Ab heute bis zum 15 Juli gilt wieder der Leinenzwang für Hunde.
Auszug aus dem Gesetz:
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer
Aufsicht unterstehende Hunde
-
- nicht streunen oder wildern und
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- in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit),
an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder
ausgebildete Blindenführhunde sind.
Jedes Jahr ab dem 1. April müssen Hunde in Niedersachsen wieder an die Leine.
Denn dann beginnt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die dreieinhalb Monate dauert. Wer sich nicht daran hält, kann
mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Bis zum 15. Juli gilt die besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der übrigen freien Landschaft. Geregelt wird die besondere
Schutzzeit in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung.
Zu den Bereichen, in denen Hunde angeleint werden müssen, zählen auch Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern
entlang führen.
Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden schützen.
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