie bei 0,7. Heißt also: Ein Infizierter steckt derzeit weniger als einen anderen Menschen an.

Deshalb gibt es auch die ersten Lockerungen. Und deshalb können wir derzeit auch sicher sein, dass alle Erkrankten ausreichend in Krankenhäusern versorgt werden können.

Nichts desto trotz wird es weitere Erkrankte und auch an Corona Verstorbene geben.

Deshalb heißt es auch weiterhin: Die Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Das Kontaktverbot gilt weiterhin, ebenso die Abstandsregeln. Und bei vielem weiß man schon nicht mehr: Darf ich das oder nicht?

Und so sagen viele Organisatoren ihre Veranstaltungen für dieses Jahr ab, selbst wenn diese erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollten.

Da passt dann auch die nächste Absage für Kirchwehren:

Die Feuerwehr hat mich gestern informiert, dass das für den 15.-17. Mai geplante Fest zum 120jährigen Jubiläum nicht stattfinden wird.

Dieses soll 2021 nachgeholt werden. Hier gilt es, nicht mit der Kirche zu kollidieren, die ja für 2021 (800 Jahre Kirche Kirchwehren) auch diverse Veranstaltungen plant.

Aber hier finden wir sicherlich eine allen gerecht werdende Lösung.

 

Jetzt noch einmal Zahlen zu Corona, heute global von der Seite der Weltgesundheitsorganisation:

In 213 Ländern sind bisher Corona-Fälle aufgetreten; die Zahl der gemeldeten Infektionen liegt weltweit bei 2.160.207; die Zahl der an Corona Verstorbenen bei 146.088.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 24 (15. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute gibt es schlechte, aber auch gute Nachrichten.

Vorhin gab es die Pressekonferenz mit u.a. Bundeskanzlerin Merkel.

Wir wissen nun, dass ab kommenden Montag Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Und dass ab dem 4. Mai die Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. Zunächst nur für die vierten und die Abschlussklassen. Aber immerhin. Es ist kleiner Schritt zurück in die Normalität.

Es wurde aber auch ganz klar gesagt, dass ein wirklich normaler Alltag, so wie wir ihn vor Corona kannten, erst dann wieder möglich sein wird, wenn ein wirksamer Impfstoff gegen das Virus vorhanden ist.

Und das wird noch mehrere - möglicherweise sogar viele - Monate dauern.

Daher bleibt das Kontaktverbot bestehen. Gruppen von mehr als zwei Personen sind weiterhin verboten.

Großveranstaltungen sind zunächst bis Ende August untersagt. Dazu gehören auch Schützenfeste, Kirmesse und ähnliches.

Daher sage ich hiermit, auch wenn es schon so erwartet worden war, unsere 1.-Mai-Feier ab.

Dieses geschieht auch in Absprache mit dem Feuerwehrmusikzug.

Das traditionelle Maiwecken wird ebenso entfallen.

Mich schmerzt diese Absage sehr. Ich lebe jetzt schon über 50 Jahre hier in Kirchwehren und diese Feier ist nie ausgefallen.

Bei Wind und Wetter haben wir zusammen gefeiert. Aber Corona macht in diesem Jahr so viel kaputt. Menschenleben, Gemeinschaft, ...

Ich verspreche jedoch, dass wir uns davon natürlich nicht unterkriegen lassen, und wir nächstes Jahr mit dieser Tradition wieder fortfahren.

Und dann noch ein tolles Angebot, das mich heute erreichte:

Ein junge Frau bietet an, Mundschütze zu nähen. Sie macht das komplett unentgeltlich.

Aber nur für den Eigenbedarf, also keine Großbestellungen.

Wer einen Mundschutz braucht, kann sich bei mir melden, ich gebe das dann weiter.

Des Füreinander in diesen Zeiten ist also weiterhin phänomenal.

Dafür sage ich ganz herzlich danke.

Und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 23 (14. April)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

das Osterfest liegt hinter uns. Eines, wie ich es noch nicht erlebt habe. Kein Gottesdienst, kein Osterfeuer, keine Ostereiersuche, keine Verwandtenbesuche.

