
Aus aktuellem Anlass:
In Bereichen, die als Schongebiet ausgewiesen sind, müssen Hunde ganzjährig angeleint werden.
Also nicht nur innerhalb der Brut- und Setzzeit.
Dieses betrifft beispielsweise die Verlängerung der Straße Zum Riepen. Hier beginnt das Schongebiet hinter der aufgestellten Sitzbank; ein Hinweisschild ist dort aufgestellt.
Der Ordnungsdienst der Stadt Seelze kontrolliert und schreibt bei Verstößen Anzeigen!
Die zu Grunde liegende Verordnung der Stadt Seelze aus dem Jahr 2006, die weiterhin Bestand hat, können Sie nachlesen, wenn Sie hier klicken.
Und die Karte mit den eingezeichneten Schongebieten finden Sie hier.
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Jens K (Sonntag, 01 Januar 2023 13:39)
Und wenn ich vom Kartoffellager Richtung zum Riepen laufe herrscht kein Leinenzwang, da hier nicht mit einem Schild darauf hingewiesen wird?! Reine Willkür. Abkassieren, aber seit Jahren nicht in der Lage ein weiteres Schild aufzustellen.