Die Stadt Seelze sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die Schöffenwahl
Die Wahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 erfolgt durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht Hannover auf Grundlage der vom Rat der Stadt Seelze beschlossenen Vorschlagsliste.
Schöffe werden kann jede/r Deutsche zwischen 25 und 69 Jahren, die/der in Seelze wohnt und nicht wegen einer Straftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich, vielmehr sollen Schöffen über Lebens- und Berufserfahrung sowie Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen.
Informationen über Aufgaben und Anforderungsprofil können über die Internetseiten www.schoeffen.de und www.schoeffen-nds-bremen.de abgerufen werden.
Interessierte Personen können sich bis 31.01.2023 bei der Stadt Seelze, Herrn Kiene unter 05137/828-260, oder per Mail kay-uwe.kiene@stadt-seelze.de melden.
Entsprechende Bewerbungsbögen sind auf der Homepage der Stadt Seelze verfügbar (download s.u.) und können ebenfalls bei der Stadt angefordert werden.
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