Viele haben sich an die Beschränkungen gehalten und dafür bin ich dankbar.

Aber ich habe auch anderes erlebt. In Stöcken war zum Beispiel ein Restaurationsbetrieb geöffnet. Der Betreiber bediente die Gäste direkt im Laden, wo sie an Tischen saßen und aßen und tranken.

Folge: Anzeigen gegen die Gäste (jeweils 150 € Bußgeld) und eine Anzeige gegen den Betreiber (zwischen 4.000 € und 10.000 € Bußgeld).

Das waren aber glücklicherweise Ausnahmen.

Ich hoffe, dass wir bald zur Normalität zurück kehren können.

Warten wir ab, ob und welche Lockerungen uns diese Woche noch verkündet werden.

Wobei es bis zur endgültigen Normalität ganz bestimmt noch lange dauern wird.

Daher stehen auch die im Mai geplanten Veranstaltungen auf der Kippe.

Aber da will ich nicht vorgreifen. Ich werde dazu in den nächsten Tagen etwas schreiben.

Hier noch einmal aktuelle Zahlen (Stand: 14.04.):

Deutschland =>

Bestätigte Infektionen => 125.098 (+ 2.082*)

Verstorbene => 2.969 (+ 170*)

Anteil Verstorbene => 2,4 %

Genesene => ca. 68.100**

*Änderung gegenüber Vortag; **geschätzter Wert

Region Hannover =>

Bestätigte Infektionen => 1.519

Verstorbene => 31

Anteil Verstorbene => 2,04 %

Genesene => 614

Seelze =>

Bestätigte Infektionen => 44

(Zahlen über Verstorbene / Genesene gibt es für Seelze nicht)

 

Es stecken sich also immer noch sehr viele Leute täglich neu an.

Aber anhand der - im Vergleich mit anderen Ländern - niedrigen Rate an Verstorbenen sehen wir, dass unser Gesundheitssystem gut funktioniert.

Es funktioniert aber nur, wenn wir alle weiter diszipliniert bleiben.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 22 (10. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da ja derzeit keine Gottesdienste stattfinden dürfen, hat Pastor Kondschak bisher zwei Videoandachten gehalten.

Die erste am 3. April, die zweite ist speziell für Karfreitag.

Wenn Sie auf den folgenden Link klicken, komen Sie direkt zu  den Andachten.

https://www.youtube.com/channel/UCKHF2U-P1TdwdM_A4mFx62A

 

Außerdem gibt es (mal wieder) eine neue "Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte". Diese ist vom 7. April. Auch diese Verordnung stelle ich Ihnen wieder als pdf-download zur Verfügung (siehe nach dieser Information).

Davor gibt es noch vier Blätter, die Sie durch Anklicken vergrößern und lesbar machen können.

Bei den ersten beiden handelt es sich um weitere Informationen zur Umsetzung der genannten Verfügung.

Und bei den anderen beiden handelt es sich um den nun gültigen Bußgeldkatalog.

Hier können Sie nachlesen, welche Strafe bei einer Zuwiderhandlung gegen die Verordnung zu zahlen ist.

Die im Katalog genannten Paragraphen beziehen sich immer auf die Verordnung; sollten Sie also mal im Katalog nicht wissen, was gemeint ist, lesen Sie es in der Verordnung nach.

 

Wie es nach dem 19. April weitergeht, wird nach Angaben unserer Bundeskanzlerin erst nächste Woche entschieden.

Wenn ich neue Informationen habe, melde ich mich hier wieder.

 

Ansonsten wünsche ich Ihnen von hier aus - trotz oder auch gerade wegen der besonderen Umstände - ein frohes Osterfest.

Halten Sie sich bitte auch an diesen Tagen an die Hygienevorschriften.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 21 (8. April)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

auf Grund der weiterhin anhaltenden Corona-Krise haben Pastor Kondschak und ich beschlossen, dass weitere Veranstaltungen abgesagt werden.

Die für den 26. April geplante Konfirmation wird verschoben.

Dieses ist Konsens mit den Eltern.

