Leinenpflicht

Liebe Hundebesitzer,

bitte beachten Sie die Leinenpflicht!

In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten ganzjährig.

In den übrigen Feldmarken gilt sie wegen der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli ebenfalls.

Und wie wir heute erfahren haben, fährt der Ordnungsdienst der Stadt Seelze durch die Feldmarken und kontrolliert das. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld. Dieses liegt in der Regel bei 80-100 Euro. Kann aber auch höher ausfallen (bei einem wiederholten Verstoß, Uneinsichtigkeit, Vorsatz, ...).

Also besser: Hund an die Leine. Auch wenn es manchem Hundebesitzer schwer fällt.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0
Besucherzaehler