Noch nicht geklärt ist, ob sie im Herbst nachgeholt oder mit der Konfirmation 2021 zusammen gelegt wird.

Auch der im Terminkalender für den 25. April angekündigte "Frühjahrsputz mit Frühstück" rund um die Kirche fällt aus. 

Und zu guter Letzt wird auch die für diesen Herbst geplante silberne Konfirmation verschoben.

Der Kirchenvorstand hatte geplant gehabt, die Konfirmationsjahrgänge 1991 - 1995 hierzu einzuladen.

Da sich der Kirchenvorstand derzeit aber auch nicht treffen kann, wird es mit den Vorbereitungen zu eng.

Daher findet dieses Konfirmationsjubiläum im Herbst 2021 statt; dann werden die Jahrgänge 1991 - 1996 eingeladen.

Sie merken also, Corona schränkt unser Leben auch weiterhin ein.

Laut aktueller Zahlen waren bis gestern in Seelze (einschließlich der Ortsteile) 38 Personen an Corona erkrankt.

In der Region Hannover waren es 1234 Personen, das waren 69 mehr als noch einen Tag zuvor.

Von den Infizierten sind in der Region bisher 17 Menschen gestorben.

430 Menschen gelten inzwischen als geheilt.

In ganz Niedersachsen liegen wir nun bei 6491 Infizierten, eine Steigerung von 273 zum Vortag. Todesfälle in Niedersachsen gab es 127, aber auch 1948 Genesene.

(Diese Zahlen habe ich der Hannoverschen Allgemeine entnommen; in anderen Quellen gibt es leicht abweichende Zahlen.)

Für Gesamtdeutschland wird auf der Seite des Robert-Koch-Instituts eine Zahl von 103.228 Infizierten mit 1.861 Todesfällen (Stand heute 00.00 Uhr) angegeben.

Und laut Weltgesundheitsorganisation haben sich weltweit bisher (Stand heute 02.00 Uhr) 1.317.130 Menschen angesteckt, die Zahl der Verstorbenen beträgt 74.304.

Und wir sind leider noch lange nicht am Ende dieser Pandemie angelangt.

 

Daher weiterhin meine dringende Bitte:

Halten Sie sich an die Hygienevorschriften. Und gehen Sie vor allem mit unseren älteren Mitmenschen vorsichtig um. Der Altersdurchschnitt der an Covid-19 gestorbenen Menschen liegt bei über 80 Jahren.

 

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 20 (6. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

trotz Corona habe ich das Wochenende genossen.

Mit meine Frau zusammen habe ich gepuzzelt und ich habe die erste größere Radtour dieses Jahres gemacht.

Denn vom Wetter her waren es schöne Tage.

Leider haben wir den Virus noch nicht überstanden. Die Infektions- und die Todeszahlen sind weiter gestiegen. Und wir müssen uns damit abfinden, dass das die nächsten Tage und vielleicht Wochen noch so weiter geht.

Mit Stand heute früh hatten wir in Deutschland über 95.000 Coronainfizierte.

Davon sind bereits über 1.400 Personen gestorben.

In der Region Hannover waren es 1.048 Fälle (40 mehr als gestern), davon 11 Todesfälle.

In Kirchwehren sind mir keine neuen Fälle bekannt geworden.

Überstehen Sie diese Tage weiterhin so gut wie bisher, halten Sie sich an das Kontaktverbot und bleiben Sie gesund.

Ende dieser Woche will die Landesregierung beraten, wie es mit den Einschränkungen weitergeht.

Daher ist unser aller Disziplin sehr wichtig.

 

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 19 (4. April)

Liebe Kirchwehrenerinnen und Kirchwehrener,

wie ich Ihnen in der Information Nr. 17 mitgeteilt hatte, gab es eine Diskrepanz zwischen dem Innenministerium und dem Landespolizeipräsidium bezüglich der erlassenen Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie.

Deshalb hat das Ministerium eine neue Verordnung verfasst, die heute in Kraft getreten ist.

Sie können diese nachlesen, ich habe sie als pdf-Download hinter dieser Information eingefügt.

Wichtigste Änderungen:

Verstöße gegen diese Verordnung sind ab sofort nur noch Ordnungswidrigkeiten; Straftaten gibt es nicht mehr. (Aber es bleibt weiterhin dabei: Nicht mehr als zwei Personen zusammen stehen; Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.)

Und ab sofort dürfen auch Baumärkte und Blumenläden wieder öffnen, da sie als Geschäfte eingestuft werden, die "Güter für den täglichen Bedarf" anbieten.

Frisörgeschäfte bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Des Weiteren hat die Stadt Seelze einen Flyer entworfen, auf dem die jeweiligen Ansprechpartner mit Telefonnummern stehen.

Der Flyer steht für Sie nach  dieser Information zur Verfügung (durch Anklicken können Sie ihn vergrößern).

 

Soweit für heute.

Ich wünsche Ihnen, trotz der ganzen Einschränkungen, ein schönes Wochenende.

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 18 (2. April)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nun hat der April begonnen.

Noch gilt der 19. April als der Tag, bis zu dem alle Veranstaltungen untersagt sind.

Ich bin gebeten worden, hier noch einmal zu schreiben, welche das für Kirchwehren sind.

Folgende Veranstaltungen finden definitiv n i c h t statt:

05. April => Gottesdienst mit Lektor Kromholz

10. April (Karfreitag) => Gottesdienst mit Pastor Kondschak

11. April (Ostersonnabend) => Osterfeuer der CDU (dementsprechend wird auch kein Holz im Ort 

                                                       eingesammelt)

12. April (Ostersonntag) => Osternachtgottesdienst mit Pastor Kondschak

13. April (Ostermontag) => SPD-Ostereiersuche für Kinder

13. April (Ostermontag) => regionaler Gottesdienst für alle Seelzer Kirchengemeinden

15. April => Sitzung des Ortsrats.

 

Wie es nach dem 19. April weitergeht, kann ich noch nicht sagen. Da müssen wir die Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen sowie der Regionen in Absprache mit den Gesundheitsämtern abwarten.

Meine persönliche Meinung: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in zweieinhalb Wochen alles wieder auf "normal" gestellt wird.

Daher halte ich die weiteren Veranstaltungen im April und auch noch im Mai derzeit zumindest für gefährdet.

 

Weiterhin meine große Bitte an Sie: Halten Sie sich an die Regeln und bleiben Sie gesund.

 

Ihr Jens Seegers

 

Corona-Information 17 (31. März)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunächst muss ich etwas revidieren, was ich in der letzten Information vom 29. März geschrieben habe.

Bezüglich der Strafbarkeit von Gruppen mit mehr als zwei Personen gibt es eine unterschiedliche Meinung des nds. Innenministeriums und des Landespolizeipräsidiums.

Es bleibt nun doch dabei, dass ein Zusammenstehen von Gruppen zwischen drei und zehn Personen eine Ordnungswidrigkeit ist und es erst eine Straftat wird, wenn die Gruppe mehr als zehn Personen umfasst.

Aber egal, wie die Strafbarkeit ist, verboten ist es ab drei Personen!

Dann möchte ich Ihnen gerne von einem Gespräch berichten, welches ich gestern hier im Ort geführt habe.

Eine Kirchwehrener Familie (Vater, Mutter, zwei kleine Kinder) war 14 Tage in Quarantäne gewesen.

Die Familie ist nicht getestet worden. Da sie aber coronatypische Sypmtome gehabt hatte, ist sie zu Hause geblieben.

Das ist - gerade mit kleinen Kindern - absolut anstrengend.

Deshalb hier ein großes Dankeschön an die Familie, dass sie mit ihrem Verhalten dafür gesorgt, dass sie niemand anderen anstecken konnte.

Gestern durfte sie erstmals wieder nach draußen.

Das war schon eine Befreiung.

Bitte, verlassen auch Sie nur das Haus, wenn es unbedingt nötig ist!

 

Hier noch aktuelle Daten aus der Region Hannover zu Corona:

 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus der Region Hannover

Die Region Hannover informierte am 30.03.2020, 16:14 Uhr, zum aktuellen Stand der Coronavirus-Infektionen und ihren Auswirkungen in der Region Hannover.

Wieviele Personen sind infiziert oder stehen unter Quarantäne?

Stand 30.03.2020: Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 811 mit Coronavirus infizierte Menschen registriert, davon 433 Personen in der Stadt Hannover und 378 Personen im Umland. Leider hat es einen neuen Todesfall gegeben: Eine 76-jährige Frau ist an den Folgen des Coronavirus gestorben. Damit gibt es nun 5 Todesfälle in der Region Hannover – der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82,8 Jahren.

Verteilung nach Geschlecht:
Zum gegenwärtigen Stand sind zu rund 52 Prozent Männer betroffen, zu rund 48 Prozent Frauen.

Verteilung nach Alter:

Bis 14 Jahre: 3,5 Prozent
15 bis 34 Jahre: 28 Prozent
35 bis 49 Jahre: 27 Prozent
50 bis 59 Jahre: 22,5 Prozent
Über 60 Jahre: 19 Prozent

Verteilung nach Kommunen:

Barsinghausen: 21 Fälle
Burgdorf: 14 Fälle
Burgwedel: 26 Fälle
Garbsen: 30 Fälle
Gehrden: 5 Fälle
Hemmingen: 21 Fälle
Isernhagen: 25 Fälle
Laatzen: 20 Fälle
Landeshauptstadt Hannover: 433 Fälle
Langenhagen: 42 Fälle
Lehrte: 18 Fälle
Neustadt: 13 Fälle
Pattensen: 11 Fälle
Ronnenberg: 23 Fälle
Seelze: 23 Fälle
Sehnde: 9 Fälle
Springe: 16 Fälle
Uetze: 18 Fälle
Wedemark: 18 Fälle
Wennigsen: 10 Fälle
Wunstorf: 15 Fälle

Derzeit sind die Krankenhäuser in der Region Hannover von 128 Patienten belegt, die nachweislich oder mutmaßlich mit Corona infiziert sind. 43 befinden sich davon auf der Intensivstation.

 

Corona-Information 16 (29. März)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

weiterhin gilt: Bleiben Sie, wenn es möglich ist, zu Hause und vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen.

An der gefährlichen Situation mit Corona hat sich noch nichts geändert.

Daher kann ich persönlich nicht verstehen, dass jetzt, nach einer Woche, schon Menschen die Aufhebung der Kontaktverbote und anderer Einschränkungen verlangen oder sich einfach nicht daran halten.

(Habe ich in Hannover bei meiner Arbeit als Polizeibeamter festgestellt, in Kirchwehren noch nicht.)

Natürlich, fast nur noch zu Hause zu sein, ist anstrengend und nervend. Aber gegen das Kontaktverbot zu verstoßen birgt hohe Risiken, vor allem für andere. Daher finde ich ein solches Verhalten wirklich asozial.

Inzwischen wird ein derartiges Fehlverhalten auch noch stärker sanktioniert. War es letzte Woche noch eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit mehr als zwei Personen zusammen stand, ist es ab sofort eine Straftat!

Sie können das in der am 27. März erlassenen Verordnung nachlesen, die ich nach dieser Information als Datei-Download angefügt habe.

 

Und hier noch ein paar Nottelefonnummern, die sie hoffentlich nie brauchen:

Zentrale "Corona"-Hotline: 0511/1206000 (Mo-Fr, 08.00 - 22.00 Uhr)

Hotline "Gesundheit": 0511/4505555 (Mo-Fr, 09.00 - 18.00 Uhr)

Hotline "Land- und Ernährungswirtschaft": 0511/1202000 (Mo-Fr, 09.00 - 17.00 Uhr)

Hotline "Wirtschaft und Arbeit": 0511/1205757 (Mo-Fr, 08.00 Uhr - 20.00 Uhr)

ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 0800/116016

Telefonseelsorge: 0800/1110111 oder 0800/1110222

Kinder- und Jugendtelefon

(bei Problemen von Kindern und Jugendlichen): 0800/1110333

"Nummer gegen Kummer": 116111

Hilfetelefon "Schwangere in Not": 0800/4040020

Elterntelefon (bei Problemen von Eltern): 0800/1110550

Sucht- und Drogenhotline: 01805/313031

Frauenhaus 24 Hannover: 0800/7708077

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Jens Seegers

Corona-Information 10 (19. März)

Hier ein gutes Schaubild, was Distanz positiv bewirken kann:

 

Die Wirkung von sozialer Distanz

Bitte bleiben Sie gesund! Hier ein Schaubild über die eindrucksvolle Wirkung sozialer Distanz:

Und hier noch aktuelle Hinweise der Stadtverwaltung Seelze:

 

Coronavirus: Alle Maßnahmen im Überblick / Stand 19.03. - 13:30 Uhr

Die Niedersächsische Landesregierung hat zum Schutz der Bevölkerung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes weitgehende Einschränkungen beschlossen. Die Region Hannover hat am Dienstag, 17. März, um 15.35 Uhr eine darauf basierende Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich erlassen. Diese betrifft öffentliche und private Zusammenkünfte sowie Gewerbetreibende in besonderem Maße: Verfügung der Region Hannover vom 17.3.2020

Zuvor haben die die Niedersächsische Landesregierung, die Region Hannover und die Stadt Seelze folgende Maßnahmen festgelegt, welche zunächst bis zum 18.04.2020 gelten und konkret für Seelze folgende Punkte (rot=neu) beinhalten:

Nahversorgung und Dienstleistungen:

Zahlreiche Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sind geschlossen.  Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind:

  • der Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
     

Rathaus Seelze

  • Der Besuchsverkehr im Rathaus wird auf ein Mindestmaß reduziert. Anliegen, die nicht zwingend einen persönlichen Besuch erfordern, sind telefonisch, schriftliche oder per E-Mail zu klären.
  • Für zwingend erforderliche Besuche ist in allen Bereichen einen telefonische Terminvereinbarung beim jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.
  • Dies gilt auch für das Bürgerbüro.
  • KFZ-Angelegenheiten (insbesondere KFZ-Zulassungen) werden ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus Seelzebearbeitet.
  • Trauungen im Trauzimmer des Rathauses sowie im Heimatmuseum sind auf maximal 10 Anwesende begrenzt.

Kitas und Schulen

Veranstaltungen, städtische Einrichtungen, Bildungs- und Freizeitangebote

  • Sämtliche städtischen Veranstaltungen bis einschließlich Sonntag, 19. April, sind abgesagt oder verschoben.
  • Alle städtischen Gebäude (sowohl im Eigentum als auch angemietet) sind für Veranstaltungen, Versammlungen und Feiern geschlossen.
  • Alle städtischen Sportstätten und die Schulschwimmhalle Letter (Die Qualle) sind geschlossen.
  • Alle Spielplätze sind geschlossen.
  • Alle Wertstoffhöfe und Grünannahmestellen sind geschlossen.
  • Sämtliche Osterfeuer sind abgesagt.
  • Der Sauberkeitstag in allen Seelzer Stadtteilen entfällt.
  • Die zwei städtischen Jugendzentren sind geschlossen.
  • Die Stadtbibliothek Seelze, die Schulbibliothek in Letter und das Heimatmuseum Seelze sind geschlossen.
  • Alle Dorfgemeinschaftshäuser, das Veranstaltungszentrum Alter Krug und die Seniorentagesstätte Letter sind geschlossen..
  • Die städtischen Friedhofskapellen stehen nicht zur Verfügung. Trauerfeiern unter freiem Himmel sind allerdings gestattet.
  • Der Unterricht an der Musikschule Seelze fällt aus.
  • Alle Kurse der Volkshochschule Calenberger Land entfallen.
  • Die Stadt ruft alle privaten Anbieter dazu auf, ihre Veranstaltung im Interesse der Allgemeinheit auf ihre Durchführung kritisch zu überprüfen.

Städtische Gremien

  • Gremiensitzungen (insbesondere Ausschuss- und Ortsratssitzungen und Informationsveranstaltungen) werden ausgesetzt.
  • Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am Donnerstag, 26. März, finden statt.
  • Jubiläumsbesuche der Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen werden ausgesetzt.

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